WEG-Reform: Was kommt auf den Verwalter zu?
Datum/Zeit
01.12.2020
10:00 - 17:00
Veranstaltungsort
H4 Hotel Leipzig
Infos
Seminarbeschreibung:
Das Justizministerium hat im Januar 2020 einen Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEModG) vorgelegt. Nach gegenwärtigem Stand dürfte das Gesetz im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2020 in Kraft treten. Der Entwurf enthält sehr weitreichende Änderungen, die zentrale Bereiche der Wohnungseigentumsverwaltung betreffen, wie z.B.
- Entstehung der Gemeinschaft und Rechtsstellung der Erwerber in der Begründungsphase;
- Beschlussfassung über bauliche Veränderungen allgemein und speziell in Bezug auf Ladestationen für Elektrofahrzeuge;
- Kostentragung;
- Berichtswesen des Verwalters (Abrechnung, Rechnungslegung, Einsichtsrechte);
- Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung;
- Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft bei der Verwaltung;
- Zusammensetzung und Haftung des Verwaltungsbeirates;
- Änderungen im wohnungseigentumsrechtlichen Gerichtsverfahren.
Ziel:
Das Seminar soll die Neuregelungen darstellen und die damit verbundenen Konsequenzen für die Verwaltertätigkeit aufzeigen. Zum besseren Verständnis wird ausführlich auf die Gründe eingegangen, die den Gesetzgeber zu den Änderungen bewogen haben. Anhand von Beispielsfällen werden die TeilnehmerInnen angehalten, das neue Recht selbst anzuwenden.
Für Ihre Teilnahme am Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie zum Nachweis Ihrer Weiterbildungspflicht nutzen können. Ihre Teilnahme bestätigen wir Ihnen mit bis zu 5 Stunden 15 Minuten.
Details und Anmeldung:
https://vdiv.de/hp142420/WEG-Reform-Was-kommt-auf-den-Verwalter-zu.htm