Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Preistreiber im Ausbau waren danach vor allem Tischlerarbeiten mit einem Plus von 19,5 Prozent. Bei Heizungsanlagen und zentralen Wassererwärmungsanlagen stiegen die Preise im genannten Zeitraum um 19,0 Prozent, bei Nieder- und Mittelspannungsanlagen um 17,1 Prozent und bei Wärmedämmverbundsystemen um 16,5 Prozent. Instandhaltungsarbeiten (Schönheitsreparaturen ausgenommen) waren 16,8 Prozent teurer als im Vorjahr.
Die "Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c Einkommensteuergesetz (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV)" beschreibt, welche Mindestanforderungen erfüllt werden müssen, um die steuerliche Förderung für energetische Einzelmaßnahmen nutzen zu können. Das zuständige Bundesfinanzministerium hatte die nun in Kraft getretene Überarbeitung der Verordnung in Angriff genommen, nachdem das Bundeswirtschaftsministerium für die Zuschussförderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – die Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen – im August 2022 zahlreiche Änderungen verfügt hatte. Diese sollten durch die steuerliche Förderung nachvollzogen werden. Entsprechend gibt es nun keinen Steuerbonus mehr für gasbetriebene Wärmepumpen, Gasbrennwerttechnik und Gas-Hybridheizungen. Auch die Anforderungen an Biomasseheizungen wurden an die Voraussetzungen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) angepasst.
Allerdings: Der Steuerbonus beträgt nach wie vor für alle Maßnahmen, für die er laut Verordnung gewährt wird, 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Damit gibt es nun Abweichungen von den aktuellen BAFA-Fördersätzen, sowohl nach oben als auch nach unten. Bauherren sollten genau hinschauen, welcher Förderweg für sie lukrativer ist: Für die Dachdämmung gibt es beispielsweise beim BAFA einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent, beim Finanzamt in Höhe von 20 Prozent. Auch für Biomasseheizungen ist der Steuerbonus günstiger. Beim BAFA gibt es für sie nur noch 10 Prozent. Außerdem ist dort die Kombination einer Biomasseanlage mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe Pflicht. Diese Auflage gibt es beim Finanzamt nicht. Umgekehrt bezuschusst das BAFA den Austausch einer funktionsfähigen Ölheizung durch eine Erdwärmepumpe mit 40 Prozent. Der Steuerbonus beträgt mit 20 Prozent nur die Hälfte.
Teil des Paketes ist eine Verordnung über einen befristeten Marktkorrekturmechanismus. Er soll automatisch aktiviert werden, wenn der Preis für importiertes Erdgas zu weit von den Weltmarktpreisen abweicht. Dafür wurden zwei Kriterien definiert: Wenn der Preis an der Amsterdamer Leitbörse TTF an drei Werktagen die Grenze von 180 Euro pro Megawattstunde überschreitet und außerdem zu diesem Zeitpunkt 35 Euro über dem Weltmarktpreis liegt, soll der Erdgaspreis automatisch gedeckelt werden. Die Preisgrenze wird ausgesetzt, wenn es zu Problemen auf den Gas- und Finanzmärkten kommt oder wenn die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Der neue Mechanismus gilt ab 15. Februar 2023. Bei der Verordnung handelt es sich um eine befristete Notmaßnahme. Aus Sicht von Bundeswirtschaftsminister Habeck schafft die Entscheidung „mehr Sicherheit für den kommenden und auch den nächsten Winter“.
Zu den EU-Maßnahmen gehört auch eine engere Koordination der Mitglieder beim Einkauf und der Einspeicherung von Gas, die effizientere Nutzung von grenzüberschreitenden Leitungen und ein beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energieträger und -netze.
Der Volkswirtschaftsanalyst DB Research warnt vor einer „tiefen Baurezession“: Die Bauinvestitionen könnten nach einem Minus von 1,7 Prozent im Vorjahr in 2023 um weitere 4,3 Prozent zurückgehen. Grund sei die reduzierte Nachfrage durch die kräftigen Zinsanstiege. Zu Buche schlagen geringere Investitionen im Wohnungsbau, der mit 60 Prozent den größten Anteil der Bauinvestitionen ausmacht. In 2023 erwartet DB Research nur noch 303.200 genehmigte und 246.000 fertiggestellte Wohnungen. Damit schrumpfe das Angebot noch stärker als zuvor. Auch für den Gewerbebau sagen die Analysten nachlassende Aktivitäten voraus. Folgen der Baurezession könnten laut DB Research eine weitere Entspannung bei den Lieferengpässen und damit fallende Rohstoffpreise sowie womöglich auch sinkende Baumaterialkosten sein.
Die vollständige Analyse finden Sie hier.
In Baden-Württemberg schreibt das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung vor: Wenn ein Dach grundlegend saniert wird, muss mindestens 60 Prozent der zur Solarnutzung geeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegt werden. Als „grundlegende Sanierung“ gelten Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung des Daches vollständig erneuert werden. Voraussetzung ist unter anderem eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern.
In der Bundeshauptstadt sind Eigentümer von Bestandsgebäuden gemäß Solargesetz verpflichtet, im Falle einer Sanierung mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche mit PV-Anlagen zu bedecken. Die installierte Leistung muss für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen mindestens 2 KW, für Gebäude mit drei bis fünf Wohnungen mindestens 3 KW und für solche mit sechs bis zehn Wohnungen mindestens 6 KW betragen. In beiden Ländern gelten Solarthermieanlagen als Erfüllungsoption.
Das Hamburgische Gesetz zum Schutz des Klimas sieht eine ähnlich strukturierte Solarpflicht bei Dachsanierungen ab 1. Januar 2025 vor. Andere Bundesländer haben in ihren jeweiligen Gesetzen auf Pflichten für private Eigentümer von Bestandsgebäuden verzichtet.
Alle Eigentümer, die jetzt eine PV-Anlage installieren lassen, profitieren von den Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen, die Bundestag und Bundesrat mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen haben. Das Bundesfinanzministerium hat dazu eine Liste häufig gestellter Fragen und Antworten zusammengestellt.