Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Das Baukindergeld soll Familien und Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren dabei helfen, Wohneigentum zu erwerben, und es soll den Schritt in die eigenen vier Wände erleichtern. Aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Baukindergeldes (» BT-Drs. 19/9620) geht hervor, dass vor allem Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen von diesem Zuschuss profitieren. Auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hatte sich mit dem Baukindergeld zu beschäftigen und musste über die Forderung eines Petenten auf Abschaffung der staatlichen Unterstützung entscheiden.
Laut Ausführung der Bundesregierung in ihrer Antwort an die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde der größte Anteil an Baukindergeld (22,3 Prozent) bislang vor allem an Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 bis 30.000 Euro ausgezahlt. Die geförderten Haushalte mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 30.000 Euro umfassen in der Summe sogar 37 Prozent aller Empfänger. Rund 58 Prozent aller Baukindergeldempfänger haben nicht mehr als 40.000 Euro jährliches Bruttoeinkommen zur Verfügung. Die Bundesregierung sieht in dieser Verteilung einen Beleg dafür, dass von der Förderung vor allem die unteren und mittleren Einkommen profitieren. Aus der Antwort geht darüber hinaus hervor, dass der überwiegende Teil, nämlich 84 Prozent, der bis zum 31. März 2019 fast 169 Millionen Euro Baukindergeld für Bestandsbauten aufgewendet wurde. Dementsprechend entfallen nur 16 Prozent der Fördergeldzahlungen auf Neubaumaßnahmen.
Petitionsausschuss hält am Baukindergeld fest
Der Petitionsausschuss hat Anfang Mai über ein Bürgeranliegen entschieden, mit dem die Abschaffung des Baukindergeldes verfolgt wurde. Die Forderung hatte der Petent unter anderem damit begründet, dass diese staatliche Förderung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz verstoße. Der Petitionsausschuss ist dieser Ansicht nicht gefolgt und hat mehrheitlich eine Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag verabschiedet. Demnach solle das Petitionsverfahren nicht weiter verfolgt werden. Zur Beschlussempfehlung wurde ausgeführt, dass dem Gesetzgeber trotz des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht jede Differenzierung verwehrt sei. Die Bundestagsfraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen tragen die Beschlussempfehlung nicht mit und wenden hingegen ein, das Baukindergeld führe zu Mitnahmeeffekten und leiste keinen Beitrag zur Bekämpfung der Wohnungsknappheit. Die FDP forderte darüber hinaus, die Petition an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu überweisen. Dieser Antrag erhielt keine Mehrheit.
Die Mieten in Frankfurt am Main kennen seit Jahren nur eine Richtung: Sie gehen nach oben. Die hessische Metropole teilt damit das Schicksal aller deutschen Großstädte, die für viele Normalverdiener und Menschen mit geringem Einkommen mittlerweile beinah unerschwinglich geworden sind. Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann will dem entgegensteuern und einen allgemeinen Mietendeckel einführen. Außerdem fordert er die Landesregierung zum Handeln auf.
Das Oberhaupt der hessischen Mainmetropole hat Anfang Mai für ein wenig Aufregung gesorgt, als er mit seiner Idee, Mieterhöhungen auf ein Prozent jährlich begrenzen zu wollen, an die Öffentlichkeit ging. Eine solche Mietpreisbegrenzung soll nach Feldmanns Vorstellung nicht nur für städtische Wohnungen umgesetzt werden, sondern auch für privatvermieteten Wohnraum in Frankfurt gelten. Die Begrenzung der Mietanpassung soll zunächst für fünf Jahre bestehen und dann bei Bedarf verlängert werden. Laut Berichterstattung der Frankfurter Rundschau hat Feldmann außerdem die Landesregierung aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen für lokale Mietendeckel zu schaffen. Die Landesregierung lehnte den Vorstoß ab, Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir von den Grünen kündigte aber an, im Rahmen einer Regierungserklärung im Juni eigene Vorschläge für bezahlbares Wohnen vorzustellen. Unterstützt wird Frankfurts Oberbürgermeister hingegen aus den eigenen Reihen der SPD und von den Linken.
Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern zu wollen. Das Vorhaben ist bislang noch nicht umgesetzt worden, nun hat aber Bundesbauminister Horst Seehofer in Aussicht gestellt, dies in die Beratung des Klimakabinetts einzubringen.
Das Klimakabinett hat im April 2019 die Arbeit aufgenommen (» der DDIV berichtete). Unter dem Vorsitz von Bundeskanzlerin Angela Merkel sollen die beteiligten Minister Vorschläge zum Erreichen der Klimaziele zusammentragen. Der Rheinischen Post sagte Seehofer in einem Interview: Ich werde dem Klimakabinett vorschlagen, die Sanierung von Altbauten in mehreren Schritten steuerlich absetzbar zu machen. Der Altbaubestand hat das größte Potenzial der CO2-Reduzierung. Mit sanierten Häusern könnten wir unseren CO2-Ausstoß um zwei Drittel verringern. Es gäbe viele Teile des Hauses, die man energetisch sanieren könne. Da die wenigsten Hausbesitzer alles auf einmal finanzieren könnten, seien Steuervergünstigungen in verschiedenen Sanierungsabschnitten denkbar. Als Fördervolumen nennt der Bundesbauminister einen Umfang von ein bis zwei Milliarden Euro.
Steigende Beschäftigtenzahlen in der Branche bestätigen: Der Personalbedarf in Immobilienverwaltungen ist hoch. Eine fundierte Aus- und eine kontinuierliche Weiterbildung sind unerlässlich, um den wachsenden Anforderungen und dem vielfältigen Tätigkeitsbereich gerecht zu werden. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter und das EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft vergeben deshalb auch in diesem Jahr für zwei Fernlehrgänge jeweils ein Stipendium. Erfahrene Mitarbeiter aus der Immobilienbranche aber auch interessierte Quereinsteiger können sich bis zum 26. Juli 2019 bewerben.
Zum fünften Mal in Folge fördert der DDIV die Fortbildung der Immobilienverwalter. Es werden Stipendien für den Fernlehrgang Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK/EBZ) sowie Immobilienverwalter/in (IHK) vergeben. Die beiden Lehrgänge bereiten die Teilnehmer auf die große Vielfalt an Themen in der Immobilienwirtschaft vor. Weitere Vorteile des Stipendiums sind die intensive fachliche Betreuung und das hohe Maß an Selbstbestimmung bei der Bearbeitung einzelner Fachthemen. Aufgrund der wechselnden Selbstlern- und Präsenzphasen sind die beiden Lehrgänge besonders geeignet für Berufstätige. Die ausführlichen Ausschreibungsunterlagen des DDIV-Stipendienprogramms sind unter » www.ddiv.de/stipendien erhältlich. Die Stipendiaten werden im Rahmen des » 27. Deutschen Verwaltertages am 12. September im Estrel Hotel Berlin feierlich bekannt gegeben.
Steigende Beschäftigtenzahlen in der Branche bestätigen: Der Personalbedarf in Immobilienverwaltungen ist hoch. Eine fundierte Aus- und eine kontinuierliche Weiterbildung sind unerlässlich, um den wachsenden Anforderungen und dem vielfältigen Tätigkeitsbereich gerecht zu werden. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter und das EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft vergeben deshalb auch in diesem Jahr für zwei Fernlehrgänge jeweils ein Stipendium. Erfahrene Mitarbeiter aus der Immobilienbranche aber auch interessierte Quereinsteiger können sich bis zum 26. Juli 2019 bewerben.
Zum fünften Mal in Folge fördert der DDIV die Fortbildung der Immobilienverwalter. Es werden Stipendien für den Fernlehrgang Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK/EBZ) sowie Immobilienverwalter/in (IHK) vergeben. Die beiden Lehrgänge bereiten die Teilnehmer auf die große Vielfalt an Themen in der Immobilienwirtschaft vor. Weitere Vorteile des Stipendiums sind die intensive fachliche Betreuung und das hohe Maß an Selbstbestimmung bei der Bearbeitung einzelner Fachthemen. Aufgrund der wechselnden Selbstlern- und Präsenzphasen sind die beiden Lehrgänge besonders geeignet für Berufstätige. Die ausführlichen Ausschreibungsunterlagen des DDIV-Stipendienprogramms sind unter » www.ddiv.de/stipendien erhältlich. Die Stipendiaten werden im Rahmen des » 27. Deutschen Verwaltertages am 12. September im Estrel Hotel Berlin feierlich bekannt gegeben.