Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Die Nachfrage nach dem Baukindergeld, das seit 18. September beantragt werden kann, ist ungebrochen hoch. Bereits in der ersten Woche nach Produktstart waren bei der KfW mehr als 9.500 Anträge eingegangen. Zum 30. Juni 2019 waren es insgesamt über 112.000 Anträge.
Die meisten Anträge kommen aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg, gefolgt von Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Die meisten Familien, die einen Antrag gestellt haben, haben ein oder zwei Kinder.
Familien können das Baukindergeld zur Bildung von Wohneigentum und zur Altersvorsorge bei der KfW Bankengruppe online beantragen. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen. Pro Jahr erhält eine Familie 1.200 Euro je Kind. Das Baukindergeld wird zehn Jahre lang gezahlt, sodass eine Familie mit einem Kind insgesamt 12.000 Euro, eine Familie mit zwei Kindern 24.000 Euro usw. erhält. Die Zielgruppe sind Familien, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. die Baugenehmigung erhalten haben. Die Anträge bei der KfW können spätestens sechs Monate nach Einzug in die geförderte Immobilie online über das » KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Seit dem 6. April wurden Unterschriften für das Berliner Volksbegehren gesammelt, Immobilienkonzerne zu enteignen. Rund 58.300 der übergebenen 77.000 Unterschriften hat die Berliner Innenverwaltung nun für gültig erklärt. Jetzt fordert die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen von Innensenator Andreas Geisel (SPD) eine zügige Prüfung. Im Anschluss kann das Volksbegehren offiziell gestartet werden.
Öl ins Feuer gegossen hat derweil die neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Sie bezeichnete öffentlich Enteignungen privater Wohnungsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen als angebracht. Die Immobilienbranche hingegen unterstreicht nachdrücklich, dass Enteignung eine Scheinlösung sei, da hierdurch keine einzige neue Wohnung entsteht.
Während die Initiatoren von Kosten in Höhe von höchstens 13,7 Mrd. Euro sprechen, geht der BBU Verband Berlin Brandenburgischer Wohnungsunternehmen von ungefähr 25 Mrd. Euro aus. Der Senat rechnet mit Entschädigungszahlungen von bis zu 36 Mrd. Euro. Dafür ließen sich Berechnungen der BBU zufolge 300.000 neue Wohnungen bauen.
Auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau zugestimmt, nachdem das Gesetz Ende des vergangenen Jahres überraschend von der Tagesordnung der Länderkammer gestrichen worden war. Der Bundestag hatte die Neuregelungen bereits Ende November 2018 verabschiedet.
Durch die nun erfolgten Beschlüssen können private Investoren für vier Jahre befristet fünf Prozent die Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung zusätzlich zur bestehenden linearen Abschreibung über zwei Prozent steuerlich geltend machen, also maximal 28 Prozent in einem Zeitraum von vier Jahren.
Der DDIV hatte sich bereits 2016 für eine Ausdehnung der Sonder-Afa auch auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und die Erhöhung der Normalabschreibung auf mindestens drei Prozent ausgesprochen, um die Investitionsanreize und damit den Neubau von Wohnungen zu verstetigen. Dem trägt das Gesetz mit seiner zeitlichen Beschränkung der Sonderabschreibungsmöglichkeiten und der Beibehaltung des linearen Abschreibungssatzes von nur zwei Prozent keine Rechnung.
Voraussetzung für die jetzt beschlossene Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 3.000 Euro/Quadratmeter Wohnfläche betragen. Hierdurch soll der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden, so die Begründung. Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung wurde auf 2.000 Euro festgelegt. Um die zusätzlichen Abschreibungsmöglichkeiten nutzen zu können, müssen die betroffenen Wohnungen für mindestens zehn Jahre vermietet werden und das dauerhaft. So soll sichergestellt werden, dass die neuen Wohnungen nicht als Ferienwohnungen zweckentfremdet werden.
Die Sonderabschreibung gilt für Bauvorhaben, die im Zeitraum vom 1.September 2018 bis zum 31. Dezember 2021 beantragt wurden oder werden. Eine räumliche Begrenzung, etwa auf angespannte Wohnungsmärkte, gibt es nicht. Vorgesehen sind darüber hinaus Steuerbegünstigungen für Investitionen in bestehende Gebäude, wenn dadurch neue Wohnungen entstehen.
Wie » der DDIV berichtete, plant die Bundesregierung eine Reform des Wohngeldes. Nun fand kurz vor der parlamentarischen Sommerpause die erste Lesung des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs eines Wohngeldstärkungsgesetzes (» BT-Drs. 19/10816) statt. Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf zur Beratung an den federführenden Bauausschuss überwiesen.
Mit der Reform werden laut Bundesregierung nicht nur Reichweite und Leistungsniveau des Wohngeldes angehoben. Außerdem werde eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Auf diese Weise erfolgen zukünftige Anpassungen des Wohngeldes an die allgemeine Entwicklung von Mieten und Einkommen automatisch. Die geplante Neuregelung sehe außerdem eine regional gestaffelte Anhebung der Höchstbeträge, bis zu denen die Miete beziehungsweise bei Eigentümern die Belastung berücksichtigt wird, vor. Zudem werden dem Entwurf zufolge die Mietenstufen für die Gemeinden und Kreise neu festgesetzt sowie eine neue Mietenstufe VII eingeführt. Mit dieser sollen höhere Mieten in angespannten Wohnungsmärkten berücksichtigt werden können.
Der DDIV lobt zum fünften Mal in Folge gemeinsam mit dem Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) zwei Stipendien aus, um junge Fachkräfte zu unterstützen und dem Personalbedarf in Immobilienverwaltungen entgegenzuwirken. Um einen persönlichen Einblick in die Weiterbildung zu erhalten, haben wir Martin Sweers-Nöllner, den Vorjahresstipendiat für den Lehrgang Geprüfter Immobilienfachwirt in einem Interview befragt. Er erläutert darin seine Erwartungen, ersten Eindrücke sowie weitere persönliche Erfahrungen und Zukunftspläne.
DDIVnewsletter-Redaktion: Was war Ihre Motivation sich im vergangenen Jahr auf ein DDIV/EBZ-Stipendium für den Lehrgang Geprüfter Immobilienfachwirt zu bewerben?
Martin Sweers-Nöllner: Mit Bestehen der Abschlussprüfung in der Ausbildung zum Immobilienkaufmann im Juni 2018 war mir klar, dass ich unmittelbar eine Aufstiegsqualifizierung in Angriff nehmen möchte. Als ich von dem DDIV/EBZ-Stipendium für den Geprüften Immobilienfachwirt hörte, zögerte ich keine Sekunde und bewarb mich umgehend. Einerseits genießen die EBZ als größte Bildungseinrichtung in der Immobilienwirtschaft und der DDIV als größter Berufsverband der professionellen Immobilienverwalter einen hervorragenden Ruf, andererseits war für mich die Lehrgangsform Distance Learning die interessanteste Form um eine berufliche Weiterbildung in meinen Berufsalltag und in meine Freizeit einzubinden.
Welche Erwartungen hatten Sie im Vorfeld an die Weiterbildung?
Ehrlich gesagt, war ich erst mal einfach nur gespannt wie Distance Learning funktioniert. Was kommt auf mich zu? Was ist anders als bei einem Präsenzlehrgang? Und das wichtigste: Schaffe ich es, bzw. schafft auch das mir zur Verfügung gestellte Lernmaterial, dass ich mich nach der Arbeit oder in meiner Freizeit hinsetze und lerne?
Wie ist Ihr erster Eindruck von den Bildungsinhalten?
Einige Bildungsinhalte lernt man ja schon in der Ausbildung zum Immobilienkaufmann kennen. Jedoch wird das Wissen aus der Ausbildung nochmal aufgefrischt und darüber hinaus enorm vertieft. Natürlich lernt man auch jeden Tag neue Inhalte kennen. Und all dies passiert auf einer extrem hohen qualitativen Basis mit engem Praxisbezug. Das ist für mich extrem wichtig, um das Erlernte auch im Arbeitsalltag anwenden zu können.
Was nehmen Sie von den Präsenztagen mit?
Die Dozenten vermitteln die einzelnen Themen nie so, dass mal Langweile aufkommen könnte. Jeder von ihnen hat langjährige Berufserfahrungen in der Immobilienwirtschaft und unzählige praxisnahe Erzählungen, die oft einen Lacher zur Folge haben. Darüber hinaus fühlt man sich bei den Präsenztagen wie zu Studienzeiten. Viele Teilnehmer bringen ihre persönlichen Erfahrungen und ihr Wissen in die Präsenzzeiten ein und man kann jederzeit von allem und jedem lernen. Das motiviert mich ungemein und schafft auch eine super Lernatmosphäre. Darüber hinaus sind die Präsenztage eine gute Abwechslung zu den Tagen, die man alleine zu Hause lernt.
Wie ist die Betreuung während der Selbstlernphasen?
Man kann wirklich nicht klagen. Die Unterlagen zum Lernen sind unheimlich detailliert und aktuell. Bei Problemen oder Rückfragen antworten die Dozenten zeitnah. Darüber hinaus gibt es immer die Möglichkeit seine Fragen über ein Forum loszuwerden, wo andere Teilnehmer ebenfalls antworten können. Auch auf die Korrektur der abgabepflichtigen Aufgaben muss man nie lang warten. All das führt bei mir zu einem guten Gefühl im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei der IHK.
Was versprechen Sie sich von dieser Weiterbildung?
Ich verspreche mir von der Weiterbildung, dass ich noch mehr Fachkenntnisse im Bereich der Immobilienwirtschaft sammle. Dies hilft mir ungemein im alltäglichen Berufsleben, aber auch - und das ist das schöne - im privaten Alltag. Ob für mich, für meine Bekannten, für meine Familie oder meine Freunde, das Wissen eines Fachmanns im Immobilienbereich wird immer gebraucht. Natürlich verspreche ich mir durch die Weiterbildung auch beruflich noch weitere Schritte gehen zu können, um vielleicht auch mal selbst ein Immobilienunternehmen zu führen. Schließlich profitiere ich auch von der besonderen Art der Weiterbildung, da ich mich jederzeit beruflich verändern kann und nicht ortsgebunden bin.
Welche Ausbildung bringen Sie mit und wie gliedert sich diese Weiterbildung in Ihre weitere berufliche Laufbahn ein?
Ich habe im Jahr 2012 mein Abitur am Wirtschaftsgymnasium in Siegburg gemacht. Danach habe ich ein Duales Studium im Bereich Bauingenieurwesen gemacht. Weil mir das noch nicht gereich hat, habe ich im Jahr 2015 eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann angefangen, die ich im Jahr 2018 erfolgreich abgeschlossen habe. Der Immobilienfachwirt ist daher der nächste Schritt in meiner beruflichen Laufbahn in der Immobilienwirtschaft und ich könnte mir vorstellen, dass es nicht der letzte ist
Würden Sie das Stipendium weiterempfehlen?
Auf jeden Fall! Mir fällt nichts, wirklich gar nichts ein, was gegen ein DDIV/EBZ-Stipendium spricht. Ich würde mir sogar wünschen, dass noch mehr Leute dieses Stipendium bekommen oder zumindest darauf aufmerksam werden. Vielen Dank an den DDIV & das EBZ für die Möglichkeit.
Vielen Dank für das Interview Herr Sweers-Nöllner.
Eckdaten zum DDIV-Stipendienprogramm 2019:
Sie haben Interesse an einem Stipendium? Bewerben Sie sich noch bis zum 26. Juli 2019! Weitere Informationen zu den Inhalten und den Bewerbungskriterien finden Sie online: » www.ddiv.de/stipendien
Die Stipendiaten werden im Rahmen des 27. Deutschen Verwaltertages am 12. September in Berlin feierlich bekannt gegeben.