Aktuelle Meldungen des DDIV
Der DDIV und das EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft erarbeiteten gemeinsam mit einem Fachbeirat Leitlinien der Weiterbildung. Der im Rahmen des Förderprojektes KlimaVerwalter berufene Beirat hielt am 10. Mai in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) seine zweite Sitzung ab. Im Fokus stand dabei das Lehrgangskonzept zur Weiterbildung von Immobilienverwaltern für die Begleitung von Energieeffizienzmaßnahmen.
Das Konzept des Zertifikatslehrgangs orientiert sich dabei an den Phasen des Sanierungsprozesses:
1) Analyse und Information
2) Planung, Entscheidungsfindung und Beauftragung
3) Finanzierung und Förderung
4) Umsetzung und Koordination
5) Nachbearbeitung und Bilanzierung
Der Beirat diskutierte intensiv über Hemmnisse und Chancen des berufsbegleitenden Weiterbildungsangebots für WEG-Verwalter, insbesondere auch vor dem Hintergrund noch nicht umgesetzter Mindestanforderungen an den Beruf. DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler kommentiert: Politisch sind zwar noch einige Steine aus dem Weg zu räumen, aber dem Berufsstand und den steigenden Anforderungen an das Berufsbild des WEG-Verwalters kann der entworfene Zertifikatslehrgang nur zugutekommen.
Schlüsselqualifikationen für die Begleitung energetischer Sanierungen: 15 Stipendien ausgeschrieben
Beginn des im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative geförderten Zertifikatslehrgangs Geprüfte/r KlimaVerwalter/in (DDIV/EBZ) ist im Oktober 2017. Der Lehrgang wird in der Pilotphase einem Teilnehmerkreis von etwa 30 Personen geöffnet sein, von denen 15 über ein Stipendium gefördert werden. Gegenstand des Lehrgangs sind rund 30 Lernbausteine, die als Präsenzunterrichtsmodule, Webinare und in Selbstlernphasen realisiert werden. Der Workload des Kurses beläuft sich auf etwa 250 Stunden und wird mit einer umfassenden Projektarbeit abgeschlossen. Ein besonderer Fokus der Präsenzunterrichtsmodule liegt dabei auf dem überfachlichen Kompetenzerwerb. Astrid Schultheis, Immobilienverwalterin und Präsidiumsmitglied des DDIV ergänzt: Im täglichen Diskurs mit Eigentümern und Beiräten sind ein klares Rollenverständnis und Kompetenzen im Umgang mit Konflikten für Immobilienverwalter ebenso wichtig wie fundiertes Fachwissen.
Interdisziplinärer Austausch als zentraler Bestandteil
Der Beirat erhielt während der Sitzung Einblicke in die curriculare Konzeption. Die Idee einer interdisziplinären branchenübergreifenden Netzwerkveranstaltung als obligatorischer Bestandteil des Lehrgangs wurde begrüßt: Der Austausch der Disziplinen untereinander ist unerlässlich, um den Blick auf das Thema energetische Sanierung zu richten. Wenn Energieberater, WEG-Verwalter, Planer und ausführende Betriebe zusammentreffen und ihre Sichtweisen zum Thema zusammentragen, dann profitieren alle Beteiligten, so Prof. Dr. Norbert Raschper, Hochschullehrer der EBZ Business School, Beiratsmitglied und Geschäftsführer der iwb immobilienwirtschaftliche Beratung GmbH.
In Kürze wird die Website » www.klimaverwalter.de gerelauncht. Hier sind weitere Informationen zum Bildungsangebot und den ausgeschriebenen Stipendien abrufbar.
3.315 Zeichen
Klar, WEG-freundlich formuliert und damit empfehlenswert, so bewertete die Immobilien Zeitung 2011 die Verwalterverträge des DDIV. Damit professionelle Immobilienverwaltungen auch künftig von diesem Mehrwert profitieren, hat der DDIV die Musterverträge aktualisiert. Die aufgefrischten Versionen berücksichtigen die aktuelle BGH-Rechtsprechung und gesetzliche Änderungen, die die Verwalterarbeit nachhaltig prägen.
Neuerung vor allem bei der Vergütung
Wesentliche Modifikationen betreffen die Verwaltervergütung. Zusatzvergütungen und Zusatzkompetenzen sind nun, bis auf wenige Ausnahmen, über weitere Beschlussermächtigungen zugunsten des Verwalters hinterlegt. Eine weitere zentrale Neuregelung erstreckt sich auf die Vergütung. So müssen Endpreise, d. h. Bruttopreise, nun deutlich hervorgehoben werden und gut sichtbar hinterlegt sein. Der Zusatzleistungskatalog entfällt.
Kostenfreier Mehrwert für Mitglieder
Den Mitgliedern der DDIV-Landesverbände stehen die Vertragsvorlagen kostenfrei im Mitgliederbereich des DDIV-Intranets zur Verfügung. Alle anderen interessierten Unternehmen können die angepassten Verträge über den Onlineshop unter » www.ddiv.de käuflich erwerben.
Der deutsche Immobilienmarkt ist weiterhin im Aufwind. Im ersten Quartal 2017 verzeichnete der vdp-Immobilienpreisindex ein Plus von 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insbesondere der Wohnungsmarkt zeigte sich dabei besonders robust. Die Preise für Wohnimmobilien stiegen dabei um 5,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Preistreiber ist jedoch der Gewerbeimmobilienmarkt.
Mehrfamilienhäuser stark nachgefragt
In Metropolregionen und attraktiven Universitätsstädten ist die Nachfrage nach wie vor hoch. Die Preise von Mehrfamilienhäusern klettern um 6 Prozent. Dies ist aber auch auf das immer knapper werdende Wohnungsangebot in den Städten zurückzuführen. Nicht zuletzt daher stiegen auch die Neuvertragsvermieten um 3,8 Prozent an.
Eigentumswohnungen beliebt wie nie
Starke Zuwächse verzeichnete auch der Markt für selbstgenutztes Wohneigentum (+ 5,6 Prozent). Der Drang nach den eigenen vier Wänden schlägt sich dabei auch in der Preisentwicklung nieder. Im ersten Quartal 2017 klettern die Preise für Eigentumswohnungen um 6,5 Prozent auf ein neues Hoch.
Preistreiber Gewerbeimmobilien
Dominiert wurde die Entwicklung jedoch vom gewerblichen Immobilienmarkt, insbesondere im Bürosegment. Der entsprechende Index legte um 6,7 Prozent zu und auch die Büromieten kletterten um 3,4 Prozent.
Alle Indexdaten, einschließlich Tabellen und Grafiken sind auf den » Webseiten des Verbands Deutscher Pfandbriefbanken (vdp) abrufbar.
In regelmäßigen Abständen erhalten Sie im DDIVnewsletter einen Einblick in die diesjährigen Themenvielfalt des Deutschen Verwaltertages. Diesmal: Wolfgang Dötsch, Richter am Oberlandesgericht Köln und die Frage: E-Mobilität und WEG Geht das?
Beim Thema Elektromobilität ist Druck auf dem Kessel, mag die alltägliche Praxis sich dem Thema noch eher verhalten nähern. Angesichts des politischen Gestaltungswillens, der gerade in einen Gesetzgebungsvorschlag zur Reform u. a. des WEG gemündet ist, wird die Thematik aber fraglos bei WEG-Verwaltern anlanden weswegen sich eine Befassung mit dem Thema aufdrängt. Dafür bietet sich neben einem Blick ins Schrifttum (Dötsch, MietRB 2016, 242; ders., ZfIR 2017, 261; Happ, DWE 2016, 136) der 25. Deutsche Verwaltertag an.
Worum geht es?
Der Nationale Entwicklungsplan hat das ambitionierte Ziel von 1 Mio. Elektroautos auf Deutschlands Straßen bis zum Jahr 2020 aufgestellt. Dass der Weg nicht einfach ist, war klar. Zeitlich mit den Anfängen des VW-Diesel-Skandals zusammenfallend, sollten vom Kabinett im Rahmen eines Maßnahmenpakets am 18.05.2016 beschlossene Förderprämien den Weg in die Zukunft ebnen. Die urdeutsche Freude an staatlichen Geschenken sollte der Elektromobilität zum Durchbruch verhelfen. Das hat nur bedingt geklappt. Bestandteil des Maßnahmenpakets waren aber auch Steuerprivilegierungen: Neben einer Steuerbefreiung für E- Fahrzeuge wurden zum 01.01.2017 Nachteile bei Elektro-Dienstwagen abgefedert bzw. es Anreise geschaffen. Auch dies wird keine Wunder wirken, doch irgendwann werden sich diese Maßnahmen zusammenfügen. Führt man sich vor Augen, dass in den Niederlanden schon ca. 7 Prozent und in Norwegen klassisches Ölland - sogar über 20 Prozent der neu zugelassenen Fahrzeuge Elektrofahrzeuge sind, wird auch in Deutschland der Knoten platzen. Damit dies gelingen kann, muss aber Sicherheit bei den rechtlichen Rahmenbedingungen erreicht werden. Da auf absehbare Zeit die Akkus ein Knackpunkt sein werden, wird ein Verzicht auf die Drecksschleuder nur zu erwarten sein, wo Ladeinfrastruktur vorhanden ist. Angesichts der defizitären öffentlichen Ladeinfrastruktur ist ein jederzeit zugänglicher Ladepunkt als sicherer Heimathafen unverzichtbar. In WEG-Anlagen ist der Ärger damit vorprogrammiert: Denn nur wenige technische Maßnahmen werden allein im Sondereigentum stattfinden, wo der Wohnungseigentümer recht frei agieren kann. Da lauern Fallstricke und dass das geltende Recht den ambitionierten politischen Zielen schwerlich gerecht wird, hat man früh erkannt.
Die Bemühungen des Gesetzgebers
Der eingangs angesprochene Gesetzesentwurf soll Abhilfe schaffen, doch kombinierte er unglücklicherweise zwei politisch gehypte Themenkreise: Es sollten zum einen das Recht auf Barrierefreiheit im WEG- und Mietrecht verankert und tiefgreifende Baumaßnahmen durch Privilegierung in § 22 WEG und § 554a BGB ermöglicht werden. Zum anderen sollte das WEG- und Mietrecht für die Elektromobilität gerüstet und die Errichtung von Ladestationen privilegiert werden. Der Entwurf knüpft an umstrittene und in der Praxis für Unsicherheiten sorgende Normen an und klärt vor allem Kostenfragen unzureichend. Es ist nicht zu erwarten, dass er Gesetz wird. Die Bundesregierung hat zugesagt, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode einen Vorschlag zu erarbeiten, der Auslegungs- und Anwendungsschwierigkeiten beseitigt.
Die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen
In WEG-Anlagen ist zu unterscheiden, ob Maßnahmen im Sonder- oder (wohl der Regelfall) auch im Gemeinschaftseigentum erforderlich werden. Zudem ist zu unterscheiden, ob die Mehrheit tatsächlich Ladestationen schaffen will oder nicht. Hier werden die Fälle spannend, in denen nur ein innovationsfreudiger Tesla-Jünger seinen Stellplatz für das nächste Jahrtausend fit machen will, während die Karlsruher Durchschnittseigentümer keine Freude daran haben. Solange die Mehrheit gestalten will, ist de lege lata viel möglich: Wenn die dreiviertel Mehrheit mitspielt, wird § 22 Abs. 2 WEG fruchtbar gemacht werden können, da die Einrichtung von Ladeinfrastruktur Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nr. 2, 4 und 5 BGB sein kann. Dann muss man nur darauf achten, dass die Eigenart der Anlage nicht beeinträchtigt wird und keine unbillige Beeinträchtigung anderer droht etwa durch einen Ladepunkt-Dschungel direkt vor einer Einheit. Das Erreichen des Quorums wird in der Praxis vor allem von der Kostenverteilung abhängen. Die Errichtungskosten können über § 16 Abs. 4 WEG im Einzelfall verteilt werden und für die Betriebskosten kann über § 16 Abs. 3 WEG eine Lösung erreicht werden. Bei den Folgekosten ist wegen des Wortlauts des § 16 Abs. 4 WEG leider auch nach BGH v. 28.10.2016 V ZR 91/16, ZWE 2017, 180 ungeklärt, ob Beschlusskompetenz besteht.
Wird das Quorum und erst recht die Zustimmung aller nach §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 WEG nicht erreicht, stellt sich die Frage, ob und wie innovationsfreudige Ökos einen Anspruch auf Elektromobilität haben. Dazu kann man konstatieren, dass es grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Modernisierungsmaßnahme gibt (BGH v. 13.01.2017 - V ZR 96/16, ZMR 2017, 319 Tz. 9) und (erst recht) keinen Anspruch auf eine (sonstige) bauliche Veränderung.
Geht es um die Errichtung von Ladeinfrastruktur an Sondereigentumsflächen, gelten andere Rahmenbedingungen und hier stellt sich das Problem, dass eine Überlastung des gemeinschaftlichen Leitungsnetzes droht.
Stark erhöhte Feinstaubwerte, Fahrverbote für alte Dieselfahrzeuge und steigende Kraftstoffpreise: Immer mehr Autofahrer steigen um und fahren elektrisch. Dies schont nicht nur die Ressourcen und die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel. Auf dem Forum ElektroMobilität am 1. und 2. Juni in Berlin werden aktuelle Herausforderungen und Trends diskutiert. Mit dabei: Martin Kaßler, DDIV-Geschäftsführer, der fragt: Scheitert die Elektromobilität am Wohngebäudebereich?
Die Krux mit der Ladeinfrastruktur
Während Einfamilienhausbesitzer ihr E-Auto unkompliziert und quasi vor der Haustür sowie jederzeit an der heimischen Steckdose aufladen können, sehen sich Wohnungseigentümer einer diffizilen Rechtslage sowie praktischen Problemen gegenüber. Die Krux liegt dabei in der Ladesäuleninfrastruktur in Mehrfamilienhäusern. Denn, was nutzt eine öffentliche Ladesäule vor der Haustür, wenn der Elektromobilist nicht sicher sein kann, dass die Säule zum Zeitpunkt seiner Wahl auch verfügbar ist. Es bedarf also mehr privater Ladestationen auf Parkplätzen oder in hauseigenen Tiefgaragen. Es gilt daher, auch private Wohnungseigentümer in den Fokus von Politik und Wirtschaft zu rücken, damit der neuen Technologie nicht gleich wieder den Stecker gezogen wird.
Wohnungseigentümer als Multiplikatoren der Energiewende
DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler beleuchtet in seinem Vortrag am 1. Juni vor rund 250 Experten aus Industrie, Politik und Wissenschaft, wie Gesetzgeber, Hersteller und Wohnungseigentümer zusammenarbeiten müssen, damit die Zukunft auf der Straße elektrisch wird. Denn die Elektromobilität revolutioniert nicht nur das Fahren, sondern ist auch ein wesentliches Standbein der bundesdeutschen Klimaschutzpolitik, die auf eine verstärkte Reduktion des CO2-Austoßes in verschiedenen Sektoren so auch im Verkehrsbereich setzt. Auf dem Forum ElektroMobilität e. V. werden diese Problematiken ebenso diskutiert, wie aktuelle technologische Fragen und Aspekte der Digitalisierung.
E-Mobilität im Blick: 25. Deutscher Verwaltertag
Elektromobil wird es auch auf dem 25. Deutschen Verwaltertag am 7./8. September in Berlin. Gemeinsam widmen wir uns der Zukunftsfrage: E-Mobilität und WEG geht das?. Diskutieren Sie mit und erfahren Sie, welche Herausforderungen dabei auf Immobilienverwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften zukommen. Alle Informationen zum Programm und die Möglichkeit zur Online-Anmeldung stehen unter: » www.deutscher-verwaltertag.de zur Verfügung.