Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Die Mietpreisbremse ist mit dem Grundgesetz vereinbar, das haben die Karlsruher Verfassungsrichter entschieden und eine Verfassungsbeschwerde gegen die bestehenden Vorschriften als unzulässig abgewiesen. Grundlage der Beschwerde war ein Urteil des Landgerichts Berlin, das eine Vermieterin zur Rückzahlung von zu viel erhaltener Mieter verurteilte, nachdem ein Mieter einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse gerügt hatte. Sie sah sich dadurch in ihrem Grundrecht auf Eigentum und ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt und befand den allgemeinen Gleichheitssatz nicht beachtet.
Doch das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde mangels Erfolgsaussichten gar nicht erst an. Es stimme zwar, dass die Regulierung der Miethöhe durch die Mietpreisbremse in das Eigentum von Vermietern eingreife, aber das sei gerechtfertigt. Denn es läge hier ein öffentliches Interesse vor, das darin bestände, sozial schwächere Bewohner nicht aus stark nachgefragten Lagen zu verdrängen. Soweit die Mietpreisbremse in die Vertragsfreiheit eingreife, sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt.
Ebenso wenig konnten die Richter eine Missachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes erkennen. Denn, dass es durch die Mietpreisbremse zu regional unterschiedlichen Mietobergrenzen kommt, befanden sie als sachgerecht. Die ortsübliche Vergleichsmiete spiegle lediglich die regionalen Unterschiede wider.
Inzwischen hat die Große Koalition beschlossen, die Mietpreisbremse bis 2025 zu verlängern.
Rund 4,7 Prozent aller Gebäude in Deutschland stehen leer, so eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die auf Daten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beruht. Demnach sind aktuell rund 1,94 Millionen Wohnungen in Deutschland unbewohnt, Tendenz steigend. Besonders groß ist das Problem in den neuen Bundesländern: In 40 von 77 ostdeutschen Kreisen stehen mindestens zehn Prozent aller Wohnungen leer.
Während es in den deutschen Ballungszentren nahezu keinen Leerstand gibt, stehen in 40 von 77 ostdeutschen Kreisen mehr als zehn Prozent des Wohnungsbestands leer. Das geht aus einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft, die auf Daten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beruht, hervor. Demnach sind in Deutschland etwa insgesamt etwa 1,94 Millionen Wohnungen ohne Nutzer, was rund 4,7 Prozent des Gesamtwohnungsbestandes in Deutschland entspricht.
Für Eigentümer ist das ein doppeltes Problem. Zum einen entgehen ihnen Mieteinnahmen und zum anderen müssen sie fällige Steuern und Betriebskosten für die Immobilie weiterhin bezahlen. Hinzu kommt: Wenn Immobilien länger leer stehen, verfallen Fassaden und Gärten verwildern, es kommt vermehrt zu Vandalismus und das wiederum drückt die Kaufpreise und Mieten für Immobilien in der Umgebung.
Um Leerstand zu vermeiden, empfehlen die IW-Studienautoren vor allem eine nachhaltige Siedlungsentwicklung, da mit Grund und Boden sorgfältig umgegangen werden solle. In Gegenden, in denen es Leerstand gibt und es fast keinen Bedarf nach neuem Wohnraum gibt, werde zu viel gebaut, mahnt die Studie. Ein weiterer Ansatz gegen leerstehende Wohnungen sei eine bessere Abstimmung zwischen Gemeinden und den umliegenden Regionen, um grenzüberschreitende Entwicklungskonzepte zu erarbeiten, die dann beispielsweise die Innenstädte stärken. Wichtig sei außerdem eine treffsichere Förderung so wie die Städtebauförderung des Bundes. Sie muss Städte und Dörfer gezielt unterstützen, um dem demografischen Wandel zu begegnen und Leerstände zu vermeiden. Neben der Aufwertung der Zentren kann das auch den gezielten Abriss beinhalten, meint Studienautor Michael Voigtländer.
Die Arbeitgeber haben sich mit Verdi und IG Bau auf einen neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft geeinigt. Er sieht Lohn- und Gehaltsteigerungen in Höhe von 2,7 Prozent vor und gilt bis 30. Juni 2020.
Die Beschäftigten der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft erhalten eine Lohn- und Gehaltsteigerung in Höhe von 2,7 Prozent ‒ gerundet auf volle Fünf-Euro-Beträge. Darauf haben sich die Arbeitgeber haben sich mit Verdi und IG Bau in einem neuen Tarifvertrag verständigt. Er hat eine Laufzeit bis 30. Juni 2020.
Bestandteil der Vereinbarung ist, dass die Vergütung für Auszubildende um monatlich 50 Euro für jedes Ausbildungsjahr steigen soll.
Durch das Niedrigzinsumfeld und die Nullzinspolitik der EZB wächst offensichtlich die Bereitschaft der Bundesbürger, sich den Traum vom Eigenheim auch ohne Eigenkapital zu erfüllen. Das ergibt sich aus der Sommerumfrage 2019 des Verbandes der Privaten Bausparkassen e. V. zum hiesigen Sparverhalten. Nur noch 29 Prozent der Deutschen gaben Wohneigentum als Sparmotiv an. Das ist der niedrigste Wert seit 20 Jahren.
Niedrigzinsumfeld und Nullzinspolitik der EZB lassen die Deutschen immer häufiger daran denken, sich den Wunsch vom Eigenheim auch ohne Eigenkapital zu erfüllen. Das ergibt sich aus der Sommerumfrage 2019 des Verbandes der Privaten Bausparkassen e. V. zum hiesigen Sparverhalten. Lag der Fokus beim Sparen im Frühjahr 2019 noch für 35 Prozent der Befragten auf der Anschaffung von Wohneigentum, ist die Quote in der aktuellen Sommerumfrage des Verbandes auf 29 Prozent gesunken. Das ist der tiefste Stand seit 20 Jahren.
Mini-Bauzinsen einerseits und Mini-Sparzinsen andererseits verlocken viele Bau- und Kaufwillige offensichtlich zur Annahme, sich das Vorsparen sparen und alles auf die Karte Verschuldung setzen zu können. Für die Politik sollte das ein Alarmsignal sein, kommentiert Bernd Hertweck, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Privaten Bausparkassen, das Ergebnis.
Der Wunsch nach Wohneigentum selbst ist davon nicht betroffen. Mehr als jeder zweite Mieter würde lieber in den eigenen vier Wänden leben als zur Miete. Dass die Mini-Bauzinsen Eigenkapital voraussetzten und eine höhere Verschuldung auch eine stärkere Tilgungsleistung erfordere, um spätestens zum Renteneintritt schuldenfrei zu sein, werde dabei oft ausgeblendet. Doch es gilt nach wie vor: Je mehr Eigenkapital, desto besser.
Ob aber, wie vom Verband der Privaten Bausparkassen e. V. gefordert, die zügige Umsetzung der von der Politik beschlossenen verbesserten Ansparhilfe in Form der Wohnungsbauprämie wirklich zielführend ist, darf bezweifelt werden. Denn die Förderung ist äußerst überschaubar: Singles erhalten höchstens 45 Euro, Ehepaare höchstens 90 Euro pro Jahr. Zudem besteht nur Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, wenn man als Alleinstehender weniger als 25.600 Euro oder als Ehepaar weniger als 51.200 Euro im Jahr zu versteuern hat.
Wer in einer verbilligten Mitarbeiterwohnung lebt, muss das als geldwerten Vorteil versteuern. Durch den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wird sich das künftig ändern. Wenn die verbilligte Miete der Mitarbeiterwohnung mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt, soll diese Regelung nicht mehr gelten. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen.
Das Wohnen in einer verbilligten Mitarbeiterwohnung ist bisher als geldwerter Vorteil zu versteuern. Mit dem nun vom Bundeskabinett beschlossenen Wegfall dieser Regelung, vorausgesetzt die verbilligte Miete der Mitarbeiterwohnung beträgt mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete, ändert sich das. Mitarbeiterwohnungen sind ein wirksamer Hebel für eine Entlastung des Wohnungsmarktes, weil Unternehmen in neuen Wohnraum investieren und durch den Umzug von Mitarbeitern reguläre Wohnungen frei werden", begründet Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Gruppe im Bundestag, den Vorstoß der CSU, die das Thema auf die Agenda gebracht hatte.
Da laut Bundesfinanzministerium mit dieser Regelung nicht die Anmietung von Luxuswohnungen gefördert werden soll, gilt der Abschlag nur bis zu einer ortsüblichen Kalt-Vergleichsmiete von 25 Euro/m2. Wird das Gesetz wie im Entwurf vorgesehen beschlossen, können Arbeitgeber künftig die Wohnungen deutlich günstiger an Mitarbeiter vermieten als bisher.
Vor allem in Zeiten von Fachkräftemangel und stark steigenden Mietpreisen in den Ballungszentren, dürfte die Idee von Werkswohnungen für einige Unternehmen interessant sein. So hatte beispielsweise die Stadt München, in der die Mietpreise bekanntlich besonders hoch sind, bereits angekündigt, bei der Vergabe städtischer Gewerbegrundstücke den Werkswohnungsbau als neues Kriterium einzuführen und die Stadtwerke München haben im Stadtteil Gern schon 56 neue Werkswohnungen für Auszubildende und neue Mitarbeiter errichtet. Auch das Deutsche Rote Kreuz hat in Köln 29 Betriebswohnungen neu gebaut. Ein anderes Beispiel ist die Uniklinik Münster, die seit 2017 zusätzlich zu den eigenen Wohnungen noch einmal rund 100 Wohnungen auf dem freien Markt angemietet und vor allem an ausländische Pflegekräfte weitervermietet hat.