Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Die FDP-Bundestagsfraktion scheint den Versprechungen der Bundesregierung bezüglich der Aufkommensneutralität der geplanten Grundsteuerreform nicht zu glauben. Das legt eine Kleine Anfrage (BT.-Drs. 19/11973)der Liberalen nahe. Hintergrund ist ein Appell der Bundesregierung an die Gemeinden, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen. Ziel ist es, so das Grundsteueraufkommen innerhalb einer Gemeinde durch die Reform stabil zu halten.
Die FDP-Fraktion merkt aber diesbezüglich an, dass in der wissenschaftlichen Diskussion bereits jetzt davon ausgegangen werde, dass die Gemeinden vor der ersten Hauptfeststellung im Jahr 2022 den Hebesatz erhöhen. Damit würde sich dann die im Gesetz vorgesehene Aufkommensneutralität der Reform auf dieses höhere Niveau beziehen. Daher wollen die Liberalen gern wissen, was die Bundesregierung unternehmen will, wenn die Hebesätze kurz vor dem Stichtag deutlich angehoben werden und damit im Grunde die Aufkommensneutralität durch die Kommunen unterlaufen würde.
Außerdem wird nach der Situation von Städten und Gemeinden gefragt, die die Hebesätze aufgrund der eigenen Überschuldung gar nicht senken dürfen und die somit die Reform gar nicht aufkommensneutral ausgestalten können.
Bis auf Sachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland haben alle Bundesländer für einzelne ihrer Kommunen eine Mietpreisbremse in Kraft gesetzt. SPD und CDU verständigten sich nun darauf, die hierfür geltenden Regeln zugunsten der Mieter weiter zu verschärfen. Sie sollen das Recht erhalten, zu viel gezahlte Miete auch rückwirkend über einen Zeitraum von 2,5 Jahren einfordern zu können. Allerdings müssen sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 2,5 Jahren nach Mietbeginn rügen und müssen zu diesem Zeitpunkt noch in der Wohnung leben. Eine Rückwirkung gab es bislang nicht.
Zudem soll der Betrachtungszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete von den vergangenen vier auf sechs Jahre verlängert werden. Bei den aktuellen Mietentwicklungen profitieren davon vor allem die Mieter in den Ballungszentren, wo die Mieten in den zurückliegenden Jahren mitunter rasant zugelegt haben.
Zusätzlich will die Bundesregierung es erschweren, vermietete Wohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr vorliegen.
Neugeregelt werden sollen auch die Bestimmungen zur Maklerprovision beim Kauf selbstgenutzter Immobilien. Demnach soll beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses künftig derjenige, welcher den Makler nicht beauftragt hat, maximal die Hälfte der Maklerprovision bezahlen, die der Auftraggeber mit dem Makler abgesprochen hat. Zahlen muss er auch erst dann, wenn der Besteller des Maklers nachgewiesen hat, seinen Anteil an der Provision bezahlt zu haben.
Die Mietpreisbremse soll nach dem Willen der Großen Koalition bis 2025 weiterhin gelten. Ob und in welchen Städten eine Mietpreisbremse eingeführt wird, entscheiden die einzelnen Bundesländer eigenständig.
Das neue Förderprogramm GründachPLUS der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fördert die Begrünung von Berlins Dächern. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss das Dach eine Fläche von mindestens 100 Quadratmetern haben und sich auf einem bereits bestehenden Gebäude befinden. Die Umsetzung des Programms übernimmt die IBB Business Team GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Investitionsbank Berlin (IBB). Die Erstberatung für Interessenten übernimmt die Berliner Regenwasseragentur. Für das Programm steht bis 2023 eine Fördersumme von 2,7 Millionen Euro bereit.
Neben der Regulären Förderung bietet das Programm auch eine Green Roof Lab-Förderung für innovative Vorhaben. Die Reguläre Förderung bezuschusst die Dachbegrünung mit bis zu 75 Prozent beziehungsweise maximal 60.000 Euro der Material- und Ausführungskosten je Gebäude. Dabei werden insbesondere Vorhaben in hoch verdichteten Stadtquartieren gefördert, deren Bewohner in heißen Monaten besonders unter der Hitze leiden.
Die Green Roof Lab-Förderung steht für innovative, experimentelle, partizipative oder gemeinwohlorientierte Projekte der Dach- und Gebäudebegrünung zur Verfügung, die einen Vorbildcharakter aufweisen. Hier werden bis zu 100 Prozent der Material- und Ausführungskosten für Projekte in ganz Berlin gefördert. Zusätzlich werden für beide Förderzweige Beratungs- und Planungskosten mit bis zu 50 Prozent beziehungsweise mit maximal 10.000 Euro gefördert.
Die klimatische Wirkung von Gründächern besteht im Kühlungseffekt, der durch Wasserverdunstung hervorgerufen wird. Ein Gründach kann 60 bis 80 Prozent des Regens zurückhalten, das später verdunstet. Zugleich erwärmt sich ein begrüntes Dach nur um 10° bis 20° C im Vergleich zu einem nicht begrünten Dach, das über 50° C heiß werden kann.
Die Mietpreisbremse ist mit dem Grundgesetz vereinbar, das haben die Karlsruher Verfassungsrichter entschieden und eine Verfassungsbeschwerde gegen die bestehenden Vorschriften als unzulässig abgewiesen. Grundlage der Beschwerde war ein Urteil des Landgerichts Berlin, das eine Vermieterin zur Rückzahlung von zu viel erhaltener Mieter verurteilte, nachdem ein Mieter einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse gerügt hatte. Sie sah sich dadurch in ihrem Grundrecht auf Eigentum und ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt und befand den allgemeinen Gleichheitssatz nicht beachtet.
Doch das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde mangels Erfolgsaussichten gar nicht erst an. Es stimme zwar, dass die Regulierung der Miethöhe durch die Mietpreisbremse in das Eigentum von Vermietern eingreife, aber das sei gerechtfertigt. Denn es läge hier ein öffentliches Interesse vor, das darin bestände, sozial schwächere Bewohner nicht aus stark nachgefragten Lagen zu verdrängen. Soweit die Mietpreisbremse in die Vertragsfreiheit eingreife, sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt.
Ebenso wenig konnten die Richter eine Missachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes erkennen. Denn, dass es durch die Mietpreisbremse zu regional unterschiedlichen Mietobergrenzen kommt, befanden sie als sachgerecht. Die ortsübliche Vergleichsmiete spiegle lediglich die regionalen Unterschiede wider.
Inzwischen hat die Große Koalition beschlossen, die Mietpreisbremse bis 2025 zu verlängern.
Rund 4,7 Prozent aller Gebäude in Deutschland stehen leer, so eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die auf Daten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beruht. Demnach sind aktuell rund 1,94 Millionen Wohnungen in Deutschland unbewohnt, Tendenz steigend. Besonders groß ist das Problem in den neuen Bundesländern: In 40 von 77 ostdeutschen Kreisen stehen mindestens zehn Prozent aller Wohnungen leer.
Während es in den deutschen Ballungszentren nahezu keinen Leerstand gibt, stehen in 40 von 77 ostdeutschen Kreisen mehr als zehn Prozent des Wohnungsbestands leer. Das geht aus einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft, die auf Daten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beruht, hervor. Demnach sind in Deutschland etwa insgesamt etwa 1,94 Millionen Wohnungen ohne Nutzer, was rund 4,7 Prozent des Gesamtwohnungsbestandes in Deutschland entspricht.
Für Eigentümer ist das ein doppeltes Problem. Zum einen entgehen ihnen Mieteinnahmen und zum anderen müssen sie fällige Steuern und Betriebskosten für die Immobilie weiterhin bezahlen. Hinzu kommt: Wenn Immobilien länger leer stehen, verfallen Fassaden und Gärten verwildern, es kommt vermehrt zu Vandalismus und das wiederum drückt die Kaufpreise und Mieten für Immobilien in der Umgebung.
Um Leerstand zu vermeiden, empfehlen die IW-Studienautoren vor allem eine nachhaltige Siedlungsentwicklung, da mit Grund und Boden sorgfältig umgegangen werden solle. In Gegenden, in denen es Leerstand gibt und es fast keinen Bedarf nach neuem Wohnraum gibt, werde zu viel gebaut, mahnt die Studie. Ein weiterer Ansatz gegen leerstehende Wohnungen sei eine bessere Abstimmung zwischen Gemeinden und den umliegenden Regionen, um grenzüberschreitende Entwicklungskonzepte zu erarbeiten, die dann beispielsweise die Innenstädte stärken. Wichtig sei außerdem eine treffsichere Förderung so wie die Städtebauförderung des Bundes. Sie muss Städte und Dörfer gezielt unterstützen, um dem demografischen Wandel zu begegnen und Leerstände zu vermeiden. Neben der Aufwertung der Zentren kann das auch den gezielten Abriss beinhalten, meint Studienautor Michael Voigtländer.