Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Hamburg: WEG-Recht für Profis
Trotz des heißen Wetters bot das Hyperion Hotel am 28. August in der Hamburger Innenstand die ideale Kulisse für spannende Themen und interessante Netzwerkgespräche. Renommierte Referenten informierten in abwechslungsreichen und praxisnahen Vorträgen über typische Fallstricke bei der Teilungserklärung einer werdenden Eigentümergemeinschaft, über die maßgeblichen Unterschiede von Baumaßnahmen im Individual- sowie Gemeinschaftsinteresse und über Haftungsrisiken von Verwaltern sowie die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
Abgerundet wurde das Fachprogramm erneut von einer begleitenden Fachausstellung verschiedener wohnungswirtschaftlicher Unternehmen, auf der sich die Teilnehmer über neue Produkte und innovative Dienstleistungen aus erster Hand informieren konnten.
Hannover: Mietverwaltung leicht gemacht
Das Mietrecht sowie die damit einhergehenden Entwicklungen in der Immobilienverwaltung beschäftigte die Teilnehmer des Miet-Verwalterforums in Hannover am 29. August. Dabei informierten die Referenten nicht nur über rechtliche Probleme bei Mietmängeln, Mietausfall und der Gestaltung des Mietvertrages. Sie hielten auch zahlreiche Tipps bereit, worauf bei der Rückgabe einer Mietwohnung oder bei der Rückzahlung von Mietkautionen zu achten ist.
Die große Nachfrage der diesjährigen Foren zeigte deutlich: Die Materie der Miet- und WEG-Verwaltung ist komplex und regelmäßige Weiterbildung unerlässlich, um auch künftig rechtssicher agieren zu können und im Interesse der Kunden zu handeln. Daher wird der DDIV gemeinsam mit dem VDIV Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern und dem VDIV Niedersachsen/Bremen auch im kommenden Jahr jeweils zwei Verwalterforen in Hamburg und Hannover durchführen.
Rund 200 Teilnehmer nahmen am ausgebuchten 10. DKB-DDIV-Fachsymposium im Hotel Schloß Tremsbüttel″ bei Hamburg teil. Yvonne Hube, Leiterin für das Verwaltergeschäft Nord/Ost bei der DKB führte durch das Tagungsprogramm, das DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler mit Einblicken in die Arbeit des Verbandes eröffnete. Er verdeutlichte anschaulich, welche Herausforderungen in den nächsten Jahren auf die Branche zukommen, bevor Katrin Herrmann, Leiterin des Verwalterteams Nord bei der DKB, wertvolle Tipps zur Kreditaufnahme für Wohnungseigentümergemeinschaften gab.
Welche Probleme bei einer vermieteten Eigentumswohnung entstehen können und wie man diese vermeiden kann, beleuchtete Rechtsanwalt Wolfgang Mattern, geschäftsführender Vorstand des DDIV-Landesverbandes. Die daran anschließenden praxisnahen Ausführungen von Ralf Michels, Geschäftsführer der A.S. Hausverwaltungs- & Projektentwicklungs- GmbH, zu digitalen Prozessen in der Immobilienverwaltung stießen auf großes Interesse bei den Teilnehmern und führten auch über den Vortrag hinaus zu Fragen und regen Diskussionen.
Den Abschluss des Tages bildete Dr. Olaf Riecke, Richter am Amtsgericht Hamburg-Blankenese, der den Anwesenden in gewohnt anschaulicher Weise rechtliche Fragestellungen rund um die Eigentümerversammlung - von Teilnahmerecht bis Beschlussfähigkeit - näherbrachte.
Für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, die mindestens eine Million Euro kosteten, mussten Käufer im vergangenen Jahr in Garmisch-Partenkirchen am tiefsten in die Tasche greifen. Bei rund 3,7 Millionen Euro lag hier der durchschnittliche Erwerbspreis. Auf Rang 2 folgt Sylt mit gut 2,9 Millionen Euro und Dritter ist Baden-Baden mit circa 2,7 Millionen Euro, so ein Marktbericht des Maklerhausa Von Poll Immobilien, der insgesamt 42 deutsche Standorte untersucht hat. Allerdings gab es im bayerischen Wintersportort nur vier Transaktionen, auf Sylt dagegen 62 und im Kurstädtchen Baden-Baden wurden 14 verzeichnet.
An knapp über der Hälfte aller untersuchten Standorte stiegen die Anzahl der Verkäufe und das Umsatzvolumen 2018 im Vergleich zu 2017 an. Unter den Metropolen war Berlin dabei der Spitzenreiter bei den Zuwächsen. Insbesondere bei der Zahl der verkauften Eigentumswohnungen (+ 17,1 Prozent, 315 Verkäufe) verzeichnete die Bundeshauptstadt eine deutliche Steigerung gegenüber 2017. Betrachtet man allein das Segment Ein- und Zweifamilienhäuser, fiel das Wachstum in Köln mit 18,6 Prozent bei 83 Verkäufen am höchsten aus.
Überdurchschnittlich hohe Steigerungen bezüglich der Anzahl der Veräußerungen und der entsprechenden Umsätze gab es außerdem im Landkreis Starnberg, in Konstanz, Potsdam sowie Wiesbaden.
Deutlicher Spitzenreiter bei der Anzahl der verkauften Premiumimmobilien ab einer Million Euro ist trotz eines erheblichen Rückgangs weiterhin München. Dort gab es 2018 in diesem Segment 880 Beurkundungen, 18,6 Prozent weniger als im Vorjahr. In Hamburg, wie 2017 im Ranking auf Platz zwei, verzeichnete man 651 Verkäufe (+6,2 Prozent). Berlin liegt wieder auf Rang drei mit 489 Transaktionen (+14,5 Prozent). Es folgen Düsseldorf mit 216 (-4,8 Prozent) und Frankfurt mit 190 Verkäufen (+13,8 Prozent). Auf Rang sechs bis zehn liegen der Landkreis Starnberg, Köln, Sylt, Stuttgart sowie Wiesbaden. Es fällt auf, dass in München trotz des Rückgangs mehr Premiumimmobilien veräußert wurden als in Berlin, Düsseldorf und Köln zusammen.
Trautes Heim, Glück allein: Das klappt nicht immer, wie hunderttausende Klagen zu Nachbarschaftsstreitigkeiten im Jahr zeigen. Ein ständig bellender Hund oder stinkender Müll können sich schnell zu einem regelrechten Nachbarschaftskrieg entwickeln. Das wollen potentielle Immobilienkäufer für sich selbst natürlich vermeiden. Daher interessieren sich 83,2 Prozent der Kaufinteressenten bereits vor dem Immobilienkauf dafür, wer wir neuen Nachbarn wären.
Hunderttausende Klagen zu Nachbarschaftsstreitigkeiten gibt es hierzulande pro Jahr. Und Stress im eigenen Heim, das man sich in der Regel gekauft hat, um die kommenden Jahre darin entspannt zu leben, will keiner. Daher checken vor einem etwaigen Immobilienkauf 83,2 Prozent der Kaufinteressenten, mit wem sie es in der Nachbarschaft zu tun haben würden, so das Ergebnis einer Umfrage des Immobiliendienstleisters McMakler.
Mit etwas über 70,6 Prozent wollen die meisten Kaufinteressenten wissen, wie es um die Familienverhältnisse ihrer zukünftigen Nachbarn bestellt ist, beispielsweise, ob nebenan eine Familie mit vielen Kindern, eine alleinerziehende Mutter, ein älteres Ehepaar oder ein junges Pärchen lebt. Dabei bestimmt oftmals die persönliche Lebenssituation die Präferenz. 63,9 Prozent der Kaufinteressenten erkundigen sich zu den Wegerechten über das Grundstück. Sind diese nicht eindeutig geklärt, sind Konflikte oft vorprogrammiert.
Auf Platz drei folgt der Heckenschnitt: Ob und wie der geregelt ist, sorgt bei 33,6 Prozent der Befragten für Interesse. Immerhin 27,7 Prozent der potenziellen Käufer interessiert, wie laut die Kinder nebenan sind, während 24,4 Prozent wissen wollen, ob die Nachbarn Haustiere haben.
Nach musikalischen Vorlieben und vielleicht musizierenden Nachbarn wird sich dagegen relativ selten erkundigt. Nur rund zehn Prozent der Makler, die an der Umfrage teilgenommen hatten, mussten dazu Auskunft geben.
Die Berliner Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher will die Berliner Mieten auf dem Stand vom 18. Juni 2019 für fünf Jahre einfrieren. Je nach Baualtersklasse soll eine zulässige Mietobergrenze definiert werden, die für normal ausgestattete Wohnungen zwischen 5,95 Euro und 9,80 Euro je Quadratmeter liegen soll, wie der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (Berliner MietenWoG). In einer zuvor publik gewordenen Arbeitsgrundlage war zunächst eine Höchstgrenze von 7,97 Euro pro Quadratmeter ins Spiel gebracht worden, was bundesweit bei Investoren und Verbänden der Wohnungswirtschaft zu Protesten geführt hatte.
Nun sollen die maximal Miethöhen ausgehend von den Werten des Mietspiegels 2013, indiziert mit der Preis- und Lohnentwicklung, ermittelt werden. Zuschläge von höchstens 1,40 pro Quadratmeter sollen möglich sein, wenn in den vergangenen 15 Jahren Modernisierungen vorgenommen wurden. Anders als bei den ursprünglichen Plänen sieht der Referentenentwurf zudem einen atmenden Mietendeckel vor. Ermöglicht werden moderate Mieterhöhungen bis zur Mietobergrenze, die sich an der jährlichen Inflationsrate orientieren. Außerdem wird eine Anpassungsmöglichkeit der Mietentabelle vorgesehen.
Für Mieter, deren bisherige Nettokaltmiete 30 Prozent des Haushaltseinkommens übersteigt, sind Mietabsenkungen auf die Mietobergrenze auf Antrag möglich.
Laut Referentenwurf sind Kosten für Modernisierungen bis zu 1 Euro pro Quadratmeter beim jeweiligen Bezirksamt anzuzeigen. Darüber hinaus gehende Modernisierungsvorhaben sollen genehmigungspflichtig werden. Außerdem soll es eine Härtefallklausel für Wohnungsvermieter geben. Diese müssen nachweisen, dass eine über die Mietobergrenze hinausgehende Miethöhe zur Vermeidung von dauerhaften Verlusten oder zur Substanzgefährdung der Mietsache erforderlich ist.
Fazit: Auch wenn die Senatorin ihrer Pläne für einen Mietendeckel abgeschwächt hat, ist viel Vertrauen in Berlin als Investitionsstandort verloren gegangen. Unklar ist zudem, ob ein solches Gesetz überhaupt grundgesetzkonform ist. Das wird nicht helfen, die dringend benötigen Wohnungen in der Hauptstadt zu bauen, im Gegenteil: Investoren und private Vermieter werden einen weiten Bogen um Berlin machen.