Aktuelle Meldungen des DDIV
Vor rund 900 Fachbesuchern und Gästen eröffnete Wolfgang D. Heckeler, Präsident des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), den 26. Deutschen Verwaltertag. Er appellierte an die Politik, die Potenziale einer im Koalitionsvertrag angekündigten WEG-Reform zu nutzen. Als weitere Ziele des Verbandes sieht Heckeler die Aufwertung der Verwaltertätigkeit, die Einführung eines Ausbildungsberufs Immobilienverwalter und eine Vergütungsoffensive.
Image aufwerten, leistungsgerechte Vergütung etablieren, Ausbildungsberuf Immobilienverwalter einführen, Wohnungseigentumsgesetz grundlegend reformieren, Sachkundenachweis verankern so lauten nur einige der Verbandsziele, die DDIV-Präsident Wolfang D. Heckeler vor rund 900 Besuchern des 26. Deutschen Verwaltertags in Berlin vorstellte. Wir lamentieren nicht, wir handeln. Nach diesem Motto hat gestern die Delegiertenversammlung mit überwältigender Mehrheit eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Weiterbildung beschlossen. Statt der gesetzlich geforderten Pflicht von 20 Stunden Weiterbildung in drei Jahren werden die 2.600 Mitgliedsunternehmen mindestens 45 Stunden pro Objektbetreuer erbringen, so der DDIV-Präsident.
So lange der Gesetzgeber nicht erkennt, dass zum Schutz des Verbrauchers Eigentümern und Mietern mindestens ein Sachkundenachweis für den Verwalter notwendig ist, müssen die im DDIV organisierten Unternehmen abbilden, dass sie sich vom Wettbewerb abheben. Auf diesem Weg werden wir unsere Unternehmen konsequent unterstützen und fördern, so Heckeler.
Image und leistungsgerechte Vergütung gehen Hand in Hand
Die Verwalterbranche hat im besten Fall ein mausgraues Image. Um neue, qualifizierte Kräfte zu gewinnen, muss sie zudem den Nachwuchs für sich begeistern. Halten Sie Eigentümerversammlungen während der Geschäftszeiten ab, optimieren Sie Ihre Prozesse, nutzen Sie die Möglichkeiten der Digitalisierung, um unsere Branche attraktiver zu machen und heben Sie Ihre Vergütungssätze deutlich an!, appelliert Heckeler nachdrücklich an die Immobilienverwaltungen. Sie sollten die vom DDIV angestoßene Diskussion über die Vergütungshöhe nutzen. Sonst arbeitet sich unsere Branche arm und die Qualität der Verwalterleistung bleibt auf der Strecke. Das kann nicht im Interesse der Eigentümer sein, die dem Verwalter ihre private Altersvorsorge anvertrauen, warnt Heckeler.
Um Verbraucherschutz und Professionalisierung der Branche voranzutreiben, wiederholt der DDIV-Präsident die Verbandsforderung, endlich einen Ausbildungsberuf für Immobilienverwalter einzuführen: Politik und Verwalterbranche müssen hier Hand in Hand arbeiten. Denn so bekommen wir die dringend benötigten Fachkräfte mit deutlich besser zugeschnittenen fachlichen Qualifikationen als sie Immobilienkaufleute durch die fehlende Spezialisierung mitbringen können.
Wohnungseigentumsgesetz hoffnungslos veraltet
Große Potenziale sieht Heckeler auch in der im Koalitionsvertrag verankerten Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und seiner Harmonisierung mit dem Mietrecht. Es ist allein auf den jahrelangen und nachdrücklichen Einsatz des DDIV zurückzuführen, dass dieser Schritt im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, konstatiert er und verweist auf die über 260.000 WEG- und Mietrechtsverfahren, die jedes Jahr vor deutschen Gerichten verhandelt werden allein das unterstreicht die Notwendigkeit einer Reform.
Der DDIV wird Stellung zu den zwischenzeitlich vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz vorgelegten Diskussionsentwürfen nehmen. So viel ist sicher: Beide Entwürfe greifen trotz guter Ansätze zu kurz. Gemeinsam mit Bund und Ländern wollen wir ein zukunftsfestes Gesetz, das auch auf künftige Anforderungen Antworten gibt, so der DDIV-Präsident.
DDIV weiterhin auf Erfolgskurs
Heckeler unternahm aus Anlass des 30-jährigen Bestehens des DDIV auch eine Bestandsaufnahme jüngster politischer Erfolge, die maßgeblich auf den Spitzenverband der Branche zurückzuführen sind.
Dazu zählen insbesondere:
- Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler
- Praxisorientierte Anpassungen bei der Neufassung der Makler- und Bauträgerverordnung
- Verankerung der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und seine Harmonisierung mit dem Mietrecht im Koalitionsvertrag 2018
- Höhere und erweiterte Zuschüsse für die Vor-Ort-Energieberatung in WEG über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- De-minimis-Erklärung durch den bevollmächtigten Verwalter stellvertretend für alle vermietenden Eigentümer einer WEG
- Keine FATCA-Informationspflicht für WEG-Konten
- Ausweitung von Mieterstrommodellen auf WEG
- Verankerung der Förderung privater Ladeinfrastruktur für Elektroautos im Koalitionsvertrag 2018
- Abwehr der Aufnahme von Immobilienverwaltungen in das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Unser Erfolg ist die konsequente Vertretung nur einer Berufsgruppe. Das honoriert auch die Branche, freut sich Heckeler. Der DDIV ist nach wie vor der einzig nennenswert wachsende Verband in der Immobilienwirtschaft. Seit 2010 haben wir unsere Mitgliederzahlen nahezu verdoppelt, allein 2017 sind wir um 20 Prozent gewachsen. Für das kommende Jahr haben wir die 3.000-Mitglieder-Marke fest im Blick.
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Die 34. Delegiertenversammlung des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hat heute beschlossen, die gesetzlich geforderte Weiterbildungspflicht mehr als zu verdoppeln. Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung zu einer Weiterbildung von 15 Stunden pro Jahr etabliert der Verband ein weiteres Qualitätskriterium der Mitgliedschaft. Der Gesetzgeber sieht 20 Stunden verpflichtende Weiterbildung in drei Jahren vor. Die Mitgliedsunternehmen erbringen künftig 45 Stunden Weiterbildung in diesem Zeitraum.
Wir sind uns der großen Verantwortung für unsere Branche, aber auch für Eigentümer und Mieter bewusst. Deshalb haben die Delegierten mit überwältigender Mehrheit beschlossen, die Weiterbildungspflicht freiwillig mehr als zu verdoppeln. Statt 20 Stunden wollen unsere 2.600 Mitgliedsunternehmen nun mindestens 45 Stunden an Weiterbildung pro Objektbetreuer in drei Jahren erbringen, freut sich DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler.
Die Zulassungsvoraussetzungen für Immobilienverwaltungen kritisiert der DDIV seit der Verabschiedung als nicht weitreichend genug. Zum einen fehlt der wichtige Sachkundenachweis, zum anderen greifen 20 Stunden Weiterbildung in drei Jahren viel zu kurz. Deswegen hat sich der Verband zu einer freiwilligen Ausweitung der Weiterbildungspflicht auf 15 Stunden pro Jahr entschieden.
Jammern hilft nicht. Bis zu einer Änderung des Gesetzes müssen wir Wohnungseigentümern zeigen, dass sie dennoch bei unseren Mitgliedsunternehmen professionell verwaltet werden, so Heckeler. Ich kann nur an jede verantwortungsvolle Immobilienverwaltung appellieren, Mitglied in den DDIV-Landesverbänden zu werden. Bereits seit Jahren setzen wir Standards, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung ist ein weiteres Qualitätsmerkmal, mit dem sich die Mitgliedsunternehmen positiv von Wettbewerbern abheben.
Sylvia Pruß neues Präsidiumsmitglied
Die 34. Delegiertenversammlung wählte zudem einstimmig die bisherige Verbandsratsvorsitzende Sylvia Pruß neu in das DDIV-Präsidium. Pruß ist Inhaberin einer in Straußberg bei Berlin ansässigen Immobilienverwaltung, die rund 3.000 Wohneinheiten betreut, und seit 2008 Vorstandsvorsitzende des Verbands der Immobilienverwalter Berlin-Brandenburg. Die nächsten turnusmäßigen Neuwahlen des DDIV-Präsidiums finden im 3. Quartal 2021 statt.
Wolfgang Mattern neuer Verbandsratsvorsitzender
Zum neuen Verbandsratsvorsitzenden wurde Wolfgang Mattern gewählt. Wolfgang Mattern ist mit seiner Kanzlei Mattern & Collegen als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie für Steuerrecht und zudem als Wirtschaftsmediator tätig. Seit 1990 ist er geschäftsführender Vorstand des Verbands der Immobilienverwalter Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern und vertritt den Landesverband seit 2006 im Verbandsrat.
Neuer stellvertretender Vorsitzender des Verbandsrates ist Andre Jahns. Der Inhaber und Geschäftsführer einer in Wolfenbüttel und Gifhorn ansässigen Immobilienverwaltung, die rund 5.500 Wohneinheiten betreut, ist seit 2016 im Vorstand des Verbands der Immobilienverwalter Niedersachsen/Bremen sowie im DDIV-Verbandsrat aktiv.
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Die energetische Sanierung der energierelevanten Liegenschaften des Bundes stockt. Bisher ist bei den betroffenen Gebäuden noch keine energetische Sanierung abgeschlossen worden. Das ging aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.
Das Ziel, den Wärmebedarf bis 2020 um 20 Prozent zu reduzieren, sei zeitlich nicht zu realisieren. Bisher seien nur in einem kleinen Teil der Gebäude entsprechende Planungen und Maßnahmen angestoßen worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Nach Angaben der FDP-Fraktion sind insgesamt rund 2.200 Liegenschaften betroffen. Das Bundesbauministerium erklärte, die Maßnahmen stockten, da die Bundesregierung den Energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften (ESB) noch nicht beschlossen hat. Dennoch hält das Ministerium an den Energieeinsparzielen fest. So werden Neubauten der öffentlichen Hand gemäß der EU-Gebäuderichtlinie als sogenannte Niedrigstenergiegebäude erbaut.
2015 erklärte die damalige Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD), dass der Bund den Heizenergiebedarf in seinen Gebäuden bis 2020 um ein Fünftel gegenüber 2010 zu reduzieren. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf um 80 Prozent gesenkt werden.
Die Große Koalition hat die Sonder-AfA zur Förderung des bezahlbaren Wohnungsbaus durch private Investoren beschlossen. Laut Referentenentwurf soll die Sonderabschreibung für Bauanträge, die zwischen dem 31. August 2018 (rückwirkend) und dem 31. Dezember 2021 eingehen, gelten. Das Thema wird am Mittwoch, 5. September, im Bundeskabinett beraten.
Mit der Sonder-AfA sollen insbesondere private Investoren zum Bau bezahlbarer Wohnungen angeregt werden. Der Entwurf sieht vor, dass Investoren, die Mietwohnungen neu bauen oder kaufen zusätzlich zu bisher bestehenden linearen AfA von 2 Prozent über vier Jahre jeweils weitere 5 Prozent ansetzen können. Voraussetzung ist, dass die Herstellungs- und Anschaffungskosten nicht mehr als 3.000 Euro pro Quadratmeter betragen. Die Bemessungsgrundlage liegt bei 2.000 Euro. Zudem müssen die geschaffenen Wohnungen zehn Jahre als Mietwohnungen genutzt werden. Ausgenommen sind Investoren, die bereits eine öffentliche Förderung beziehen. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums wird die Sonder-AfA bis 2022 insgesamt 310 Millionen Euro kosten.
Sonder-AfA stand bereits 2016 auf der Agenda
Bereits vor zwei Jahren wurde über eine Sonderabschreibung für den bezahlbaren Wohnungsbau diskutiert. Das Projekt wurde dann jedoch wieder begraben. Der nun vorliegende Entwurf nimmt die Vorschläge von damals unverändert auf und greift damit viel zu kurz. So wird außer Acht gelassen, dass die Baukosten und Auflagen weiterhin steigen. In der jetzigen Form wird die Sonderabschreibung nur für Investoren von kleineren Mehrfamilienhäuser interessant.
Der DDIV sprach sich damals dafür aus, die Sonder-Afa auch auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten von selbstgenutzten Eigentumswohnungen auszudehnen und die Normalabschreibung auf mindestens drei Prozent festzusetzen.
Der neue Entwurf wird nun in den Ministerien beraten. Ziel ist es, das Gesetz und die Beschlüsse über die Mietpreisbremse bis zum Wohnungsgipfel am 21. September beschließen.
In Zeiten von Prozessoptimierung und rasantem technologischen Fortschritt, fällt es oft schwer, die Entwicklungen des Marktes im Überblick zu behalten. Doch Veränderungen bringen immer auch Chancen mit sich, welche nicht ungenutzt bleiben sollten. Wie innovative Software Hausverwalter unterstützen kann und vor allem für mehr Marge sorgt, zeigt der neueste DDIV Premiumpartner moovin.
Die Themen Innovation und Digitalisierung sind branchenweit mittlerweile in aller Munde. Der DDIV versteht sich als Vorreiter auf dem Gebiet und informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen. So hat der Verband mit der DDIVdigital eine Sonderpublikation geschaffen, die sich explizit dem Thema widmet. Dass die Umstellung auf digitale Prozesse nicht von heute auf morgen stattfinden wird, ist offensichtlich. Dass diese Aufgabe zeitnah angegangen werden muss jedoch auch.
Effizienter vermieten, um mehr zu verwalten
Wie das 6. DDIV-Branchenbarometer offenbart, schätzen bereits knapp 40 Prozent der befragten Unternehmen die Vermittlung als einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt ein im Vorjahr war es nur rund ein Viertel. Die Automatisierung von Prozessen wird dabei häufig skeptisch betrachtet, da sie mit dem Wegfall der persönlichen Kommunikation gleichgesetzt wird. Das dies nicht so sein muss, zeigen junge Unternehmen wie moovin, welche sich die Technologie zunutze machen, um das Beste aus Software und klassischen Makler-Services zu verbinden.
moovin bietet Hausverwaltungen und Immobilienunternehmen alle Leistungen rund um die Wohnungsvermietung aus einer Hand deutschlandweit an. Das Besondere: Jeder Service kann einzeln zum Festpreis gebucht werden. Die Kombination aus Software und Makler-Services ermöglicht Hausverwaltern ein individuelles Leistungspaket zu buchen und mit maximaler Transparenz den Vermietungsprozess zu verfolgen. So wird nur für den Service gezahlt, der auch wirklich gewünscht ist.
Der große Vorteil dieser effizienten Arbeitsweise ist zum einen die Kostenersparnis, hauptsächlich jedoch die gewonnene Zeit, welche für lukrativere Arbeiten zur Verfügung steht. Hausverwalter können sich auf die Verwaltung von deutlich mehr Objekten konzentrieren, während moovin sich um den Abbau von Leerstand kümmert.
Die Kombination aus Software und individuell buchbaren Makler-Services ist eine zukunftsweisende Lösung für die Verwalterbranche, in der sich die Vermittlung von Wohnungen zunehmend als neuer Geschäftszweig etabliert. Wir freuen uns mit moovin einen weiteren kompetenten Partner gefunden zu haben. erklärt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Der DDIV unterstützt Hausverwaltungen bei der Umstellung auf digitale Prozesse
Mitglieder der DDIV-Landesverbände erhalten die webbasierte moovin Software drei Monate kostenfrei für unbegrenzt viele Vermietungen. Das Management von Mietinteressenten wird so ohne Initialaufwand oder -kosten ganz einfach digital möglich. Für ein persönliches Kennenlernen bietet sich darüber hinaus der 26. Deutsche Verwaltertag des DDIV in Berlin an.