Aktuelle Meldungen des DDIV
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) begrüßt es ausdrücklich, dass Gunther Adler doch weiterhin als Baustaatssekretär im Amt bleiben soll. Seine Abberufung wäre ein fatales Zeichen gewesen in einer Situation, in der Deutschland auf der Suche nach mehr bezahlbarem Wohnraum ist, zeigt sich DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler erfreut über die aktuelle politische Entwicklung.
Gunther Adler wird sowohl vom DDIV als auch der übrigen Immobilienbranche wegen seiner großen Expertise im politisch und gesellschaftlich entscheidenden Bereich Wohnen und Bauen geschätzt. Die Zusammenarbeit mit dem Staatssekretär hatte sich bereits in den vergangenen Jahren für Politik, Verbände und Unternehmen bewährt.
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) fordert Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley anlässlich des heutigen Wohngipfels auf, die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in ihrem Ministerium zur Chefsache zu machen. Der Spitzenverband der Immobilienverwalter betont zudem, dass der Immobilienerwerb den Mietwohnungsmarkt entlasten kann doch dafür braucht es mehr Verbraucherschutz und damit eine umfassende WEG-Novelle.
Neue Mietwohnungen zu bauen reicht nicht aus, damit das Wohnen bezahlbar bleibt, sagte DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler anlässlich des heutigen Wohngipfels im Bundeskanzleramt. Es braucht auch mehr Wohnungseigentum. Doch hier wird es nur dann signifikante Fortschritte geben, wenn neben verschiedenen finanziellen Förderinstrumenten endlich für mehr Verbraucherschutz gesorgt wird. Dabei führt kein Weg an einer umfassenden WEG-Reform vorbei.
Der DDIV begrüßt zwar die vor kurzem gegründete Bund-Länder-Arbeitsgruppe, warnt aber, dass die vorliegenden Entwürfe zur WEG-Novelle keinesfalls ausreichen, um Vermögensschutz und Rechtssicherheit zu bieten. Der DDIV hatte bereits 2016 in einer zum WEG einberufenen DenkWERKSTATT Anpassungsbedarf bei über einem Drittel der Paragrafen festgestellt. Wir erwarten insbesondere auch von der Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley, dass die WEG-Reform in ihrem Haus zur Chefsache wird, fordert Heckeler.
Dringlichkeit besteht auch beim Sachkundenachweise für Wohnimmobilienverwalter. Zwar haben die über 2.600 Mitgliedsunternehmen der DDIV-Landesverbände kürzlich eine freiwillige Selbstverpflichtung zu 45 Stunden Weiterbildung in drei Jahren beschlossen der Gesetzgeber schreibt lediglich 20 Stunden im selben Zeitraum vor. Doch auch diese Ausweitung reicht langfristig nicht aus. Wenn die Regierung den Neubau vorantreiben will und Wohnungseigentum fördert, bedarf es auch einer treuhänderischen Verwaltung, die ihre Sachkunde nachweisen muss. Deswegen ist es unverzichtbar diese Reform auch dafür zu nutzen, endlich echte Zulassungsbeschränkungen zu schaffen und damit reelle Sachkunde zum Schutz der Millionen Verbraucher hierzulande.
Die BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland, zu deren Mitgliedern der DDIV gehört, übergab im Rahmen des Wohngipfels Handlungsempfehlungen für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland an Länder und Kommunen. Auch hier wird die Notwendigkeit der WEG-Reform hervorgehoben, um eine sinnvolle Förderung von Wohnungseigentum zu gewährleisten.
Die Bundesregierung verabschiedete in ihrer Kabinettssitzung am 19. September den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus. Die Sonder-Afa soll fünf Prozent zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung betragen und für einen Zeitraum von vier Jahren gewährt werden rückwirkend zum 31. August 2018.
Wesentliche Änderungen wurden am ursprünglichen Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium nicht vorgenommen. Die Sonder-AfA soll für Bauanträge gelten, die zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt werden. Bauherren oder Käufer können dann zusätzlich zur linearen AfA von 2 Prozent über vier Jahre jeweils weitere 5 Prozent absetzen. Diese Abschreibungsmöglichkeit besteht allerdings nur, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten 3.000 Euro pro Quadratmeter nicht überschreiten. Eine weitere Einschränkung: Für die Sonderabschreibung geltend gemacht werden können höchstens 2.000 Euro pro Quadratmeter. Der nun verabschiedete Kompromiss sieht keine Mietobergrenze vor. Festgeschrieben ist jedoch, dass die Wohnungen mindestens zehn Jahre lang vermietet werden müssen. Investoren, die bereits eine andere öffentliche Förderung beziehen, können die Sonderabschreibung nicht nutzen.
Kritik aus der Immobilienwirtschaft
Die immobilienwirtschaftlichen Verbände wiesen erneut darauf hin, dass sie eine dauerhafte Anpassung der Abschreibung von 2 auf 3 Prozent als wirkungsvoller erachten. Die Befristung der AfA auf das Jahr 2021 könne zudem dazu führen, dass die Baupreise zwischenzeitlich weiter steigen. Als kontraproduktiv wird auch bewertet, dass der Steuervorteil aus der Sonderabschreibung in drei Veranlagungszeiträumen höchstens 200.000 Euro betragen dürfe. Dies könne dazu führen, dass nur kleinere Projekte mit maximal 20 Wohneinheiten gefördert würden. Außerdem werde man den weiterhin steigenden Baupreisen nicht gerecht, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf 3.000 Euro pro Quadratmeter gedeckelt sind.
Der DDIV bedauert die Abberufung von Staatssekretär Gunther Adler. Dies ist ein fatales Zeichen in einer Situation, in der Deutschland auf der Suche nach mehr bezahlbarem Wohnraum ist.
Die Bundesregierung verliert damit nicht nur Adlers große Expertise im politisch und gesellschaftlich entscheidenden Bereich Wohnen und Bauen. Zudem verzichtet sie auf einen kompetenten Fachmann, der in der Immobilienbranche hohes Ansehen genießt. Die Zusammenarbeit mit dem Staatssekretär hatte sich in den vergangenen Jahren für Politik, Verbände und Unternehmen bewährt und Herr Adler hat wiederholt gezeigt, dass er erfolgreich parteiübergreifend agieren und unterschiedliche Interessen bündeln kann. Der DDIV hatte die Berufung Adlers als Baustaatssekretär im März 2018 nachdrücklich begrüßt.
Unglücklich gewählt ist auch der Zeitpunkt der Abberufung: Sie erfolgte zwei Tage vor dem wichtigen Wohngipfel im Bundeskanzleramt, an dessen Vorbereitung der Baustaatssekretär maßgeblich beteiligt war.
Als neuen Staatssekretär holt Horst Seehofer den bisherigen Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen ins Innenministerium. Sein Arbeitsschwerpunkt wird auf dem Bereich Sicherheit liegen.
In der Bundestagsdebatte über den Haushalt 2019 kündigte Bundesfinanzminister Olaf Scholz an, bis zum Jahresende einen Vorschlag zur Reform der Grundsteuer zu präsentieren. Wir werden in diesem Jahr noch die Grundlagen schaffen müssen, dass die Grundsteuer weiter erhoben werden kann, sagte er. Bis Ende 2019 soll sich die Politik auf eine Neuregelung einigen, die bis Ende 2024 in Kraft treten soll.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer im April 2018 für verfassungswidrig erklärt hat (1 BvL 11/14), ist die Diskussion über eine geeignete Bewertungsmethode in vollem Gange. Die geforderte Korrektur der Bewertungsvorschriften muss bis zum 31. Dezember 2019 vorgelegt und bis Ende 2024 umgesetzt sein (der DDIV berichtete).
Scholz befindet sich laut eigenen Angaben derzeit im Gespräch mit den Bundesländern. Man wolle eine gerechte Steuer sowie eine unbürokratische und einfache Erhebung ermöglichen. Dabei seien sowohl der Wegfall der für die Kommunen so wichtigen Grundsteuer als auch strukturelle Steuererhöhungen zu vermeiden. Das Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber eine großzügige Handlungsoption gegeben, bis Ende 2019 die Steuer zu reformieren, sagte der Bundesfinanzminister. Die Umsetzung dieser Vorgabe sei ehrgeizig, aber möglich.