Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Der Bundestag hat den » Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Mit seiner Anwendung soll für mehr Transparenz im Immobilienbereich gesorgt und Geldwäsche effektiver verhindert werden. Grundlage des Beschlusses ist eine verschärfte Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union, die von Deutschland bis zum 10. Januar 2020 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Das deutsche Geldwäschegesetz verpflichtete bisher nur Immobilienmakler, die sich auf den Kauf oder Verkauf von Häusern und Wohnungen spezialisiert haben, Verdachtsfälle von Geldwäsche zu melden. Künftig müssen sie nun auch bei der Vermittlung von Miet- und Pachtverträgen mit einem monatlichen Volumen von mindestens 10.000 Euro die Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes informieren. Sie trägt den Namen Financial Intelligence Unit (FIU) und ist beim Zoll angesiedelt. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Im Mieterland Deutschland ist die Wohneigentumsquote seit dem Jahr 2000 nur von 41Prozent auf rund 46 Prozent gestiegen, seit sieben Jahren stagniert sie. Neben der Schweiz ist Deutschland somit das einzige Land in Europa, in dem mehr als die Hälfte der Haushalte nicht in den eigenen vier Wänden lebt. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft hat untersucht, woran das liegt und wie die Deutschen wohnen.
So ging der Anteil derer, die in der eigenen Immobilie leben, in den jüngeren Altersgruppen deutlich zurück. Lag er im Jahr 1999 bei den 25- bis 34-Jährigen noch bei 23 Prozent, betrug er 2017 nur noch zwölf Prozent. Ein Grund hierfür ist die gestiegene Zuwanderung. Bei den Neuankömmlingen handelt es sich oft um junge Menschen, die bis zum Aufbau eines ausreichenden Kapitalstocks als Mieter leben. Zudem wächst mit der Zahl der Studierenden die Gruppe, die erst später ins Arbeitsleben einsteigt und mit dem Ansparen für die eigenen vier Wände beginnt.
Ein hoher Schulabschluss hat dagegen keinen Einfluss auf die Wohneigentumsquote. Er korreliert zwar positiv mit dem Einkommen, erfordert aber mehr Zeit. Andererseits impliziert eine kürzere Schullaufbahn einen früheren Eintritt in das Berufsleben und damit die Möglichkeit früher mit dem Sparen zu beginnen.
Der Besitz von Wohneigentum unterscheidet sich nicht nur hinsichtlich verschiedener sozio-ökonomischer und demographischer Merkmale, sondern ist heterogen in Deutschland verteilt. So sind Großstädte weitestgehend Mieterstädte, nur 31 Prozent der Haushalte wohnen dort im selbstgenutzten Eigentum. In kleineren Gemeinden mit unter 20.000 Einwohnern leben dagegen 58 Prozent von ihnen in der eigenen Immobilie, die Hälfte davon in einem freistehenden Ein- bis Zweifamilienhaus. Dabei liegt die Eigentumsquote für diesen Gebäudetyp über alle Gemeindegrößen hinweg mit circa 78 Prozent am höchsten. Dahinter folgen die Reihenhäuser. In Kleinstädten wohnen 15 Prozent der Haushalte in einem solchen, davon 68 Prozent als Eigentümer. In den Mittelstädten sind es 19 Prozent bei einem Eigentümeranteil von 75 Prozent. In den Großstädten ab 100. 000 Einwohner leben nur 13 Prozent der Haushalte in einem Reihenhaus aber der Eigentümeranteil von 77 Prozent ist der höchste im Vergleich der drei Größenklassen.
Der Bundesrat hat der vom Bundestag im Oktober 2019 » beschlossenen Wohngeldreform zugestimmt. Damit steigen die staatlichen Zuschüsse für Geringverdiener ab 1. Januar 2020. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und Einkommen. Zuletzt wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2016 angepasst.
Seitdem sind die Mieten und Verbraucherpreise deutlich gestiegen. Deshalb wurden die Parameter für den Bezug der Leistung entsprechend verändert, wodurch sich die Zahl der Berechtigten erhöht. Anstatt wie bisher 480.000 kommt der Zuschuss rund 660.000 Haushalten zugute. Außerdem wird das Wohngeld künftig dynamisiert und alle zwei Jahre per Verordnung an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angeglichen. Mit der Novelle wurde auch eine neue, siebte Mietstufe für besonders teure Gegenden eingeführt. Zudem ist vorgesehen, die Höchstbeträge regional gestaffelt anzuheben, um die unterschiedlichen Mietentwicklungen besser zu berücksichtigen. Durch die Reform werden die Wohngeldausgaben von Bund und Ländern zusammen im Jahr 2020 auf rund 1,2 Milliarden Euro steigen.
Zudem werden Bund und Länder ab 2021 die Mittel für das Wohngeld um zehn Prozent erhöhen ‒ zeitgleich zum Einstieg in die Bepreisung des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2). Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett beschlossen.
Hintergrund ist das » Klimaschutzprogramm 2030. Ein wesentlicher Teil des Programms ist der neue CO2-Preis fürs Heizen mit Öl und Erdgas und fürs Fahren mit Benzin und Diesel. Dieser soll ab 2021 eingeführt werden. Um soziale Härten zu vermeiden, erhalten zugleich die Haushalte mit niedrigem Einkommen mehr Wohngeld.
Die Grundsteuerreform (» der VDIV berichtete) hat Bundestag und Bundesrat passiert. Damit kann das Gesetzespaket aus Grundgesetzänderung sowie Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechtes wie geplant in Kraft treten und die Bundesländer können die Abgabe ab dem Jahr 2025 nach neuen Regeln erheben.
Mit der Reform ändert sich insbesondere die Bewertung der Grundstücke. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das die noch geltende Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. Künftig erfolgt sie mittels eines wertabhängigen Modells. Bei unbebauten Grundstücken ist dafür der Wert maßgeblich, der durch unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt wird. Ist das Grundstück bebaut, werden in die Berechnung der Steuer auch Erträge wie Mieten einbezogen. Die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer bleibt aber weiterhin bestehen: Sie wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt, dessen Komponenten der Grundstückswert, die Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl und der Hebesatz der jeweiligen Kommune sind.
Ausnahmen möglich
Durch eine Öffnungsklausel im Gesetz ist es den Bundesländern möglich, vom Wertmodell bei der Berechnung der Grundsteuer abzuweichen und eigene Vorgaben zu erstellen. Sollten ihnen dadurch Steuermindereinnahmen entstehen, dürfen diese jedoch nicht in die Berechnungen für den Länderfinanzausgleich einfließen. Um diese Regelung zu ermöglichen, war das Grundgesetz vorab geändert worden.