Aktuelle Meldungen des DDIV
Derzeit gibt es in Deutschland 10.490 Normalladepunkte, mit einer Leistung bis 22 Kilowatt, und 1.612 Schnellladepunkte (mehr als 22 Kilowatt) für E-Autos. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Insgesamt sind im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur mehr als 13.000 weitere Ladepunkte bewilligt worden.
Die aktuellen Zahlen veröffentlichte die Bundesnetzagentur im August 2018. Demnach seien von den rund 13.000 bewilligten neuen Ladestationen derzeit 320 Normallade- und 24 Schnellladepunkte in Betrieb genommen worden. Insgesamt bewilligte der Bund im Zuge des zweiten Aufrufs der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur 15,54 Millionen Euro für den Ausbau der Ladepunkte.
Die Fraktion der Grünen im Deutschen Bundestag kritisierte in ihrer Anfrage, dass ein flächendeckender Ausbau der Ladeinfrastruktur mit der Förderrichtlinie nicht sichergestellt werden könne. So habe der erste Förderaufruf zu einer sehr unterschiedlichen Verteilung der bewilligten Ladesäulen auf die Bundesländer geführt. In Baden-Württemberg wurden beispielsweise mehr als 1.800 Normalladepunkte bewilligt, in Thüringen dagegen nur 349. Die Fragesteller betonten erneut, dass Mietern und Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern mehr rechtliche Möglichkeiten eingeräumt werden müssen, um den Einbau von Lademöglichkeiten an den Hausparkplätzen leichter durchzusetzen. Ohne Erleichterungen, befürchten die Grünen, könnten Verbraucher mangels Ladepunkten an heimischen Stellplätzen weiterhin vom Kauf eines Elektroautos absehen.
Wie die Bundesregierung weiter mitteilte, gab es am 1. Januar 2018 insgesamt 75.987 Elektrofahrzeuge in Deutschland, darunter 53.861 Pkw. Wie es in der Antwort weiter heißt, hält die Bundesregierung an ihrem Ziel, bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen.
DDIV: 100 Millionen Euro für private Ladeinfrastruktur
Die Zukunft der Elektromobilität entscheidet sich in den Tiefgaragen der Mehrfamilienhäuser. Der DDIV spricht sich daher bereits sehr mehr als zwei Jahren für ein finanzielles Förderprogramm für die private Ladeinfrastruktur in Höhe von 100 Millionen Euro aus. Die Bundesregierung hat dies auch im aktuellen Koalitionsvertrag verankert und strebt zudem rechtliche Erleichterungen für die Installation von Ladepunkten in Mehrfamilienhäusern an.
Die umstrittene Mietpreisbremse war Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag. Sie fragten nach der bisherigen Bilanz des Instruments. Die Bundesregierung führte in ihrer Antwort aus: Neuer Wohnraum werde durch die Bremse nicht geschaffen, sie verhindere aber den weiteren Mietanstieg in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten.
Um die Wirksamkeit der Bremse einzuschätzen will die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Regelung bis Ende 2018 evaluieren. Ein entsprechender Auftrag sei bereits vergeben worden. Man möchte zunächst die Ergebnisse dieser Evaluation abwarten, um die Mietpreisbremse vollständig bewerten zu können. Erst vor wenigen Wochen hat das Kabinett eine Verschärfung des Mietrechts beschlossen. So müssen Vermieter unter anderem künftig die Miethöhe des Vormieters offenlegen (der » DDIV berichtete ).
Mietpreisbremse läuft aus
Derzeit haben insgesamt 313 Kommunen die Mietpreisbremse eingeführt. In einigen Bundesländern läuft sie in den kommenden Jahren aus: In Hessen tritt sie laut Landesverordnung zu Juli 2019 außer Kraft. Berlin könnte zu Juni 2020 folgen, Hamburg und Köln einen Monat später und München im August. Die Bundesregierung teilte in ihrer Antwort mit, dass aus den Bundesländern bislang keine Anfragen zur Verlängerung der Bremse vorlägen.
Die FPD forderte nach dem Wohngipfel einen Mieten-TÜV für alle bestehenden und neuen Gesetze und Regelungen, die einen Einfluss auf die Wohnkosten haben. Da sollte geprüft werden, welche Auswirkungen neue Vorgaben für Bauen, Mieten und Wohnen haben. Wir wollen eine Selbstverpflichtung jedes Landesparlaments, erläuterte der Berliner FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja. » Lesen Sie hier mehr
Die FDP hatte sich zuletzt auch für ein Förderprogramm zur Aktivierung von Brachflächen und Altlastensanierung ausgesprochen (der » DDIV berichtete ). Nach Ansicht der Liberalen liegt beispielsweise in alten Kasernengeländen, Truppenübungsplätzen und Fabrikanlagen großes Potenzial für den Wohnungsbau auch, wenn diese Areale entgiftet und erschlossen werden müssen. Mehr Mut müsse die Bundesregierung auch bei den Länder-Bauordnungen beweisen und beispielsweise die Verwendung von Holz als Baustoff erleichtern.
Die Frage des Wohnens entscheidet sehr viel über den Zusammenhalt der Gesellschaft, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem Wohngipfel, der am 21. September im Bundeskanzleramt stattfand. Insgesamt gut 100 hochrangige Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen, Bauwirtschaft sowie Mieter- und Immobilienverbänden waren zu dem Treffen geladen. Als Spitzenverband der Immobilienverwalter vertrat der DDIV die Interessen der Branche.
DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler verwies auf die wichtige Rolle, die Wohnungseigentum bei der Entlastung des angespannten Mietwohnungsmarktes spielt. Doch hierbei werde es nur dann signifikante Fortschritte geben, wenn neben verschiedenen finanziellen Förderinstrumenten endlich für mehr Verbraucherschutz gesorgt wird. Deswegen führt kein Weg an einer umfassenden WEG-Reform vorbei. Der DDIV forderte Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley auf, die Novelle in ihrem Haus zur Chefsache zu machen.
Ein wichtiger Erfolg: Der DDIV hat erreicht, dass die Novellierung des Wohnungseigentumsrechts im Eckpunktepapier festgehalten ist, das die Bundesregierung im Nachgang zum Wohngipfel zur Verfügung stellte. 2019 soll die eigens eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge für die Reform vorlegen. In seiner Stellungnahme zu den bereits vorliegenden Diskussionsentwürfen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zeigte der DDIV erheblichen weiteren Reformbedarf auf.
Wohngeld wird reformiert, Bauland besser nutzen
1,5 Millionen Wohnungen will die Bundesregierung bis 2021 schaffen. Um dies zu erreichen, schnürten Bund, Ländern und Kommunen ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Laut Gipfelbeschluss sollen das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes 2020 verbessert werden.
Außerdem wurde beschlossen,
- den Betrachtungszeitraum für die Erhöhung des Mietspiegels von vier auf sechs Jahren zu erhöhen. Allerdings lehnen einige Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft, darunter auch der DDIV, einschneidende Regulierungen, wie die Ausweitung des Betrachtungszeitraumes für den Mietspiegel von vier auf sechs Jahre, die Ausweitung des gemeindlichen Vorverkaufsrechts und Teile der Neuausgestaltung des Steuerrechts, ab. Sie verweisen darauf, dass Deutschland keinen Mangel an Regulierungen hat, sondern einen Mangel an Wohnungen.
- die Wohnungsbauprämie attraktiver zu gestalten: Dazu sollen die Einkommensgrenzen an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung angepasst und der Prämiensatz erhöht werden.
- dass eine Expertenkommission bis Sommer 2019 untersucht, wie Möglichkeiten zur Nutzung von Bauland verbessert werden können. Zudem soll geprüft werden, wie Genehmigungserleichterungen geschaffen und Flächen in Städten besser genutzt werden können.
- den sozialen Wohnungsbau zu stärken. Der Bund wird von 2018 bis 2021 mindestens fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Neu ist, dass die Länder das Versprechen abgeben, das Geld des Bundes im Zeitraum 2020 bis 2021 tatsächlich für den Neubau oder die Sanierung von Sozialwohnungen einzusetzen.
- Angedeutet wurde zudem die Möglichkeit, dass das Bestellerprinzip künftig auch beim Kauf von selbstgenutztem Wohnraum angewandt werden könnte.
Noch vor dem Gipfel hat die Bundesregierung die Sonder-AfA für mehr bezahlbaren Mietwohnungsbau und das Baukindergeld auf den Weg gebracht.
Im April erklärte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer für verfassungswidrig. Die Bundesregierung muss nachbessern und bis Ende April 2019 einen belastbaren Vorschlag vorlegen. Das Ifo-Institut sprach sich nun für ein reines Flächenmodell aus. Dies wirke steuervereinfachend und vermeide komplizierte Berechnungen nach dem Wert der Immobilie.
Für dieses Modell sei eine Kombination aus Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche geeignet, so Ifo-Chef Clemens Fuest. Zur Bemessung der Steuer reiche dann eine einmalige Bestimmung der Fläche aus. Dies bewahre die Bürger in Zeiten steigender Immobilienpreise auch vor erhöhten Steuerlasten. Zudem spiele die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Besteuerten bei einem reinen Flächenmodell keine Rolle. Die Berechnung der Grundsteuer nach Fläche sei zudem sehr transparent und gerecht.
Fraglich ist allerdings, wie die Anzahl der Quadratmeter berechnet werden soll. Die Initiative Grundsteuer: Zeitgemäß!, der u. a. Umweltverbände, das IW Köln und die IG BAU angehören, kritisierte, dass in vielen Verwaltungen der Länder die Daten über Geschoss-, Wohn- und Nutzflächen in Immobilien gar nicht vorlägen. Außerdem würden Änderungen stets eine neue Steuererklärung erforderlich machen. Eine Flächensteuer würde zudem Investitionen bestrafen und Spekulationen begünstigen. Die Initiative fordert daher eine reine Bodenwertsteuer. Dabei würden ausschließlich die Bodenwerte der Grundsteuer in die Bemessungsgrundlage einfließen.