Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur stellt der Bund bis 2020 Fördermittel von 300 Mio. Euro zur Verfügung: 200 Mio. Euro für die Schnelllade-Infrastruktur und 100 Mio. Euro für die Normallade-Infrastruktur. Insgesamt sollen mindestens 15.000 Ladestationen bis 2020 aufgebaut werden. Die Steuerung der Förderaufrufe erfolgt über die Vorgabe von Kontingenten (pro Bundesland bzw. pro Kachel) bezüglich der Anzahl der zu fördernden Ladeinfrastruktur. Rund 7.400 Ladepunkte wurden errichtet, etwa 12.600 bereits bewilligte stehen noch aus.
Die Bewilligungsquote für beantragte Fördermittel entsprechend der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge″ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nach Regierungsangaben bei 67 Prozent im ersten Förderaufruf, bei 54 Prozent im zweiten Förderaufruf und bei 55 Prozent im dritten Förderaufruf gelegen, wobei hier noch elf Anträge in Bearbeitung sind. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Der größte Teil der abgelehnten Anträge sei aufgrund von Überschreitungen des Kontingents abschlägig beschieden worden, heißt es weiter. Mit den Fördergeldern aus den ersten drei Förderaufrufen wurden der Antwort zufolge rund 7.400 Ladepunkte errichtet. Bei etwa 12.600 bewilligten Ladepunkten stehe der Aufbau noch aus (Stand Dezember 2019), heißt es. Als häufigste Gründe für eine verzögerte Errichtung der Ladeinfrastruktur fuhrt die Bundesregierung Engpässe bei der Lieferung der Ladeinfrastruktur, lange Wartezeiten bei der Errichtung des Netzanschlusses sowie je nach Standort umfangreichere Genehmigungsverfahren bei den zuständigen Behörden vor Ort″ an.
Keinen Erfolg hatte die Klage von Mietern aus Frankfurt am Main gegen das Land Hessen. Nachdem zunächst das LG Frankfurt, dann auch der BGH im Sommer 2019 die Mietpreisbremse in Hessen für ungültig erklärt hatten, forderten sie den Ersatz der zu viel gezahlten Miete nun vor Gericht vom Land Hessen. Weil es die Verordnung nicht wirksam erlassen habe, müsse das Land nun dafür einstehen. Nun hat das OLG Frankfurt entschieden, dass der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber beim Erlass von Rechtsvorschriften grundsätzlich nur gegenüber der Allgemeinheit hafte, nicht gegenüber einzelnen Personen, die davon betroffen seien.
Mit der Entscheidung folgt das OLG Frankfurt der vorinstanzlich vertretenen Ansicht des LG Frankfurt. Geprüft wurde aber auch, ob die Mieter dafür zu entschädigen seien, dass sie im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Mietpreisbremse eine offenbar zu teuer angebotene Wohnung angemietet hätten, um später den überzahlten Teil der Miete zurückzufordern. Es kam jedoch zu dem Schluss, dass die Wirksamkeit der Mietpreisbremse bereits so früh in Zweifel gezogen worden war, dass ein Vertrauen in ihre Gültigkeit nicht gerechtfertigt war. Gut möglich, dass die Kläger von der Revision Gebrauch machen und der BGH entscheiden muss.
Gegen nicht angemeldete sogenannte Residenz- oder Businessapartments geht die Stadt Frankfurt am Main derzeit aktiv vor. Innerhalb von vier Monaten wurden 395 zweckentfremdete Wohnungen wieder dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugeführt. Insgesamt sei davon auszugehen, dass in der Stadt rund 3.000 solcher Wohnungen illegal an Touristen oder Monteure vermietet werden, meist möbliert, mitunter zu Wucherpreisen und überwiegend nicht ordnungsgemäß angemeldet und genehmigt. Die im Jahr 2018 eingeführte Frankfurter Ferienwohnungssatzung schreibt eine Erlaubnis vor und begrenzt den Zeitraum der Vermietung an Gäste auf acht Wochen.
Die nun zurückgewonnenen hotelähnlich genutzten Wohnungen wurden überwiegend von professionalisierten und gewerblich organisierten Anbietern vermietet. Für die Ordnungswidrigkeit und durch Abschöpfung des illegal erzielten Gewinns zog die Stadt Frankfurt nun eine Million Euro ein, die der Stadt zufließen werden.
Eigentlich sollte im Bundestag am 13. Februar das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser verabschiedet werden. Nun steht die abschließende Beratung für Anfang März auf der Agenda. Nach Zustimmung des Bundesrates und Verkündung im Bundesgesetzblatt könnte das Gesetz in der zweiten Oktoberhälfte 2020 in Kraft treten. Mit dem Gesetz soll die bisherige Praxis, dass Käufer vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil die Maklerkosten übernehmen, wenn der Makler nur vom Verkäufer bestellt wurde, beendet werden. Die vom Käufer zu zahlenden Kosten sollen nur noch maximal 50 Prozent des gesamten Maklerlohns betragen.
Auch soll der Käufer erst zur Zahlung verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil gezahlt hat. Tritt der umgekehrte Fall ein, dass der Käufer Auftraggeber des Maklers ist, etwa bei einem Suchauftrag, gilt dieses Vorgehen ebenso. Als Auftraggeber ist er ebenfalls zahlungspflichtig und kann höchstens eine Kostenverteilung von 50 zu 50 erwirken. Für den Fall, dass ein Makler von beiden Parteien beauftragt wird, soll dieser die Maklerprovision auch von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen dürfen.
Es wurde voll im H4 Hotel Hannover Messe am 20. Februar: Rund 200 Teilnehmer (neuer Teilnehmerrekord!) nutzten das traditionelle Verwalterforum in der niedersächsischen Landeshauptstadt, um sich über aktuelle Entwicklungen im Wohnungseigentumsrecht zu informieren und neue Branchentrends kennenzulernen. Dabei ließ das umfangreiche Fachprogramm auch ausreichend Raum für persönliche Gespräche mit Kollegen und Dienstleistern.
Bei einer Tasse Kaffee in der Fachausstellung starteten die Teilnehmer in den Tag mehr als zwanzig wohnungswirtschaftliche Unternehmen präsentierten sich vor Ort. Begrüßt wurden die Immobilienverwalter vom neuen Vorstand des VDIV Niedersachsen, der über aktuelle Verbandsthemen informierte.
Den inhaltlichen Auftakt machte anschließend Dr. Matthias Löffler, Richter am Amtsgericht Hannover. Er diskutierte die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Wohnungseigentumsrecht und welche Auswirkungen die Urteile auf die Verwaltertätigkeit haben. Er reichte den Staffelstab an Katharina Gündel, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht aus Berlin, weiter. Sie hielt in ihren Vorträgen praktische Hinweise zum Verwalterwechsel sowie zum Datenschutz und der vieldiskutierten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereit. Den Nachmittag gestaltete Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein. Er erläuterte anschaulich, wie weit die Haftung des Verwalters für Beschlussmängel reicht und was Verwalter bei Instandsetzung, Modernisierung und baulichen Veränderungen am Gebäude beachten sollten. Den Abschluss des informativen Tages setzte Helge Schulz, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht aus Hannover. Anhand aktueller Urteile informierte er über E-Mobilität und Ladestationen in Mehrfamilienhäusern ein Vortrag, der auch die Ausführungen von Prof. Dr. Häublein bestmöglich ergänzte.
Fachausstellung mit (ganz besonderem) Mehrwert
Abgerundet wurde die Veranstaltung von der begleitenden Fachausstellung, die zum Netzwerken einlud und Raum für Gespräche über aktuelle Branchentrends bot. Für Unterhaltung in den Pausen sorgte zudem Putzfrau Rosa, die mit dem Staubwedel und dem einen oder anderen flotten Spruch schwungvoll durch die Gänge wirbelte oder auch mal den Tagungsraum entstaubte.
Praxisnah, aktuell und informativ: Das WEG-Verwalterforum in Hannover war ein rundum gelungener Auftakt in das Weiterbildungsjahr in Niedersachsen. Am 1. Oktober 2020 laden der VDIV Niedersachsen und der VDIV Deutschland zum Miet-Verwalterforum nach Hannover. Und am 4. November 2020 stehen beim 11. Verwalterforum Bremen dann sowohl wohnungseigentums- als auch mietrechtliche Themen auf der Agenda.