Aktuelle Meldungen des DDIV
50 sind die neuen 40. Das mag mitunter zutreffen, ändert aber nichts daran, dass in zehn Jahren nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes jeder Dritte in Deutschland über 65 Jahre alt sein wird. Damit wächst der Bedarf an betreutem und altersgerechtem Wohnen. Eine Studie der Terragon AG für Nordrhein-Westfalen (NRW) zeigt, dass das bevölkerungsreichste Bundesland mit entsprechendem Wohnraum unterversorgt ist.
Demnach besteht in allen 53 nordrhein-westfälischen Stadt- und Landkreisen ein hoher Netto-Bedarf (Bedarf minus Bestand). Dabei ist der Versorgungsgrad sehr unterschiedlich. Während im Stadtkreis Hamm 8,5 betreute Wohnungen auf 100 Haushalte im Alter von 70 und mehr Jahren kommen, sind es im Stadtkreis Mülheim an der Ruhr nur 0,6. Insgesamt kommt die Untersuchung auf insgesamt 124.745 fehlende Einheiten in diesem Segment in NRW.
Ein weiteres Ergebnis der Studie ist, dass ein hoher Anteil der Senioren über ausreichende Mittel verfügt, um altersgerechte Wohnungen mit Betreuungsangeboten finanzieren zu können. Rund 1,5 Millionen Seniorenhaushalte in NRW und damit circa 75 Prozent sind in Lage, hierfür ein Gesamtentgelt von 750 Euro monatlich aufzubringen, wenn sie 50 Prozent ihres Nettohaushaltseinkommens dafür ausgeben. Fast zwei Drittel und damit ungefähr 1,2 Millionen Haushalte mit älteren Menschen können unter den gleichen Bedingungen sogar 1.000 Euro aufbringen. Die Belastung von 50 Prozent des monatlichen Einkommens erscheint zunächst hoch, umfasst aber nicht nur die Nettokaltmiete und die Wohnnebenkosten, sondern auch einen Grundservice. Dieser besteht je nach Einrichtung aus verschiedenen Dienstleistungen wie Notruf, Beratung, Veranstaltungen, Ausflügen und Rezeption. Zudem verringern sich bei Seniorenhaushalten andere Ausgaben aus dem verfügbaren Einkommen, beispielsweise Ausgaben für Kinder oder die Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter wie Wohneinrichtung oder Zahlungen für die Altersvorsorge.
Die zahlungskräftigsten Seniorenhaushalte leben im Stadtkreis Aachen (91 Prozent) sowie in den Landkreisen Olpe (86 Prozent) und Gütersloh (82 Prozent). Selbst in Duisburg, dem Schlusslicht, können sich noch 65 Prozent der Seniorenhaushalte eine monatliche Belastung von 750 Euro leisten.
Eine ausreichende Versorgung von Kommunen mit Formen des betreuten Wohnens kann vor allem für Städte mit angespannten Wohnungsmärkten einen positiven Nebeneffekt haben: Attraktive Alternativangebote können Senioren veranlassen, aus ihren meist preisgünstigen und nicht selten zu großen Wohnungen auszuziehen, die anschließend anderen Mietergruppen zur Verfügung ständen.
Das Land Rheinland-Pfalz will gesetzlich gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen. Ein entsprechendes Gesetz der Landesregierung aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP wurde Ende Oktober erstmals im Landtag beraten. Das Gesetz soll es den Gemeinden ermöglichen, durch den Erlass eigener Satzungen das Gesamtwohnraumangebot zu erhalten, soweit dem Wohnraummangel nicht mit anderen Mitteln abgeholfen werden kann.
Laut Gesetzestext kann dann angeordnet werden, dass eine Wohnung wieder als solche genutzt werden muss, wenn sie länger als zwölf Wochen pro Jahr an Touristen vermietet wurde. Gleiches gilt auch für Wohnungen, die länger als ein halbes Jahr leer stehen. Das soll aber nur zulässig sein, wenn in einer Stadt der Wohnraum knapp ist und der Mangel nicht in absehbarer Zeit beseitigt werden kann, beispielsweise durch Wohnungsneubau. Bei Zuwiderhandlungen sind Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro vorgesehen.
Obwohl das Vermieten von Ferienwohnungen in Rheinland-Pfalz derzeit kein akutes Problem darstellt, wird die Gesetzesinitiative von Städten wie Mainz und Trier begrüßt, da sie so bei Bedarf rechtlich abgesichert auf eine veränderte Situation reagieren können. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums erhöhte sich die Zahl der aktiven Angebote in Rheinland-Pfalz auf der Vermietungsplattform Airbnb innerhalb kurzer Zeit deutlich: Im Januar 2017 gab es rund 2.600 Angebote, Mitte November 2017 waren es rund 3.500. Bis Mitte September 2018 waren bereits rund 5.000 private Übernachtungsangebote von Rheinland-Pfälzern registriert. Der durchschnittliche Preis lag bei 62 Euro pro Nacht.
Das hessische Frankfurt a. M. hat bereits Ende vergangenen Jahres eine Ferienwohnung-Satzung erlassen. Nach Recherchen der Bauaufsicht werden in Frankfurt derzeit etwa 3.000 baurechtlich genehmigte Wohnungen unter Namen wie Wohnen auf Zeit, Businessapartments, Residenzapartments oder Service-Apartments angeboten und vermietet. Laut Planungsdezernent Mike Josef (SPD) zufolge verstößt das sogenannte Residenzwohnen gegen das Baurecht, die Ferienwohnungssatzung beziehungsweise das Mietrecht. Bauaufsicht und das Amt für Wohnungswesen sollen dieser Zweckentfremdung nun aktiv entgegentreten. Gesetzwidrig agierende Anbieter müssen mit Bußgeldern von 50.000 bis 100.000 Euro rechnen.
Der VDIV Deutschland ist seit mehr als 30 Jahren die Interessenvertretung der professionellen Immobilienverwalter in Deutschland und seit 2018 Mitglied der Initiative Wohnungswirtschaft Osteuropa (IWO) e. V. Mit seiner Erfahrung und fachlichen Expertise unterstützt der VDIV Deutschland den Aufbau einer professionellen Verwaltungsinfrastruktur in den ehemaligen Sowjetrepubliken Kasachstan und Usbekistan. Insbesondere beim im Dezember 2016 ins Leben gerufenen Projekt Pro House Professional Housing Management in Kazakhstan and Uzbekistan″ ist der Verband beratend aktiv.
In beiden Staaten gibt es große strukturelle Probleme im Wohnungssektor. Sie betreffen besonders die Eigentümer, denen der Staat Mitte der 1990er Jahre Wohnungen zur Selbstverwaltung übereignet hat. Denn es fehlt an rechtlichen Rahmenbedingungen, die dem Verständnis von Eigentum generell und dem Unterschied von Sonder- zu Gemeinschaftseigentum im besonderen Rechnung tragen. Zudem fehlt das Wissen über die einheitliche Verwaltung von Mehrfamilienhäusern. Die Wohnungseigentümer verfügen beispielsweise weder über Erfahrungen in der Sanierung von Gemeinschaftseigentums noch arüber, wie eine gemeinsame Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden kann.
Derzeit ändert sich die Gesetzgebung in den beiden Ländern signifikant. Hierbei ist der VDIV Deutschland auf ministerialer Ebene beratend tätig. Hauptanliegen der angestoßenen Gesetzesvorhaben ist die Professionalisierung des Bereichs der Wohnimmobilienverwaltung. Im Rahmen einer Pro-House-Informationskampagne bestehend aus je zehn Veranstaltungen in Kasachstan und Usbekistan wurden die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Immobilienverwaltungen intensiv diskutiert. In Konferenzen, Seminaren und Treffen diskutierten Wohnungseigentümer, Immobilienmanager, lokale Politiker sowie Regierungs- und Wirtschaftsvertreter gemeinsam über praktische Fragen, die sich aus den Gesetzesänderungen ergeben werden.
Darüber hinaus fanden im April 2019 in den Städten Almaty und zwei internationale Konferenzen statt: Pro House und Sustainable Cities Urban Development Perspectives for Usbekistan and Kazakhstan (SuCiPUK)″. Fachliche Unterstützung gab es hierbei unter anderem durch VDIV-Präsidiumsmitglied Werner Merkel, der in Almaty vor Ort war und von den Erfahrungen in Deutschland berichten konnte. Außerdem gab es für die die Teilnehmer der Veranstaltung die Chance, sich über moderne Trends in Architektur und Bauwesen, einschließlich Energieeffizienz und Energieeinsparung, BIM-Technologien zu informieren und verschiedene Fragen der Stadtentwicklung diskutieren. Ende des Jahres werden auf einer Abschlusskonferenz die Ergebnisse des Projekts in Taschkent vorgestellt.
Um Auswirkungen kurzfristiger Schwankungen des Mietwohnungsmarktes zu verringern, soll der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete und damit verbunden auch für Mietspiegel von vier auf sechs Jahre verlängert werden. Ein entsprechender » Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in 1. Lesung im Deutschen Bundestag behandelt.
Das Bundeskabinett vertritt die Ansicht, eine Ausdehnung des Betrachtungszeitraums führt auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten zur Dämpfung des Anstiegs der ortsüblichen Vergleichsmiete, ohne dass diese den Marktbezug verliert. Denn dem Vermieter werde auch weiterhin ermöglicht, Mieten auf ein Niveau oberhalb der durchschnittlichen Bestandsmieten anzuheben.
Gleichzeitig erwartet die Bundesregierung aber, dass mit Umsetzung des Gesetzesvorhabens die Einnahmen von Wohnungseigentümern bundesweit im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes um 117 Millionen Euro, im fünften um 342 Millionen Euro und im zehnten um 458 Millionen Euro sinken. Prämisse für diese Rechnung ist, dass die Angebotsmieten in den zehn Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes wie in den Jahren 2017 und 2018 ansteigen.
Betont wird, dass Mietspiegel ein wichtiges Instrument für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind. Damit bereits erstellte oder sich in der Erstellung befindliche Mietspiegel nach dem Inkrafttreten der angestrebten Neuregelung verwendet werden können, wird eine Übergangsregelung von zwei Jahren vorgeschlagen.
Neben Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen ist auch die Mietpreisbremse für Neuverträge an die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete gekoppelt. In Gebieten, in denen eine solche gilt, dürfen Mieten bei neu abgeschlossenen Verträgen nur maximal um zehn Prozent darüber liegen.
Kritiker des Vorhabens verweisen unter anderem auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse (» der VDIV berichtete). Die Richter hatten deren Verfassungsmäßigkeit auf Grundlage des vierjährigen Betrachtungszeitraums und einer bis 2020 befristeten Mietpreisbremse gerade noch bestätigt. Ob das nach der Verlängerung des Betrachtungszeitraums weiterhin mit Blick auf Artikel 14 des Grundgesetzes zum Schutz des Eigentums gilt, wird weiter diskutiert werden. Bündnis 90/Die Grünen hatten kürzlich eine Ausweitung auf 20 (!) Jahre gefordert (» BT-Drs. 14369).
Die Bundesregierung wird ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr einführen. Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über einen neuen nationalen Emissionshandel.
Während der europäische CO2-Emissionshandel nur Betriebe der gewerblichen Luftfahrt, der Strom- und Wärmeerzeugung und energieintensiver Industrien wie Ölraffinerien und Stahlwerke umfasst, erhält in Deutschland damit auch der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen CO2-Preis und verteuert beides. So will das Bundeskabinett Anreize setzen, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen, Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen. Die Maßnahme ist Teil des » Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung.
Ab 2021 gilt für fünf Jahre ein Festpreis: Er startet mit zehn Euro pro Tonne CO2 und steigt bis zum Jahr 2025 auf 35 Euro pro Tonne. Das soll zu hohe Anfangsbelastungen für Verbraucher verhindern und gleichzeitig Planungssicherheit gewährleisten sowie ausreichend Zeit bieten, um klimaschonende Anlagen zu erwerben. Nach der fünfjährigen Einführungsphase müssen die Verschmutzungsrechte, deren Gesamtmenge gemäß den deutschen Klimazielen begrenzt ist, per Auktion ersteigert werden. Der Preiskorridor ist dabei auf 35 bis 60 Euro pro Tonne festgelegt (» der VDIV berichtete).
Investitionen und Entlastungen
Die Bundesregierung plant, die zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Maßnahmen des Klimaschutzprogramms investieren und teilweise als Ausgleich für höhere Kosten an die Verbraucher zurückgegeben. So wird mittelfristig die EEG-Umlage als Gegengewicht zur neuen CO2-Bepreisung gesenkt: Sie soll ab 2021 um 0,25 Cent pro Kilowattstunde sinken, ab 2022 um 0,5 Cent und ab 2023 um 0,625 Cent.