Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Seit 1. Februar gibt es mehr Geld für die Planung energetischer Sanierungen. Der maximale Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser steigt von 800 auf 1.300 Euro. Auch die Konditionen für die Baubegleitung an größeren Gebäuden verbessern sich. Die Bundesregierung hat die Förderung von Beratungsleistungen deutlich erhöht: Für eine Vor-Ort-Beratung in Ein- oder Zweifamilienhäusern gibt es nun bis zu 1.300 Euro Zuschuss. Das sind 500 Euro mehr als vorher.
Der für Eigentümer zu zahlende Eigenanteil beläuft sich auf nur noch 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Das wäre bei Beratungskosten von 1.600 Euro ein Eigenanteil von 320 Euro. Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt. Die Beratung für Eigentümer von Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten wird nun mit maximal 1.700 Euro unterstützt. Das sind 600 Euro mehr als bislang. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Beratungsbericht in der Eigentümerversammlung erläutert wird.
Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, haben die Einnahmen der Länder durch die Grunderwerbsteuer im Jahr 2019 erneut einen Rekordwert erreicht: Mit 15,8 Mrd. Euro liegt er um 12,1 Prozent über den Einnahmen des Vorjahres. Spitzenreiter mit einem Anstieg um 37 Prozent gegenüber 2018 ist Berlin. Seit dem Jahr 2010 hat sich das Steueraufkommen in diesem Bereich verdreifacht.
Die Grunderwerbsteuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt, wird seit 2006 von den Bundesländern festgesetzt. Seitdem wurde der Satz stetig erhöht (» der VDIV berichtete). Der derzeit niedrigste Satz von 3,5 Prozent des jeweiligen Kaufpreises gilt in Bayern und Sachsen. In Hamburg liegt er bei 4,5 Prozent, in Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt bei fünf Prozent, in Berlin und Hessen bei sechs Prozent, in Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Thüringen sind es 6,5 Prozent.
So profitieren die Länder deutlich vom Immobilienboom und geraten damit in die Kritik: Käufer wie auch Mieter werden durch die Grunderwerbsteuer als Teil der Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb belastet. Die Steuerpolitik konterkariere die derzeitigen Bemühungen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Mietpreisbremse und Baukindergeld würden damit ad absurdum geführt.
Die aktuelle Zulassungsstatistik des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg weist aus, dass die Zahl der alternativen Antriebe bei Pkw zunimmt. Zwar wurden im Januar 2020 insgesamt nur 246.300 Pkw zugelassen, was einem Minus von 7,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht. Die Zahl der reinen E-Autos (knapp 7.500) aber stieg um 61,2 Prozent im Vergleich zu Januar 2019. Plug-in-Hybride lagen im Januar bei 3,5 Prozent, Erdgasantriebe bei 0,4 Prozent.
Machen sich die Anteile der beiden Letztgenannten auch verschwindend gering aus, so verzeichnen sie doch im Vergleich zum Vorjahr ein enormes Plus, nämlich um 307,7 und 260,0 Prozent.
Das Volksbegehren für einen sechsjährigen Mietenstopp in Bayern hat die erste Hürde genommen. Die Initiatoren haben innerhalb von drei Monaten knapp 52.000 Unterschriften in Bayern gesammelt. Damit der Antrag überhaupt zugelassen werden kann, wären 25.000 Unterschriften erforderlich gewesen. Stimmen dem zugelassenen Antrag innerhalb von zwei Wochen mindestens zehn Prozent aller in Bayern Stimmberechtigten durch Listeneintrag in den Rathäusern zu, kann der bayerische Landtag entscheiden, ob er den Gesetzentwurf annimmt.
Dieser sieht vor, in 162 Städten und Gemeinden Bayerns Mieterhöhungen für sechs Jahre gesetzlich zu unterbinden. Von der Regelung ausgenommen sollen Neubaumieten sein, vergleichsweise niedrige Mieten sollen auf 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden können. Für Verstöße sieht der Entwurf Bußgelder bis 500.000 Euro vor.
Würde der bayerische Landtag den Gesetzentwurf ablehnen, käme es zum Volksentscheid. Dann stimmen alle Wahlberechtigten in Bayern darüber ab.
Verbraucher wohnen in Deutschland durchschnittlich auf 84 Quadratmetern. Von diesem Mittelwert gibt es allerdings deutliche Abweichungen, wie ein Wohnflächenvergleich von Check24 auf Basis von Hausratversicherungsabschlüssen im Jahr 2019 zeigt. Je kleiner der Wohnort, desto größer die Wohnung: So haben Saarländer im Schnitt etwa 30 qm mehr zur Verfügung als Hamburger oder Berliner. Auch in den 15 größten deutschen Städten sind die Unterschiede teils erheblich.
Vorn liegen Duisburg und Stuttgart mit durchschnittlich 77 bzw. 76 qm. Eines haben die betrachteten Großstädte gemeinsam: Die Wohnungsgröße liegt überall unter dem Bundesmittel.