Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Das Sturmtief Sabine hat Schäden in Höhe von 675 Millionen Euro verursacht. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) zahlen die Sachversicherer 600 Millionen Euro für 500.000 beschädigte Häuser, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetriebe. Die Kfz-Versicherer sind mit rund 40.000 Schäden in Höhe von 75 Millionen Euro deutlich weniger betroffen.
Damit landet Sabine auf Platz sechs der folgenreichsten Winterstürme in Deutschland seit 2002. Mit Abstand am teuersten war 2007 Sturmtief Kyrill mit mehr als drei Milliarden Euro versicherten Schäden.
Die Armutsrisikoquote von Personen in Mieterhaushalten ist mit 24,6 Prozent rund dreimal so hoch wie die von Personen in Wohneigentümerhaushalten (8,5 Prozent). Das geht aus der Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen in Europa (EU-SILC) hervor. In anderen EU-Mitgliedstaaten zeigt sich ein ähnliches Bild. Allerdings liegt Deutschland für beide Personengruppen deutlich unter dem jeweiligen EU-Durchschnitt (28,0 Prozent Mieterhaushalte, 13,2 Prozent Wohneigentümerhaushalte).
Als armutsgefährdet gelten Personen, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt. Die Gemeinschaftsstatistik arbeitet dabei mit einem sogenannten Median-Äquivalenzeinkommen. Zu dessen Ermittlung werden umfangreiche Daten herangezogen und gewichtet: das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Vermögen, Renten, Pensionen und laufenden Sozialtransfers, Steuern und Sozialbeiträge, aber auch die unterschiedlichen Haushaltsstrukturen und darüber hinaus Einspareffekte, die durch das Zusammenleben entstehen. Die Armutsgefährdungsquote beziffert den Anteil der armutsgefährdeten Personen an einer Gesamtgruppe.
Das von der EU-Kommission vorgestellte europäische Klimagesetz schreibt rechtsverbindlich vor, dass in der Union ab 2050 die Menge an Treibhausgasen, die der Atmosphäre entzogen wird, größer ist als die ausgestoßenen Emissionen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen alle Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen. Konkrete Vorgaben dazu macht das Gesetz nicht.
Der Gesetzentwurf enthält bislang kein verbindliches CO2-Minderungsziel für das Jahr 2030. Dieses soll nach einer gründlichen Folgenabschätzung nachgereicht werden. Bisher wird angestrebt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zum Referenzjahr 1990 um 40 Prozent zu mindern. Die EU-Kommission erwägt, das CO2-Minderungsziel auf 50 bis 55 Prozent anzuheben. Ab Herbst 2023 will die Kommission alle fünf Jahre die Fortschritte der Länder bewerten, Empfehlungen aussprechen, nötigenfalls Sanktionen verhängen und bei der Zielstellung nachsteuern.
Auf einen endgültigen Gesetzestext müssen sich die EU-Mitglieder in den kommenden Monaten einigen. Im November findet in Glasgow die UN-Klimakonferenz statt, auf der alle Vertragsstaaten des Pariser Klimaabkommens ihre überarbeiteten Klimapläne für das nächste Jahrzehnt nebst einer Langfriststrategie bis 2050 vorlegen sollen.
Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verfolgt die Bundesregierung ihre Linie, Elektromobilität als zentrale Säule der Klimawende zu etablieren, konsequent weiter. Die Einbau- bzw. Nachrüstpflicht von Schutzrohren für Elektrokabel, die Privilegierung des Einbaus von Ladestationen nach dem Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEModG) und der neu eigenführte Umweltbonus für E-Autos all diese neuen Regelungen ebnen den Weg dafür, dass E-Autos künftig unkompliziert über Nacht geladen werden können. Das sind prinzipiell Schritte in die richtige Richtung″, betont Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland). Wichtig ist jedoch, dass diese Maßnahmen Hand in Hand gehen mit den notwendigen städteplanerischen Überlegungen.″
Voraussetzung dafür, dass Verbraucher auf E-Autos umsteigen, ist nicht nur, dass genügend Ladestationen zur Verfügung stehen. Vielmehr muss auch gesichert sein, dass bei ihnen ausreichend Strom ankommt selbst wenn mehrere Verbraucher gleichzeitig ihre Autos laden möchten. Die heutigen Netze sind darauf nicht überall ausgelegt. Ladeengpässe drohen etwa, wenn Ortsnetztrafos zu klein und Erdkabel zu dünn sind. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Das Versorgungsnetz darf nicht hinter der Ladeinfrastruktur hinterherhinken″, warnt Kaßler. Kommunen und Versorger müssen gemeinsam dafür sorgen, dass bei der Erschließung von Neubaugebieten alle Leitungen ausreichend dimensioniert sind und dass bei allen Erneuerungen im Netz E-Mobilität eingeplant wird. Die Installation und Bereitstellung von Leitungen und entsprechender elektrischer Leistung zumindest bis zur Grundstücksgrenze ist eine Aufgabe der (kommunalen) Daseinsvorsorge und zugleich ein Erfolgsgarant für eine gelingende Energiewende und die stärkere Ausbreitung der Elektromobilität.″
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) sieht vor, dass bei Neubau oder bei größerer Renovierung eines Wohngebäudes mit mehr als zehn Stellplätzen innerhalb des Gebäudes oder auf einer angrenzenden Fläche künftig jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden muss. Bei Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz entsprechend ausgerüstet und zudem mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Bei gemischt genutzten Gebäuden ist die überwiegende Art der Nutzung entscheidend. Generell sind Ausnahmen unter anderem für Bestandsgebäude vorgesehen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten. Ziel des Gesetzes ist, die Möglichkeiten für das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz und bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen zu verbessern.
Der Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEModG) bringt große Fortschritte für Wohnungseigentümer und Verwalter. Das Gemeinschaftsinteresse rückt stärker als bisher in den Vordergrund, der Verbraucherschutz wird gestärkt und der Verwalter erhält neue Aufgaben, so das Fazit von Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland).
Das Gesetzgebungsverfahren ist nun auf der Zielgeraden. Für die Immobilienverwalterwirtschaft Deutschlands hat der VDIV Deutschland eine umfassende Stellungnahme vorgelegt. Eine Zusammenfassung der wesentlichen im Entwurf geplanten Veränderungen sowie eine Bewertung und Verbesserungsvorschläge des VDIV Deutschland können Sie » hier herunterladen.