Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Haushalte, die über keine finanziellen Rücklagen verfügen, können durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit rasch in eine finanzielle Schieflage geraten. Mieterhaushalte ohne Rücklagen werden im Schnitt ab einem Verlust des Haushaltseinkommens von 100 Euro pro Monat finanziell durch Wohnkosten überlastet. Bei Eigentümerhaushalten ohne Rücklagen tritt eine Überlastung ab 450 Euro Verlust ein. Das hat der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen in der aktuellen Studie Corona-Pandemie: Auch ein Stresstest für den Wohnungsmarkt″ ermittelt.
Die Autoren weisen darauf hin, dass Wohnkosten also Mietzahlungen oder Zins- und Tilgungszahlungen sowie Nebenkosten wie Strom und Heizung den mit Abstand höchsten Anteil der monatlichen Ausgaben von Haushalten ausmachen. In Zeiten der Krise sei dieser Anteil sogar steigend.
Im Ergebnis seien Haushalte in Großstädten sowie in kleineren Stadt- und Gemeindetypen gleichermaßen bedroht. Wie viele der Haushalte am Ende durch die Folgen der Corona-Krise in eine Überlastungssituation kommen werden, sei zwar im Moment noch nicht absehbar. Doch sei angesichts der wenig optimistischen gesamtwirtschaftlichen Prognosen nicht von einer schnellen Erholung der betroffenen Haushalte auszugehen.
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen warnt davor, dass eine länger andauernde Wohnkostenüberlastung häufig eine Quelle für die Ver- und Überschuldung von Haushalten darstellt. Die Bundesregierung sollte, wenn nötig, weitere geeignete Maßnahmen zum Schutze von Mietern und Eigentümern prüfen.
Hier finden Sie die » vollständige Studie.
Bei der Umsetzung der Grundsteuerreform wird es nach Einschätzung der Bundesregierung trotz der verzögerten Einigung auf ein Bundesmodell und trotz der Corona-Pandemie keine Verzögerungen geben. Das geht aus der Antwort von Sarah Ryglewski, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen, auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor (BT-Drucksache 19/18898 vom 4. Mai 2020). Darin skizzierte sie den Zeitplan für die kommenden Jahre.
Die derzeit laufende Entwicklung der bundeseinheitlichen IT-Komponenten muss grundsätzlich im April 2021 abgeschlossen sein. Daran sollen sich eine Testphase sowie die Phase der Anpassung der bestehenden Verfahren mit der Implementierung der einheitlichen Berechnungsmodule anschließen. Die erste Hauptfeststellung für die Grundsteuerwerte wird auf den 1. Januar 2022 für die Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025 durchgeführt. Zentrales Zieldatum ist die Annahme der Steuererklärungen der Steuerbürgerinnen und Steuerbürger zum 1. Juli 2022. Auf dieser Grundlage sollen die Finanzämter den weit überwiegenden Teil der Feststellungen der 36 Millionen Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge möglichst bis zum 30. Juni 2024 erledigen können. Die Gemeinden sind dann in der Lage, ihre Hebesätze zu ermitteln und die Grundsteuerbescheide bekanntzugeben.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen das Bundesmodell zur Neuregelung der Grundsteuer übernehmen. Bayern, Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg wollen die Öffnungsklausel nutzen und eigene Berechnungsmodelle verwenden. In den übrigen Ländern ist der politische Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen. So kann sich etwa Sachsen-Anhalt vorstellen, vom Bundesmodell abzuweichen und das Modell eines anderen Landes zu übernehmen, so Finanzstaatssekretär Klaus Klang. Ein eigenes Modell wolle Sachsen-Anhalt aufgrund der hohen Programmierungskosten nicht entwickeln.
Ende 2018 hat das Parlament der Europäischen Union den Europäischen Kodex für Telekommunikation (EECC) verabschiedet. Das umfangreiche Gesetzespaket soll das Telekommunikationsrecht in den Mitgliedsstaaten vollständig neu ordnen. Es sieht unter anderem verringerte Regulierungen bei Glasfaseranschlussnetzen vor. EU-weit muss die Richtlinie bis zum 20. Dezember 2020 umgesetzt werden. In Deutschland soll das im Rahmen einer großen Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geschehen. Ein ursprünglich für Ende 2019 angekündigter Entwurf befindet sich immer noch in der Ressortabstimmung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Grund für die Verzögerungen sind offenbar Streitigkeiten rund um die Beteiligung des chinesischen Netzausrüsters Huawei am Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes. Für die Telekommunikationsbranche schrumpft der Zeitraum für die technische Umsetzung der Regelungen damit zusehends. Verbände und Unternehmen drängen auf Übergangsfristen, die über den von der Europäischen Union vorgegebenen Stichtag hinausgehen. Bis zum Jahr 2025 soll der flächendeckende Ausbau eines Gigabit-Datennetzes vollzogen sein.
Im Zuge der TKG-Novelle wird auch über eine Änderung der Betriebskostenverordnung (BetrKV) diskutiert (» der VDIV berichtete). Nach § 2 Ziffer 15b BetrKV können Eigentümer bislang die TV-Grundversorgung über Breitbandnetze sichern und die Kosten der Kabelnetzbetreiber als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. In der Umlagefähigkeit sehen DSL-Anbieter, allen voran die Deutsche Telekom, eine Wettbewerbsverzerrung. In der seit Jahren andauernden Debatte wissen sie die Monopolkommission an ihrer Seite.
Mit der Ausschreibung zum » Immobilienverwalter des Jahres 2020 geht der VDIV Deutschland neue Wege: Gesucht werden Unternehmen, denen es in herausragender Weise gelingt, potenzielle Kunden zu überzeugen. Bewerben Sie sich bis zum 15. Juli 2020 auf eine fiktive, aber realitätsnahe Ausschreibung! Die drei Gewinner des Wettbewerbs werden am 3. September 2020 im Rahmen des Festabends des » 28. Deutschen Verwaltertages in Berlin ausgezeichnet.
Der Verband hat zwei fiktive Ausschreibungen formuliert, in denen eine Wohnungseigentümergemeinschaft und ein Mehrfamilienmietshaus jeweils neue Verwaltungen suchen. Die Bewerber müssen sich also auf die Besonderheiten der Immobilien und ihrer Bewohner einlassen, Weitblick zeigen und passende Angebote unterbreiten. Die zehn Unternehmen mit den überzeugendsten Einreichungen lädt die Fachjury zu Vorstellungsgesprächen ein.
Die drei Immobilienverwalter des Jahres werden mit Preisgeldern, bei individuellen Marketingmaßnahmen unterstützt und in einer Reportage porträtiert, die nach Veröffentlichung frei vervielfältigt und in sozialen Netzwerken genutzt werden kann. Wir freuen uns, durch unseren renommierten Preis Erfolgskonzepte zu belohnen und zugleich einen Beitrag zur Verbreitung hervorragender Ideen leisten zu können″, so Verbandsgeschäftsführer Martin Kaßler.
Weitere Informationen zur diesjährigen Ausschreibung, den Teilnahmebedingungen und zur Online-Bewerbung finden Sie unter www.immobilienverwalter-des-jahres.de.
Bundestag und Bundesrat haben Mitte Mai Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Die kleine EEG-Novelle″ setzt eilbedürftige Punkte im Energierecht um und soll Sofortmaßnahmen in der Corona-Krise ermöglichen. Eine Aufhebung des 52-Gigawatt-Förderdeckels für neue Solarstromanlagen wurde zwar im Rahmen der Gesetzesänderung ausführlich diskutiert, von den Abgeordneten jedoch mehrheitlich abgelehnt. Wenige Tage später haben Vertreter der großen Koalition nun verkündet, sie haben sich auf die Beseitigung des Solardeckels geeinigt.
Nach derzeitiger Rechtslage läuft die Solarförderung für Anlagen bis 750 Kilowatt Peak aus, sobald eine Photovoltaik-Kapazität in Höhe von 52 Gigawatt erreicht ist. Das könnte nach Berechnungen des Bundesverbandes Solarwirtschaft bereits im Juli 2020 der Fall sein. Damit würde vor allem die Förderung kleinerer und mittlerer Solaranlagen gefährdet.
Wenn die seit Monaten von Immobilienwirtschaft und Branchenverbänden geforderte Streichung des Förderdeckels nun erfolgt, gelten die Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes unverändert weiter und die Vergütung für Anlagen mit einer Leistung bis 750 Kilowatt Peak kann weiter in Anspruch genommen werden.
Der Verständigung zwischen den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Carsten Linnemann (CDU/CSU) und Matthias Miersch (SPD) zum Solardeckel war eine Einigung über eine Länderöffnungsklausel bei den Abstandsregeln von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung voraus gegangen.