Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Die nach Vorgabe des Klimakabinetts deutlich verbesserten Konditionen der Förderprogramme für erneuerbare Energien und Energieeffizienz im Gebäudesektor haben zu einem deutlichen Anstieg der Nachfrage geführt. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau wurden im ersten Quartal 2020 bereits 18.800 Anträge für die Errichtung oder den Ersterwerb eines Effizienzhauses gestellt. Mehr als 26.500 Anträge wurden für energieeffizienten Sanierungen wie etwa den Einbau neuer Fenster oder die Dämmung einzelner Gebäudeteile eingereicht.
Beim novellierten Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien betrug die Steigerung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als 150 Prozent. Bei dem für die Abwicklung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gingen in den ersten drei Monaten des Jahres gingen 47.500 Förderanträge für klimafreundliche Heizungen ein. Insbesondere die neu eingeführte Austauschprämie für Ölheizungen wird stark nachgefragt. Sie wird fast bei der Hälfte der gestellten Anträge mitbeantragt.
Massenbesichtigungen von Wohnungen und Häusern wird es auf absehbare Zeit wohl nicht mehr geben. Käufer oder Mieter erwarten von Immobilienmaklern Einzelbesichtigungen und verstärkte digitale Angebote. Das ist ein zentrales Ergebnis einer Umfrage, die das Startup Civey in der ersten Aprilwoche unter rund 6.000 Teilnehmern durchgeführt hat.
Mehr als die Hälfte der Befragten (51,1 Prozent) gaben an, dass für sie "ausschließlich Einzelbesichtigungen″ in Betracht kämen. Digitale Angebote wie etwas 3D-Rundgänge wünschen sich 36,6 Prozent, mehr Online-Kommunikation 35,7 Prozent der Interviewten. Telefonische Beratungen favorisieren 24,1 Prozent der Umfrageteilnehmer. Mehrfachnennungen waren möglich.
Die Interviewten wurden auch befragt, ob während der Corona-Pandemie ein guter oder ein schlechter Zeitpunkt für den Verkauf von Grundeigentum ist. Knapp zwei Drittel (62,4 Prozent) sind der Auffassung, dass dies ein eher schlechter (23,8 Prozent) oder sehr schlechter (38,6 Prozent) Zeitpunkt ist. Insgesamt 10 Prozent der Befragten halten den Zeitpunkt hingegen für sehr gut oder eher gut. Dabei gab es deutliche regionale Unterschiede. Günstiger als im Bundesdurchschnitt fällt die Einschätzung der Befragten in Bremen (15,1 Prozent), Sachsen-Anhalt (14,1 Prozent), Bayern (11,3 Prozent), Nordrhein-Westfalen (10,7 Prozent) und Berlin (10,1 Prozent) aus.
Nachdem infolge der Corona-Pandemie Schulen, Kindertagesstätten, Sporteinrichtungen und viele weitere Gewerbeeinheiten wochenlang geschlossen waren, warnt der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) vor Infektionen durch Legionellen. Trinkwasserleitungen sollten umfänglich gespült werden, bevor die Einrichtungen wieder in Betrieb genommen werden. Bei einer Betriebsunterbrechung von mehr als vier Wochen ist eine mikrobiologische Kontrolluntersuchung auf Keime und Legionellen empfohlen.
Legionellen können schwere Lungenentzündungen hervorrufen. Die Bakterien sind natürlicher Wasserbestandteil und in geringer Anzahl ungefährlich, können sich aber in Wasserleitungen stark vermehren und diese gesundheitsgefährdend verkeimen, wenn dort kein ausreichender Wasseraustausch mehr stattfindet. Die Trinkwasserverordnung verlangt zwar keine Untersuchung auf Keime und Legionellen, wenn ein Objekt wochenlang geschlossen war und es dementsprechend wenig Zirkulation im Wassersystem gab. Um aber nach der Corona-Pandemie eine Welle von Legionelleninfektionen zu verhindern, raten wir dringend dazu, die Wasserleitungen ausreichend zu spülen und sie gegebenenfalls auch mikrobiologisch untersuchen zu lassen″, betont VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Bei Installationen in Gebäuden, die länger als sieben Tage stillgelegt waren, ist laut Norm DIN EN 806-5 das Wasser nach Inbetriebnahme an allen Entnahmestellen vollständig zu erneuern. Wichtig ist hierbei, mehrere Wasserhähne gleichzeitig zu öffnen, damit das Wasser mit ausreichend Druck durch die Verteilleitungen fließt″, erläutert Kaßler. Das in den Leitungen vorhandene abgestandene Trinkwasser muss so lange ablaufen, bis das Wasser klar und kühl ist, um die Hygiene in der Trinkwasserinstallation zu sichern.
Legionellen werden durch zerstäubtes, vernebeltes Wasser übertragen. Aber auch beim Trinken ist eine Ansteckung möglich, wenn beim Verschlucken Wasser über die Luftröhre in die Lunge gelangt.
Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland lagen im Februar um 3,4 Prozent höher als im Vorjahresmonat, so die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden verteuerten sich gegenüber dem Februar des Vorjahres um 4,0 Prozent. Die Preise beziehen sich auf Bauleistungen am Bauwerk einschließlich Umsatzsteuer.
Bei Rohbauarbeiten an Wohngebäuden fiel der Preisanstieg von Februar 2019 bis Februar 2020 mit 3,1 Prozent deutlich geringer aus als bei Ausbauarbeiten (+ 3,6 Prozent). Teurer wurden vor allem Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden (+ 4,6 Prozent), Nieder- und Mittelspannungsanlagen (+ 4,5 Prozent), Erdarbeiten (+ 4,4 Prozent) sowie Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen (+ 4,1 Prozent). Moderater fiel der Preisanstieg bei Mauerarbeiten (+ 2,9 Prozent), bei Beton- sowie Tischlerarbeiten (jeweils + 2,6 Prozent) aus.
Ende März wurde das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht″ beschlossen. Dieses enthält auch temporär geltende Sonderregelungen zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG), um die Handlungsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen zu gewährleisten. Doch reichen die beschlossenen Maßnahmen tatsächlich aus? Sind Verwaltungen und Eigentümer damit auf der rechtssicheren Seite und vor allem wie wird sich das Aussetzen von aktuellen Präsenzversammlungen auf die späteren Quartale im Jahr auswirken?
Klar ist sicherlich, dass wir alle Maßnahmen treffen dürfen, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind. Dies betrifft die normalen Instandsetzungen und Instandhaltungen. Der Verwaltungsbeirat kann mit in die Entscheidungsfindung eingebunden werden, aber im Nachhinein wird sicherlich der Verwalter für die getroffenen Entscheidungen seinen Kopf hinhalten müssen.
Wenn nun größere, nicht aufschiebbare Sanierungen anstehen, wird es schwieriger, da diese in der Regel mehrere Entscheidungen beinhalten. Die Findungsphase ist sicherlich in einem solchen Fall schon von den Eigentümern per Beschluss abgeschlossen. Dann stehen die Auswahl und Beauftragung eines Architekten und der Baumaßnahmen an. Das ist meistens aber noch nicht alles. Die Maßnahmen müssen in der Regel auch finanziert werden. Wenn die Instandhaltungsrücklage nicht ausreicht, ist eine Entscheidung zu treffen, ob eine Sonderumlage hierfür genutzt werden soll oder ob sogar eine Finanzierung aufgenommen werden muss.
Diese Entscheidungen beinhalten die aktuellen Sonderregelungen nicht. Also was ist zu tun? Eine Entscheidung muss von den Eigentümern getroffen werden. Dies ist aber nur über einen Beschluss möglich. Aber wie soll dies bei dem zurzeit herrschenden Versammlungsverbot funktionieren? Das WEG gibt uns hierzu die Möglichkeit, einen Umlaufbeschluss zu fassen. Dieser muss aber allstimmig und in Schriftform ergehen. Dieses Verfahren funktioniert vielleicht in kleineren Gemeinschaften, aber in mittleren und größeren auf gar keinen Fall.
Also doch eine Versammlung, aber wie? Meiner Auffassung nach kann eine Versammlung nur mit Vollmachten durchgeführt werden, so dass kein Eigentümer anwesend ist. Das wäre grundsätzlich rechtens, allerdings fehlt das Recht jedes einzelnen Eigentümers auf Aussprache und Meinungsaustausch. Die Verweigerung dieses Rechts führt zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse. Damit ist dem Verwalter dann auch nicht geholfen. Vielleicht ist dies aber ein Vehikel für Gemeinschaften, die harmonisch und konstruktiv miteinander umgehen. Aber das ist nicht die Regel. Also wie soll der Verwalter einen Meinungsaustausch ermöglichen?
Immer wieder ist das Thema Online-Versammlung″ in aller Munde. Doch auch dies entspricht nicht dem WEG und führt somit auch zur Anfechtbarkeit. Folgender Lösungsvorschlag funktioniert aber in unserer Verwaltung: Wir laden die Eigentümer mit einer 14-tägigen Ladungsfrist zu einem Aussprachetermin per Telefon und/oder Videokonferenz ein. Der Zeitpunkt der Konferenz sollte der in einem normalen″ Wirtschaftsjahr festgelegte Zeitpunkt der Versammlung sein. Somit haben die Eigentümer die Möglichkeit, die Unterlagen vorab ordnungsgemäß zu sichten und sich bei diesem Termin auszutauschen. Wichtig ist, dass dieser Termin nicht der Termin der Eigentümerversammlung ist und dass dort auch keine Beschlüsse gefasst werden. Es ist eine reine Informationsveranstaltung, bei der der gesetzlich vorgeschriebene Meinungsaustausch stattfindet. Mit der Einladung zur Informationsveranstaltung laden wir gleichzeitig zur Vollmachtversammlung, die ein paar Tage später stattfindet, ein. Somit können die Eigentümer mit oder ohne Teilnahme an der Informationsveranstaltung die Vollmacht zur Vertretung an den Verwalter erteilen. Möchte ein Eigentümer zunächst den Meinungsaustausch abwarten, ist dann die Übersendung der Vollmacht noch zwischen Informationsveranstaltung und Eigentümerversammlung möglich.
Bei dieser Vorgehensweise sind alle Rechte des Eigentümers gewahrt, und es wird eine ordnungsgemäße Versammlung durchgeführt. Der Verwalter hat somit alles getan, um dem Gesetz nachzukommen und die zwingend erforderlichen Beschlüsse herbei zu führen. Selbstverständlich sollte der Verwalter trotzdem auf die Anfechtbarkeit hinweisen. Ob die WEG-Kammern an den Gerichten zustimmen, dass diese Vorgehensweise ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall kann uns keine Untätigkeit vorgeworfen werden. Der Verwalter hat alles getan, um eine ordnungsgemäße Beschlussfassung herbei zu führen. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Politik noch durchringt auch die Möglichkeit von online-Eigentümerversammlungen gesetzlich einzuführen, denn die Nach-Corona-Zeit″ wird uns digitaler gemacht haben Verwalter und Eigentümer.
In diesem Sinne gute Gesundheit.
Ralf Michels
Präsidiumsmitglied des VDIV Deutschland e.V.