Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
67,2 Prozent der im vergangenen Jahr neu errichteten Wohngebäude werden ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg der Anteil erneuerbarer Energien als Quelle der Heizung damit leicht an (2018: 66,6 Prozent). In fast der Hälfte der 108.100 Neubauten (47,7 Prozent) werden erneuerbare Energien als primäre Energiequelle eingesetzt. Besonders beliebt sind Wärmepumpen.
Sie wurden in 42,7 Prozent der Wohngebäude als primäre Energiequelle eingesetzt und gewinnen damit weiter an Bedeutung. Der Anteil von Gas als konventionelle Energiequelle hingegen ist weiter rückläufig. Er lag im Jahr 2019 bei 41,9 Prozent (2018: 43,0 Prozent, 2017: 47,7 Prozent). Die übrigen Energiequellen erreichten zusammen 15,4 Prozent. Als weitere (sekundäre) Energiequelle wurden die erneuerbaren Energieträger Solarthermie (15,2 %) und Holz (13,8 %) bevorzugt.
Anfang Juli wurde der staatliche Anteil für die Förderung von E-Autos der bisherige Umweltbonus verdoppelt. Die Förderung heißt jetzt Innovationsprämie und beträgt bis zu 9.000 Euro für reine E-Autos und bis zu 6.750 Euro für Plug-in-Hybride. Der Herstelleranteil bleibt von der Erhöhung unberührt. Die geänderte Förderrichtlinie gilt befristet bis 31. Dezember 2021.
Die Innovationsprämie gilt für gekaufte oder geleaste
- neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, sowie
- junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.
Somit ist auch eine rückwirkende Förderung möglich. Der Antrag kann online beim » Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Neben der befristeten Verdopplung des Bundesanteils sieht die geänderte Förderrichtlinie ein Verbot der Kumulierung mit der Förderung durch andere öffentliche Mittel vor. Dies soll eine Überförderung ausschließen. Die Europäische Kommission hat die Innovationsprämie beihilferechtlich geprüft.
Vom 23. März 2020, dem ersten Tag der Kontaktbeschränkung, bis Anfang Juli lag die Stromerzeugung insgesamt knapp elf Prozent unter den Werten des Vergleichszeitraumes im Vorjahr. Nach Berechnungen des IW Köln gelangten damit 16,6 Millionen Tonnen weniger CO2 in die Luft. Das liegt vor allem am starken Einbruch bei der Kohleverstromung. Im ersten Halbjahr 2020 ist die Stromproduktion aus Stein- und Braunkohle im Vergleich zu 2019 um etwa die Hälfte (45 Prozent) zurückgegangen.
Verantwortlich für diese Entwicklung ist zum einen die geringere Nachfrage durch die Industrie während Corona-Krise. Auch das Wetter hat jedoch eine Rolle gespielt. Reichlich Wind und Sonne sorgten dafür, dass der Anteil der erneuerbaren Energien in diesem Zeitraum besonders hoch ausfiel. Die Verfeuerung von Erdgas konnte aufgrund niedriger Brennstoffpreise ebenfalls zulegen.
Sobald die Stromnachfrage wieder ansteigt, wird auch die Kohleverstromung wieder zunehmen, so die Prognose der Wissenschaftler. Die erneuerbaren Energien allein können eine hohe Nachfrage noch nicht erfüllen, besonders wenn das Wetter nicht mitspielt. Wichtig sei es daher, nicht nur die erneuerbare Stromerzeugung, sondern auch die entsprechenden Speicherkapazitäten auszubauen.
Noch im Januar 2020 gingen die Immobilienvermittler von LBS und Sparkassen von Preissteigerungen zwischen rund vier Prozent bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie fast sechs Prozent bei Bauland aus. Corona hat den Preisanstieg bei Wohnimmobilien jedoch zumindest vorübergehend ausgebremst, so Verbandsdirektor Axel Guthmann anlässlich der Veröffentlichung des LBS-Immobilienpreisspiegels 2020. Danach erwarten die Experten bis zum Herbst ein konstantes bis leicht rückläufiges Angebot, aber auch eine etwas gedämpfte Nachfrage.
Der LBS-Immobilienpreisspiegel 2020 dokumentiert erneut enorme regionale Preisunterschiede. So kostet ein gebrauchtes frei stehendes Einfamilienhaus (mittlere bis gute Wohnlage, Wohnfläche zirka 120 Quadratmeter, inklusive Garage, ortsübliches Grundstück) in München 1,5 Millionen Euro knapp fünfmal so viel wie etwa in Leipzig. Und im Umland der bayerischen Hauptstadt sind die Preise genau wie in den Speckgürteln anderer Metropolen sogar noch höher.
Die Kaufpreise für Reihenhäuser (Neubau, mittlere bis gute Wohnlage, Wohnfläche zirka 100 Quadratmeter, ohne Garage, ortsübliches Grundstück) liegen in den meisten Regionen deutlich niedriger. Für ein Neubau-Reihenhaus betragen sie in Sachsen zwischen 170.000 und 310.000 Euro, in Nordrhein-Westfalen zwischen 250.000 und 360.000 Euro und im nördlichen Schleswig-Holstein rund 290.000 Euro. Süddeutschland fällt hier aus der Reihe. Ein neues Reihenhaus in München kostet 1,1 Millionen Euro. In jeder dritten Großstadt mit mehr als 500.000 Einwohner seien neue Reihenhäuser aber für bis zu 360.000 Euro zu haben. Bestandsimmobilien sind durchschnittlich 16 Prozent günstiger.
Neue Wohnungen (mittlere bis gute Wohnlage, 3 Zimmer, Wohnfläche ca. 80 Quadratmeter, ohne Garage/Stellplatz, keine Steuermodelle) haben sich der LBS-Umfrage zufolge fast überall merklich verteuert, insbesondere an touristisch interessanten Orten, in den Metropolregionen und in Universitätsstädten. Auch in diesem Segment ist die Region München mit mehr als 8.000 Euro/Quadratmeter Spitzenreiter. Die Großstädte Dortmund, Bremen und Leipzig sind dagegen mit Quadratmeterpreisen von um 3.700 Euro vergleichsweise günstig. Bestandswohnungen sind im Schnitt rund 36 Prozent günstiger als Neubauwohnungen.
Bauland bleibt nach Einschätzung der befragten Experten der Engpassfaktor Nummer eins auf dem Immobilienmarkt. Spitzenpreise werden mit 2.600 Euro pro Quadratmeter wieder in München und Umland erzielt. In vielen Mittelstädten und in mancher Großstadt sind Baugrundstücke jedoch für rund 100 Euro pro Quadratmeter oder weniger auf dem Markt.
Grundlage der jährlich erscheinenden Wohnungsmarktanalyse ist die Befragung der rund 600 Experten in den Immobiliengesellschaften von LBS und Sparkassen. Unter » www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de/ können typische Preise für Eigenheime, Eigentumswohnungen und Grundstücke in mehr als 1.000 Städten und Gemeinden sowie in über 100 Stadtteilen der 14 größten deutschen Städte eingesehen werden.
Mit dem Konjunkturpaket zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung auch eine Deckelung der EEG-Umlage beschlossen: Sie soll 6,5 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2021 und 6,0 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2022 nicht übersteigen. Allerdings können die Einnahmen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel dies voraussichtlich nicht ausgleichen. Nun sollen Bundesmittel die Lücke kurz- oder mittelfristig füllen können. Der Bundestag hat am 2. Juli eine entsprechende Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung beschlossen.
Im Rahmen des Konjunkturpakets sind Mittel im Umfang von etwa 11 Milliarden Euro vorgesehen. Für Bürger und Unternehmen sind die Senkung und die Deckelung der EEG-Umlage gute Nachrichten. Allerdings befürchten Experten, der Einsatz staatlicher Mittel werde dazu führen, dass das EEG zu einer staatlichen Beihilfe wird, welche durch die EU-Kommission genehmigt werden muss.
Am 28. März 2019 hatte der Europäische Gerichtshof einer Klage Deutschlands gegen die Einordnung der EEG-Umlage als Beihilfe durch die EU-Kommission stattgegeben. Begründung des EuGH: Mit der durch die EEG-Umlage geförderten Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und der besonderen Ausgleichsregelung werde kein aus staatlichen Mitteln finanzierter Vorteil im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gewährt.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 3. Juli eine umfassende und schnelle EEG-Reform gefordert.