Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Für das noch laufende Geschäftsjahr erwarten die Unternehmen in allen drei Ländern im Schnitt ein Umsatzplus von 6,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In Deutschland fällt die Prognose mit einem Plus von 5,5 Prozent deutlich schlechter aus als in den beiden Nachbarländern. Für das Jahr 2023 prognostizieren die Unternehmen Steigerungen um durchschnittlich 6,6 Prozent gegenüber dem Jahr 2021. Hier liegen die Erwartungen für die Umsetzentwicklung in Deutschland mit einem Plus von 6,5 Prozent nur knapp unter denen in Österreich und der Schweiz. Für die Weitergabe der durch die aktuell hohe Inflation gestiegenen Lohn- und Betriebskosten an die Kunden erfahren 46 Prozent der Facility-Service-Unternehmen der Umfrage zufolge eine hohe oder sehr hohe Akzeptanz ihrer Kunden.
In seiner Umfrage hat das Marktforschungsunternehmen die wichtigsten Themen der Branche beleuchtet. In allen drei Ländern bezeichneten die Befragten den Personalmangel sowie das Gewinnen und Halten von Fachkräften als mit Abstand wichtigstes Thema. Digitalisierung und Nachhaltigkeit werden als nahezu gleich wichtig betrachtet.
Die Zahl der Beschäftigten ist der Umfrage zufolge in 2022 um 4,0 Prozent gegenüber 2021 gestiegen. Für das kommende Jahr rechnen die Unternehmen mit einer Steigerung um 3,9 Prozent gegenüber 2021, also einem leichten Rückgang gegenüber 2022. Ausnahme ist dabei Deutschland: Hier haben die Firmen in 2022 die Zahl der Beschäftigten um 3,4 Prozent erhöht. Für 2023 prognostizieren sie eine Steigerung um 3,7 Prozent im Vergleich zu 2021.
Die Blitzumfrage beruht auf den Angaben von 80 führenden und mittelständischen Facility-Service-Dienstleistern. 58 Prozent davon sind in Deutschland tätig, 24 Prozent in Österreich und 18 Prozent in der Schweiz. Die Ergebnisse stehen hier kostenfrei zum Download bereit.
Ziel ist, „die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen, damit private und staatliche Investitionen zur Modernisierung des Landes schnell, effizient und zielsicher umgesetzt werden können“, so der Referentenentwurf. Konkret sind folgende Änderungen im Baugesetzbuch geplant:
- Umstellung des förmlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall, unter Beibehaltung der analogen Auslegung der Planungsunterlagen
- Straffung des Verfahrens bei erneuten Beteiligungsverfahren von Öffentlichkeit und Behörden im Falle von Änderungen in Planungsentwürfen
- Verkürzung der Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt wurden) von drei auf einen Monat
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, bewertet die geplanten Regelungen als wichtigen Schritt zur Beschleunigung des Wohnungsbaus: „So können Bebauungspläne im laufenden Prozess schneller geändert werden, da bei einer Änderung nicht mehr der ganze Bebauungsplan aufgemacht werden muss. Das ist für alle Projektentwickler und für alle am Bau beteiligten Firmen eine große Erleichterung.“
Der Referentenentwurf aus dem Bundesbauministerium ist hier zu finden.
Die Verwendung vorgefertigter Fassaden- beziehungsweise Dachelemente und deren Montage an Bestandsgebäuden wird ab 1. Januar 2023 im Rahmen des Kreditprogramms „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ mit einem Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten gefördert. Voraussetzung ist, dass mit der Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 erreicht wird. Der Bonus kann mit der EE-Klasse kumuliert und bei der Komplettsanierung eines Gebäudes mit besonders schlechtem energetischem Standard (Worst-Performing-Building, WPB) mit dem WPB-Bonus kombiniert werden. Die Gesamtförderung ist dabei auf 20 Prozent gedeckelt.
Das Konzept der seriellen Sanierung beruht auf digitalisierten und standardisierten Prozessen, durch die objektspezifisch großformatige, in der Fabrik vorgefertigte, Fassaden- und Dachelemente sowie Technikelemente hergestellt werden. Ein Großteil der Sanierung wird somit in die Produktionshallen verlagert. Die Förderung soll zusätzliche Anreize nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Unternehmen schaffen. Informationen zur seriellen Sanierung und ersten Pilotprojekten sind auf der Website der Deutschen Energie-Agentur (dena) zu finden.
Die geänderten BEG-Förderrichtlinien sollen nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums noch 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) sind von den Änderungen betroffen. Die neuen Richtlinien sind hier verfügbar .
Die Einigung ist Teil des Fit-for-55-Programms, das alle Maßnahmen enthält, die die EU-Mitgliedsstaaten ergreifen müssen, um ihre Klimaziele zu erreichen und die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Der EU-Emissionshandels wird auf die Sektoren Gebäude und Verkehr ausgeweitet. Drei Viertel aller europäischen CO2-Emissionen werden somit in Zukunft von Zertifikaten oder Emissionsrechten abgedeckt, deren Menge kontinuierlich sinken wird, um die europäischen Klimaziele zu erreichen. Außerdem wurde die Einführung eines Klimasozialfonds in Höhe von 65 Milliarden Euro beschlossen. Dieser dient dazu, die finanzielle Belastung der CO2-Bepreisung für einkommensschwächere Haushalte abzufedern.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck sagt dazu: „Aus deutscher Sicht ist die Einigung ein Durchbruch für den Klimaschutz, der gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit unserer europäischen Industrie und die soziale Abfederung notwendiger Klimamaßnahmen sichert. Die Beschlüsse zu „Fit for 55" sind zentral, um die EU unabhängiger von fossilen Energien zu machen. Sie erfordern eine schnellere Transformation, aber fördern auch die dafür notwendigen Investitionen. Außerdem sorgt der Klimasozialfonds dafür, dass der Übergang sozial ausgewogen gestaltet werden kann."
Die Einigung von Mitgliedstaaten, Europäischem Parlament und Kommission muss noch formell bestätigt werden.
Die Vertreter von zwei auf WEG spezialisierten Banken (Hausbank, DKB) erläuterten die unterschiedlichen Wege zur Kapitalbeschaffung und bestätigten, dass Eigentümer nach wie vor zögerlich seien, Verbandsdarlehen aufnehmen. Staatliche Fördermittel sind aus ihrer Sicht ein wichtiger Baustein in der Finanzierung. Nur: die werden von Eigentümergemeinschaften kaum genutzt.
Das belegen die Förderstatistiken: Im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31.10.2022 haben nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 139.922 Förderberechtigte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen aus dem Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) erhalten. 1.446 von ihnen waren Eigentümergemeinschaften / Hausverwaltungen. Das entspricht einem Anteil von 1,1 Prozent. Hinzu kommt eine unbekannte Zahl an Einzeleigentümern, die in der Statistik nicht nach Gebäuden unterschieden werden.
Bei der Kreditförderung durch die KfW stehen WEG nicht besser da. Von 1. Januar bis 30. September 2022 wurden laut Förderreport 37.769 Kredite für Komplettsanierungen zum Effizienzhausstandard (BEG WG) zugesagt. In 293 Fällen (0,8 Prozent) waren die Antragssteller Wohnungseigentümergemeinschaften. Im selben Zeitraum wurden seitens der KfW 12.431 Darlehen für energetische Einzelmaßnahmen zugesagt, 40 davon (0,3 Prozent) für Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Kreditlinie für Einzelmaßnahmen wurde mittlerweile eingestellt.
„Die Zahlen belegen: Durch die aktuellen Förderinstrumente werden Wohnungseigentümergemeinschaften nicht ausreichend erreicht. Die Energiewende im Gebäudebestand kann jedoch nur mit den WEG gelingen. Dafür braucht es für diese Zielgruppe maßgeschneiderte Fördermodelle und leicht zugängliche, zielgruppenspezifische Informationen und Beratungsangebote“, betont Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.
Diese Forderung unterstützt auch der Verband Wohnen im Eigentum. Er hatte von August bis November 2022 eine Umfrage unter Wohnungseigentümern durchgeführt und gefragt „Wie gut finden Sie die Beratungsangebote und Förderprogramme zur Energiewende?“. Eines der Ergebnisse: 60 Prozent der Teilnehmer wünschen sich spezielle Förderprogramme für WEG oder feste Förderkontinente.
Auch Verwaltungen sind von der Komplexität und den häufigen Veränderungen der Förderprogramme oft überfordert. In einer Green-Home-Umfrage hatte im April / Mai 2022 nur etwa jeder fünfte Befragte angegeben, er fühle sich gut über regionale bzw. bundesweite Förderprogramme informiert. Jeder dritte Umfrageteilnehmer beurteilte die Antragstellung für bundesweite Förderprogramme als „schlecht“ oder gar „sehr schlecht“, kein einziger als „sehr gut“. Regionale Auskunftstellen (Infopunkte), die auch speziell Wohnungseigentümergemeinschaften adressieren, werden daher von über 90 Prozent der Verwaltungen gefordert.
Auf der Internetseite www.green-home.org halten wir Sie über das Gemeinschaftsprojekt auf dem Laufenden. Eines der zentralen Ziele ist, Finanzierungsinstrumente und andere praktische Tools zu entwickeln, um Wohnungseigentümergemeinschaften auf dem Weg zur energetischen Sanierung zu unterstützen.