Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Die sogenannte Stichtagsregelung des Berliner Mietendeckels verbietet Mieterhöhungen rückwirkend zum 18. Juni 2019. Diese Regelung ist laut Berliner Landgericht unwirksam, da das Mietendeckel-Gesetz erst am 23. Februar 2020 in Kraft getreten ist (Az.: 66 S 95/20). Somit sind Mieterhöhungen bis zu diesem Stichtag rechtens.
Laut LG Berlin stelle zwar der im Gesetz genannte Stichtag einen materiell maßgeblichen Bezugspunkt für die Ermittlung der absolut zulässigen Miethöhe dar. Das ändere aber nichts daran, dass das gesetzliche Verbot höherer Mieten zum Stichtag am 18. Juni 2019 noch nicht existiert habe, sondern erst ab dem 23. Februar 2020 gelte. Daher sei eine höhere Miete als die am Stichtag vereinbarte bzw. geltende Miete erst ab dem März 2020 für den monatlich zu zahlenden Mietzins verboten.
Die Verfassungsmäßigkeit des Mietendeckels stellen die Richter in ihrem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, allerdings nicht in Frage. Das letzte Wort hat nun das Bundesverfassungsgericht. Derzeit sind Normenkontrollklagen gegen das Gesetz vor dem Berliner Verfassungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig (» der VDIV berichtete).
Linken-Politikerin Katrin Lompscher, die in ihrer Funktion als Bausenatorin den Mietendeckel umsetzte, ist derweil von ihrem Amt zurückgetreten. Sie hatte es über Jahre versäumt, Vergütungen für Aufsichtsratsposten in landeseigenen Unternehmen an die Landeskasse zurückzuzahlen und zu versteuern. Neben dem Mietendeckel stand sie auch wegen zu geringer Neubautätigkeit in Berlin in der Kritik.
Statt das Bundesmodell zu nutzen, will Baden-Württemberg ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen. Hierfür hat die Landesregierung den Gesetzentwurf für ein modifiziertes Bewertungsmodell″ verabschiedet. Grundstücksfläche und Bodenrichtwert sollen die Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer bilden.
Da die Gebäudefläche bei dem neuen Bodenwertmodell keine Rolle spielt, sollen Eigentümer von Wohngebäuden künftig weniger belastet werden, während die Steuer für Brachflächen in Wohngebieten steigen soll. Laut Ministerpräsident Winfried Kretschmann sei das neue Gesetz einfach, bürokratiearm und transparent. Der Bund der Steuerzahler befürchtet allerdings, dass das geplante Bodenwertmodell in besonders vielen Fällen zu höheren Belastungen führt und kündigte eine Musterklage an.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes haben sie Bundesländer bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, um die Reform der Grundsteuer umzusetzen. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hatte sich Anfang April auf das Bundesmodell festgelegt. Bayern wiederum hatte bereits vor Monaten angekündigt, das Flächenmodell einführen zu wollen. Danach wird alleine die Fläche der Immobilie für die Berechnung herangezogen. Der Grundstückswert spielt keine Rolle. Auch Hessen nutzt die Länderöffnungsklausel bei der Grundsteuer (» der VDIV berichtete).
Fünf Monate nach Inkrafttreten des Berliner Mietendeckels zeichnen sich deutliche Nachteile für Mieter ab. Zwar sind die Mieten der von der Regelung betroffenen Wohnungen leicht gesunken. Allerdings lassen sich viele Vermieter vorsorglich eine deutlich höhere Miete zusichern, die greift, wenn der Mietdeckel gekippt wird. Zudem nimmt das Angebot an Mietwohnungen deutlich ab, während das an Eigentumswohnungen steigt.
Eine Analyse der Plattform Immobilienscout 24 zufolge sind die Angebotsmieten für vor 2014 gebaute Wohnungen also solche, bei denen der Mietendeckel greift im Juni 2020 um fünf Prozent niedriger ausfielen als im Vorjahresmonat. Sie sanken auf durchschnittlich 12,31 Euro kalt je Quadratmeter und Monat. Allerdings liegt dieser Mittelwert noch weit über den Obergrenzen des Senats, die je nach Baujahr und Ausstattung zwischen 3,92 Euro und 9,80 Euro liegen. Für Wohnraum mit moderner Ausstattung und bei Modernisierungen ist ein Euro mehr erlaubt (» der VDIV berichtete). Laut Berliner Mieterverein wird in rund 80 Prozent der inserierten Wohnungen eine Schattenmiete″ verlangt, bei denen sich Vermieter vorsorglich eine höhere Miete zusichern lassen, die greift, wenn das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel kippt. Im Mai hatten die Fraktionen von CDU/CSU und FDP im Bundestag einen Antrag auf Normenkontrolle gegen das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin eingereicht (» der VDIV berichtete). Eine Entscheidung noch in diesem Jahr ist allerdings fraglich.
Besonders problematisch ist für Wohnungssuchende allerdings, dass das Angebot an Mietwohnungen wohl als Folge der Regulierung immer knapper wird, da zahlreiche Vermieter ihre Wohnungen nicht länger vermieten, sondern sie stattdessen verkaufen. Immobilienscout zufolge ist das Angebot an Eigentumswohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, innerhalb der vergangenen zwölf Monate um 40 Prozent gestiegen während das Angebot an Mietwohnungen dieser Altersklasse um 45 Prozent zurückging.
Auch für eine schnell wachsende Zahl an Elektroautos stehen in Deutschland ausreichend Stromerzeugungskapazitäten zur Verfügung, so die Bundesregierung. Der Stromverbrauch von fünf Millionen PKW betrage mit jährlich rund 12,5 bis 15 TWh weniger als drei Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland.
Parallel zum Hochlauf der E-Mobilität will die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorantreiben, wie es außerdem in ihrer Antwort (» 19/21063) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion heißt. Bis 2030 sollen sie einen Anteil von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch ausmachen.
Zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobile erarbeitet der Bundesregierung zufolge derzeit das Verkehrsministerium eine neue Förderrichtlinie, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. In diesem Rahmen werde geprüft, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen auch mobile Ladestationen, die beispielsweise auf Messen, Festivals und besucherstarken Kulturveranstaltungen eingesetzt werden können, förderfähig sein sollen.
Die Bundesregierung schreibt zudem, dass der bereits Ende 2019 beschlossene Masterplan Ladeinfrastruktur (» der VDIV berichtete) Maßnahmen zum Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur vorsieht. Dabei soll in einem Wettbewerb Modellquartier Ladeinfrastruktur bundesweit nach Lösungsansätzen zur Schaffung von Ladekapazitäten in ausgewählten verdichteten Quartieren mit hohem Parkdruck gesucht werden. Derzeit prüft die Bundesregierung außerdem bereits vorhandene Parkplätze mit Ladeinfrastruktur auszustatten. Die kommunalen Bedarfsplanungen sollen künftig von Elektromobilitätsmanagern für Ladeinfrastruktur in den kommunalen Verwaltungen in Zusammenarbeit mit den Ländern durchgeführt werden.
Zur geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) kann die Bundesregierung aktuell keine konkreten Angaben machen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (» 19/20974) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Laut Breitbandatlas des Bundes verfügten aber derzeit 43,2 Prozent der Haushalte über einen Gigabit-Anschluss, 11,8 Prozent von ihnen über Glasfaser.
Gegenwärtig werde an einem Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation ((EU) 2018/1972) gearbeitet. Allerdings enthalte die Richtlinie keine Regelungen, die explizit auf den Glasfaserausbau ausgerichtet sind″, betont die Bundesregierung. Im TKG gelte in der Regel das europarechtlich vorgegebene Grundprinzip der Technologieneutralität″ beim Ziel, den Ausbau von sogenannten Netzen mit sehr hoher Kapazität″ zu unterstützen.
Die Bundesregierung betont, dass in der zweiten Jahreshälfte 2019 die Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüssen um 9,1 Prozentpunkte stark erhöht werden konnte. Die Kabelnetzbetreiber würden derzeit die verbleibenden Kabelanschlüsse aufrüsten, sodass künftig mindestens 75 Prozent der Haushalte mit gigabitfähigen Anschlüssen versorgt werden könnten. Der Glasfaserausbau (FTTH/B) laufe dabei stetig weiter. Zwischen den einzelnen Bundesländern bestehen derzeit aber erhebliche Unterschiede bei der Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen. So können in Hamburg 71 Prozent der Haushalte Glasfaseranschlüsse (FTTH/B) nutzen, in Schleswig-Holstein 26,3 Prozent und im Saarland nur 2,6 Prozent.