Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Mit einem gigantischen Konjunkturprogramm läutet die Bundesregierung die zweite Phase der Corona-Krisenbewältigung ein. Die 57 Maßnahmen, auf die sich der Koalitionsausschuss geeinigt hat, zielen nicht mehr wie die Sonderregelungen der vergangenen Wochen darauf ab, die Wirtschaft abzusichern und Verluste abzufedern. Vielmehr geht es jetzt darum, sie kräftig anzukurbeln. Bundesfinanzminister Olaf Scholz, SPD, formulierte es so: Mit Wumms aus der Krise kommen.″ Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen die Verringerung der Mehrwertsteuer, eine Sozialgarantie und die Deckelung der EEG-Zulage.
Die Binnennachfrage soll mit einer vorübergehenden Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes angekurbelt werden. Vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 soll er von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent gesenkt werden. Der Finanzbedarf dafür beträgt rund 20 Milliarden Euro.
Je mehr Menschen von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit betroffen sind, umso mehr geraten die Renten- und Krankenkassen unter Druck. Um ihre Einnahmen stabil zu halten, müssten die restlichen Beitragszahler mehr einzahlen. Hier springt jetzt der Bund mit einer Sozialgarantie 2021″ ein: Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 2021 maximal 40 Prozent betragen, damit das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer und die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitgeber gesichert sind. Der Bund gleicht das aus, was in der Sozialkasse fehlt, und plant dafür allein für 2020 rund 5,3 Milliarden Euro ein.
Eltern erhalten einmalig einen Kinderbonus. Er beträgt 300 Euro pro Kind, wird mit dem Kindergeld ausgezahlt und mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Spitzenverdiener profitieren also nicht. Der Bonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Hierfür rechnet die Bundesregierung mit einem Finanzbedarf von 4,3 Milliarden Euro.
Für eine Entlastung bei den Strompreisen soll eine Deckelung der EEG-Umlage auf 6,5 Cent per Kilowattstunde im kommenden Jahr und 6,0 Cent im Jahr 2022 sorgen. Aufgrund des Corona-bedingten Rückgangs der Wirtschaftsleistung und des Rückgangs des Börsenstrompreises hatten Experten trotz der beginnenden Zuführung von Einnahmen aus dem CO2-Zertifikatehandel einen Anstieg der EEG-Umlage im kommenden Jahr erwartet. Durch die Deckelung der EEG-Umlage werden Verbraucher und Unternehmen entlastet und attraktive Bedingungen für Investitionen am Standort Deutschland gesichert und die Energiewende hin zu strom- und wasserstoffbasierten Technologien befördert. Die Maßnahme kostet den Bund elf Milliarden Euro.
Teil des Programms ist auch ein Zukunftspaket in Höhe von 50 Milliarden Euro. Sie sind unter anderem für die Förderung von E-Autos und Ladestationen, den öffentlichen Nahverkehr und die Deutsche Bahn sowie den Ausbau des 5G-Netzes vorgesehen. Zwei Milliarden Euro sollen in eine Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms fließen.
Seit 4. Juni 2020 gilt in 89 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg eine neue Mietpreisbremse. Neuvertragsmieten dürfen dort maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die im November 2015 erlassene Vorgängerregelung hatte 68 Kommunen erfasst. Sie war vom Landgericht Stuttgart wegen Begründungsmängeln für unwirksam erklärt worden.
Ziel der Mietpreisbremse ist, den Anstieg der Mieten vor allem in Groß- und Universitätsstädten sowie in anderen sehr gefragten Regionen abzumildern. Mieterinnen und Mieter hätten nun auch wieder Rechtssicherheit, so Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.
Bei der Festlegung des Geltungsbereichs gab es im Vergleich zur alten Verordnung nicht nur eine Ausweitung, sondern auch erhebliche Veränderungen bei den betroffenen Regionen. 31 Städte und Kommunen sind aus dem Geltungsbereich herausgefallen, 52 neu hinzugekommen. In den neuen von der Verordnung erfassten Regionen leben 36 Prozent der Bevölkerung des Landes. Die Gebietskulisse wurde anhand eines Gutachtens ermittelt, in dem die Daten aller 1.101 Gemeinden ausgewertet worden sind.
Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2020. Sie schöpft die Restlaufzeit der bundesrechtlichen Ermächtigung aus dem Jahr 2015 aus. Eine Verlängerung der neuen Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre ist vorgesehen. Dafür ist ein gesondertes Verordnungsverfahren notwendig.
Bereits Ende April hat die baden-württembergische Landesregierung darüber hinaus die Verlängerung der Verordnung zur Kappungsgrenze um weitere fünf Jahre auf den Weg gebracht. In derselben Gebietskulisse wie die neue Mietpreisbremse sollen von 20 auf 15 Prozent reduzierte Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen gelten. Mit diesem Instrument soll der Mietanstieg bei Bestandsmieten gedämpft werden. Außerdem soll die Kündigungssperrfrist bei Mietwohnungen, die in Eigentum umgewandelt werden, um fünf Jahre verlängert werden. Dies soll Mietern längeren Schutz vor Kündigung wegen Eigenbedarf bieten.
Die Mitglieder des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) können künftig verstärkt die Dienstleistungen und Produkte der Firma Techem nutzen. Techem ist ab sofort Premiumpartner des Spitzenverbandes. Das haben VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler und Matthias Kleen, Leiter Vertrieb bei Techem, bekannt gegeben.
Mit der Firma Techem verbindet uns bereits eine jahrelange erfolgreiche Zusammenarbeit im Rahmen unserer Kooperationspartnerschaft. Das ist eine solide Basis, um die Gemeinsamkeiten weiter auszubauen″, so Verbandsgeschäftsführer Martin Kaßler. Als Premiumpartner ist Techem nun ein wichtiger Player im weitreichenden Verbandsnetzwerk aus den Bereichen Dienstleistung, Handel und Industrie. Die Angebote der Partner helfen den professionellen Verwaltern, viele relevante Aufgaben zu lösen und innovative Dienstleistungen bereitzustellen.
Matthias Kleen: Als umfassender Energiemanager bieten wir unseren Partnern seit vielen Jahren mit unseren Produkten und Dienstleistungen ein Mehrwertkonzept an, das die Anforderungen des Marktes erfüllt. Immobilienverwaltungen sind dabei sehr wichtig für uns. Unser Anspruch ist es, DER digitale Servicepartner der Immobilienwirtschaft zu sein, denn die Digitalisierung und Vernetzung von Wohngebäuden wird zum wichtigsten Erfolgsfaktor.″
Die große Mehrheit der Deutschen ist der Ansicht, dass die erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen durch die Corona-Krise keine Auswirkungen auf den Klimaschutz haben sollten. Das hat eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Prolytics im Auftrag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft ergeben.
44,7 Prozent der Befragten gaben an, Klimaschutzmaßnahmen sollten fortgeführt werden wie bisher. 36,9 Prozent der Befragten sprachen sich sogar für eine Erhöhung der Klimaschutzmaßnahmen aus. Nur 15,2 Prozent sind der Meinung, dass die Klimaschutzmaßnahmen reduziert werden sollten. Die Energiewende finden 41,7 Prozent der Befragten weiterhin wichtig, 38,7 Prozent sogar sehr wichtig. Nur 4,3 Prozent betrachten sie als überhaupt nicht wichtig. Die Umfrage fand im April 2020 mit 1.200 Teilnehmern statt.
In neun von zehn deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten sind die Kaufpreise für Wohnimmobilien im Jahr 2019 gestiegen. Bundesweit lag der inflationsbereinigte durchschnittliche Zuwachs bei 9,3 Prozent und damit 2,1 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. Hinter diesem Wert verbergen sich wieder deutliche regionale Schwankungen. Das dokumentiert der Postbank Wohnatlas 2020. Erhebliche Preissteigerungen gab es sowohl in Ballungszentren als auch im ländlichen Raum.
Niedrige Zinsen, große Nachfrage und knappes Angebot das waren auch 2019 die wichtigsten Preistreiber am Immobilienmarkt″, sagt Eva Grunwald, Leiterin Immobiliengeschäft Postbank. Eine Trendwende sei derzeit in den meisten Regionen Deutschlands nicht in Sicht.
Für den Postbank Wohnatlas hat das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) untersucht, wie viel vom Einkommen das Wohnen zur Miete oder im Eigenheim kostet. Die Experten empfehlen, dass Wohnen nicht mehr als 30 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens kosten sollte. Für die 401 Kreise und kreisfreie Städte stellen sie anhand der durchschnittlich regional verfügbaren Haushaltseinkommen Modellrechnungen für die Finanzierung und für die Nettokaltmiete einer 70-Quadratmeter-Wohnung an. Demnach wäre 2019 in 379 von 401 Kreisen und kreisfreien Städten der Kauf einer 70-Quadratmeter-Wohnung für einen Durchschnittshaushalt finanzierbar gewesen. Die Mieten bleiben dort sogar unterhalb dieser 30-Prozent-Schwelle. In 84 Regionen mussten Eigentümer einen geringeren Anteil des Haushaltseinkommens für die Finanzierung aufbringen als Mieter für die örtliche Nettokaltmiete.
Der HWWI-Modellrechnung zufolge zahlten Bürger im deutschlandweiten Durchschnitt im vergangenen Jahr 13,4 Prozent (Vorjahr 13,0 Prozent) des regional verfügbaren Haushaltseinkommens für Miete und 17,0 Prozent (Vorjahr 15,7 Prozent) für die Finanzierung einer Eigentumswohnung.
Als Paramater für die Finanzierung wurde mit einem Zinssatz von 2,45 Prozent, einer Anfangstilgung von vier Prozent und 20 Prozent Eigenkapital kalkuliert. Nebenkosten für Grunderwerbsteuer, Notar oder Umbauten wurden nicht berücksichtigt.
Viele » regionale Ergebnisse hat die Postbank in Form von Tabellen und Grafiken veröffentlicht.