Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Mehr als 14 Millionen Bundesbürger haben innerhalb der beiden vergangenen Wochen die offizielle Corona-Warn-App heruntergeladen. Die vom Robert Koch-Institut für die deutsche Bundesregierung entwickelte App dient dazu, Infektionsketten zu unterbrechen, und ergänzt somit die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter. Jeder einzelne Nutzer erhöht die Wirksamkeit dieses Instruments. Unternehmen können die Verbreitung unterstützen.
Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter dazu ermutigen, die App zu nutzen. Indem sie proaktiv die App zur Verfügung stellen, können sie den Zugang erleichtern und zudem sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter nicht versehentlich eine der derzeit im Umlauf befindlichen betrügerischen Fake-Corona-Apps installieren. Durch sie könnten Daten missbraucht werden.
Die Corona-Warn-App kann messen, ob sich App-Nutzer mit ihren Smartphones über eine längere Zeit näher als etwa zwei Meter gekommen sind. Ist ein Nutzer positiv getestet worden und hat dies in der App geteilt, meldet sie anderen Anwendern, dass sie sich in der Nähe eines Infizierten aufgehalten haben. Dann kann man sich auf Kassenkosten testen lassen.
Bei der Einführung der App hat die Bundesregierung auf das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit gesetzt: Sowohl über die Einrichtung der App als auch über Weitergabe der Warnung, die durch die App generiert wurde, soll jeder Nutzer völlig freiwillig entscheiden.
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Beinahe jeder zweite Deutsche (45 Prozent) nutzt mittlerweile digitale Sprachassistenten als App auf dem Smartphone oder als intelligente Lautsprecher in der Wohnung. Damit ist die Zahl der Nutzer von Siri, Alexa und Co. im Vergleich zum Vorjahr um rund ein Drittel gestiegen (2019: 32 Prozent). Besonders stark fiel die Zunahme in der Altersgruppe der über 40-Jährigen aus. Das geht aus der Postbank Digitalstudie 2020 hervor.
Im Vorjahr zählten erst 25 Prozent der Bundesbürger über 40 Jahren zu den Nutzern der digitalen Alltagshelfer. In diesem Jahr sind es bereits 38 Prozent. In der Altersgruppe der unter 40-Jährigen bilden die Nutzer digitaler Sprachassistenten mit einem Anteil von 59 Prozent in diesem Jahr erstmals in der Mehrheit.
Überdurchschnittlich häufig werden Sprachassistenten in großen Familien genutzt. In Single-Haushalten dagegen finden sie eher selten Zuspruch.
Am häufigsten sprechen die Deutschen mit Google Assistant (23 Prozent). Auf Platz zwei liegt erstmals Alexa (18 Prozent) vor Siri (15 Prozent) und Cortana (13 Prozent).
Für die Postbank Digitalstudie 2020 wurden im Februar und März 2020 insgesamt 3.035 Deutsche befragt.
Die Covid-19-Pandemie wird wohl noch längere Zeit mit unterschiedlich stark ausgeprägten Beeinträchtigungen andauern. Arbeitgeber sollten aus diesem Grunde ihre bestehenden Maßnahmen mit Blick auf den Arbeitsschutzstandard Covid-19 ständig auf den Prüfstand stellen. Denn ein nachweislicher Verstoß gegen die Sorgfaltsplicht kann auch straf- und ordnungsrechtliche Folgen nach sich ziehen. » Lesen Sie mehr
Der technische Arbeitsschutz, der während der Corona-Zeit von Relevanz ist, dient unter anderem der Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit, die von dem Arbeitsumfeld ausgehen können. Um etwaige Haftungsrisiken für den Arbeitgeber zu vermeiden, sind diese besonderen Herausforderungen mit Umsicht zu managen. Es ist dafür wichtig, dass die bestehenden Rahmenregelungen zu mobilem Arbeiten, zu Verfahren der Abklärung von Corona-Verdachtsfällen und zu betrieblichen Hygiene- und Verhaltensregeln klar festgelegt sind und diese regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Im Rahmen der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungs- sowie Aufklärungsmaßnahmen für seine Mitarbeiter zu ergreifen. Ein durchdachter Hygieneplan kann dafür dienlich sein, einen möglichst reibungslosen Ablauf im Betrieb wiederherzustellen und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Die für den technischen Arbeitsschutz zu beachtenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind dabei von hoher Relevanz. Für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen stellt das betriebliche Maßnahmenkonzept » SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine wichtige Orientierungshilfe für den Arbeitgeber dar. Der Arbeitgeber hat dabei stets zu prüfen, ob die getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig und angemessen sind. Es ist ratsam, den innerbetrieblichen Hygieneplan jeweils zeitlich zu befristen, gegebenenfalls zu verlängern oder abzuändern. Denn für den Arbeitgeber können durchaus neben arbeitsrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen die Fürsorgepflicht auch straf- und ordnungsrechtliche Folgen drohen, sollte ein objektiver Sorgfaltspflichtverstoß nachweislich vorliegen.
In unserem zusammengestellten Überblick Covid-19-Pandemie und Arbeitsschutz″ finden Sie dazu weitergehende Informationen, der Ihnen als Mitglied bei Ihrem Landesverband oder im Intranet des VDIV Deutschland zur Verfügung steht.
Umgekehrt ist es aber auch die Pflicht des einzelnen Mitarbeiters, seinen Arbeitgeber über eigene Krankheitssymptome oder auch nur über den Kontakt zu einer SARS-Cov2-Virus positiv getesteten Person unverzüglich zu informieren. Die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Auftrag der Bundesregierung veröffentliche » Corona-Warn-App für Smartphones dient dabei als digitale Unterstützung, um Infektionsketten schnell nachzuverfolgen und zu durchbrechen. Auch wenn die Nutzung der App auf freiwilliger Basis erfolgt, sollten die Mitarbeiter eines Unternehmens ermutigt werden, dieses Hilfsmittel nach Möglichkeit anzuwenden.
Bewegte Zeiten machen bekanntlich erfinderisch. Wir haben uns dieses Motto zu Herzen genommen und das 3. Verwalterforum Spreewald daher kurzerhand als digitales Sommerforum durchgeführt und das mit Erfolg. Mehr als 60 Teilnehmer waren am 24. Juni 2020 dabei und haben den Tag für ihre persönliche Weiterbildung genutzt ganz bequem vom Schreibtisch aus.
Auch in digitaler Form bot das Forum viel Raum für die Diskussion aktueller Themen der WEG- und Mietrechtsprechung. So sorgt die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum regelmäßig für Streit in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Rechtsanwalt Volker Grundmann erläuterte hierzu praxisnah und anhand zahlreicher Beispiele, wie sich die Grenzen schärfen lassen und wie der Verwalter im Streitfall agieren kann. Vor allem in Mieterstädten wie Berlin sorgen Abmahnungen und Kündigungen von Mietverhältnissen immer wieder für Unsicherheiten bei Verwaltern. Diese räumte Rechtsanwältin Anne Schlosser aus: Sie berichtete anschaulich aus ihrer Praxis und hielt zahlreiche Tipps für die Teilnehmer bereit, worauf bei einer Kündigung zu achten ist. Für Streit in den Gemeinschaften sorgen oftmals auch Modernisierungen am Gebäude und deren Finanzierung: Was darf der Verwalter eigentlich umlegen und was nicht? Diese Fragen beantwortete Rechtsanwalt Stephen Lietz in seinem Vortrag. Thematisiert wurde auch das jüngst novellierte Geldwäschegesetz. Rechtsanwalt Sven Häberer erläuterte die Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Arbeit von Mietverwaltern.
Auch wenn sich die Referenten und Teilnehmer nicht unmittelbar gegenüberstanden, kam das digitale Format bei allen gut an. Trotz des fehlenden direkten Kontaktes konnten sich die Teilnehmer einbringen und ihre Fragen stellen, die individuell beantwortet wurden. Gemeinsam sind wir neue Wege für die Weiterbildung gegangen dies wäre ohne die Unterstützung unserer Sponsoren nicht möglich gewesen. Ein besonderer Dank gilt daher der Deutschen Kreditbank AG (DKB), der KALORIMETA GmbH, der Contigo Energie AG und der svt Brandsanierung GmbH, die den Umzug″ vom Spreewald in den virtuellen Raum unterstützten.
Rund 4,7 Milliarden Kubikmeter (= 47.000 Milliarden Liter) Trinkwasser stellen die Wasserversorger jährlich den Letztverbrauchern zur Verfügung. Das dafür notwendige Leitungsnetz ist insgesamt 544.000 Kilometer lang. Diese aktuellen Zahlen hat der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft veröffentlicht. Im Jahr 2019 haben die öffentlichen Wasserversorger mehr als drei Milliarden Euro investiert fast fünf Prozent mehr als im Vorjahr.
Weit mehr als die Hälfte dieser Summe fließt in die Sanierung und Erneuerung der Wasserrohrnetze. In der Folge sind die Wasserverluste hierzulande deutlich geringer als in anderen europäischen Ländern. Die restlichen Gelder werden hauptsächlich in Gewinnung, Aufbereitung und Speicherung von Trinkwasser investiert.