Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Industrie, Bau, Handel und Dienstleister haben im August saison- und kalenderbereinigt 1,3 Prozent weniger eingenommen als im Vormonat, so die vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Damit liegt der Umsatz der gewerblichen Wirtschaft 4,7 Prozent niedriger als im Februar, dem Monat vor Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie.
Die Einnahmen der gewerblichen Wirtschaft hatten sich nach einem Tiefpunkt im April 2020 in den drei Folgemonaten deutlich erholt. Für den August zeichnet sich nun erstmals wieder ein Umsatzrückgang ab. Die Statistiker weisen jedoch darauf hin, dass sich dies durch Nachmeldungen noch ändern kann.
Der Frühindikator für die Konjunkturentwicklung der gewerblichen Wirtschaft wird aus den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen ermittelt. Er ermöglicht frühzeitige Aussagen zur Umsatzentwicklung, noch bevor die amtlichen Ergebnisse aus den Erhebungen nach Wirtschaftsbereichen vorliegen, weist jedoch noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählt daher zu den experimentellen Daten. So mussten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes seit Beginn der Veröffentlichungen für Berichtsmonat April die kurzfristigen, anhand unvollständiger Informationen berechneten Veränderungsraten zum Vormonat später jeweils um zwei bis drei Prozentpunkte nach oben revidiert werden. Falls für den August eine vergleichbare Revision vorgenommen werden muss, ergäbe sich auch für diesen Monat ein Plus für die Umsatzentwicklung.
Vor knapp 15 Monaten haben die Mitglieder der Kommission Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik (Baulandkommission)" ihre Handlungsempfehlungen vorgestellt, wie möglichst schnell zusätzliches Bauland an den Markt gebracht und der Wohnungsbau beschleunigt werden kann. Nun wurde in Berlin eine Zwischenbilanz gezogen. Volkmar Vogel, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, betonte, die bauland- und liegenschaftspolitischen Aktivitäten seien auf allen föderalen Ebenen intensiviert worden. Die Mobilisierung von Bauland erfordere jedoch das Ineinandergreifen vieler einzelner Maßnahmen mit unterschiedlichen Zeithorizonten.
Ein Ergebnis der Arbeit der Baulandkommission ist der vom BMI vorgelegte Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes. Er beinhaltet unter anderem Anpassungen und Ergänzungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie sollen eine aktive kommunale Bodenpolitik erleichtern.
Als weitere Resultate benennt das Bundesministerium diverse Neuerungen, welche die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) betreuten Liegenschaften betreffen: Für entbehrliche Bundesgrundstücke der BImA wurden die Verfahren, Konditionen und Preisabschläge weiter auf die Bedürfnisse der Kommunen und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausgerichtet. Die bisher nur für die BImA geltende Verbilligungsrichtlinie ab dem 1.1.2020 für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus ist auch auf das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) übertragen worden.
Die verstärkte Information, Beratung und Personalschulung von Kommunen, die Einführung der Grundsteuer C, die es den Kommunen ermöglicht, für unbebaute, aber baureife Grundstücke einen höheren Grundsteuerhebesatz festzusetzen und damit einen Anreiz zur Bebauung zu setzen, sowie die Unterstützung der Länder bei der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens und im Rahmen der Novellierung des Wertermittlungsrechts sind aus Ministeriumssicht ebenfalls auf die Empfehlungen der Baulandkommission zurück zu führen.
Vertreter der Immobilienwirtschaft übten teils scharfe Kritik. Die Umsetzung der Impulse der Baulandkommission erfolgt aus ihrer Sicht zu langsam.
Die Bundesregierung hat mit der lange erwarteten Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2021) eines der großen energiepolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Der nun vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, dass der Strom hierzulande bis 2030 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. 2050 soll der gesamte in Deutschland verbrauchte und produzierte Strom klimaneutral sein.
Diese Ziele sollen unter anderem durch den beschleunigten Ausbau von Windrädern und Solaranlagen sowie die Digitalisierung der Stromnetze erreicht werden. Aktuell beträgt der Anteil der erneuerbaren Energien allerdings erst rund 50 Prozent. Vor allem lange Genehmigungsverfahren, fehlende Flächen sowie Proteste und Klagen von Anwohnern und Naturschützern haben den Ausbau insbesondere von Windparks in den vergangenen Jahren erschwert. Die Akzeptanz für die Anlagen soll künftig erhöht werden, indem Kommunen und Bürger finanziell stärker von Windrädern in der Nachbarschaft profitieren. Aus Sicht der Kritiker der Gesetzesnovelle sind die gesteckten Ausbauziele zu gering.
Neben der EEG-Novelle 2021 hat das Kabinett auch die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes mit Regelungen zum Ausbau der Stromnetzt verabschiedet. Die beiden Gesetzesvorhaben bedingen einander, da der Ausbau der Erneuerbaren Energien mit dem dafür notwendigen Netzausbau synchronisiert werden muss.
Das EEG 2021 und das Bundesbedarfsplangesetz werden jetzt in einem nächsten Schritt im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten. Angestrebt ist, dass sie zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Gesetzentwürfe sind » hier zu finden.
Im Jahr 2021 werden erstmals Daten zum Einbau von intelligenten Zählern veröffentlicht. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Darin verweist die Bundesregierung auf den gemeinsamen Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes für das Berichtsjahr 2020.
In ihrer Antwort nimmt die Bundesregierung auch Stellung zur Fortschreibung des Smart-Meter-Rollouts in bislang davon ausgenommenen Erzeugungsanlagen, zum Digitalisierungsprozess der Energiewende und zur Ausrüstung von Bundesgebäuden mit Smart-Meter-Gateways.
30 Jahre nach der Wiedervereinigung zieht das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) eine Bilanz über die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt: Die Mieten in Ostdeutschland erreichen mittlerweile fast Westniveau. Damit ist auch die Mietbelastung deutlich angestiegen. Dennoch sind die meisten Mieter im Osten heute zufriedener mit ihrer Wohnsituation als die im Westen.
Im Jahr 1990 betrug die durchschnittliche Mietbelastung in den neuen Ländern 4,2 Prozent. 2018 waren es 25 Prozent. Im Westen stieg die Quote im selben Zeitraum von 21,6 Prozent auf 27,5 Prozent. Damit liegen die Quoten in Ost und West nun nur noch 2,5 Prozentpunkte auseinander.
Auch in Sachen Wohnungsgröße fand eine Anpassung statt. Im Jahr 1990 standen Mietern im Westen durchschnittlich 42,3 Quadratmeter zur Verfügung, im Osten nur 30,5 Quadratmeter. Inzwischen ist der Unterschied auf vier Quadratmeter geschrumpft: Im Jahr 2018 betrug die durchschnittliche Wohnfläche pro Kopf im Westen 48,5 Quadratmeter, im Osten 44,2 Quadratmeter. Diese Entwicklung wurde durch den Bau- und Sanierungsboom der frühen 1990er Jahre ermöglicht und durch den anhaltenden Bevölkerungsrückgang in den neuen Ländern weiter befördert.
Gefragt nach der Zufriedenheit mit ihrer Wohnsituation fällt das Votum der Mieter im Osten positiv aus: Sie sind heute zufriedener als direkt nach der Wende und auch zufriedener als Mieter im Westen. Auf einer Skala von 0 bis 10 vergaben die Befragten im Jahr 2018 im Westen 7,3 Punkte, im Osten 7,4 Punkte. 1990 lag der Wert im Westen bei 7,2 Punkten und im Osten bei 6,6 Punkten.
Die DIW-Studie Der ostdeutsche Wohnungsmarkt nach der Wiedervereinigung können Sie » hier in voller Länge lesen.