Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Demnach soll die reduzierte Kappungsgrenze in 45 Gemeinden Baden-Württembergs eingeführt werden. Neben Stuttgart gehören auch Tübingen, Heidelberg, Ulm, Karlsruhe und Konstanz zu den ausgewählten Städten. Tritt die Rechtsverordnung in Kraft, dürfen die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren lediglich um maximal 15 Prozent angehoben werden. In Gemeinden, die nicht ausgewählt wurden, bleibt es weiterhin beim Mieterhöhungssatz von 20 Prozent.
Seit Mai 2013 haben bereits Bayern, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Schleswig-Holstein und Hessen regional neue Kappungsgrenzen eingeführt.
Seit Anfang des Jahres zahlt die Hamburgische Investitions- und Förderbank Zuschüsse für Maßnahmen zur Dachbegrünung. Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern erhalten maximal 60 Prozent der Herstellungskosten.
Auf fünf Jahre gerechnet ergibt das allein im Wohnungsneubau ein Gründachpotenzial von 44 Hektar. Ein Teil der Begrünungen sollen den Hamburgern direkt zugutekommen: 20 Prozent der neu begrünten Flächen sind als Nutz- und Erholungsflächen in Form von Sportplätzen, Parks oder Gemeinschaftsgärten geplant.
Weitere Informationen stehen auf den Seiten der IFB Hamburg zur Verfügung.
In der Hauptstadt soll es künftig schwerer werden, in bestimmten Bezirken Mietwohnungen in Eigentum umzuwandeln. Das beschloss der Senat kürzlich. Laut entsprechender Verordnung soll dies für 21 Stadtteile mit Milieuschutz gelten. Nur in Ausnahmefällen dürfen dann Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft werden.
Sollten Mieter ihre Wohnungen selbst erwerben wollen, würde die Ausnahmeregelung greifen. Ebenso, wenn sich der Eigentümer bei einer Haussanierung verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren nur an die bisherigen Mieter zu veräußern. Grundsätzlich soll die Umwandlungsverordnung die soziale Mischung auch in begehrten Kiezlagen mit angespanntem Wohnungsmarkt gewährleisten und eine zunehmende Gentrifizierung verhindern. Mit der neuen Bestimmung haben die Bezirke das Recht, jeden Einzelfall zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. In Berlin wurden 2014 rund 9000 Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt.
Der DDIV kritisiert das strikte Umwandlungsverbot als Eingriff in den Wohnungsmarkt. Nicht zuletzt kann dies zu einer Verschlechterung des Investitionsklimas in der Hauptstadt führen und trifft zu dem all diejenigen, die angesichts der aktuell niedrigen Bauzinsen die Chance nutzen möchten, Eigentum - nicht zuletzt auch als Alterssicherung - zu erwerben.
In diesem Zusammenhang sei auf das BGH-Urteil zur Vorhersehbarkeit von Eigenbedarf verwiesen. Danach handelt ein Vermieter rechtsmissbräuchlich, wenn er Wohnraum auf unbestimmte Zeit vermietet, es sich aber abzeichnet, dass er diesen für Familien- oder Haushaltsangehörige beanspruchen möchte (BGH, Urteil v. 4.2.2015, VIII ZR 154/14)
Die zweite Ausgabe des Verwalter-Fachmagazins DDIVaktuell ist heute erschienen. Passend zur anstehenden Versammlungssaison bietet das offizielle Organ des DDIV praktische Tipps und Denkanstöße rund um die Eigentümerversammlung. Experten geben Hinweis zum rechtssicheren Einladungsprozedere, erläutern, wer rein darf und wer nicht und klären auf über Abgrenzungsfragen. Neben innovativen Ideen, die die Vorbereitung und Durchführung einer Eigentümerversammlung erleichtern, finden Verwalter auch wertvolle Tipps zur Präsentation selbst.
Darüber hinaus ist das Fachmagazin auch in dieser Ausgabe wieder gespickt mit zahlreichen rechtlichen, politischen und technischen Neuerungen, die für Verwalter wichtig sind.
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Zum 16. Mal laden die Berliner Energietage zu einem umfangreichen 3-Tages-Programm ein. In zahlreichen Einzelveranstaltungen können sich Interessierte über aktuelle Fragen rund um Energieeffizienz und Klimaschutz informieren. Erstmalig ist auch der DDIV dabei und informiert in einem eigenen Veranstaltungspanel am 27. April von 14.00 bis 17.00 Uhr über die Bedeutung von Wohnungseigentümergemeinschaften beim Gelingen der Energiewende.
Mit mehr als 9 Millionen Wohnungen und einem Anteil von 22 Prozent am gesamten Wohnungsbestand in Deutschland spielen Wohnungseigentümergemeinschaften eine bedeutende Rolle bei der Umsetzung der Energiewende im Gebäudebereich. Doch noch immer gelten mehr als 70 Prozent der Wohnungen als sanierungsbedürftig WEG sind damit Schlusslicht beim Sanierungsfortschritt.
Was hemmt Eigentümergemeinschaften darin, Sanierungen vorzunehmen? Was sind die Probleme dabei und welche Anreize sind notwendig, damit die Klimawende nicht an WEG scheitert? Dieser Fragen nimmt sich das Forum des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV) im Rahmen der Berliner Energietage an. Das Programm der rund dreistündigen Veranstaltung:
Erfahrungsberichte aus der Praxis
Scheitert die Energiewende an Wohnungseigentümergemeinschaften?
Martin Kaßler, Dachverband Deutscher Immobilienverwalter
Chancen und Risiken energetischer Sanierung in WEG: Ein Bericht aus der Praxis
Astrid Schultheis, Focus Immobilienverwaltung
Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Marita Klempnow, Deutsches Energieberaternetzwerk
Energetische Sanierung und Verbesserung des Wohnkomforts in WEG: Fördermöglichkeiten der KfW
Eckard von Schwerin, KfW Bankengruppe
Podiumsdiskussion
Dr. Frank Heidrich, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Gabriele Heinrich, Wohnen im Eigentum
Sylvia Jörrißen MdB, CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Marita Klempnow, Deutsches Energieberaternetzwerk
Klaus Mindrup MdB, SPD-Bundestagsfraktion
Astrid Schultheis, Focus Immobilienverwaltung
Moderation: Martin Kaßler, Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV)
Die Teilnahme ist kostenfrei. Registrieren Sie sich » Hier für Ihre Teilnahme.