Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Im Rahmen des umfangreichen Relaunches seines Webauftrittes hat der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) nun auch ein Praxisforum im internen Mitgliederbereich integriert. Ab sofort haben Haus- und Immobilienverwalter damit die Möglichkeit, sich untereinander zu verschiedenen Themen auszutauschen, Fragen zu stellen und den Verbandskollegen individuelle Erfahrungswerte zur Verfügung zu stellen. Kurz: Das DDIV-Praxisforum soll als Plattform von Verwaltern für Verwalter praktische Hilfestellungen für aktuelle Herausforderungen des Alltags bieten. Neben Themen des WEG- und Mietrechts geht es auch um Fragen der Sanierung und Instandhaltung. Auch Rubriken zu Marketing und Kunden-Akquise sind zu finden. Verschiedene Moderatoren aus der Praxis koordinieren die Anfragen und geben Antwort.
Wir sind uns sicher mit dem Praxisforum einen weiteren Vorteil einer Mitgliedschaft in unseren Landesverbänden aufzeigen zu können. Ein schneller und informativer Austausch unter Verbandskollegen ist ein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil am Markt", so DDIV-Verbandsgeschäftsführer Martin Kaßler.
Mitgliedsunternehmen können sich mit ihren individuellen Zugangsdaten über www.ddiv.de/login im Forum anmelden. Interessierte Haus- und Immobilienverwalter können sich unter www.ddiv.de/mitgliedschaft über das gesamte Leistungspaket des DDIV und seiner Landesverbände informieren.
Mit mehr als 9 Mio. Eigentumswohnungen (22 Prozent des bundesweiten Wohnungsbestands) spielen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Energiewende im Gebäudebereich. Doch noch immer gelten mehr als 70 Prozent der Wohnungen als nicht energetisch modernisiert. WEG bilden damit das Schlusslicht beim Sanierungsfortschritt. Doch was hemmt Eigentümergemeinschaften an Sanierungen, wo gibt es Probleme und welche Anreize sind notwendig, damit die Klimawende nicht an WEG scheitert? Diesen und weiteren Fragen geht der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) als Mitveranstalter der Berliner Energietage am
27. April ab 14 Uhr im Fachforum 2.04 auf den Grund.
WEG haben aufgrund ihrer Konstruktion langwierige Abstimmungsprozesse und Beschlussvorgaben. Bisher hat dies der Gesetzgeber bei der Umsetzung der Klimawende noch nicht ausreichend berücksichtigt", konstatiert Martin Kaßler, Geschäftsführer des Berufsverbandes der Immobilienverwalter DDIV im Rahmen der Berliner Energietage. Er fordert eine stärkere Fokussierung auf Eigentümergemeinschaften und auf Haus- und Immobilienverwaltungen. Andernfalls drohen die energetischen Ziele im Gebäudebereich zu scheitern.
Warum dies so kommen könnte, zeigen Experten in Kurzvorträgen auf: neben der erfahrenen Immobilienverwalterin Astrid Schultheis (Focus Immobilienverwaltung) berichtet Energieberaterin Marita Klempnow (Deutsches Energieberaternetzwerk) über ihre Erfahrungen mit Sanierungen in WEG. Unterstützung bekommen Sie von Eckard von Schwerin (KfW-Bankengruppe), der bestehende Fördermöglichkeiten für WEG vorstellt.
Im Anschluss diskutieren Experten aus Wirtschaft und Politik, wie Hemmnisse reduziert und Chancen genutzt werden können. Auf dem Podium erwarten Sie Marie-Luise Dött (MdB, CDU/CSU-Bundestagsfraktion), Marita Klempnow (Deutsche Energieberaternetzwerk),
Dr. Frank Heidrich (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), Gabriele Heinrich (Wohnen im Eigentum e. V.), Klaus Mindrup (MdB, SPD-Bundestagsfraktion) sowie Astrid Schultheis (Focus Immobilienverwaltung).
- Muster-Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte (Minijobber") inklusive Klausel zur Dokumentationspflicht
- Zusatzvereinbarung für flexible Arbeitszeiten (Arbeitszeitenkonto")
Seit Januar 2015 ist der Stundenlohn von 8, 50 Euro pro Arbeitszeitstunde branchenübergreifend obligatorisch. Über die Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) berichteten wir bereits ausführlich in der Handlungsempfehlung vom 13. Januar 2015 und in der DDIVaktuell 02/2015.
Da auch geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber, deren monatliche Vergütung 450 Euro nicht überschreitet, einen Anspruch auf diesen Mindestlohn haben, ist auch bei einem bestehenden Vertragsverhältnis gegebenenfalls eine Anpassung der Arbeitsstunden erforderlich. Bei Neuverträgen ist ebenfalls auf die Besonderheiten des MiLoGs einzugehen. Insbesondere ist es ratsam, die obligatorische Dokumentationspflicht, die die Aufzeichnung von Dauer, Anfang und Ende der Arbeitszeit umfasst, im Arbeitsvertrag zu berücksichtigen.
Der DDIV stellt nun einen kostenfreien Mustervertrag Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte (Minijob")" sowie ein Musterformular Zusatzvereinbarung für flexible Arbeitszeitvereinbarungen" zur Verfügung, die den neuen gesetzlichen Vorschriften Rechnung tragen. Mustervertrag und Formular sind für Mitgliedsunternehmen der Landesverbände kostenfrei. Sie stehen im Intranet zum Download bereit und können über info@ddiv.de angefordert werden.
Die Bundestagsabgeordnete Heidrun Bluhm (DIE LINKE) wollte wissen, ob bei Einbau, Ablesung oder Wartung eines neuen oder erneuerten Messgerätes durch eine externe Firma diese oder der/die Wohnungseigentümer bzw. die beauftragte Hausverwaltung zur Anzeige gem. § 32 Absatz 1 Mess- und Eichgesetz beim Eichamt verpflichtet ist. In ihrer Antwort bestätigt die Parlamentarische Staatssekretärin Brigitte Zypries die Position des DDIV, wonach grundsätzlich der Eigentümer bzw. der Hausverwalter zur Anzeige verpflichtet ist, wenn er oder sie die Messwerte verwendet. Werden aber vom Messdienstleister über die reine Abrechnungserstellung hinaus weitere Leistungen angeboten, wie beispielsweise Vermietung oder Wartung der Geräte, so ist in der Regel davon auszugehen, dass dieses Dienstleistungsunternehmen als Verwender anzusehen und damit anzeigepflichtig ist.
Der DDIV weist zudem darauf hin, dass Immobilienverwalter im Rahmen ihrer ordnungsgemäßen Verwaltungstätigkeit verpflichtet sind, Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften über die neue Anzeigepflicht zu informieren. Bei Nichtinformation haftet der Verwalter gegebenenfalls wegen schuldhafter Pflichtverletzung. Daher hat sich der DDIV in einer Handlungsempfehlung dafür ausgesprochen, Eigentümer und Wohnungsgemeinschaft über die neue Meldepflicht in Kenntnis zu setzen. Die WEG, bzw. die Eigentümer können dann entscheiden, ob sie neue Messgeräte eigenständig melden oder die Aufgabe an den Verwalter oder den Messdienstleister übertragen. Werden neue Messgeräte nicht angezeigt, droht ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro.
Das Bundesbauministerium unterstützt den Bau zusätzlicher Studierendenwohnungen mit mehr als 40 Millionen Euro. Finanziert wird das Vorhaben durch das Investitionspaket der Bundesregierung, das in nachhaltige Wohnprojekte für Studierende fließen soll. Florian Pronold, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesbauministerium betonte: Nachdem nun lange genug in Runden Tischen das Problem des fehlenden Wohnraums für junge Menschen in Ausbildung debattiert wurde, nehmen wir jetzt über 40 Millionen Euro in die Hand, um konkret zu helfen. Der Bund unterstützt damit in dieser wichtigen Frage zusätzlich die Bundesländer, in deren Verantwortung die soziale Wohnraumförderung liegt."
Obwohl die Anzahl von Studierenden seit Jahren steigt, scheuen sich Investoren davor, in studentischen Wohnraum zu investieren. Das Investitionspaket unterstützt ein Modellvorhaben für nachhaltiges Wohnen mit dem Ziel, Wohnheime für Studierende und Auszubildende zu einem späteren Zeitpunkt in altersgerechte Wohnungen umwandeln zu können. Denn kann eine Nachnutzungsmöglichkeit der Immobilie gewährleistet werden, lockt dies Investoren an. Dem Mehraufwand, der durch eine barrierefreie und altersgerechte Gestaltung der Wohnheime entsteht, kann durch Förderungen begegnet werden.