Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Bereits zum vierten Mal in Folge übertrifft die Zahl der fertiggestellten Eigentumswohnungen die des Vorjahres. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es in 2014 sogar ein Rekordwachstum von 26 Prozent. Insgesamt wurden 55.954 neue Eigentumswohnungen errichtet, so viele wie seit 2001 nicht mehr. Die Eigentumswohnung wächst damit deutlich stärker als andere Wohneigentumsformen. Ihr Anteil an den insgesamt 101.021 fertiggestellten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (Gebäude mit 3 und mehr Wohnungen) liegt bei über 55 Prozent. Bei Einfamilienhäusern (+ 3 Prozent) und Zweifamilienhäusern (+12 Prozent) fällt der Zuwachs an neuen Wohnungen geringer aus.
Die Ergebnisse zeigen, dass der Kauf und die Selbstnutzung einer Eigentumswohnung neben dem Vermögensaufbau auch zu einer Entlastung der Mietmärkte führen können. Bund und Länder müssen diese Entwicklung bei ihren wohnungs- und baupolitischen Überlegungen stärker als bisher beachten. Die Zahlen zeigen auch, die private Altersvorsorge findet heute überproportional im Wohnungseigentum statt", sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter.
Insgesamt wurden 2014 245.325 Wohnungen fertiggestellt, rund 30.000 mehr als im Vorjahr. Das entspricht einem Plus von 14,2 Prozent. Trotz der stetig anhaltenden Wachstumszahlen werden jedoch noch immer zu wenige Wohnungen gebaut. Laut jüngst veröffentlichter BBSR-Wohnungsmarktprognose liegt der Neubaubedarf bei derzeit 272.000 Wohnungen pro Jahr. Das Institut prognostiziert in den kommenden 15 Jahren zugleich einen Flächenzuwachs von 16 Prozent für Eigentumswohnungen und erwartet einen Rückgang beim Bedarf an Mietwohnraum um 5 Prozent.
Eigentumswohnungen bringen Dynamik in den Markt
Wohnungen in WEG sind beliebt wie lange nicht mehr. Die Gründe für die anhaltende Nachfrage liegen unter anderem in der zunehmenden Attraktivität der Großstädte und Ballungszentren. Eigentumswohnungen bieten auch die nötige Flexibilität: sie befinden sich meist in zentraler Wohnlage und können bei Berufswechsel oder Umzug vermietet werden. Damit gelten sie in Zeiten niedriger Zinsen als sichere Kapitalanlage und Investition in die private Altersvorsorge.
In beiden Fällen hatten die Vermieter beschlossen (in einem Fall eine Wohnungsbaugesellschaft, im anderen Fall eine Wohnungsbaugenossenschaft), den eigenen Wohnungsbestand einheitlich mit Rauchwarnmeldern auszustatten und warten zu lassen. Die beklagten Mieter hatten in beiden Fällen den Einbau mit Hinweis darauf abgelehnt, dass sie bereits selbst Rauchwarnmelder angebracht haben.
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH hat nun entschieden, dass die von den Vermietern beabsichtigten Maßnahmen bauliche Veränderungen sind. Diese führen zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts und damit zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse. Deshalb sind die Maßnahmen von den Mietern zu dulden. Zugleich wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet, da der Einbau und die spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude "in einer Hand" liegen. Dies führt zu einer nachhaltigen Verbesserung auch im direkten Vergleich mit den von den Mietern eingebauten Rauchmeldern und über den bestehenden Zustand hinaus.
Darüber hinaus ergibt sich die Duldungspflicht der Mieter auch daraus, dass der Einbau von Rauchwarnmeldern den Wohnungseigentümern durch eine gesetzliche Verpflichtung auferlegt ist (verankert in den jeweiligen Landesbauordnungen).
BGH-Rechtsprechungen vom 17. Juni 2015 VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14
Tipps für den Verwalter
Weisen Sie Mieter darauf hin, dass sie Rauchwarnmelder erst nach Absprache mit der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter einbauen lassen sollten. Denn dieser Einbau befreit sie nicht von der Duldungspflicht des Einbaus durch die Verwaltung.
Übersicht zu den Regelung der einzelnen Bundesländer
Bundesland |
Pflicht für Neubauten seit |
Pflicht für Bestandsbauten ab |
Zuständigkeit Montage |
Zuständigkeit Wartung |
Baden-Württemberg |
2010 |
01.01.2015 |
Eigentümer |
Besitzer (Mieter)* |
Bayern |
2007 |
01.01.2018 |
Eigentümer (Vermieter) |
Besitzer (Mieter)* |
Berlin |
In Planung |
In Planung |
||
Brandenburg |
In Planung |
In Planung |
||
Bremen |
2009 |
01.01.2016 |
Eigentümer (Vermieter) |
Besitzer (Mieter)* |
Hamburg |
2005 |
01.01.2011 |
Eigentümer (Vermieter) |
Eigentümer (Vermieter)** |
Hessen |
2005 |
01.01.2015 |
Eigentümer (Vermieter) |
Besitzer (Mieter) * |
Mecklenburg-Vorpommern |
2006 |
01.01.2010 |
Besitzer (Mieter) |
Besitzer (Mieter) |
Niedersachsen |
2012 |
01.01.2016 |
Eigentümer (Vermieter) |
Besitzer (Mieter) * |
Nordrhein-Westfalen |
2013 |
01.01.2017 |
Eigentümer (Vermieter) |
Besitzer (Mieter) * |
Rheinland-Pfalz |
2007 |
12.07.2012 |
Eigentümer (Vermieter) |
Eigentümer (Vermieter)** |
Saarland |
2004 |
Keine Regelung |
Eigentümer (Vermieter) |
Eigentümer (Vermieter)** |
Sachsen |
In Planung |
In Planung |
||
Sachsen-Anhalt |
2009 |
01.01.2016 |
Eigentümer (Vermieter) |
Eigentümer (Vermieter)** |
Schleswig-Holstein |
2004 |
01.01.2011 |
Eigentümer (Vermieter) |
Besitzer (Mieter) * |
Thüringen |
2008 |
01.01.2019 |
Eigentümer (Vermieter) |
Eigentümer (Vermieter)** |
*Wenn der Eigentümer die Pflicht nicht übernimmt
** Weil nicht ausdrücklich anders in der Bauordnung geregelt
(Quelle: www.rauchmelderpflicht.net)
DerGesetzesentwurf zur Erhöhung des Wohngeldes wird von der Immobilienwirtschaft begrüßt. Das erste Mal seit 2009 sollen damit die Zuschüsse erhöht werden. Kritisiert wurde aber, dass das Wohngeld nicht dynamisch angepasst wird. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, hatten Verbände der Immobilienwirtschaft die Möglichkeit, sich zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Wohngeldreform zu äußern. Die Sachverständigen begrüßten die meisten der Neuerungen und sahen nur wenige Fehlanreize".
Gleichzeitig sprachen sei sich aber dafür aus, dass auch die Mittel für den Wohnungsbau erhöht werden müssen, da die Lösung für drastisch steigende Mieten und höheren Wohnbedarf ein Mehr an Bautätigkeit sei.
Kritisiert wurde zudem die fehlende dynamische Anpassung des Wohngeldes und dass die frühere Heizkostenkomponente nicht mehr im Wohngeld enthalten ist. Ebenfalls auf überwiegende Missbilligung stieß die Tatsache, dass trotz der Erhöhung des Wohngeldes weniger Haushalte als 2009 erreicht würden.
Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht eine Erhöhung des Wohngeldes vor, das Bund und Ländern je zur Hälfte zahlen. Davon würden rund 870.000 Haushalte profitieren. Während bislang ein Zwei-Personen-Haushalt im Jahre 2012 durchschnittlich 112 Euro erhielt, sollen es nach der Reform durchschnittlich 186 Euro sein. Die letzte Wohngelderhöhung gab es 2009. Der Bundesrat muss dem Gesetzesentwurf noch zustimmen. In Kraft treten soll es zum 1. Januar 2016.
Nun ist sie da, die heftig umstrittene Mietpreisbremse allerdings nicht überall. Während die Bundeshauptstadt die Mietpreisregulierung pünktlich zum 1. Juni einführte und auch Nordrhein-Westfalen und Hamburg einen Monat später nachziehen, ringen zahlreiche Länder und Kommunen mit der Umsetzung. So sieht beispielsweise Rheinland-Pfalz die Regulierung lediglich in drei Städten, nämlich Trier, Landau und Main, vor. Das Saarland hingegen lehnt die Umsetzung gänzlich ab.
Zahlreiche Länder und Kommunen bedienen sich hingegen eines anderen Mittels, um die Mietsteigerungen regional einzudämmen: sie senken die Kappungsgrenze ab. Zum 1. Juli tritt dies in 44 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg in Kraft. Eine Mieterhöhung ist damit erst nach drei Jahren und lediglich um 15 Prozent möglich. Seit Einführung des Mietrechtsänderungsgesetzes 2013 haben bereits Bayern, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Schleswig-Holstein und Hessen regional neue Kappungsgrenzen eingeführt.
Von flächendeckender Umsetzung der Mietpreisbremse kann also keine Rede sein und selbst die Auswirkungen auf regionale Mietmärkte scheinen fraglich. Während Mietervereine kritisieren, dass die Regulierung nicht weit genug geht und zudem um einige Jahre zur spät umgesetzt wurde, attestieren ihr immobilienwirtschaftliche Verbände allenfalls einen geringen Einfluss auf die Mietenentwicklung. Vielmehr steht der Staat als Verursacher steigender Kosten beim Neubau in der Kritik.
Das bestätigte erst kürzlich eine Studie des Verbändebündnisses Wohnungsbau, die den Staat als Kostentreiber im Wohnungsneubau identifiziert. So sind es beispielsweise zusätzliche Bau- und Planungskosten, die aufgrund zunehmender Vorschriften zur Energieeffizienz oder zur Barrierefreiheit entstehen Grund für steigende Baukosten. Gemeinsam mit steuerlichen wie baurechtlichen Vorgaben, den Baulandkosten, den individuellen Auflagen der Kommunen und nicht zuletzt der stetig steigenden Grunderwerbsteuer führen diese zu einer enormen Erhöhung der Neubaupreise. Allein in den vergangenen 15 Jahren machte dies ein Plus von rund 40 Prozent aus. Kosten, die sich auf die Miete deutlich auswirken. Die Schaffung neuen Wohnraums fällt demnach verstärkt auf das Luxussegment dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum hingegen wird kaum geschaffen. In den vergangenen zwölf Jahren reduzierte sich dieser von 2,4 Millionen auf knappe 1,2 Millionen. Das zweitbevölkerungsreichste Bundesland, Bayern, schaffte im Jahr 2014 lediglich auf 1.207 Sozialwohnungen.
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Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) werden in den kommenden 15 Jahren noch stärker nachgefragt als bisher. Mit einem jährlichen Flächenzuwachs von 1,5 Prozent sind selbstgenutzte Eigentumswohnungen damit die attraktivste Eigentumsform und Taktgeber für eine prosperierende Immobilienwirtschaft. Zu diesem Ergebnis kommt die Wohnungsmarktprognose 2030 des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Mit einem erwarteten Nachfragezuwachs bei der Wohnfläche von 16,2 Prozent bis 2030 bringt selbstgenutztes Wohneigentum weiter Dynamik in den Markt der Wohnungswirtschaft. Der Bedarf an Mietwohnraum wird hingegen im gleichen Zeitraum um 4,9 Prozent abnehmen. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) appelliert daher wiederholt an Politik und Wirtschaft, ihre Vorhaben künftig noch stärker am Wohneigentum auszurichten. Dies wird auch daran deutlich, da nach Angaben des BBSR die Eigentumsquote bis 2030 um weitere 4 Prozentpunkte auf 50 Prozent zulegt.
Bund und Länder sind daher gut beraten, für eine Senkung der steigenden Bau- und Erwerbskosten zu sorgen und den Wohnungsneubau noch stärker zu fördern. Auch die kommunale Abgabe von Grundstücksflächen sollte dem verstärkt Rechnung tragen, so der DDIV.
Selbstgenutztes Wohneigentum trägt zur Entlastung der Mietmärkte bei und ist zugleich die Altersvorsorge von Millionen Bürgern. Damit diese dauerhaft geschützt bleibt, fordert der DDIV eine zügige Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Einführung von Mindestqualifikationen für Haus- und Immobilienverwalter.