Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Nach Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, gilt seit dem 1. August 2015 nun auch in einigen Regionen Bayerns die Mietpreisbremse. Insgesamt wurden 144 Kommunen mit einem besonders angespannten Wohnmarkt ausgewiesen. In diesen soll die Mietpreisbreme den Anstieg der Mietkosten begrenzen.
Bayern ist damit das vierte Bundesland, das auf diese Weise einen ungeregelten Anstieg der Mietkosten, insbesondere bei Neuvermietungen verhindern möchte. Die von der Verordnung betroffenen Städte und Gemeinden konzentrieren sich vor allem im Regierungsbezirk Oberbayern.
Die zunächst bis Juli 2020 geltende Mietpreisbremse legt fest, dass neu abgeschlossene Mietverträge höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Davon ausgenommen sind Neubauten und umfassend sanierte Gebäude.
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Das Forschungsinstitut Empirica und LBS Research haben eine neuen Studie zur Vermögenssituation der Deutschen vorgelegt. Nach Analyse der Daten aus der Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Statistischen Landesamtes kommen die Experten zu folgenden Ergebnissen:
Haushaltsvermögen der Deutschen bleibt stabil
Der Auswertung zufolge verfügt der durchschnittliche private Haushalt in den alten Bundesländern über ein Gesamtvermögen von 170.000 Euro. Berücksichtigt man die durchschnittliche Verschuldung von 31.000 Euro, die überwiegend auf Immobilienkredite zurückzuführen ist, bleibt ein Nettovermögen von 139.000 Euro. Laut der Studie verfügen die deutschen Haushalte damit um das exakt gleiche Vermögen wie 2008 und um rund 5.000 Euro weniger als noch vor 10 Jahren.
Auch in den neuen Bundesländern hat sich das Haushaltsvermögen privater Eigentümer kaum verändert. Noch immer ist dieses um die Hälfte niedriger als im Westen. Das ermittelte Nettovermögen liegt bei 60.000 Euro 3.000 Euro mehr als 2008 und 1.000 Euro weniger als noch vor 10 Jahren.
Anteil der Immobilien am Haushaltsvermögen ist rückläufig
Die Untersuchung ergab zudem, dass das Immobilienvermögen weiterhin den größten Anteil am Gesamtvermögen ausmacht auch wenn dieser im Vergleich zu 1993 rückläufig ist. Aktuell sind 66 % des durchschnittlichen Haushaltsvermögens im Westen (55 % im Osten) in Immobilien angelegt. 1993 lag der Anteil noch bei 70 % in den alten und 60 % in den neuen Bundesländern ein Rückgang um rund 5 %.
Die Gründe für die Stagnation der Vermögenswerte im vergangenen Jahrzehnt, liegen Experten zufolge unter anderem an den niedrigen Immobilienpreisen bis 2008 und am sinkenden Geldvermögen in den vergangenen Jahren. Niedrige Kapitalmarktzinsen verhindern Sparanreize und verleiten zum Konsum. Darüber hinaus werden sie womöglich auch für künftige Immobilienerwerber problematisch, weil Immobilien als Kapitalanlage stärker nachgefragt werden und somit die Preise steigen. Eine jahrelang zu geringe Neubautätigkeit verstärkt diesen Effekt zusätzlich.
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Bei der Umfrage wurde die persönliche Bereitschaft zur Mitwirkung an der Energiewende untersucht. 33 Prozent der Befragten erklärten, dass sie zu keinerlei Mehrkosten für Heizung, Strom oder Mieten bereit seien. Nicht einmal jeder Fünfte möchte höhere Preise für Heizenergie und Strom in Kauf nehmen. Allerdings würde rund die Hälfte der Bevölkerung (56 Prozent) Mehrkosten für den Einbau energiesparender Technik akzeptieren. Jeder zweite Bundesbürger ist demnach also bereit, einen persönlichen Beitrag für das Gelingen der Energiewende zu leisten.
Bürger für gerechte Kostenverteilung
Gefragt wurde auch danach, wer die Kosten der energetischen Modernisierung eines Gebäudes übernehmen sollte. Rund die Hälfte der Befragten (51 Prozent) sprach sich für einen Drittelmix zwischen Staat, Mieter und Vermieter aus. Ausschließlich den Staat sehen am häufigsten die 18-bis-29-jährigen in der Pflicht (26 %). Die Verantwortung einzig beim Vermieter sehen rund ein Viertel der Befragten. Den Mieter, der z.B. von geringeren Nebenkosten profitiert, sehen nur 5 Prozent in der alleinigen Pflicht.
ZIA fordert Anreize statt Regulierung
Die Umfrage verdeutlicht, dass ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 unter den gegebenen Umständen kaum realistisch erscheint. Die ZIA warnte die Politik davor, Mieter und Vermieter zu überfordern. Immerhin sei die Bereitschaft vorhanden, einen Beitrag zu diesen Klimazielen zu leisten. Diese Motivation in der Bevölkerung sollte durch gezielte und gerechte steuerliche Anreize sowie attraktive staatliche Förderprogramme unterstützt werden.
Seit Anfang Juli bietet der Hamburger Mieterverein auf seiner Website einen Onlinecheck für Mietpreise von Wohnungen an. Mit Hilfe eines kurzen Online-Tests, bei dem Fragen zur Größe der Wohnung, Baujahr, Netto-Mietpreis und Lage gestellt werden, können Interessierte prüfen, ob der geforderte Mietpreis gegen die Regelung der Mietpreisbremse verstößt. Im Nachgang erhalten die Teilnehmer des Onlinechecks einen automatisch generierten Ergebnisreport. Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen §556d BGB in Verbindung mit der Hamburger Mietpreisbegrenzungsverordnung bietet der Verein im Rahmen einer Mitgliedschaft juristische Unterstützung an. Alternativ kann der Interessierte mit Hilfe vorformulierter Formulare zu Rügen und Fristen, die durch den Mieterbund zur Verfügung gestellt werden, selbst an seinen Vermieter herantreten.
Hamburger Landgericht untersagt Online-Check
Dieses Verfahren hat das Hamburger Landgericht am 8. Juli mit einer einstweiligen Verfügung untersagt (Az. 327 O 303/15). Das Gericht verbot dem Mieterverein in einem Beschluss, seinen digitalen Miet-Check weiter auf seiner Internetseite anzubieten. In ihrer Begründung bemängelten die Richter eine fehlende Differenzierung und Einordnung der Analyse, u. a. weil bei der Berechnung der zulässigen Miethöhe der Mittelwert des Hamburger Mietenspiegels von 2013 herangezogen wird. Eine Unterscheidung wird weder nach Art und Beschaffenheit des Gebäudes noch nach individueller Wohnlage vorgenommen.
Im Urteil drohte das Gericht mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder sechs Monaten Ordnungshaft, sollte der Mieterverein den Onlinecheck weiterhin anbieten. Der Streitwert liegt bei 100.000 Euro, eine mündliche Verhandlung fand nicht statt.
Hamburger Mieterverein legt Widerspruch ein
Trotz des Gerichtsbeschlusses hat der Mieterverein den umstrittenen Onlinecheck auch Ende Juli noch nicht von der Website genommen. Grund dafür ist, dass der Verein inzwischen Widerspruch eingereicht hat. Der Geschäftsführer Siegmund Chychla begründet dies im Hamburger Abendblatt mit schwerwiegenden Fehlern des Antrags und des Beschlusses. Er geht davon aus, dass der klagende Grundeigentümerverband die einstweilige Verfügung auf Grund inhaltlicher und formeller Fehler entweder zurückzieht oder es zu einem mündlichen Verfahren kommt, in dem der Beschluss aufgehoben wird.
Eigentümerverband kritisiert fehlende Differenzierung und Einordnung der Berechnungen
Gegen den Online-Mietpreischeck hatte der Hamburger Grundeigentümer-Verband geklagt. Er bemängelt u. a., dass der Check nicht genügend Kriterien berücksichtigte, um zu einem aussagekräftigen Ergebnis zu kommen. Zudem kritisierte der Verband, dass als Grundlage der veraltete Mietenspiegel aus dem Jahr 2013 herangezogen wurde.
Nach Aussage von Haus & Grund Deutschland zeigt das Urteil, dass die Entscheidung von Bundesregierung und Bundestag, Neuvertragsmieten an den schwammigen Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete zu koppeln, zwangsläufig zu Misstrauen und Rechtsstreitigkeiten führt. Die Mietpreisbremse gilt seit 1. Juli im gesamten Hamburger Stadtgebiet. Von einigen Ausnahmen abgesehen, darf nunmehr eine Neuvertragsmiete maximal 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.