Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Vor einigen Wochen hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Referentenentwurf zum Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler vorlegt. Zudem wurde den Verbänden und beteiligten Ministerien die Möglichkeit zur schriftlichen Anhörung eingeräumt. Dem ist der DDIV nun nachgekommen und hat eine umfassende Stellungnahme eingereicht.
Gesetz erhöht Verbraucherschutz und Qualität in der Branche
Als Interessenverband der professionellen Immobilienverwalter hat sich der DDIV seit Jahren für die Einführung dieses Gesetzes und die dahingehende Umsetzung des Koalitionsvertrages eingesetzt. Mit der verpflichtenden Fach- und Sachkundeprüfung für Immobilienverwalter wird ein vom Verband lange geforderter Schutz der neun Millionen Eigentumswohnungen umgesetzt. Der DDIV begrüßt diese Berufszulassungsvoraussetzungen als wichtigen Schritt zur Steigerung des Verbraucherschutzes aber auch zur Ankurbelung der energetischen Gebäudesanierung und der Stärkung der Immobilie als Altersvorsorge.
DDIV sieht an einigen Punkten Nachbesserungsbedarf
Über die im Entwurf enthaltenen Regelungen hinaus sieht der Dachverband jedoch grundsätzlich noch Gesprächsbedarf, die er in seiner Stellungnahme dargelegt hat. Wichtigster Kritikpunkt ist dabei das Fehlen einer Erlaubnispflicht für Mietverwalter. Die Regelung ist derzeit ausschließlich für gewerbetreibende Wohnungseigentumsverwalter vorgesehen. Verwalter von Mietwohneinheiten und angestellte WEG-Verwalter fallen nicht darunter. Da diese jedoch ebenfalls treuhänderisch tätig sind und dieselbe wirtschaftlich hohe Verantwortung wie WEG-Verwalter tragen, ist nicht nachvollziehbar, warum die Berufszulassungsregelung nicht für diese Berufsgruppe gelten soll. Andernfalls entsteht eine ungewollte Lücke im Verbraucherschutz.
Darüber hinaus regt der DDIV u.a. an,
- die Übergangsregelung (Alte-Hasen-Regelung) von sechs auf zehn Jahre auszudehnen, da oft erst nach dieser Zeit erkennbar wird, ob eine Immobilie ordnungs- und sachgemäß verwaltet wurde,
- eine Ergänzung der Versicherungspflicht um die Betriebshaftpflicht- und die Vertrauensschadensversicherung,
- neben einem Berufsregister die Missachtung der Vorschriften aus § 34c GewO-E als Ordnungswidrigkeit zu ahnden und eine Bußgeldvorschrift einzuführen.
Außerdem setzt sich der DDV dafür ein, eine gesetzlich verankerte und stichprobenartig überprüfbare Weiterbildungspflicht einzuführen. Dies auch vor dem Hintergrund, um der hohen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und die in der Praxis erforderlichen Mindeststandards auch im Hinblick auf die Energiewende und demografischer Wandel gewährleisten zu können. Nur so kann garantiert werden, dass dauerhaft ausreichendes Fachwissen, Qualifikation und Sachkenntnisse in der Wohnungseigentumsverwaltung vorhanden sind. Damit wird auch die Altersvorsorge von Millionen Bundesbürgern dauerhaft besser geschützt.
Zulassungsvoraussetzungen nur für gewerblich tätige Verwalter
Dem Referentenentwurf zufolge müssen künftig WEG-Verwalter einen Sachkundenachweis, ihre Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie eine Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung vorlegen, bevor sie eine Gewerbeerlaubnis erhalten. Beschäftigt ein gewerblicher WEG-Verwalter zusätzliches Personal, haftet er dafür und ist verpflichtet, die Qualifikation und Zuverlässigkeit derjenigen Mitarbeiter aktiv zu prüfen, die an der Verwaltertätigkeit mitwirken, z.B. durch die Erstellung von Abrechnungen sowie die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen. Als angemessene Qualifikation können auch Abschlüsse, Zertifikate und Schulungen privater Bildungsträger und Akademien gelten. Darauf hatte der DDIV in der Vergangenheit mehrfach gedrängt. Analoge Zulassungsvoraussetzungen sollen künftig auch für den Immobilienmakler gelten. Die Vorschrift soll voraussichtlich Anfang 2016 in Kraft treten.
» Weitere Informationen auch in der Pressemitteilung des DDIV vom 16. Juli 2015
Auch in der ersten Hälfte des Jahres wurden in Deutschland wieder mehr Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt als im Vorjahreszeitraum. Wie das Statistische Bundesamt bekannt gab, stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen um 2,6 Prozent. Insgesamt wurde der Bau von rund 140.400 neuen Wohnungen gebilligt, 3.600 Wohnungen mehr als von Januar bis Juni 2014.
Der Großteil der Genehmigungen entfiel auf Neubauten (122.887 Wohnungen). Hier lag der Anstieg bei 2,0 Prozent. Das größte Wachstum wurde mit 5,3 Prozent bei Mehrfamilienhäusern verzeichnet. Deutliche Steigerungen gab es auch bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Die Zahl der genehmigten Umbauten legte um 10,9 Prozent zu.
Die Anzahl genehmigter Eigentumswohnungen dagegen ging im Berechnungszeitraum um 5,8 Prozent zurück, wobei dies nach Auffassung des DDIV kein Grund zur Sorge ist: Immerhin erreichten die Zahl neu errichteter Eigentumswohnungen im vergangenen Jahr ein Rekordwachstum vom 26 Prozent. Der Anteil der im ersten Halbjahr gebilligten Eigentumswohnungen liegt bei über 25 Prozent. Eine große Nachfrage nach Wohnungseigentum besteht folglich weiterhin.
Wohnungswirtschaft sieht Abkühlung und mahnt stärkere Investitionen
Einige Verbände der Wohnungswirtschaft stehen den Ergebnissen skeptisch gegenüber. Der GdW spricht von einer sich abkühlenden Dynamik und mahnt an, dass noch nicht ausreichend Wohnraum geschaffen werde. Es sei erforderlich, in den nächsten zehn Jahren je 320.000 neue Wohnungen zu bauen, damit das Wohnen in den Städten bezahlbar bleiben kann. Im letzten Jahr wurden allerdings nur rund 220.000 Wohnungen neu gebaut.
Damit einher geht auch die Beobachtung zunehmend steigender Baukosten. Neben verbesserten steuerlichen Voraussetzungen und mehr preisgebundenen Wohnungen schlägt der GdW auch ein Sonderprogramm für Regionen vor, die besonders von Zuwanderung betroffen sind. Weil Flüchtlinge und Zuwanderer die sowieso schon angespannte Lage am Wohnungsmarkt weiter verschärfen, seien dort Sonderinvestitionen nötig. Gefordert wird ein Investitionspaket für die kommenden fünf Jahre von 300 Millionen Euro jährlich, um 100.000 zusätzliche Wohnungen zu erreichten.
Bundesbauministerium fördert studentisches Wohnen mit 120 Mio. Euro
Das Bundesbauministerium hat angekündigt, den Bau zusätzlicher Studierendenwohnungen mit mehr als 120 Millionen Euro unterstützen zu wollen. Die zusätzlichen Mittel aus dem Investitionspaket der Bundesregierung fließen in nachhaltige und innovative Wohnprojekte für Studierende.
Die Vorgaben sehen vor, flexible Wohnmodule zu schaffen, die sich leicht zu Gebäuden errichten lassen. Ein Modul besteht aus einem Hauptraum mit mindestens 14 Quadratmetern, zusätzlich gibt es ein Bad, eine Küchenzeile, einen Flur. Diese Wohneinheiten sollen sich dann auch zu größeren Wohnungen und Wohngemeinschaften zusammensetzen lassen. Auch Gemeinschaftsräume sind vorgesehen. Die Förderrichtlinie, die aktuell im Ministerium erarbeitet wird, sieht vor, dass die monatliche Warmmiete 260 Euro nicht übersteigen darf und für mehrere Jahre konstant bleibt.
Die ersten Wohnungen dieser Art sollen bis spätestens Ende 2018 fertiggestellt werden. Die Förderrichtlinie wird im Herbst 2015 veröffentlicht und ist dann über das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung abrufbar. Investoren können dann einen Zuschuss von bis zu 30% der Investitionskosten, maximal jedoch 500 Euro pro Quadratmeter beantragen.
Berlin kündigt Schaffung von 5.000 neuen Studentenwohnungen an
Auch Berlin wird aktiv: Was der ehemalige regierende Bürgermeister von Berlin Klaus Wowereit 2013 versprochen hat, wird nun in die Tat umgesetzt: In den kommenden fünf Jahren sollen insgesamt 5.000 Studentenwohnungen in der Hauptstadt entstehen. Das hat kürzlich Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) gegenüber der Deutschen Presseagentur mitgeteilt.
Landeseigene Wohnungsbauunternehmen übernehmen Bau
Demnach sollen die sechs kommunalen Wohnungsbauunternehmen und die landeseigene Immobiliengesellschaft Berlinovo den Bau der entsprechenden Apartments übernehmen. Geeignete Flächen will das Land Berlin im Gegenzug zu günstigen Konditionen zur Verfügung stellen. Verteilt über das gesamte Stadtgebiet sollen die Grundstücke eine gute Verkehrsanbindung haben. Ursprünglich sollte das Studentenwerk die Wohnungen errichten. Effizienter sei aber der Bau durch die landeseigenen Wohnungsbauunternehmen.
Insgesamt seien mindestens neue 5.000 Wohnplätze fest zugesagt, so Finanzsenator Kollatz-Ahnen. Neben einzelnen Apartments in den Bezirken Mitte, Marzahn-Hellersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Lichtenberg, Treptow-Köpenick, Neukölln, Charlottenburg-Wilmersdorf und Reinickendorf sind auch Gemeinschaftswohnungen geplant. Zudem sollen ab 2018 rund 500 Wohnungen auf dem stillgelegten Flughafengelände Tegel entstehen.
300 Euro Miete pro Apartment
Für die Einzelapartments und Zimmer in den Gemeinschaftswohnungen ist eine monatliche Miete von rund 300 Euro vorgesehen. Das ist günstig im Vergleich zu den meisten Angeboten privater Anbieter, die sich vornehmlich im höherpreisigen Segment bewegen: Studentisches Wohnen beginnt hier laut einer aktuellen Erhebung des Analysehauses Savills bei 450 Euro.
In Berlin leben rund 160.000 Studierende. Derzeit kann das Studentenwerk mit circa 9.500 Wohnungen nur einen Bruchteil der Studenten versorgen. Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind zudem weitere 12.500 Studenten untergekommen. Ein Großteil der Studenten wohnt demnach in Wohnungen privater Eigentümer oder Wohnungsunternehmen.
Für Kühlschränke und Waschmaschinen gilt es schon seit langem das Energielabel, das die Energieeffizienz des jeweiligen Gerätes in übersichtliche Kategorien einteilt. Ab dem 26. September 2015 werden solche Kennzeichnungen auch für neue Heizungen zur Pflicht. Diese sind dann in neun Energieklassen von grün bis rot farblich markiert.
Für Geräte, die mit fossilen Brennstoffen heizen, gelten die Klassen A bis G. A+ und A++ kennzeichnen hingegen KWK-Anlagen, Wärmepumpen und andere moderne Anlagen mit erneuerbaren Energiequellen wie Solarthermie oder Biogas. Dies gilt auch für Ökoheizungen. Mindeststandard wird künftig die Brennwerttechnik sein. Ineffiziente Niedertemperaturheizgeräte, die im Abgas enthaltene Energie nicht nutzen, sind künftig nicht mehr zulassungsfähig und dürfen nicht mehr vertrieben werden. Für Biomasse-Heizungen wie Holzhackschnitzel-Anlagen und andere Feststoffgeräte gilt allerdings noch keine Labelpflicht.
Das Energieeffizienzlabel geht zurück auf die 2009 beschlossene Ökodesign-Richtlinie für energieverbrauchende und energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP) des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates. Nach dieser müssen Wärmeerzeuger, Speicher und Warmwasserbereiter ab Herbst 2015 höhere Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Die Hersteller sind zudem verpflichtet, die Energieeffizienz der Geräte mit einem Label ähnlich wie bei Kühlschränken anzuzeigen.
Für Eigentümer und Immobilienverwaltungen besteht aktuell kein Handlungsbedarf: Eine Austauschpflicht für die betroffenen Geräte besteht nicht. Vorhandene Geräte dürfen weiter betrieben, gewartet und instandgesetzt werden.
Deutsches Institut für Menschenrechte fordert für Flüchtlinge Zugang zum Wohnungsmarkt
In die Debatte über die Unterbringung von Flüchtlingen hat sich nun auch das Deutsche Institut für Menschenrechte eingeschaltet. Das Institut bemängelt in einer Stellungnahme, dass Flüchtlingen der Zugang zum deutschen Wohnungsmarkt durch Regelungen in Bundes- und Landesgesetzen sowie die jeweilige kommunale Praxis verwehrt bleibt. So führen die Restriktionen zum Teil dazu, dass Menschen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, nicht in leerstehende Wohnungen vor Ort oder in benachbarte Gemeinden ziehen können. Auch der Umzug in ein anderes Bundesland ist nicht möglich, selbst wenn sich dort Verwandte oder Bekannte aufhalten, bei denen Wohnraum vorhanden ist. Insbesondere in Bayern müssen Asylsuchende oder Menschen im Duldungsstatus regelmäßig über Jahre in Gemeinschaftsunterkünften wohnen. Dieser Zustand sei nach Ansicht des Menschenrechtsinstituts unhaltbar.
Wohnungswirtschaft fordert Gesamtstrategie zur Unterbringung
Auch aus der Wohnungswirtschaft kommen vermehrt Stimmen, die sich für eine konzertierte Strategie von Bund, Ländern und Kommunen starkmachen. So legte der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) einen » Sechs-Punkte-Plan vor, der unter anderem eine Gesamtstrategie für eine rasche und solide Unterbringung von Flüchtlingen fordert. Deutschland müsse seine humanitäre Verantwortung wahrnehmen, gleichzeitig aber auch darauf achten, Nachbarschaften nicht durch ungeordnete Zuwanderung zu überfordern, heißt es in dem Papier.
Weiter regt der Verband an, dass Kommunen, deren Wohnungsmarkt entspannt ist, zügig leerstehende Wohnungen zur Verfügung stellen. In Ballungsräumen dagegen seien vor allem ein schnelleres Baugenehmigungsverfahren und ein Sonderprogramm zur Förderung von Neubauten nötig. Auch die Standards in der Bauausführung müssten gesenkt werden, um eine Erstunterbringung rascher zu ermöglichen.
Das Programm sieht zugleich eine veränderte Verteilung der Flüchtlinge vor, um Metropolen zu entlasten. Eine dezentrale Unterbringung könnte dafür sorgen, dass sich die Situation in bereits belasteten Stadtteilen nicht weiter verschärft und die Bildung sozialer Brennpunkte verhindert wird. Überdies müssten sich die Kommunen um Integrationsmaßnahmen kümmern, zu denen unter anderem Sprachkurse und Beschäftigungsmöglichkeiten zählen.