Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Im Zeitraum von Januar bis Mai 2016 wurden in Deutschland 30,6 Prozent bzw. 34.800 mehr Baugenehmigungen von Wohnungen erteilt als im Vergleichsjahreszeitraum 2015. Dies teilte jüngst das Statistische Bundesamt mit. Insgesamt wurden damit 148.400 Wohnungen genehmigt.
Von den 148.400 genehmigten Wohnungen waren 125.200 Neubauwohnungen in Wohngebäuden. Einen starken Zuwachs verzeichneten vor allem die Genehmigungen von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten (+ 26,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum). Auch bei den genehmigten Eigentumswohnungen vermeldete das Statistische Bundesamt steigende Zahlen: Von Januar bis Mai 2016 wurden insgesamt 30.300 neue Eigentumswohnungen genehmigt. Dies entspricht einem Plus von 22 Prozent gegenüber der ersten fünf Monate des Jahres 2015. Die Anzahl der genehmigten Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern legte ebenfalls zu: hier wurden ein Plus von 15,8 bzw. 21,6 Prozent verzeichnet. Der anhaltende Zuzug von Flüchtlingen im vergangenen Jahr führte dazu, dass vor allem die Genehmigungen von Wohnungen in Wohnheimen sprunghaft anstiegen und sich mehr als verdreifachten (+ 227,4 Prozent). Ohne die Berücksichtigung von Wohnheimen stiegen die Baugenehmigungen um insgesamt 22 Prozent.
Alle Zahlen und Daten sind auf den » Internetseiten des Statistischen Bundesamts abrufbar.
Die Sanierungsquote von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) liegt bei lediglich 0,6 Prozent. Deutlich zu wenig, um den ehrgeizigen Klimazielen der Bundesregierung Rechnung zu tragen oder mehr Wohnungen barrierefrei auszustatten. Die NRW.Bank bietet, nach langjährigem Drängen des VNWI und anderer Verbände, Wohnungseigentümergemeinschaften ab Ende August ein Programm zur Förderung von energetischer Sanierungsmaßnahmen an.
Die starke Interessenvertretung des VNWI als DDIV-Landesverband hat sich gelohnt. Wohnungseigentümergemeinschaften können nun auch von einem landeseigenen Förderprogramm profitieren und die Sanierung an und in Gebäuden voranbringen. Mit dem NRW.BANK.WEG-Kredit werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Barrierefreiheit und des Umweltschutzes gefördert. Erhältlich ist ein Darlehen von bis zu 10 Millionen Euro pro WEG und Antrag. Die Beantragung erfolgt über die Hausbank. Die NRW.BANK übernimmt 50 Prozent des Risikos der Hausbank.
Das neue Förderprogramm wird auf der Tagung Energetische Sanierung von Wohnungseigentumsanlagen″ am 29. August 2016 in der NRW.BANK in Düsseldorf vorgestellt. Nutzen Sie diese kostenfreie Veranstaltung, um sich gemeinsam mit Ihren Kollegen zu informieren und austauschen. Melden Sie sich bis 14. August unter » www.nrwbank.de/WEG oder direkt in der Geschäftsstelle des VNWI an. Das ausführliche Programm der Tagung finden Sie unter: » Tagung Energetische Sanierung von Wohnungseigentumsanlagen
Am 1. Juni 2015 trat das Bestellerprinzip gemeinsam mit den Vorschriften zur Mietpreisbremse in Kraft. Immobilienmakler und deren Berufsverbände warnten seither immer wieder vor Umsatzeinbußen und anderen Folgen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun, dass das Bestellerprinzip den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Es gilt daher auch weiterhin: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn auch.
Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass das Gesetz die sich gegenüberstehenden Interessen von Wohnungssuchenden und Vermittlern von Mietwohnungen in einen Ausgleich bringt. Vor dem Hintergrund, dass auf dem Mietwohnungsmarkt soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten zu Lasten der Wohnungssuchenden bestehen, sei die Regelung, die das Gesetz getroffen hat, ein angemessener Ausgleich. Auf diese Weise würde auch dem Verbraucherschutz Rechnung getragen, da verhindert wird, dass Suchende die Kosten tragen müssen, die eigentlich im Interesse des Vermieters entstehen. Die Belastung ist gerechtfertigt, da Makler ihre Provision nun vom Vermieter der Wohnung verlangen könnten.
Geklagt hatten zwei Immobilienmakler, die durch das Bestellerprinzip ihre wirtschaftliche Existenz bedroht sehen und ein Wohnungsmieter, der sein Recht auf Vertragsfreiheit verletzt sah. Das Gericht urteilte, dass das Prinzip die Makler nicht dazu zwinge, ihre Berufstätigkeit zu ändern oder ihre Tätigkeit gar ganz aufzugeben und sich eine neue berufliche Perspektive aufzubauen. So können die Makler weiterhin wohnungsvermittelnd tätig sein und die Provision auf den Vermieter umlegen.
Bereits im Mai 2015 wurde eine ähnliche Klage im Eilverfahren abgelehnt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht einen Schlussstrich unter die Rechtssache gezogen.
(BVerfG, Beschluss v. 29.6.2016, 1 BvR 1015/15)
Vor einem Jahr legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen 16-seitigen Referentenentwurf zur Einführung von Berufszugangsregelungen für Immobilienverwalter vor und machte sich daran den Koalitionsvertrag umzusetzen. Seitdem liegt das Verfahren auf Eis. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) mahnte in den vergangenen Monaten immer wieder an, das Verfahren fortzusetzen und ins Parlament einzubringen. Wiederholt wurde das Verfahren geschoben. Nun heißt es, nach der parlamentarischen Sommerpause soll es zum Abschluss kommen.
Die Verschleppung des Gesetzentwurfs ist nicht mehr nachvollziehbar. Seit vielen Monaten schiebt und bremst das Bundeswirtschaftsministerium die Umsetzung des Entwurfes, obwohl die Fachpolitiker der Regierungskoalition auf eine Umsetzung drängen. Weder Personalmangel noch andere Gesetzgebungsverfahren können weiter als Erklärung dienen″, kommentiert Martin Kaßler, Geschäftsführer des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), das nunmehr einjährige traurige Jubiläum des Entwurfs. Es ist unverantwortlich wie die Bundesregierung Millionen Eigentümer und Mieter, um ihren Anspruch auf eine rechtssichere, qualifizierte und zukunftsorientierte Immobilienverwaltung und damit auch ihres Vermögens und ihrer Altersvorsorge bringt″, kritisiert Kaßler. Die Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens ist umso unverständlicher, da sich die Anzahl der Gerichtsverfahren im Wohnungseigentumsrecht in den letzten acht Jahren um fast 40 Prozent erhöht hat. So nahm die BGH-Rechtsprechung nach der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2007 um das Sechsfache zu. Rund 23 Prozent aller Zivilprozesse in Deutschland entfallen mittlerweile auf Wohnraummietsachen. Dies entspricht mehr als 260.000 Verfahren jährlich.
In den vergangenen Monaten mahnte der DDIV auch im Schulterschluss mit Haus & Grund Deutschland und dem Deutschen Mieterbund immer wieder an, den Koalitionsvertrag umzusetzen und die Berufszulassungsregelungen für Verwalter von Wohneigentum sowie Mietverwalter einzuführen. Auch die Verschiebung des Entwurfes mit der Begründung des BMWi den neu angesetzten Erfüllungsaufwand durch den Normenkontrollrat zu prüfen und zu berücksichtigen, greift ins Leere. Eine bis zu siebzigfache Erhöhung der zusätzlichen Kosten für Behörden und Wirtschaft gegenüber den Aussagen im Referentenentwurf ist nicht nachvollziehbar. Hier kommt es zu einer unsäglichen Vermischung. Nur weil die Anzahl der Makler in den Berechnungen des Normenkontrollrates von 20.000 auf 35.000 erhöht wurde, gibt es keinen größeren Erfüllungsaufwand für Immobilienverwaltungen. Dieser ist unverändert gering, insbesondere vor dem Hintergrund der Alte-Hasen-Regelung. Auch die mögliche Einbindung des Mietverwalters bringt keine exorbitant hohen Zusatzkosten″, so Kaßler.
Schriftlich liegt dem DDIV vor, dass nunmehr nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 18/8558) der Gesetzgebungsprozess wieder in Gang kommen soll. Dies soll wohl nach der Sommerpause des Deutschen Bundestages der Fall sein.
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Keine Einigung in Sicht hieß es Anfang Juli im Finanzausschuss des Bundestages. Die Koalitionsgespräche zur Einführung einer steuerlichen Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsbaus sind vorerst gescheitert. Die Koalitionäre von CDU/CSU und SPD fanden bis zuletzt keine Einigung, insbesondere in der Frage der Bemessungsgrundlage. Der Gesetzentwurf wird nun nicht weiter verfolgt.
Die Bundesregierung wollte mit der Sonderabschreibung über drei Jahre Privatinvestoren für den Neubau von Mietwohnungen gewinnen, um vor allem in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten mehr Wohnraum in unteren und mittleren Preislagen zu bauen. Knackpunkt des Streits war die Bemessungsgrundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten von Gebäuden. Der Entwurf sah vor, dass Investoren 2.000 Euro Baukosten pro Quadratmeter geltend machen können. Übersteigen die Baukosten mehr als 3.000 Euro, sollte keine Förderung erhältlich sein. Auch im Bundesrat, der als Kompromiss eine Kappungsgrenze von 2.600 Euro einbrachte, wurde zuletzt keine Einigung erzielt. Viele Abgeordnete befürchten, dass es zu Mitnahmeeffekten kommt und die Förderung in hochpreisigen Wohnraum investiert wird. Auch auf eine Koppelung einer solchen Sonder-AfA an eine Mietpreisbindung konnten sich die Koalitionäre nicht einigen.
Der DDIV vertrat in der Anhörung zum Thema im Bundestag die Interessen der Immobilienverwalter und wies darauf hin, dass auch die Anschaffung und die anschließende Selbstnutzung von Wohnungen einer Förderung bedürfen, um auch untere und mittlere Einkommensschichten verstärkt in Wohneigentum zu bringen. Der Spitzenverband der Immobilienverwalter betrachtete die vom Bundesrat eingebrachte Herabsetzung der Obergrenze der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf 2.600 Euro allerdings als kritisch, denn die Baukosten eines typischen Wohngebäudes liegen bereits jetzt bei rund 2.400 Euro Tendenz steigend. Die so geplante Sonder-AfA hätte demnach schnell ihre Wirkung eingebüßt. Dies wird u. a. auch in den aktuellen Zahlen für Baupreise für Wohngebäude deutlich: das Statistische Bundesamt teilte zuletzt mit, dass die Preise für den Neubau konventionell errichteter Wohngebäude in Deutschland im Mai um 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen sind.
Die Bundesregierung hält aber an der Wohnungsbauförderung fest. Der Haushaltsentwurf des Bundes sieht für 2017 rund 500 Mio. Euro für Neubauprojekte auch im sozialen Wohnungsbau vor. Wie diese Mittel eingesetzt werden, steht indes noch nicht fest.
Die aktuellen Zahlen für Baupreise für Wohngebäude können auf den Internetseiten des » Statistischen Bundesamts abgerufen werden.