Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Der Fachkräftemangel schlägt sich auch in der Immobilienverwalterbranche nieder. Laut aktuellem Branchenbarometer des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) erwarten 80 Prozent der befragten Immobilienverwaltungen einen Fachkräftemangel. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Oftmals fehlt den Bewerbern die notwendige Qualifikation oder es finden sich zu wenig Aspiranten für offene Stellen. Immer mehr Unternehmen investieren daher in die Ausbildung. 2015 beschäftigten 32 Prozent der befragten Unternehmen Auszubildende. Damit liegt die Verwalterbranche über dem bundesweiten Schnitt.
Verwalterbranche findet kein Fachpersonal
Die Suche nach gut qualifiziertem Fachpersonal ist eine der größten Herausforderungen für unsere Branche, erläutert Martin Kaßler, Geschäftsführer des DDIV. Die Immobilienverwalterpraxis wird immer komplexer und das Tempo zieht weiterhin an. WEG-Verwalter beispielsweise müssen nicht nur betriebswirtschaftliches Wissen, sondern auch technische und rechtliche Grundkenntnisse mitbringen. Neue oder novellierte Gesetze erweitern das Aufgabenspektrum zusätzlich, ergänzt Kaßler. So beklagen 83 Prozent der befragten Unternehmen, dass Bewerber nicht ausreichend ausgebildet und qualifiziert sind. Große Unternehmen, die mehr als 3.000 Wohneinheiten verwalten, geben außerdem an, dass sich nicht genügend Bewerber auf Stellenausschreibungen melden obwohl rund 51 Prozent der großen Verwaltungen Fachpersonal suchen.
Zahl der Ausbildungsbetriebe steigt
Der sich abzeichnende Fachkräftemangel erhöht die Bedeutung der Ausbildungsbetriebe. Rund 32 Prozent der im Branchenbarometer befragten Verwaltungen bildeten im Jahr 2015 neue Fachkräfte aus. Bei kleinen Unternehmen, mit 400 bis 999 Wohneinheiten, verdoppelte sich die Zahl der Ausbildungsbetriebe von 11 auf knapp 24 Prozent. Die Verwalterbranche liegt damit über dem bundesweiten Schnitt von 20,7 Prozent. Das verdeutlicht: eine Ausbildung in der Immobilienverwaltung wird für Schulabsolventen immer attraktiver, berichtet Kaßler weiter. Gefragt ist vor allem der Beruf der Immobilienkauffrau bzw. des Immobilienkaufmannes. Durchschnittlich 91 Prozent der im 4. DDIV-Branchenbarometer befragten Unternehmen bilden in diesem Beruf aus.
Teilnahme am Fachprogramm des 24. Deutschen Verwaltertags ist für Azubis kostenfrei
Der Spitzenverband der Deutschen Immobilienverwalter lädt auch in diesem Jahr wieder zum Deutschen Verwaltertag nach Berlin. Am 15. und 16. September 2016 trifft sich das Who is Who der Branche im Berliner Hotel InterContinental. Im Zentrum der Debatte steht in diesem Jahr die Frage: Brauchen wir eine Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes? Abgerundet wird der Fachkongress wieder von abwechslungsreichen und praxisnahen Fachforen. Für Auszubildende ist die Teilnahme am Fachprogramm kostenfrei. Alle Informationen zum 24. Deutschen Verwaltertag und das vollständige Programm stehen unter www.ddiv.de/verwaltertag zur Verfügung.
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Im Zeitraum von Januar bis Mai 2016 wurden in Deutschland 30,6 Prozent bzw. 34.800 mehr Baugenehmigungen von Wohnungen erteilt als im Vergleichsjahreszeitraum 2015. Dies teilte jüngst das Statistische Bundesamt mit. Insgesamt wurden damit 148.400 Wohnungen genehmigt.
Von den 148.400 genehmigten Wohnungen waren 125.200 Neubauwohnungen in Wohngebäuden. Einen starken Zuwachs verzeichneten vor allem die Genehmigungen von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten (+ 26,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum). Auch bei den genehmigten Eigentumswohnungen vermeldete das Statistische Bundesamt steigende Zahlen: Von Januar bis Mai 2016 wurden insgesamt 30.300 neue Eigentumswohnungen genehmigt. Dies entspricht einem Plus von 22 Prozent gegenüber der ersten fünf Monate des Jahres 2015. Die Anzahl der genehmigten Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern legte ebenfalls zu: hier wurden ein Plus von 15,8 bzw. 21,6 Prozent verzeichnet. Der anhaltende Zuzug von Flüchtlingen im vergangenen Jahr führte dazu, dass vor allem die Genehmigungen von Wohnungen in Wohnheimen sprunghaft anstiegen und sich mehr als verdreifachten (+ 227,4 Prozent). Ohne die Berücksichtigung von Wohnheimen stiegen die Baugenehmigungen um insgesamt 22 Prozent.
Alle Zahlen und Daten sind auf den » Internetseiten des Statistischen Bundesamts abrufbar.
Die Sanierungsquote von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) liegt bei lediglich 0,6 Prozent. Deutlich zu wenig, um den ehrgeizigen Klimazielen der Bundesregierung Rechnung zu tragen oder mehr Wohnungen barrierefrei auszustatten. Die NRW.Bank bietet, nach langjährigem Drängen des VNWI und anderer Verbände, Wohnungseigentümergemeinschaften ab Ende August ein Programm zur Förderung von energetischer Sanierungsmaßnahmen an.
Die starke Interessenvertretung des VNWI als DDIV-Landesverband hat sich gelohnt. Wohnungseigentümergemeinschaften können nun auch von einem landeseigenen Förderprogramm profitieren und die Sanierung an und in Gebäuden voranbringen. Mit dem NRW.BANK.WEG-Kredit werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Barrierefreiheit und des Umweltschutzes gefördert. Erhältlich ist ein Darlehen von bis zu 10 Millionen Euro pro WEG und Antrag. Die Beantragung erfolgt über die Hausbank. Die NRW.BANK übernimmt 50 Prozent des Risikos der Hausbank.
Das neue Förderprogramm wird auf der Tagung Energetische Sanierung von Wohnungseigentumsanlagen″ am 29. August 2016 in der NRW.BANK in Düsseldorf vorgestellt. Nutzen Sie diese kostenfreie Veranstaltung, um sich gemeinsam mit Ihren Kollegen zu informieren und austauschen. Melden Sie sich bis 14. August unter » www.nrwbank.de/WEG oder direkt in der Geschäftsstelle des VNWI an. Das ausführliche Programm der Tagung finden Sie unter: » Tagung Energetische Sanierung von Wohnungseigentumsanlagen
Am 1. Juni 2015 trat das Bestellerprinzip gemeinsam mit den Vorschriften zur Mietpreisbremse in Kraft. Immobilienmakler und deren Berufsverbände warnten seither immer wieder vor Umsatzeinbußen und anderen Folgen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun, dass das Bestellerprinzip den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Es gilt daher auch weiterhin: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn auch.
Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass das Gesetz die sich gegenüberstehenden Interessen von Wohnungssuchenden und Vermittlern von Mietwohnungen in einen Ausgleich bringt. Vor dem Hintergrund, dass auf dem Mietwohnungsmarkt soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten zu Lasten der Wohnungssuchenden bestehen, sei die Regelung, die das Gesetz getroffen hat, ein angemessener Ausgleich. Auf diese Weise würde auch dem Verbraucherschutz Rechnung getragen, da verhindert wird, dass Suchende die Kosten tragen müssen, die eigentlich im Interesse des Vermieters entstehen. Die Belastung ist gerechtfertigt, da Makler ihre Provision nun vom Vermieter der Wohnung verlangen könnten.
Geklagt hatten zwei Immobilienmakler, die durch das Bestellerprinzip ihre wirtschaftliche Existenz bedroht sehen und ein Wohnungsmieter, der sein Recht auf Vertragsfreiheit verletzt sah. Das Gericht urteilte, dass das Prinzip die Makler nicht dazu zwinge, ihre Berufstätigkeit zu ändern oder ihre Tätigkeit gar ganz aufzugeben und sich eine neue berufliche Perspektive aufzubauen. So können die Makler weiterhin wohnungsvermittelnd tätig sein und die Provision auf den Vermieter umlegen.
Bereits im Mai 2015 wurde eine ähnliche Klage im Eilverfahren abgelehnt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht einen Schlussstrich unter die Rechtssache gezogen.
(BVerfG, Beschluss v. 29.6.2016, 1 BvR 1015/15)
Vor einem Jahr legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen 16-seitigen Referentenentwurf zur Einführung von Berufszugangsregelungen für Immobilienverwalter vor und machte sich daran den Koalitionsvertrag umzusetzen. Seitdem liegt das Verfahren auf Eis. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) mahnte in den vergangenen Monaten immer wieder an, das Verfahren fortzusetzen und ins Parlament einzubringen. Wiederholt wurde das Verfahren geschoben. Nun heißt es, nach der parlamentarischen Sommerpause soll es zum Abschluss kommen.
Die Verschleppung des Gesetzentwurfs ist nicht mehr nachvollziehbar. Seit vielen Monaten schiebt und bremst das Bundeswirtschaftsministerium die Umsetzung des Entwurfes, obwohl die Fachpolitiker der Regierungskoalition auf eine Umsetzung drängen. Weder Personalmangel noch andere Gesetzgebungsverfahren können weiter als Erklärung dienen″, kommentiert Martin Kaßler, Geschäftsführer des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), das nunmehr einjährige traurige Jubiläum des Entwurfs. Es ist unverantwortlich wie die Bundesregierung Millionen Eigentümer und Mieter, um ihren Anspruch auf eine rechtssichere, qualifizierte und zukunftsorientierte Immobilienverwaltung und damit auch ihres Vermögens und ihrer Altersvorsorge bringt″, kritisiert Kaßler. Die Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens ist umso unverständlicher, da sich die Anzahl der Gerichtsverfahren im Wohnungseigentumsrecht in den letzten acht Jahren um fast 40 Prozent erhöht hat. So nahm die BGH-Rechtsprechung nach der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2007 um das Sechsfache zu. Rund 23 Prozent aller Zivilprozesse in Deutschland entfallen mittlerweile auf Wohnraummietsachen. Dies entspricht mehr als 260.000 Verfahren jährlich.
In den vergangenen Monaten mahnte der DDIV auch im Schulterschluss mit Haus & Grund Deutschland und dem Deutschen Mieterbund immer wieder an, den Koalitionsvertrag umzusetzen und die Berufszulassungsregelungen für Verwalter von Wohneigentum sowie Mietverwalter einzuführen. Auch die Verschiebung des Entwurfes mit der Begründung des BMWi den neu angesetzten Erfüllungsaufwand durch den Normenkontrollrat zu prüfen und zu berücksichtigen, greift ins Leere. Eine bis zu siebzigfache Erhöhung der zusätzlichen Kosten für Behörden und Wirtschaft gegenüber den Aussagen im Referentenentwurf ist nicht nachvollziehbar. Hier kommt es zu einer unsäglichen Vermischung. Nur weil die Anzahl der Makler in den Berechnungen des Normenkontrollrates von 20.000 auf 35.000 erhöht wurde, gibt es keinen größeren Erfüllungsaufwand für Immobilienverwaltungen. Dieser ist unverändert gering, insbesondere vor dem Hintergrund der Alte-Hasen-Regelung. Auch die mögliche Einbindung des Mietverwalters bringt keine exorbitant hohen Zusatzkosten″, so Kaßler.
Schriftlich liegt dem DDIV vor, dass nunmehr nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 18/8558) der Gesetzgebungsprozess wieder in Gang kommen soll. Dies soll wohl nach der Sommerpause des Deutschen Bundestages der Fall sein.
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