Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Bis 2030 werden deutschlandweit insgesamt 2.550 zusätzliche Pflegeheime mit je 100 Betten benötigt, so die Autoren des Pflegeheim-Atlas2016, der in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde. Eine Untersuchung hat ergeben, dass in Deutschland bis zum Jahre 2030 rund 3,6 Millionen Menschen pflegebedürftig sein werden. Davon benötigen rund 1,2 Millionen eine stationäre Pflege. Momentan verfügt Deutschland jedoch nur über 900.000 Pflegeplätze. Damit werden 250.000 weitere Heimplätze benötigt.
Am höchsten ist der Notstand in Berlin und Hamburg mit 11.800 beziehungsweise 4.100 benötigten Betten im Jahre 2030. Auch München und Köln mit je 2.000 zusätzlich benötigten Betten sowie Bremen, Leipzig und Dresden müssen mit je 1.500 bis 1.700 benötigten Heimplätzen ihren Bedarf bis 2030 deutlich aufstocken.
Bundesweit gesehen gibt es vor allem in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen hinsichtlich verfügbarer Pflegeplätze deutlichen Nachholbedarf.
Bei Betrachtung der momentan verfügbaren Pflegeplätze im Vergleich zum zukünftigen Bedarf, zeigt sich vor allem in Berlin und Brandenburg ein extrem hohes Missverhältnis. In den Landkreisen Barnim, Potsdam-Mittelmark und Havelland sowie in Berlin muss die Zahl an vorhandenen Pflegeplätze bis 2030 um rund die Hälfte erhöht werden.
Der Gesetzesentwurf zur Überarbeitung des Baurechts vom 02.03.2016 soll für mehr Verbraucherschutz sorgen. Hierzu gab es eine umfassende Änderung des Bauvertragsrechts und der Gewährleistung für mangelhaftes Baumaterial.
Der Entwurf will neue spezielle Regelungen für den Bau- sowie den Verbrauchervertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) einführen. Die Änderung und Ergänzung der Regelung zur Abnahme, die verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit sowie die Einführung des zweiwöchigen Widerrufsrechtes für Besteller sind nur drei der Kernpunkte des Entwurfs. Eine haftungsmäßige Entlastung von Architekten und Ingenieuren soll durch spezielle Regelungen für den Architekten- und Ingenieurvertrag erreicht werden.
Werkvertragsrecht veraltet
Als Grund für die Notwendigkeit einer Änderung des Werkvertragsrechts ist die stetige Entwicklung der Bauchtechnik genannt, mit der das allgemein gehaltene Werkvertragsrecht nicht mehr mithält. Das Baurecht ist längst zu einer komplexen Spezialmaterie geworden und für die auf längere Zeit angelegten Bauverträge sind die Werkvertragsrechtregelungen nicht mehr detailliert genug. Da klare gesetzliche Vorgaben fehlen, ist die interessengerechte und ökonomisch sinnvolle Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen bisher erschwert beziehungsweise unmöglich. Außerdem wird das bestehende Vertragsrecht als verbraucherunfreundlich empfunden.
Urteil des Europäischen Gerichthofs beeinflusst Kaufrecht
Der Europäische Gerichtshof fällte das Urteil, dass der Verkäufer die Kosten nicht nur für die Lieferung einer mangelfreien Sache, sondern auch den Einbau und den Ausbau der mangelhaften Sache tragen muss. Ausgenommen hiervon sind laut BGH-Urteil jedoch Verträge zwischen Unternehmen (Urteil v. 7.10.2012, VIII ZR 226/11). Dies bedeutet, dass ein Werksunternehmer vom Verkäufer nur mangelfreies Material fordern kann, die Kosten für Ein- sowie Ausbau allerdings selbst tragen muss. Die Einführung eines Anspruchs auf Ersatz von Aus- und Einbaukosten bei Werksunternehmern, um deren Rechtslage zu verbessern, ist geplant.
Inkrafttreten nicht vor 2017
Da es sich bis jetzt nur um ein Entwurf handelt, ist noch nicht bekannt, wann genau die Neuregelungen in Kraft treten werden. Geplant ist dies nach Durchlaufen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren und sechs Monate nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt, also frühestens im Jahre 2017.
Die Studie Wohnen in Deutschland 2045 widmet sich der Wohnungssituation in Deutschland im Jahr 2045. Vor allem in den Metropolregionen und Ballungszentren wird sich die Situation bis zum Jahr 2045 weiter verschärfen. Neben der Zuwanderung von außen, ist die Binnenwanderung die treibende Kraft hinter den Wohnungsengpässen der Großstädte.
Szenarien basieren auf unterschiedlicher Einwanderungsintensität
Die grundlegenden Annahmen der Studie beziehen sich auf den Umfang der Migrationsströme nach Deutschland. So wurde bei einer Einwanderungsintensität, die vergleichbar mit der der Schweiz ist (positives Einwanderungssaldo von 500.000 Personen pro Jahr), eine Bevölkerung von 85 Millionen für das Jahr 2045 errechnet. Ein anderes Szenario legt eine Zuwanderungsintensität vergleichbar mit der von Australien zu Grunde, deren Auswirkungen entsprechend umfangreicher ausfallen.
Zehn Regionen, in denen bereits heute ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht, werden auch in Zukunft am meisten unter der Wohnungsnot zu leiden haben. Diese sind: München, Berlin, Rhein-Main, Stuttgart, Hamburg, Köln, Münster, südlicher Oberrhein, Hannover und Düsseldorf. Verharrt die Bautätigkeit auf dem gleichen Niveau, werden in den nächsten 15 Jahren fast 1 Million Wohnungen fehlen.
Binnenmigration ist der treibende Faktor
Obwohl die Zuwanderung von außen ebenfalls die wirtschaftlich starken urbanen Zentren zum Ziel hat, hat die Binnenmigration einen viel größeren Einfluss auf die Wohnungsmarktsituation der großen Städte. Im Gegenteil dazu verhält es sich mit wirtschaftlich schwachen, ländlichen Gebieten, die in Zukunft mit einem hohen Leerstand rechnen müssen. Strukturschwache Gegenden wie Vorpommern, Südsachsen oder Teile des Saarlands werden weiter Einwohner verlieren, so die Autoren der Studie, die vom prognos Institut im Auftrag der Allianz Baufinanzierung durchgeführt wurde.
Passend dazu hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) kürzlich eine Auswertung vorgestellt, die den Leerstand in Teilen Deutschlands im Jahr 2014 mit den Statistiken zu offenen Stellen des Jahres 2015 zusammenführt. Den absolut größten Leerstand gibt es in Nordrhein-Westfalen, wo rund 150.000 Wohnungen ungenutzt sind. Sachsen mit 98.000, und Niedersachsen mit knapp 50.000 leerstehenden Wohnungen liegen dahinter. Nordrhein-Westfalen hat wiederrum eine Kombination aus hohem Leerstand und vielen offenen Arbeitsstellen. Diese Kombination ist in dieser Ausprägung auch in Sachsen, Thüringen und Niedersachsen vorzufinden.
Investitionen werden gebraucht
Strukturschwache Regionen, denen ein hoher Leerstand droht, müssen gezielt in Infrastruktur, Stadtentwicklung und digitalen Netzausbau investieren, um so Einwohner zu halten und hinzuzugewinnen. Positive Beispiele sind hier Erfurt, Leipzig und Regensburg die auch durch die Ansiedlung von Hochschulen an Attraktivität gewonnen haben. Für den Durchschnittsdeutschen sind daher bis zum 30ten Lebensjahr Großstädte und Universitätsstädte ein begehrter Wohnort. Anschließend ziehen die 30 bis 50 Jahren an den Stadtrand, um später im Alter die Ruhe auf dem Land zu finden.
Am 3. und 4. März 2016 lud das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen die deutschen Vertreter der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zu einem Kongress unter dem Motto Mehr bezahlbaren Wohnraum - Gemeinsam packen wir es an. Das Ziel der Konferenz war es, Möglichkeiten und Strategien zu erörtern, um Wohnungen schneller und kostengünstiger zu bauen, gleichzeitig aber einen gewissen Wohnstandard und die Baukultur der Städte zu wahren.
Angeführt von der Ministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, vereinen sich in dem Bündnis Bund, Länder und Kommunen, Gewerkschaften sowie Verbände und Interessenvertreter der Immobilienbranche. Der DDIV vertritt in diesem Bündnis die Immobilienverwalter.
Mehr Wohnungen benötigt als erwartet
Eines der zentralen Themen war die Zuwanderung und deren Folgen für die Wohnungswirtschaft in Deutschland. Während 2014 ein Neubaubedarf von 275.000 Wohnungen pro Jahr berechnet wurde, werden nun rund 350.000 benötigt. Über den sozialen Wohnungsbau sollen laut Hendricks jährlich rund 80.000 neue bezahlbare Wohnungen bereitgestellt werden. Die Bundesregierung setzt zudem auf eine Sonderabschreibung, um den Wohnungsneubau anzukurbeln. Dies reicht laut Aussage der Immobilienwirtschaft allerdings nicht aus, da der Wohnungsneubau auch für Privatinvestoren attraktiver gemacht werden muss. Die Immobilienwirtschaft plädiert daher für die Erhöhung der Normalabschreibung von 2 % auf mindestens 3 %.
Mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen aber wie?
Als mögliche Konzepte für Wohnraumgewinnung stellte Ministerin Hendricks unter anderem das Urbane Gebiet vor. Der neue Baurechtstyp reiht sich neben den Gebietsarten Gewerbegebiet, Mischgebiet und Wohngebiet ein. Geplant ist auch, das Gesetz zur technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm weniger streng auszulegen. Als Begründung wurde auf den Widerspruch hingewiesen, der entsteht, wenn Menschen in einem Gebiet mit hoher Lärmverschmutzung leben, aber in diesem kein neues Haus mit besserer Lärmisolierung gebaut werden dürfte.
Hendricks sprach sich außerdem deutlich für das Aufstocken von Gebäuden aus. Dabei werden auf ein bestehendes Haus mit Hilfe der Holzständerbauweise eine oder mehrere Etagen aufgesetzt. Man bekommt so die Möglichkeit, schnell, einfach und preisgünstig neue Wohnungen zu schaffen, da Kosten für den Erwerb des Grundstücks wegfallen. Außerdem fördert dies die Wohnqualität vor allem für Senioren und mobilitätseingeschränkte Bewohner, da Gebäude mit fünf oder mehr Etagen oft über Aufzüge verfügen.
Das 10-Punkte-Programm
Auch das 10-Punkte-Programm des Bündnisses wurde bei dem Kongress diskutiert. In diesem werden unter anderem mehr Bauland und eine gemeinsame, landesübergreifende Bauordnung gefordert. Außerdem beinhaltet das Papier einen Appell des Bündnisses an die deutsche Bevölkerung zu mehr Akzeptanz für Neubauvorhaben.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) mahnte eine schnellere Umsetzung an. Das Bündnis aus den großen sieben immobilienwirtschaftlichen Verbänden, in dem der DDIV die Immobilienverwalter repräsentiert, forderte Hendricks auf, nicht nur einzelne Maßnahmen anzugehen, sondern das ganze Paket umzusetzen, damit eine Wirkung spürbar wird. Die BID fordert zudem eine zeitnahe Umsetzung weiterer Regelungsvorschläge, welche ohne einen komplizierten und langwierigen Gesetzgebungsprozess angegangen werden können, wie beispielsweise eine Verbesserung der KfW-Förderung für den Wohnungsneubau. Die BID ist sich außerdem einig, dass die geplante Reform des Mietrechts die geforderte Wohnungsbau-Offensive nicht negativ beeinflussen darf.
Es bleibt abzuwarten, ob die Ergebnisse dieses Kongresses zu einer zeitnahen Verbesserung der Wohnungslage führen oder ob die bürokratischen Hürden sowie eine fehlende Kooperationsbereitschaft der Partner, den Kongress und seine Ergebnisse wirkungslos verpuffen lassen werden.
Die Effektivität einer Eigentümerversammlung ist vor allem von der Planung und Umsetzung des Verwalters abhängig. In dem Leitartikel: Die Eigentümerversammlung: Wie man Streit vermeidet, für effiziente Abläufe sorgt und rechtssicher agiert geben Ihnen unter anderem Bernhard Bohne, Geschäftsführer der BIG Hausverwaltung GmbH und Martin Bachmann, Dipl.-Verwaltungswirt und Mitglied der FONIAC Deutschland, nützliche Tipps, wie Sie eine Eigentümerversammlung effizient vorbereiten und richtig moderieren. Außerdem klären wir Sie über aktuelle Gerichtsbeschlüsse zu diesem Thema auf.
Die Rubrik Recht und Steuer befasst sich unter anderem mit aktuellen Urteilen im WEG- und Mietrecht. In dem Bereich Verwaltung und Finanzen werden Sie über die DDIV-Stipendien sowie über Versicherungen und worauf ein Verwalter bei diesen achten sollte informiert. Zusätzlich berichten unsere Landesverbände über aktuelle Themen und Seminare.
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