Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Der DDIV war in den vergangenen Wochen mit der KfW im intensiven Austausch, um zu klären inwieweit die Anlage zu den Merkblättern der Programme Energieeffizient Sanieren Kredit (151, 152) und Investitionszuschuss (430) in Bezug auf Mehrleistungen von Immobilienverwaltern bei energetischen Sanierungen auszulegen ist.
Dort wird der Förderumfang der Maßnahme Baunebenkosten als Kosten der "Beratung, Planung und Baubegleitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen" beziffert. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Anfragen beim DDIV, ob darunter auch Mehrleistungen von Immobilienverwaltungen subsumiert werden können.
Der DDIV hat sich nach mehreren Gesprächen nun noch einmal schriftlich von der KfW versichern lassen, dass direkte Verwaltungsmehrleistungen im Zusammenhang mit KfW-geförderten Maßnahmen abgerechnet werden können. Dies gilt im Umfang von 1 bis 3 % der förderfähigen Bausumme. Zusätzliche Kosten, die im Rahmen einer energetischen Sanierung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Immobilienverwaltung anfallen, sind dabei mit einer Rechnung nachzuweisen.
"Zwar nutzten diese Passage in der Vergangenheit bereits einige Verwaltungen, jedoch freut uns nun die klare Aussage durch die KfW," so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Erst vor kurzem hatte der DDIV erreicht, dass für die Beantragung von KfW-Zuschüssen eine De-minimis-Erklärung durch den bevollmächtigten Immobilienverwalter für alle Vermieter der WEG ausreicht. Das Beibringen einer schriftlichen De-minimis-Erklärung eines jeden einzelnen vermietenden Wohnungseigentümers entfällt seitdem.
Die aktuell gültige Anlage zu den Merkblättern der KfW-Förderprogramme 151/152 und 430 sind unter folgender Adresse abrufbar: www.kfw.de > Download-Center
Die Kompensationsmittel an die Länder für den Wegfall der Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus sollen bis 2019 nochmal zusätzlich um jährlich 500 Millionen Euro auf insgesamt über 1 Milliarden Euro p. a. erhöht werden. Außerdem wird es ein Wohnungsbauprogramm für soziale Brennpunkte im Umfang von ebenfalls 500 Millionen Euro pro Jahr geben. Für das Programm Soziale Stadt werden zusätzlich 300 Millionen Euro jährlich bereitgestellt.
Umsetzung der Bündnisergebnisse gefordert
Vor dem Hintergrund von bis zu 400.000 fehlenden Wohnungen pro Jahr genügt nicht nur eine Aufstockung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau. Die Politik muss auch private Investoren durch die Umsetzung der Ergebnisse des Bündnisses für Bezahlbares Wohnen und Bauen aktivieren. Dazu gehören beispielsweise auch die verbilligte Abgabe von Grundstücken abhängig von der Konzeptqualität, der Nachverdichtung oder einer einheitlichen Musterbauordnung, was aber auf den Widerstand der Länder stoßen dürfte.
Weitere Eckpunkte
Die weiteren Schwerpunkte erstrecken sich vor allem auf Bewältigung der Herausforderungen des Flüchtlingszustroms (+ 10 Milliarden Euro für 2017). Darin enthalten sind beispielsweise zusätzliche Mittel für die Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern, Mittel für Integrationsmaßnahmen sowie Personalmittel für die Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Für das Verteidigungsministerium werden 2017 zusätzlich 1,7 Milliarden Euro bereitgestellt.
Die Umsetzung dieser Ansätze steht indes noch nicht fest, da die Werte als Eckpunkte in die Haushaltsberatungen einfließen werden, die meist Anfang der zweiten Jahreshälfte beginnen.
Das erste Mal seit dem Jahr 2000 wurde wieder der Bau von mehr als 300.000 Wohnungen genehmigt. Im Detail waren es 309.000 Wohneinheiten und damit 8,4 Prozent mehr, beziehungsweise knapp 24.000 zusätzliche Wohnungen, die in 2015 im Vergleich zum Vorjahr genehmigt wurden. 268.000 Wohnungen davon entfallen auf Einheiten in neu errichteten Gebäuden. Das gab das Statistische Bundesamt bekannt.
Damit setzt sich die seit einigen Jahren andauernde positive Entwicklung im Wohnungsbau weiterhin fort. In 2014 verzeichnete das Bundesamt ein Wachstum von 5,4 Prozent, in 2013 sogar von 12,9 Prozent.
Besonders stark stiegen die Baugenehmigungen neuer Wohnheime. In diesem Segment wurde 12,5 Prozent mehr Einheiten genehmigt als im Jahr zuvor. Auch wurden mit fast 140.000 Einheiten deutlich mehr neue Wohnungen in Mehrfamilienhäusern bewilligt als im Vorjahr (+ 6,9 Prozent). Über die Hälfte dieser genehmigten Wohnungen, konkret 70.534 Wohnungen, sind Eigentumswohnungen und damit Teil von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Mit einem Anteil von über 26 Prozent an den Baugenehmigungen in Neubauten sind Eigentumswohnungen und damit WEG ein wesentlicher Motor der Immobilienwirtschaft. Auch künftig erwarten Experten eine hohe Nachfrage nach Mehrfamilienhäusern und WEG. Gerade in Ballungsgebieten und Großstädten erleben WEG auf Grund begrenzter Bauflächen einen neuen Boom und sind ebenso attraktiv für Familien und Privateigentümer wie für Investoren. Von dieser Nachfrage profitieren langfristig auch Immobilienverwalter, die vermehrt sowohl für die WEG-Verwaltung als auch für die Mietverwaltung eingesetzt werden.Bereits in diesem Jahr rechnen über 78 Prozent aller Verwaltungsunternehmen mit einem Umsatzwachstum, so die 1. Stichprobe aus dem 4. DDIV-Branchenbarometer.
Trotz der steigenden Zahl an Baugenehmigungen ist die Freude seitens der immobilienwirtschaftlichen Verbände und Unternehmen eher gedämpft. Denn noch immer gibt es ein deutliches Defizit zwischen der Anzahl tatsächlich umgesetzten Neubauten und dem aktuellen Bedarf an Wohnraum. Laut neuesten Berechnungen werden in Deutschland pro Jahr mindestens 350.000 bis 400.000 neue Wohnungen benötigt.
Bis 2030 werden deutschlandweit insgesamt 2.550 zusätzliche Pflegeheime mit je 100 Betten benötigt, so die Autoren des Pflegeheim-Atlas2016, der in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde. Eine Untersuchung hat ergeben, dass in Deutschland bis zum Jahre 2030 rund 3,6 Millionen Menschen pflegebedürftig sein werden. Davon benötigen rund 1,2 Millionen eine stationäre Pflege. Momentan verfügt Deutschland jedoch nur über 900.000 Pflegeplätze. Damit werden 250.000 weitere Heimplätze benötigt.
Am höchsten ist der Notstand in Berlin und Hamburg mit 11.800 beziehungsweise 4.100 benötigten Betten im Jahre 2030. Auch München und Köln mit je 2.000 zusätzlich benötigten Betten sowie Bremen, Leipzig und Dresden müssen mit je 1.500 bis 1.700 benötigten Heimplätzen ihren Bedarf bis 2030 deutlich aufstocken.
Bundesweit gesehen gibt es vor allem in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen hinsichtlich verfügbarer Pflegeplätze deutlichen Nachholbedarf.
Bei Betrachtung der momentan verfügbaren Pflegeplätze im Vergleich zum zukünftigen Bedarf, zeigt sich vor allem in Berlin und Brandenburg ein extrem hohes Missverhältnis. In den Landkreisen Barnim, Potsdam-Mittelmark und Havelland sowie in Berlin muss die Zahl an vorhandenen Pflegeplätze bis 2030 um rund die Hälfte erhöht werden.
Der Gesetzesentwurf zur Überarbeitung des Baurechts vom 02.03.2016 soll für mehr Verbraucherschutz sorgen. Hierzu gab es eine umfassende Änderung des Bauvertragsrechts und der Gewährleistung für mangelhaftes Baumaterial.
Der Entwurf will neue spezielle Regelungen für den Bau- sowie den Verbrauchervertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) einführen. Die Änderung und Ergänzung der Regelung zur Abnahme, die verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit sowie die Einführung des zweiwöchigen Widerrufsrechtes für Besteller sind nur drei der Kernpunkte des Entwurfs. Eine haftungsmäßige Entlastung von Architekten und Ingenieuren soll durch spezielle Regelungen für den Architekten- und Ingenieurvertrag erreicht werden.
Werkvertragsrecht veraltet
Als Grund für die Notwendigkeit einer Änderung des Werkvertragsrechts ist die stetige Entwicklung der Bauchtechnik genannt, mit der das allgemein gehaltene Werkvertragsrecht nicht mehr mithält. Das Baurecht ist längst zu einer komplexen Spezialmaterie geworden und für die auf längere Zeit angelegten Bauverträge sind die Werkvertragsrechtregelungen nicht mehr detailliert genug. Da klare gesetzliche Vorgaben fehlen, ist die interessengerechte und ökonomisch sinnvolle Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen bisher erschwert beziehungsweise unmöglich. Außerdem wird das bestehende Vertragsrecht als verbraucherunfreundlich empfunden.
Urteil des Europäischen Gerichthofs beeinflusst Kaufrecht
Der Europäische Gerichtshof fällte das Urteil, dass der Verkäufer die Kosten nicht nur für die Lieferung einer mangelfreien Sache, sondern auch den Einbau und den Ausbau der mangelhaften Sache tragen muss. Ausgenommen hiervon sind laut BGH-Urteil jedoch Verträge zwischen Unternehmen (Urteil v. 7.10.2012, VIII ZR 226/11). Dies bedeutet, dass ein Werksunternehmer vom Verkäufer nur mangelfreies Material fordern kann, die Kosten für Ein- sowie Ausbau allerdings selbst tragen muss. Die Einführung eines Anspruchs auf Ersatz von Aus- und Einbaukosten bei Werksunternehmern, um deren Rechtslage zu verbessern, ist geplant.
Inkrafttreten nicht vor 2017
Da es sich bis jetzt nur um ein Entwurf handelt, ist noch nicht bekannt, wann genau die Neuregelungen in Kraft treten werden. Geplant ist dies nach Durchlaufen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren und sechs Monate nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt, also frühestens im Jahre 2017.