Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Die Tätigkeiten in der Immobilienverwaltung werden immer komplexer. Neben der Beachtung von über 50 Gesetzen und Verordnungen gilt es, über die aktuelle Rechtsprechung auf dem Laufenden zu sein. Auch aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen wie Migration, Demografie und Klimawandel fordern die in der Immobilienverwaltung Tätigen. Als Berufsverband will der DDIV auf seinem zweitägigen Fachkongress den Austausch innerhalb der Branche weiter fördern, zentrale Themen diskutieren und Lösungen zu aktuellen Problematiken finden.
Brauchen wir ein neues Wohnungseigentumsgesetz?
Viele Faktoren und Akteure tragen dazu bei, dass mittlerweile etwa 23 Prozent aller zivilrechtlichen Verfahren auf Wohnraummietsachen entfallen 280.000 Gerichtsverfahren jährlich. Darüber hinaus hat sich die BGH-Rechtsprechung seit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes 2007 versechsfacht. Für den DDIV als Sprachrohr und führende Interessenvertretung der Branche ist dies Anlass genug, auf dem 24. Deutschen Verwaltertag die Frage nach einer erneuten Novellierung zu stellen.
Breites Fachprogramm zu innovativen und aktuellen Themen
In zahlreichen Vorträgen und Fachforen können sich Immobilienverwalter zudem über aktuelle, aber auch zukunftsweisende und gesellschaftsübergreifende Themen informieren. Neben renommierten Praktikern und Juristen werden der Zukunftsforscher Prof. Dr. Popp sowie der FDP-Parteivorsitzende Christian Lindner zu den rund 600 Teilnehmern des Kongresses sprechen. Zudem erfahren Immobilienverwalter hautnah, was im Zeitalter der Digitalisierung mit ihren Daten passiert, wenn sich Deutschlands bekanntester IT-Experte live in ihr Leben hackt.
Parallel zur fachlichen Weiterbildung steht auch der Netzwerkcharakter im Fokus der Veranstaltung. So werden auch in diesem Jahr wieder weit über 70 Aussteller ihre neuesten Produkte und Dienstleistungen auf der größten Fachausstellung der Branche präsentieren, die begleitend zum Fachprogramm des 24. Deutschen Verwaltertages stattfindet.
Festabend der Extraklasse im KaDeWe
Beste Unterhaltung, Spannung und ein besonderes Ambiente erwartet die Teilnehmer am Abend des ersten Veranstaltungstages, wenn der DDIV zum traditionellen Festabend einlädt. Gastgeber ist in diesem Jahr Europas größtes Kaufhaus, das KaDeWe. Im Wintergarten wird dann auch die höchste Auszeichnung der Branche an den Immobilienverwalter des Jahres verliehen. Es verspricht ein unvergesslich kulinarischer, stimmungsvoller und unterhaltsamer Abend zu werden.
Das Programm zum 24. Deutschen Verwaltertag finden Sie unter www.ddiv.de/verwaltertag
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat einen Anhörungstermin zum Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende festgelegt, der am 13. April von 9.00 bis 11.00 Uhr stattfinden wird.
Im neuesten Gesetzentwurf vom 18. Februar formuliert das BMWi Voraussetzungen für ein Gelingen der Digitalisierung der Energiewende. Dazu gehört die Vorgabe technischer Mindestanforderungen an den Einsatz intelligenter Messsysteme, Regelungen zur zulässigen Datenkommunikation und zum Datenschutz sowie Normen bezüglich des Betriebs von Messstellen.
Eine Vorstellung der Inhalte des aktuellen Gesetzentwurfs zur Digitalisierung der Energiewende finden Sie unter folgender Adresse: http://ddiv.de/hp32074/Digitalisierung-der-Energiewende-Gesetzentwurf-vorgelegt.htm
Eine Anhörung zum Thema Mindestlohn, die auf die Initiative der Fraktion Die Linke zurückgeht, legte Schwachstellen und Auslegungsschwierigkeiten in der Praxis offen.
Der Nachbesserungsbedarf wurde von verschiedenen Experten bewertet. So kritisierte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände beispielsweise die Regelungen zum Ehrenamt, die dem Grunde nach kein Arbeitsverhältnis darstellen. Dies treffe auch auf Praktika zu, bei denen sich in der Praxis Probleme bei der Abgrenzung von freiwilligen und Pflichtpraktika ergeben. Die Abgrenzungsproblematik sei seit jeher bekannt und einzelfallabhängig, gab ein Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen zu Protokoll.
Schwachstelle Arbeitszeiterfassung und Forderung nach Verbandsklagerecht
Für die Gastronomiebranche sind nach wie vor die bürokratischen Pflichten eine große Belastung. Die Arbeitszeiterfassung sei ein Schwachpunkt des Gesetzes, weshalb eine eindeutige Definition der Arbeitszeit von Nöten ist.
In der Arbeitszeiterfassung findet auch ein Großteil der Betrugsfälle statt. Im Jahr 2015 wurden bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmerentsendegesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz insgesamt Bußgelder in Höhe von 43,4 Millionen Euro verhängt, so die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Weiterhin wurde die Einführung eines Verbandsklagerechts gefordert, um effektiv gegen Verstöße vorzugehen.
Mindestlohn in der Wohnungsverwaltung und bei Immobilienverwaltungen
Der DDIV führte Mitte letzten Jahres eine Umfrage zum Mindestlohngesetz unter rund 250 Immobilienverwaltern durch. Insbesondere die Arbeitszeitdokumentationspflicht ist auch in den Augen der Immobilienverwalter der größte Schwachpunkt des Gesetzes und bereitet in Praxis enorme Schwierigkeiten. Die wöchentliche Arbeitszeitdokumentation führt bei Immobilienverwaltungen zu erheblichem Mehraufwand, der sich wiederum in Kostensteigerungen und der Auslagerung von Tätigkeiten an Fremdunternehmen bemerkbar macht. Weitere Informationen zu den Ergebnissen der Umfrage finden Sie » hier.
Eine private Vermieterin in Berlin klagt vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Berliner Verordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse. Haus und Grund unterstützt die Mieterin, da der Verband das Instrument sowie dessen Umsetzung in Berlin für rechtswidrig hält und grundsätzlich für nicht effektiv.
So sorge die Mietpreisbremse im Mietwohnungsmarkt für eine "Konsumentenrente" bei finanzstarken Mietern. Das heißt finanziell starke Mieter könnten sich durch eine Begrenzung des Mietpreises mehr Wohnraum für weniger Geld leisten. Weiterhin sieht Haus und Grund durch die Mietpreisbremse die Wirtschaftlichkeit der Wohnraumvermietung gefährdet sowie eine weitere Attraktivitätssteigerung von ohnehin beliebten Wohngegenden.
Weitere Informationen: » www.hausundgrund.de
In der 162. Sitzung am 18. März stand der Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus im Bundestag erstmalig zur Diskussion. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/7736) sieht eine steuerliche Förderung von Mietwohnungen in angespannten Wohnungsmärkten durch eine Sonderabschreibung vor.
Im Detail sollen die Herstellungskosten in den ersten beiden Jahren um jeweils 10 Prozent und im darauffolgenden Jahr um 9 Prozent abgeschrieben werden. In Verbindung mit der ohnehin gültigen Normalabschreibung von 2 Prozent pro Jahr können so 35 Prozent innerhalb der ersten drei Jahre gewinnmindernd bei der Steuer angeführt werden. Die maximale Förderung beträgt 2.000 Euro pro Quadratmeter unter der Bedingung, dass die Herstellungskosten 3.000 Euro pro Quadratmeter nicht überschreiten.
Das Plenum beschloss eine Überweisung des Entwurfs an den federführenden Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, den Haushaltsausschuss sowie den Innenausschuss.
Stellungnahme des Bunderates
Eine erste Beratung des Gesetzentwurfs erfolgte auch im Bundesrat (BR-Drs. 67/16), die in einer Stellungnahme mit unterschiedlichen Forderungen zu Nachbesserungen mündete.
Grundsätzlich favorisiert der Bundesrat eine Investitionszulage als Fördermechanismus, da dadurch auch nicht-steuerpflichtige Unternehmen und Haushalte gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise sog. Vermietungsgenossenschaften, die sich für bezahlbaren Wohnungsneubau engagieren. Weiterhin nahm der Bundesrat die Forderung nach einer Erhöhung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau auf, die bereits von Bundesbauministerin Barbara Hendricks angekündigt wurde.
Die förderfähige Bemessungsgrundlage der Abschreibung soll aber dem Bundesrat zufolge von 2.000 Euro auf 1.800 Euro je Quadratmeter abgesenkt werden. Außerdem sieht die Stellungnahme eine Absenkung der Kostengrenze für Baumaßnahmen von 3.000 Euro auf 2.600 Euro je Quadratmeter vor. Eine Erhöhung der maximal zulässigen Anschaffungs- und Herstellungskosten soll nach dem Vorschlag des Bundesrates allerdings zulässig sein, wenn das Bauvorhaben die energetischen Vorgaben der Energieeinsparverordnung deutlich (z.B. 10 Prozent) übertrifft. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördergeldern soll ausgeschlossen werden, um eine Doppelförderung zu vermeiden.
Um die steuerliche Sonderabschreibung wirklich nur auf Baumaßnahmen zu beschränken, die in einem förderfähigem Gebiet (Wohngeldmietenstufen IV VI, Mietbegrenzungsverordnung und Kappungsgrenzenverordnung) liegen, soll für die Finanzämter eine Fördergebietsdatenbank eingeführt werden, welche notwendige Informationen für die Finanzämter bereithält. Eine ausschließliche Förderung von Baumaßnahmen zur Herstellung von Mietwohnungen mit Sozialbindung soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren ebenfalls geprüft werden.
Nordrhein-Westfalen schlägt eine Erweiterung der Gebietskulisse vor
Ein Vorschlag des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass die Länder eigenmächtig Fördergebiete ausweisen können, die nicht innerhalb der Grenzen der im Gesetzentwurf genannten Gebiete liegen, da sich diese Gebietskulisse an dem aktuellen, nicht jedoch an dem zukünftigen Wohnraumbedarf orientiert.
Inwieweit die Nachbesserungsvorschläge Eingang in den finalen Gesetzentwurf finden, wird sich in den nächsten Beratungen zeigen.
Kumulierungsverbot darf nicht für KfW-Fördermittel gelten
Das vorgeschlagene Kumulierungsverbot von öffentlichen Fördergeldern ist im Kern richtig, allerdings sollte dabei die Förderung durch KfW-Förderprogramme zur Energieeffizienz ausgenommen bleiben, um die Energiewende im Gebäudebereich nicht zu gefährden. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Absenkung der Bemessungsgrundlage und der Fördergrenze könnte dies dazu führen, dass die Sonderabschreibung wirkungslos bleibt, da insbesondere in den zu fördernden Ballungsgebieten die Baukosten sehr hoch sind.
Vor dem Hintergrund der Diskussion zur Sonderabschreibung und unter Berücksichtigung der kürzeren Lebensdauer vieler technischer Bauteile, ist die Erhöhung der Normalabschreibung auf mindestens drei, wenn nicht sogar vier Prozent pro Jahr angemessen, so wie sie der DDIV auch seit Jahren fordert.