Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Der Bundesrat beschließt heute ein neues Wohnungseigentumsgesetz. Zuvor passierte dies am 17. September mit den Stimmen der Regierungskoalition und von Bündnis90/Die Grünen den Deutschen Bundestag. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) begrüßt die weitgehend ausgewogene und praxisnahe Reform. Abgesenkte Abstimmungsquoren lösen Blockadehaltungen einzelner Eigentümer auf. Die Einführung eines Sachkundenachweises in Form einer Zertifizierung bildet dabei die gestiegene Verantwortung des Immobilienverwalters ab.
Wir begrüßen das neue Gesetz, werden damit doch mehrere konstruktive Schwächen des geltenden Wohnungseigentumsrechts behoben und viele technische Verbesserungen erreicht. Die Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft wurde anerkannt, Individualansprüche der Eigentümer bei baulichen Maßnahmen ermöglicht, der Verbraucherschutz gestärkt und dem Verwalter werden höhere Befugnisse eingeräumt. Die Klammer des Gesetzes bildet dabei die zukünftige Zertifizierung des Verwalters, so VDIV-Deutschland Geschäftsführer Martin Kaßler.
Das nun auch vom Bundesrat beschlossene neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ebnet den Weg für mehr energetische Sanierungen, den Einbau von E-Ladestationen sowie für barrierearme Ein- und Umbauten. Auch Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie zum Einbau eines Glasfaseranschlusses werden deutlich erleichtert.
Möglich wird dies durch abgesenkte Zustimmungsquoren bei baulichen Maßnahmen sowie den Anspruch eines jeden Eigentümers auf Umbaumaßnahmen, sofern er selbst für die Kosten aufkommt, wie beim Einbau einer E-Ladestation.
Nach dem Bundestag löst damit auch der Bundesrat die Blockade- und Verweigerungshaltung einzelner Wohnungseigentümer auf, die in der Vergangenheit gegen bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stimmten und somit notwendige Modernisierungsmaßnahmen am Wohngebäude verhinderten. Über Maßnahmen in der Gemeinschaft abstimmen, kann künftig dabei jede Eigentümerversammlung unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder. Damit wird die Versammlung als zentrales Willensbildungsorgan gestärkt. Zudem wird künftig nur noch die Gemeinschaft alle Rechte ausüben und alle Pflichten wahrnehmen, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergeben.
Erleichtert werden auch Beschlussfassungen im Umlaufverfahren. Künftig ist es per E-Mail möglich als Eigentümer abzustimmen. Wie hoch die Zustimmungsquote dabei sein soll, legen die Eigentümer vorab per Beschluss fest. Auch die Teilnahme an einer Eigentümerversammlung per Video- oder Online-Schaltung wird künftig möglich.
Zudem erhält der treuhänderisch tätige Immobilienverwalter zukünftig mehr Befugnisse, wenn es darum geht, die WEG gegenüber Dritten im Außenverhältnis zu vertreten. In welcher Form der Verwalter künftig für die Wohnungseigentümergemeinschaft tätig wird, regeln beide Parteien gemeinsam. Dabei können die Eigentümer Rechte und Pflichten des Verwalters nach eigenem Ermessen im Innenverhältnis erweitern oder beschränken. Auf einen umfangreichen Katalog an Pflichtaufgaben für den Verwalter verzichtet der Gesetzgeber zukünftig, da die Eigenarten und Größen der Wohnungseigentumsanlagen zu unterschiedlich sind, als dass hierfür ein einheitliches Raster angelegt werden kann.
Zertifizierung/Sachkunde für Verwalter kommt
Um die Qualität der Verwaltung sicherzustellen und den Verbraucherschutz zu erhöhen, haben Wohnungseigentümer ab 1. Dezember 2022 das Recht bei der Beauftragung eines Verwalters einen Zertifizierungsnachweis einzufordern, sofern dieser keine adäquate Ausbildung oder eine höhere Qualifikation vorweisen kann. Für die Prüfungen zuständig ist dann die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die Bedeutung und die Anforderungen an den treuhänderisch tätigen Verwalter nehmen zu. Wohnungseigentümer sind daher gut beraten, eines der 3.000 Unternehmen zu beauftragen, das Mitglied in einem VDIV-Landesverband ist, da unsere Mitglieder sich verpflichtet haben, die gesetzliche Weiterbildungspflicht von 20 Stunden in drei Jahren auf mindestens 45 Stunden anzuheben, so abschließend VDIV Deutschland Geschäftsführer Martin Kaßler.
Das Gesetz tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.
Am Jahresende 2019 erhielten rund 504.400 private Haushalte Wohngeld. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug der Anteil der Wohngeld beziehenden Haushalte an den rund 41,5 Millionen Privathaushalten im Land damit 1,2 Prozent. Die Zahl der Empfängerhaushalte ist gegenüber dem Jahr 2018 mit 548.000 um rund acht Prozent zurückgegangen.
Am häufigsten waren private Haushalte Ende 2019 in Mecklenburg-Vorpommern auf Wohngeld angewiesen. Dort war lag ihr Anteil bei 2,4 Prozent. In Bayern war er mit 0,6 Prozent am geringsten. Bei 95 Prozent aller betroffenen Haushalte handelt es sich um sogenannte reine Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld haben. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch dieser Haushalte betrug 153 Euro. Bei wohngeldrechtlichen Teilhaushalten lag er mit 158 Euro geringfügig höher. Die Höhe des Wohngeldanspruches ist abhängig von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder. Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gaben Bund und Länder im Jahr 2019 zusammen 953,6 Millionen Euro für Wohngeld aus.
Industrie, Bau, Handel und Dienstleister haben im August saison- und kalenderbereinigt 1,3 Prozent weniger eingenommen als im Vormonat, so die vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Damit liegt der Umsatz der gewerblichen Wirtschaft 4,7 Prozent niedriger als im Februar, dem Monat vor Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie.
Die Einnahmen der gewerblichen Wirtschaft hatten sich nach einem Tiefpunkt im April 2020 in den drei Folgemonaten deutlich erholt. Für den August zeichnet sich nun erstmals wieder ein Umsatzrückgang ab. Die Statistiker weisen jedoch darauf hin, dass sich dies durch Nachmeldungen noch ändern kann.
Der Frühindikator für die Konjunkturentwicklung der gewerblichen Wirtschaft wird aus den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen ermittelt. Er ermöglicht frühzeitige Aussagen zur Umsatzentwicklung, noch bevor die amtlichen Ergebnisse aus den Erhebungen nach Wirtschaftsbereichen vorliegen, weist jedoch noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählt daher zu den experimentellen Daten. So mussten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes seit Beginn der Veröffentlichungen für Berichtsmonat April die kurzfristigen, anhand unvollständiger Informationen berechneten Veränderungsraten zum Vormonat später jeweils um zwei bis drei Prozentpunkte nach oben revidiert werden. Falls für den August eine vergleichbare Revision vorgenommen werden muss, ergäbe sich auch für diesen Monat ein Plus für die Umsatzentwicklung.
Vor knapp 15 Monaten haben die Mitglieder der Kommission Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik (Baulandkommission)" ihre Handlungsempfehlungen vorgestellt, wie möglichst schnell zusätzliches Bauland an den Markt gebracht und der Wohnungsbau beschleunigt werden kann. Nun wurde in Berlin eine Zwischenbilanz gezogen. Volkmar Vogel, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, betonte, die bauland- und liegenschaftspolitischen Aktivitäten seien auf allen föderalen Ebenen intensiviert worden. Die Mobilisierung von Bauland erfordere jedoch das Ineinandergreifen vieler einzelner Maßnahmen mit unterschiedlichen Zeithorizonten.
Ein Ergebnis der Arbeit der Baulandkommission ist der vom BMI vorgelegte Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes. Er beinhaltet unter anderem Anpassungen und Ergänzungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie sollen eine aktive kommunale Bodenpolitik erleichtern.
Als weitere Resultate benennt das Bundesministerium diverse Neuerungen, welche die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) betreuten Liegenschaften betreffen: Für entbehrliche Bundesgrundstücke der BImA wurden die Verfahren, Konditionen und Preisabschläge weiter auf die Bedürfnisse der Kommunen und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausgerichtet. Die bisher nur für die BImA geltende Verbilligungsrichtlinie ab dem 1.1.2020 für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus ist auch auf das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) übertragen worden.
Die verstärkte Information, Beratung und Personalschulung von Kommunen, die Einführung der Grundsteuer C, die es den Kommunen ermöglicht, für unbebaute, aber baureife Grundstücke einen höheren Grundsteuerhebesatz festzusetzen und damit einen Anreiz zur Bebauung zu setzen, sowie die Unterstützung der Länder bei der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens und im Rahmen der Novellierung des Wertermittlungsrechts sind aus Ministeriumssicht ebenfalls auf die Empfehlungen der Baulandkommission zurück zu führen.
Vertreter der Immobilienwirtschaft übten teils scharfe Kritik. Die Umsetzung der Impulse der Baulandkommission erfolgt aus ihrer Sicht zu langsam.
Die Bundesregierung hat mit der lange erwarteten Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2021) eines der großen energiepolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Der nun vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, dass der Strom hierzulande bis 2030 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. 2050 soll der gesamte in Deutschland verbrauchte und produzierte Strom klimaneutral sein.
Diese Ziele sollen unter anderem durch den beschleunigten Ausbau von Windrädern und Solaranlagen sowie die Digitalisierung der Stromnetze erreicht werden. Aktuell beträgt der Anteil der erneuerbaren Energien allerdings erst rund 50 Prozent. Vor allem lange Genehmigungsverfahren, fehlende Flächen sowie Proteste und Klagen von Anwohnern und Naturschützern haben den Ausbau insbesondere von Windparks in den vergangenen Jahren erschwert. Die Akzeptanz für die Anlagen soll künftig erhöht werden, indem Kommunen und Bürger finanziell stärker von Windrädern in der Nachbarschaft profitieren. Aus Sicht der Kritiker der Gesetzesnovelle sind die gesteckten Ausbauziele zu gering.
Neben der EEG-Novelle 2021 hat das Kabinett auch die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes mit Regelungen zum Ausbau der Stromnetzt verabschiedet. Die beiden Gesetzesvorhaben bedingen einander, da der Ausbau der Erneuerbaren Energien mit dem dafür notwendigen Netzausbau synchronisiert werden muss.
Das EEG 2021 und das Bundesbedarfsplangesetz werden jetzt in einem nächsten Schritt im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten. Angestrebt ist, dass sie zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Gesetzentwürfe sind » hier zu finden.