Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Bauen in der Stadt soll einfacher werden. Im Kampf gegen Wohnraummangel und steigende Mieten will die Bundesregierung eine neue Baugebietskategorie Urbanes Gebiet einführen. Geplant sind u. a. lockere Lärmvorschriften und beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne. Der Gesetzentwurf wurde vergangenen Mittwoch im Kabinett verabschiedet.
Das Urbane Gebiet soll laut Bundesbauministerium sowohl für Wohnungen als auch für Gewerbe genutzt werden. Kommunen können so eine höhere Dichte und eine bessere Durchmischung erreichen.
Kleine Städte und Ortschaften profitieren von den Bundesmitteln der Städtebauförderung. Nach Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesbauministerium, Florian Pronold, flossen seit dem Start des Städtebauförderungsprogramms 1971 mehr als 7 Milliarden Euro in ländliche Kommunen. Somit erhielten ländliche Kreise rund 47 Prozent der gesamten Städtebauförderung des Bundes.
Diese Investitionen sollen vor allem kleinere Städten und Gemeinden als lebenswerte Orte für Wohnen, Kultur und Arbeit erhalten und auch die Daseinsvorsorge sichern. Die Städtebauförderung ist seit jeher ein wichtiger Baustein der bundesweiten Stadtentwicklungspolitik und wurde zu Beginn der laufenden Legislaturperiode von 455 auf 700 Millionen Euro erhöht. Ab 2017 werden die Fördergelder nochmals auf 790 Millionen Euro jährlich aufgestockt.
Mehr Geld für das Wohnungswesen und den Städtebau
Für den Haushalt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sind 2017 rund 5,6 Milliarden Euro vorgesehen knapp 1 Milliarde mehr als noch 2016. Ein Großteil der Haushaltsmittel rund 3,6 Milliarden Euro stehen dabei für den Wohnungs- und Städtebau zur Verfügung. Die Bundesbauministerin betonte, dass dies einer Steigerung von 24 Prozent entspreche. Von den Geldern soll auch der soziale Wohnungsbau profitieren, dessen Etat verdreifacht wird.
Mitte Dezember 2015 hatte der Bundesgerichtshof im sog. Ramses Urteil (I ZR 228/14) entschieden, dass keine Rechtsgrundlage für eine Gebührenpflicht in Wohnungseigentümergemeinschaften mit eigener Kabelweiterversendung besteht. Die GEMA hatte die Entscheidung des BGH dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt. Dieses nahm die Verfassungsbeschwerde allerdings nicht zur Entscheidung an.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) oder die Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen (VG Media) sind staatlich legitimierte Verwertungsgesellschaften, die Urheber- und Leistungsschutzrechte ihrer Mitglieder wahrnehmen.
Mitte Dezember 2015 hatte der Bundesgerichtshof im sog. Ramses Urteil (Az. I ZR 228/14) entschieden, dass keine Rechtsgrundlage für eine Gebührenpflicht in Wohnungseigentümergemeinschaften mit eigener Kabelweiterversendung besteht. Eine Kabelweiterversendung liegt vor, wenn zeitgleich, unverändert und vollständig Fernseh- oder Hörfunksignale, die durch eine Gemeinschaftsantenne empfangen werden, durch ein Kabelnetz weitergeleitet werden. Die GEMA hatte die Entscheidung des BGH dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt. Das Verfassungsbeschwerdeverfahren (1 BVR 3210/15) wurde von der zweiten Kammer des ersten Senates des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde ist somit hinfällig und das Urteil vor deutschen Gerichten endgültig. Ob die GEMA eine Klärung vor dem Europäischen Gerichtshof anstrengt, bleibt abzuwarten. Somit sind auch Hinweise in Schreiben der VG Media, wonach das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist, nicht wahrheitsgetreu.
Auf Grundlage des BGH-Urteils sieht der DDIV Wohnungseigentümergemeinschaften unabhängig ihrer Größe nicht zur Gebührenzahlung an die GEMA oder analog an die VG Media verpflichtet.
In Reaktion auf den von der Bundesregierung beschlossenen Klimaschutzplan 2050, der eine kurzfristig hinzugefügte zusätzliche Mehrbelastung für den Gebäudesektor in Deutschland enthält, sehen die großen Verbände der deutschen Immobilienwirtschaft vorerst keine Grundlage mehr für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Bundesregierung im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen.
Hintergrund dieser Entscheidung ist die am 11. November 2016 bekannt gewordene durch Bauministerin Hendricks noch kurzfristig veranlasste Verschärfung der Einsparziele im Gebäudesektor um acht Millionen Tonnen CO2 bis zum Jahr 2030.
DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler erklärte hierzu: Unter dem Eindruck der angespannten Wohnungsmärkte in den Ballungsgebieten und des anhaltenden Zustroms nach Deutschland würde eine weitere Verschärfung der energetischen Auflagen den dringend benötigten Neubau bremsen und die Bewirtschaftungskosten weiter nach oben treiben. Dies kann nicht im Interesse der Regierung sein und ist vor allem auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Bündnis-ses für bezahlbares Wohnen und Bauen nicht zielführend.
Die ganze Meldung können Sie der aktuellen » BID Presseinformation entnehmen...
Mit oder ohne? Diese Frage stellte sich Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vor knapp zwei Wochen. Kurz vor der Weltklimakonferenz in Marrakesch legte Bundeswirtschaftsminister Gabriel sein Veto gegen den Klimaschutzplan 2050 ein. Er sah die deutsche Kohle und somit zahlreiche Arbeitsplätze in Gefahr. Erst in letzter Sekunde kam es zu einer Einigung. Der Plan sieht nun eine Verschärfung der Energieeinsparziele vor allem im Gebäudesektor vor.
Konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung bleibt der Plan jedoch weitgehend schuldig. Auch Sanktionen für die Nichterreichung von Zielen sind nicht vorgesehen.
Immobilienwirtschaft wird zusätzlich belastet
Der Gebäudebestand soll bis 2050 nahezu klimaneutral sein dies wurde bereits im vergangenen Jahr beschlossen. Bis zum Jahr 2030 sollen nun, anders als ursprünglich vorgesehen, acht Millionen Tonnen CO2 im Gebäudesektor eingespart werden.
Kritik von den Verbänden
Diese Pläne zur Mehrbelastung der Immobilienwirtschaft stießen bei den Immobilienverbänden auf scharfe Kritik. So wird mit dem kurzfristig geänderten Plan u. a. der Neubau ausgebremst und die Kosten für den Unterhalt einer Immobilie und somit auch die Mieten in die Höhe getrieben. Als Reaktion darauf beschlossen die Verbände, darunter auch der DDIV, die Zusammenarbeit mit der Bundesregierung im Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen vorerst auf Eis zu legen: » Pressemeldung der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland
Elektromobilität fördern
Einsparpotentiale sieht der Plan auch im Verkehrsbereich. Bis 2030 soll eine signifikante Absenkung der Emissionen von PKW erreicht werden. Die Bundesregierung setzt hierbei vor allem auf Elektroautos und strebt daher eine verbesserte Förderung von E-Autos und den Bau von Ladestationen an. Ein Verbot für Dieselautos und Benziner ab 2030 ist nicht vorgesehen.
Kohleausstieg vertagt
Strittig war vor allem der vorgesehene Ausstieg aus der Kohle. Sigmar Gabriel verweigerte der Ministerin kurz vor der Kabinettssitzung seine Zustimmung. Er sah vor allem die von der Kohle abhängigen Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg in Gefahr immerhin werden beide Bundesländer von der SPD regiert. Eine Kommission, die den Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohle diskutieren und den Strukturwandel in den betroffenen Regionen voranbringen soll, wird es erst ab 2018 geben ein Jahr nach der Bundestagswahl also.