Aktuelle Meldungen des DDIV
Viel wird in diesen Tagen darüber diskutiert, wie die Energiewende erfolgreich umgesetzt werden kann. Mit einem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 des BMUB und einem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) des BMWi will die Bundesregierung nun die Weichen neu dafür stellen. Die Programme werden Anfang Dezember dem Bundeskabinett vorgestellt.
Der DDIV, dem die Entwürfe bereits vorliegen, wandte sich vorab in einer Stellungnahme an die beiden federführenden Ministerien: Als Spitzenverband der Immobilienverwalter begrüßt der DDIV die Ankündigung des Bundes, den Blick für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zu schärfen und mit gezielten, im Detail noch konkret zu benennenden Maßnahmen, aktiv zu werden.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass die darin formulierten Ankündigungen und Absichtserklärungen einer weiteren Ausformung unterzogen werden und die eine oder andere angekündigte Maßnahme wie beispielsweise die steuerliche Abschreibung noch auf dem Prüfstand stehen.
Der DDIV wies allerdings in dem Schreiben erneut darauf hin, dass ein erfolgreiches Gelingen der Energiewende maßgeblich vom Sanierungsfortschritt im Gebäudebestand abhängen wird, besonders jedoch durch die Akzeptanz bei WEG. Insbesondere fehle die Einbeziehung des Immobilienverwalters als echter" Treiber von Sanierungsprozessen. Rolle und Bedeutung des Immobilienverwalters müssen in den Förderprogrammen entsprechend berücksichtigt und herausgestellt werden.
Energetische und altersgerechte Sanierungsmaßnahmen sind umfangreich und kostenintensiv. Und trotzdem sie für die Bewohner ein Plus an Lebensqualität und Wertsteigerung bedeuten, schrecken viele Eigentümer vor den Investitionen zurück. Zudem stehen die oft heterogenen Wohnungseigentümergemeinschaften vor enormen Hürden beispielsweise bei der Beantragung von Förderkrediten. Wie sich diese in der Praxis auswirken, stellt das Forschungsprojekt in seinen Ergebnissen dar. Diese werden im Rahmen der Abschlussveranstaltung am 10. Dezember 2014 im Bundesministerium für Wirtschaft ausführlich vorgestellt und die daraus resultierenden Handlungsanweisungen mit Experten aus der Bau- und Immobilienwirtschaft diskutiert.
Interessierten stehen Programm und Anmeldeunterlagen zur kostenfreien Tagesveranstaltung » hier zum Download bereit
Wie jedes Jahr, stellen zum Nikolaustag wieder eine Vielzahl von Kindern und Erwachsenen die geputzten Schuhe vor die Tür. Eine Tradition, die in Mehrfamilienhäusern jedoch zu riskanten Unfällen führen kann. Denn zu viele Schuhe und dauerhaft abgestellte Gegenstände im Treppenhaus und Hausflur sind Stolperfallen, versperren Rettungswege, gefährden Bewohner und sind damit verboten.
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. warnt vor dauerhaft abgestellten Gegenständen in Treppenhaus und Hausflur. Gerade in den Wintermonaten bleiben Schuhe und Regenschirme oftmals im Hausflur zurück. Das macht Schule und verleitet dazu, dort auch andere Gegenstände abzulegen. So wird aus ein Paar Schuhen schnell mal ein ganzes Schuhregal. Allerdings können sich diese als Stolperfallen und Brandbeschleuniger erweisen und damit Mitbewohner wie Besucher gefährden.
Unproblematisch hingegen sind Fußmatten vor der Haustür. Bei schlechtem Wetter können dort auch vorübergehend Schuhe abgestellt werden. Allerdings gehören weder Schuhschränke, noch Garderobenständer, Getränkekästen oder Mülltüten in den Hausflur. Selbst wenn das Treppenhaus breit ist und ein Mindestabstand von rund einem Meter als Rettungsweg freigelassen wird, können Gegenstände gerade bei einem Brand oder Rauchentwicklung die Arbeit der Feuerwehr und die Rettung von Personen stark beeinträchtigen.
Wichtig: Treppenhäuser und Flure gehören zum Gemeinschaftseigentum und können von Eigentümern und Mietern genutzt werden, solange sich die Nachbarschaft nicht beeinträchtigt fühlt. Das dauerhafte Abstellen von Gegenständen im Hausflur hingegen ist untersagt. Die Hausordnung enthält zudem oft spezielle Regelungen. Der DDIV empfiehlt daher einen Blick in die Hausordnung und befürwortet vor allem gegenseitige Rücksichtnahme. Das kurzzeitige Aufstellen von Nikolausstiefeln jedoch wird sicherlich nicht zum Bruch innerhalb der Hausgemeinschaft führen.
Auch im dritten Quartal 2014 stiegen die Kaufpreise auf dem deutschen Immobilienmarkt. Den stärksten Anstieg verzeichnete der vdp Immobilienpreisindex mit 7,2 Prozentpunkten Mehrfamilienhäusern. Der auf Basis echter Transaktionsdaten ermittelte Index legte für den gesamten deutschen Markt von Juli bis September 2014 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 4,8 Prozent zu.
Daneben erlebten auch das selbstgenutzte Wohneigentum (+ 3,1 Prozent), Büroimmobilien (+3,7 Prozent) und Einzelhandelsimmobilien (+3,9 Prozent) einen Aufwärtstrend. Gründe für die weiterhin hohe Preisentwicklung bei Mehrfamilienhäusern sei die unverändert starke Nachfrage von institutionellen und privaten Investoren, als auch das sehr niedrige Zinsniveau und die damit verbundene Suche nach attraktiven Anlagerenditen, so der Herausgeber des Indizes, der Verband Deutscher Pfandbriefbanken (vdp).
Auch das Land Brandenburg will stärker vom Kauf- und Bauboom profitieren und schraubt an der Grunderwerbsteuer: Diese soll ab Sommer 2015 von derzeit fünf Prozent auf 6,5 Prozent angehoben werden. Land und Kommunen können dann mit Mehreinnahmen von rund 50 Millionen Euro rechnen.
Vor wenigen Wochen hatten erst die Länder Nordrhein-Westfalen und das Saarland eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent angekündigt. Mit dem zunehmenden Immobilienboom wird die Steuer für Länder und Kommunen mehr und mehr zur Einnahmequelle - in den Jahren 2010 bis 2013 brachte diese ein Plus von 25 Prozent. In Brandenburg sollen die Mehreinnahmen in Bildung und Infrastruktur investiert werden.
Gemeinsam mit dem Saarland, NRW und Schleswig-Holstein verlangt Brandenburg den bundesweit höchsten Steuersatz. Berlin und Hessen bleiben mit 6 Prozent Grunderwerbsteuer nur wenig darunter. Am wenigsten müssen zukünftige Immobilieneigentümer in Bayern und Sachsen zahlen: dort werden bisher nur 3,5 Prozent der Erwerbskosten fällig. Hier noch einmal die aktuelle Übersicht der Steuersätze:
Schleswig-Holstein |
|
6,5% |
Saarland* |
6,5% |
|
Nordrhein-Westfalen* |
6,5% |
|
Berlin |
6,0% |
|
Hessen |
6,0% |
|
Sachsen-Anhalt |
5,0% |
|
Bremen |
5,0% |
|
Thüringen |
5,0% |
|
Niedersachsen |
5,0% |
|
Mecklenburg-Vorpommern |
5,0% |
|
Rheinland-Pfalz |
5,0% |
|
Baden-Württemberg |
5,0% |
|
Brandenburg** |
5,0% |
|
Hamburg |
4,5% |
|
Bayern |
3,5% |
|
Sachsen |
3,5% |
*ab Januar 2015
**ab Sommer 2015 6,5%