Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Stark erhöhte Feinstaubwerte, Fahrverbote für alte Dieselfahrzeuge und steigende Kraftstoffpreise: Immer mehr Autofahrer steigen um und fahren elektrisch. Dies schont nicht nur die Ressourcen und die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel. Auf dem Forum ElektroMobilität am 1. und 2. Juni in Berlin werden aktuelle Herausforderungen und Trends diskutiert. Mit dabei: Martin Kaßler, DDIV-Geschäftsführer, der fragt: Scheitert die Elektromobilität am Wohngebäudebereich?
Die Krux mit der Ladeinfrastruktur
Während Einfamilienhausbesitzer ihr E-Auto unkompliziert und quasi vor der Haustür sowie jederzeit an der heimischen Steckdose aufladen können, sehen sich Wohnungseigentümer einer diffizilen Rechtslage sowie praktischen Problemen gegenüber. Die Krux liegt dabei in der Ladesäuleninfrastruktur in Mehrfamilienhäusern. Denn, was nutzt eine öffentliche Ladesäule vor der Haustür, wenn der Elektromobilist nicht sicher sein kann, dass die Säule zum Zeitpunkt seiner Wahl auch verfügbar ist. Es bedarf also mehr privater Ladestationen auf Parkplätzen oder in hauseigenen Tiefgaragen. Es gilt daher, auch private Wohnungseigentümer in den Fokus von Politik und Wirtschaft zu rücken, damit der neuen Technologie nicht gleich wieder den Stecker gezogen wird.
Wohnungseigentümer als Multiplikatoren der Energiewende
DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler beleuchtet in seinem Vortrag am 1. Juni vor rund 250 Experten aus Industrie, Politik und Wissenschaft, wie Gesetzgeber, Hersteller und Wohnungseigentümer zusammenarbeiten müssen, damit die Zukunft auf der Straße elektrisch wird. Denn die Elektromobilität revolutioniert nicht nur das Fahren, sondern ist auch ein wesentliches Standbein der bundesdeutschen Klimaschutzpolitik, die auf eine verstärkte Reduktion des CO2-Austoßes in verschiedenen Sektoren so auch im Verkehrsbereich setzt. Auf dem Forum ElektroMobilität e. V. werden diese Problematiken ebenso diskutiert, wie aktuelle technologische Fragen und Aspekte der Digitalisierung.
E-Mobilität im Blick: 25. Deutscher Verwaltertag
Elektromobil wird es auch auf dem 25. Deutschen Verwaltertag am 7./8. September in Berlin. Gemeinsam widmen wir uns der Zukunftsfrage: E-Mobilität und WEG geht das?. Diskutieren Sie mit und erfahren Sie, welche Herausforderungen dabei auf Immobilienverwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften zukommen. Alle Informationen zum Programm und die Möglichkeit zur Online-Anmeldung stehen unter: » www.deutscher-verwaltertag.de zur Verfügung.
Klar, WEG-freundlich formuliert und damit empfehlenswert, so bewertete die Immobilien Zeitung 2011 die Verwalterverträge des DDIV. Damit professionelle Immobilienverwaltungen auch künftig von diesem Mehrwert profitieren, hat der DDIV die Musterverträge aktualisiert. Die aufgefrischten Versionen berücksichtigen die aktuelle BGH-Rechtsprechung und gesetzliche Änderungen, die die Verwalterarbeit nachhaltig prägen.
Neuerung vor allem bei der Vergütung
Wesentliche Modifikationen betreffen die Verwaltervergütung. Zusatzvergütungen und Zusatzkompetenzen sind nun, bis auf wenige Ausnahmen, über weitere Beschlussermächtigungen zugunsten des Verwalters hinterlegt. Eine weitere zentrale Neuregelung erstreckt sich auf die Vergütung. So müssen Endpreise, d. h. Bruttopreise, nun deutlich hervorgehoben werden und gut sichtbar hinterlegt sein. Der Zusatzleistungskatalog entfällt.
Kostenfreier Mehrwert für Mitglieder
Den Mitgliedern der DDIV-Landesverbände stehen die Vertragsvorlagen kostenfrei im Mitgliederbereich des DDIV-Intranets zur Verfügung. Alle anderen interessierten Unternehmen können die angepassten Verträge über den Onlineshop unter » www.ddiv.de käuflich erwerben.
Der Watzmann blieb diesmal unsichtbar. Tagungswetter nannte das der Berchtesgadener Erste Bürgermeister bei seiner Begrüßung. Über 250 Teilnehmer fuhren in diesem Jahr zu den 36. Mietrechtstagen des ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis. Immobilienverwalter aus der ganzen Bundesrepublik hörten Vorträge von Experten: Richter, Rechtsanwälte und Professoren, teils aus der Welt der Wissenschaft, teils handfeste Praktiker.
In diesem Jahr war das Oberthema Bauliche Maßnahmen in der Mietwohnung. Da ging es um ganz konkrete Fragen: Wie muss die Ankündigung einer Baumaßnahme aussehen, damit sie rechtssicher ist? Welche Beeinträchtigungen muss ein Mieter dulden? Wie können sich Modernisierungen auf die Höhe der Miete auswirken? Was gilt, wenn die vermietete Wohnung Teil einer Wohnungseigentumsanlage ist? Welche Rechte haben Mieter wie Vermieter bei baulichen Maßnahmen in der Geschäftsraummiete?
Das Konzept der ESWiD-Veranstaltungen steht unter dem Titel Partner im Gespräch. Entsprechend viel Raum bietet es traditionell den Fragen der Teilnehmenden. In diesem Jahr konnten diese Fragen erstmals per WhatsApp gestellt werden. Von dieser Möglichkeit wurde auch rege Gebrauch gemacht. In den Pausen nach den Vorträgen standen die Referierenden den Teilnehmenden zusätzlich Rede und Antwort.
Noch stärker zur Sache ging es in den drei Arbeitsgemeinschaften. Beim Fallbeispiel Ankündigung einer Modernisierung sowie bei den Themen Lüftungstechnik Technische und juristische Aspekte und Gestaltung der Betriebskostenabrechnung″ blieb keine Frage offen.
Zum Gespräch gab es auch im Rahmenprogramm reichlich Gelegenheit. Auf der Fachausstellung in den Pausen präsentierten sich Anbieter aus dem wohnungswirtschaftlichen Umfeld. Vom Rauchmelder über Fenstersysteme und Energiedienstleistungen bis hin zu Softwareanbietern und solchen von Telekommunikationslösungen sie informierten über ein breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen. Ein geradezu wesentlicher Bestandteil des Tagungsprogramms ist auch der Festabend. Hier bot sich die reichlich genutzte Chance, in angenehmer Atmosphäre Kontakte aufzubauen oder zu vertiefen. Viele der Teilnehmenden sind seit Jahren dabei und sehen sich regelmäßig in Berchtesgaden.
Die Teilnehmenden gaben der Veranstaltung insgesamt gute bis sehr gute Noten. Viele haben angekündigt, auch im nächsten Jahr wieder nach Berchtesgaden zu reisen, die ersten Reservierungen sind schon gemacht. Zum Abschied fiel in diesem Jahr der Schnee in dicken Flocken. Aber vielleicht ist vom 25. bis 27. April 2018 ja auch der Watzmann wieder zu sehen.
Das BMF hat mit dem Schreiben vom 3. Mai die steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit Einkünften aus einem vermieteten oder verpachteten und der Zwangsverwaltung unterliegenden Grundstück veröffentlicht. Dem Schreiben liegt ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10.02.2015 (Az. IX 23/14) zugrunde.
Mit Urteil vom 10.2.2015 (Az. IX R 23/14) äußerte sich der BFH zu den steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters, insbesondere der Einkommensteuerentrichtungspflicht, im Zusammenhang mit Einkünften aus einem vermieteten/verpachteten und der Zwangsverwaltung unterliegenden Grundstück. So ist der Zwangsverwalter nun beispielsweise verpflichtet an der Erstellung der Einkommensteuererklärung des Schuldners mitzuwirken, soweit Besteuerungsgrundlagen zu erklären sind, die im Zusammenhang mit dem zwangsverwalteten Grundstück stehen. Dabei sind Angaben über Einnahmen aus dem vermieteten/verpachteten Grundstück, etwaige Kapitalerträge aus der Verwaltung des Grundstücks und Kosten der Verwaltung sowie Ausgaben für das vermietete/verpachtete Grundstück zu hinterlegen.
Darüber hinaus konkretisiert das Schreiben Regeln für die Zeiträume vor der Bestellung des Zwangsverwalters, Entrichtungspflichten und Mitwirkungspflichten des Zwangsverwalters und die Ermittlung der Einkünfte für den Zeitraum der Zwangsverwaltung.
Das vollständige Schreiben ist auf den » Webseiten des Bundesfinanzministeriums abrufbar.
Die Berliner Regelung zur Mietpreisbremse geht nicht vor den Bundesgerichtshof (BGH). Das Landgericht Berlin bestätigte ein Urteil des Amtsgerichts und sah keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Instruments. Die Berliner Richter erachten das Grundrecht auf Eigentum nicht als verletzt.
Streit um die Nettokaltmiete
Dem Urteil liegt ein handfester Rechtsstreit zu Grunde. Eine Berliner Vermieterin muss ihrem Mieter für einen Zeitraum von fünf Monaten 1.105 Euro zurückzahlen, da die im Mietvertrag vereinbarte Nettokaltmiete deutlich über der in der Mietpreisbremse geregelten Höchstmiete liegt. So zahlte die Vormieterin der Wohnung nur 5,49 Euro pro Quadratmeter. Die Vermieterin schlug ihrem neuen Mieter 3,91 Euro drauf und verlangte 9,40 Euro obwohl die Wohnung unverändert blieb. Der Mieter klagte und berief sich auf die in Berlin geltende Mietpreisbremse. Das Amtsgericht Berlin-Neukölln folgte seiner Argumentation und sprach ihm die Rückzahlung des überhöhten Betrages zu. Die Vermieterin beanstandete das Urteil und sah ihr Recht auf Eigentum eingeschränkt.
Landgericht: Mietpreisbremse begrenzt Mietenanstieg
Das Landgericht Berlin bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Die Mietpreisbremse ist demnach verfassungsgemäß und auch das Grundrecht auf Eigentum wird mit der Regelung nicht grundlegend in Frage gestellt. Die Berliner Richter halten darüber hinaus fest, dass die Mietpreisbremse ein geeignetes Instrument ist, um den Mietpreisanstieg für einen bestimmten Zeitraum einzudämmen auch, wenn damit kein neuer Wohnraum in angespannten Mietmärkten geschaffen werden würde.
Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) haben die Richter des Landgerichts entsprechend nicht zugelassen.
Mietpreisbremse: Maas will nachjustieren
Trotz der höchstrichterlichen Entscheidung: Die Mietpreisbremse hat einen schlechten Ruf. Bundesjustizminister Heike Maas möchte nun nachjustieren und die Regelung an wesentlichen Stellen verschärfen. So sollen Vermieter gezwungen werden, die Miethöhe des Vormieters bekannt zu geben. Darüber hinaus ist auch die Modernisierungsumlage von 11 Prozent deutlich zu hoch angesetzt und sollte bei acht Prozent gedeckelt werden. Mietsteigerung von 30 und 40 Prozent wie in einigen Großstadtlagen sind eindeutig zu hoch. Da müssen wir gegensteuern. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, sagte Maas der Rheinischen Post. Fraglich ist, welchen Gestaltungspielraum der Minister in dieser Legislaturperiode noch hat, denn bereits Ende Juni kommt der Bundestag zu seiner letzten Sitzungswoche zusammen.