Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Das Gebäudeenergiegesetz ist erst einmal vom Tisch. Der Entwurf wurde auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht in der gestrigen Kabinettssitzung, wie ursprünglich vorgesehen, verabschiedet. Die Unionsfraktion kritisiert u. a. den geplanten Niedrigstenergiestandard Effizienzhaus 55 für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand, der mit den Geboten der Wirtschaftlichkeit nicht vereinbar sei und dem Ziel, verlässliche Rahmenbedingungen für bezahlbares Bauen und Wohnen zu gewährleisten, widerspreche. Eigentlich sollte das Gesetz noch im Februar verabschiedet werden und im Januar 2018 in Kraft treten.
Der Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerin sah u. a. vor, das Energieeinsparrecht für Gebäude mit der Zusammenlegung von EnEG, EEWärmeG und EnEV zu vereinheitlichen. Darüber hinaus sollte die Berechnung der Primärenergiefaktoren unter Berücksichtigung der Klimawirkung einzelner Energieträger sowie deren Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung weiterentwickelt werden. Der Ausstellung von Energieausweisen sollte in Zukunft eine Vor-Ort-Begehung, mindestens jedoch die Analyse geeigneter Bildaufnahmen vorausgehen.
Immobilienwirtschaft will nachbessern
Bereits im Vorfeld wurde Kritik laut. So erachtet die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), in der auch der DDIV vertreten ist, insbesondere die Festlegung des Energieeffizienzhausstandards 55 für neu zu errichtende Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand für nicht zielführend. Diese strikte Verschärfung kann zu einer Verteuerung der Herstellungskosten führen und sollte sehr gründlich in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Der Gebäudesektor ist zwingend auf praxisnahe Berechnungen und realistische Amortisationszeiten angewiesen, so Andreas Ibel, Vorsitzender der BID. Demgegenüber begrüßt das Bündnis den Verzicht auf eine Verschärfung des Neubaustandards für Wohngebäude. Das Verbändebündnis rät in seiner Stellungnahme dazu, den bisherigen EnEV 2016-Standard beizubehalten und außerdem frühzeitig auch Eigentümer- und Nutzerperspektiven über die wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen Verbände in die Weiterentwicklung des GEG einfließen zu lassen.
Abwasser, Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Schornsteinfeger oder der Rundfunkbeitrag: Haushalte müssen für viele Dienstleistungen rund ums Wohnen oftmals tief in die Tasche greifen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) ermittelte die Wohnnebenkosten in den 16 deutschen Landeshauptstädten. Das Ergebnis: in Saarbrücken ist Wohnen am teuersten.
Die Saarbrücker müssen jährlich durchschnittlich 2.196 Euro für anfallende Nebenkosten ausgeben. In München sind es dagegen nur 1.643 Euro. Laut BdSt treiben vor allem die Grundsteuer, die Grunderwerbsteuer und andere staatliche Gebühren die Wohnkosten in die Höhe. Private Haushalte würden somit zusehends belastet und haben weniger Geld in der Haushaltskasse. Der Steuerzahlerbund kritisierte daher, dass der verfügbare Spielraum zur Entlastung der Bürger nicht ausreichend genutzt werde und wohnen somit immer teurer werde.
Große regionale Unterschiede
Für das Ranking wurden die Wohnnebenkosten für einen Musterhaushalt mit drei Personen in innerstädtischer Lage ermittelt. Dabei zeigten sich teilweise jedoch deutliche Unterschiede. So muss beispielsweise nicht in allen Bundesländern für die Straßenreinigung gezahlt werden. Während die Straßenreinigung in Potsdam, Hamburg oder Stuttgart kostenfrei ist, müssen die Wiesbadener rund 182 Euro jährlich für eine saubere Straße berappen. Ähnliche Unterschiede gibt es auch bei den anfallenden Abfallgebühren oder Trinkwasserpreisen.
Leerstand, Mietpreisverfall oder Wasserschäden: Wohnungen lassen sich oftmals aus vielen Gründen nicht (mehr) vermieten. Vermieter können nach §33 des Grundsteuergesetzes noch bis 31. März einen Erlass von der Steuer bis zu 50 Prozent beantragen, wenn Sie 2016 keine oder nur sehr geringe Mieteinnahmen vorweisen können.
Sofern die Mietausfälle ohne eigenes Verschulden entstanden sind und die Erträge mehr als 50 Prozent hinter dem üblichen Rohertrag zurückliegen, werden Vermietern 25 Prozent erlassen. Wenn überhaupt keine Einnahmen zu verzeichnen sind, werden 50 Prozent gewährt.
Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Köln, Stuttgart, Frankfurt oder München: die Top-7 deutschen Großstädte verzeichneten 2015 einen neuen Zuwanderungsrekord. Rund 400.000 Menschen vorwiegend aus ländlichen Regionen zog es in die Städte und Metropolregionen und sie alle benötigen Wohnraum. Laut einer aktuellen Studie des IW Köln müssten in den sieben deutschen Städten bis zum Jahr 2020 mehr als 88.000 Wohnungen errichtet werden, um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden. Bundesweit fehlen demnach jährlich 385.000 Wohnungen. Allerdings seien zwischen 2011 und 2015 durchschnittlich nur 32 Prozent der benötigten Wohneinheiten entstanden.
Die Folge: steigende Kauf- und Mietpreise
Naturgemäß sind in städtischen Lagen vor allem Zwei- oder Dreizimmerwohnungen stark nachgefragt. Jedoch liegt die Bauquote für dieses Segment in den Top-7 nur zwischen 26 und 29 Prozent. Zu wenig, um den steigenden Bedarf dauerhaft zu decken. Die Folge: Mieten und Wohnungspreise für kleinere Einheiten klettern in ungeahnte Höhen.
Die Lösung: mehr Bauland, weniger Bürokratie
Die Kölner Wirtschaftsforscher resümieren, dass es vor allem in Großstädten mehr Flächen für Neubauprojekte braucht und Bauland effizienter genutzt werden müsse, um die hohe Nachfrage abzufedern. Hier sei auch das Umland der sog. Speckgürtel in Betracht zu ziehen, das für viele Menschen zunehmend eine Wohn-Alternative wird. Zudem müssen bürokratische Stellschrauben, u. a. Verordnungen und baurechtliche Vorgaben für Umbauten oder Aufstockungen, gelockert werden, damit Investoren und Eigentümer Bauprojekte zeitnah realisieren können.
Die Studie kann auf der Webseite des » IW Köln heruntergeladen werden.
Die Sanierungsrate ist auch weiterhin viel zu gering: zu diesem Ergebnis kommt die Deutsche Energieagentur (dena) in ihrem jüngst veröffentlichten Gebäudereport. Die dena untersuchte verschiedene Teilbereiche der Gebäudeenergieeffizienz, u. a. den Absatz von Heizungen oder Dämmstoffen, um die Veränderungen der vergangenen Jahre zu beurteilen. Von der politisch angestrebten Verdopplung der Sanierungsrate ist der Gebäudebestand demnach jedoch weit entfernt.
Zwischenziele in Gefahr
Die Zahlen sind ernüchternd. Bereits das Zwischenziel, den Wärmebedarf von Gebäuden bis zum Jahre 2020 um 20 Prozent zu reduzieren, wird wohl um etwa zwei Jahre verfehlt. Auch die Vorgabe, bis 2020 rund 40 Prozent der Treibhausgasemissionen einzusparen, ist demnach kaum noch erreichbar. Die geringe Sanierungsrate führe demnach dazu, dass immer weniger Zeit zur Umsetzung energetischer Sanierungen zur Verfügung steht. Der Handlungsdruck auf die Bundesregierung steigt somit spürbar.
Förderung ist das A und O
Für die Experten der Deutschen Energieagentur greift vor allem die bisherige Förderung von Sanierungsmaßnahmen deutlich zu kurz. Die dena fordert angesichts dessen mehr Anreize für Eigentümer, damit diese in energetische Sanierungen investieren und spricht sich für eine Ausweitung der Förderinstrumente und bessere Konditionen aus.
Die Schlussfolgerungen bestätigen die » jüngsten Forderungen des DDIV. Der Berufsverband sprach sich anlässlich der stagnierenden Sanierungstätigkeit insbesondere in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) für einen Weiterbildungszuschuss für Immobilienverwalter aus. Nur qualifizierte Verwalter können Sanierungsprozesse ankurbeln und professionell begleiten. Ein staatlich geförderter Weiterbildungszuschuss ist daher dringend geboten, sonst scheitert die Energiewende im Gebäudebereich am Ende an den WEG, kommentiert DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.