Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Bei der Wartung von Aufzügen oder der Umsetzung der Trinkwassernovelle ist auch der Immobilienverwalter gefordert. Doch wer haftet eigentlich, wenn etwas schief geht? Der DDIV klärte im Rahmen von zwei After-Work-Shops am 28. und 29. Juni in Berlin und Hamburg auf. Mit dabei waren auch Experten von der Wowiaqua GmbH und der Wowilift GmbH.
Hoher Informationsbedarf
Länger als eigentlich angesetzt, tauschten sich die jeweils rund 20 Teilnehmer auf den After-Work-Shops mit Kollegen und Fachleuten aus. Dabei zeigte sich schnell: Der Informationsbedarf zu Aspekten der Betreiberhaftung ist groß und das Thema wirft immer wieder Fragen auf. In den interaktiven Runden, die viel Raum für Nachfragen und Diskussionen boten, konnten sich die Teilnehmer wertvolle Expertentipps einholen.
Rechtsanwalt Thomas Hannemann eröffnete die Veranstaltung und klärte aus juristischer Sicht über die Haftungsrisiken des Verwalters auf. Die anschließende Podiumsdiskussion richtete den Fokus auf die Praxis. Kerstin Huck, Geschäftsführerin der Wowilift GmbH und Johanna Hoppe, Geschäftsführerin der Wowiaqua GmbH, kennen die Sorgen und Nöte der Verwalter auch aus eigener langjähriger Praxis und waren ideale Ansprechpartnerinnen für konkrete Fragen. Anhand praktischer Fallbeispiele veranschaulichten die Experten aktuelle Problematiken und zeigten Lösungsmöglichkeiten auf. Ausreichend Zeit für den weiteren Austausch und intensive Netzwerkarbeit bot auch der abschließende Imbiss.
Fachforum 15. August: Haftungsrisiken von A bis Z
Der DDIV greift das Themenfeld auch im Rahmen eines ganztägigen Fachforums am 15. August in Leipzig auf. Die Teilnehmer erfahren aus erster Hand, welche Haftungsrisiken aus dem Verwaltervertrag lauern oder wie unwirksame Klauseln in Energielieferungs- und Messdienstverträgen umschifft werden können. Informationen zum Programm und zur Anmeldung unter: » Fachforum 15. August in Leipzig
Bereits im vergangenen Jahr rief das Bundesbauministerium ein Förderprogramm für nachhaltige und bezahlbare Wohnprojekte für Studierende in Leben. Die Apartments können zu einem späteren Zeitpunkt in altersgerechte Wohnungen umgewandelt werden und bieten so Lösungen für nachhaltiges Wohnen in Großstädten. Nach Bochum und Wuppertal erhielt nun auch Berlin Fördergelder für ein erstes Projekt.
Die Wohnraumknappheit schlägt sich zunehmend auch auf den Markt für Studentenwohnungen aus. Um die Situation in Universitätsstädten zu entspannen, fördert das Bauministerium bis Ende 2018 dreißig Projekte, die kleine und flexible Wohneinheiten, sog. Variowohnungen, errichten. Die Wohnungen verfügen über mindestens 20 Quadratmeter und dürfen maximal 280 Euro Warmmiete kosten. Das Besondere: Die Wohnungen können später ohne große Baumaßnahmen beispielsweise in seniorenggerechte Einheiten umgewandelt werden und so einem neuen Markt zur Verfügung stehen. Das Studentenwerk Berlin erhielt nun als drittes Projekt den Zuwendungsbescheid über 689.000 Euro für einen Neubau mit 50 Wohnplätzen.
Geplant ist die Förderung weiterer 27 Vorhaben im ganzen Bundesgebiet. Die Fördergelder stammen aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung. Das Ministerium rechnet mit Ausgaben von insgesamt bis zu 67 Millionen Euro.
Smartphone, Tablet-PC, Apps und digitale Anwendungen sind auch im Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Die KfW-Bankengruppe unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Implementierung digitaler Arbeitsprozesse mit zinsgünstigen Krediten. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und auch Freiberufler, die länger als zwei Jahre am Markt sind.
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit fördert u. a. Verfahren zur Implementierung bzw. Vernetzung von digitalen Systemen. Auch Maßnahmen zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie bzw. Unternehmensorganisation auf die Digitalisierung können mit dem zinsgünstigen Förderprogramm begleitet werden. Dies umfasst z. B. den Aufbau digitale Plattformen und digitale Vertriebskanäle, Datensicherheitskonzepte oder auch Social-Media-Kommunikationsstrategien. Erhältlich sind bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben für Investitionen und Betriebsmittel. Der Kreditmindestbetrag liegt bei 25.000 Euro.
Alle Informationen sind auf der » Webseite der KfW-Bank abrufbar.
Der Bundesrat stimmte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 7. Juli der neuen Verordnung zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien zu. Die Entsorgung von Styropordämmplatten wird nach dem Moratorium im Dezember 2016 nun einfacher und günstiger.
Dämmstoffe, die das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, werden nun nicht mehr als gefährlicher Sondermüll eingestuft. Eine Sondergenehmigung für die Entsorgung ist somit nicht mehr erforderlich. Die nun verabschiedete Verordnung sieht allerdings ein Getrenntsammlungsgebot sowie ein Vermischungsverbot vor. Des Weiteren muss künftig nachgewiesen werden, dass die Materialien ordnungsgemäß beseitigt oder verwertet wurden. Die Verordnung tritt planmäßig einen Monat nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
DDIV: Verordnung vereinfacht die Arbeit von Verwaltungen
Der DDIV begrüßt die Entscheidung: Immobilienverwaltungen haben nun eine einfache und transparente Grundlage zur Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen, kommentiert DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Der Verband wies bereits im Frühjahr 2016 im Rahmen der BID darauf hin, dass eine angedachte Verschärfung der Entsorgungsregelungen die fachgerechte Beseitigung unverhältnismäßig verteuere. Die Regelung wurde daraufhin - auch auf Druck der BID - Ende Dezember 2016 für ein Jahr ausgesetzt, um Bund und Ländern Zeit einzuräumen, eine neue Verordnung auszuarbeiten.
Wie steht es eigentlich um die E-Mobilität in Deutschland? Zu Beginn des Jahres 2017 verfügten in Deutschland rund 55.000 Fahrzeuge über einen Elektro- oder Plug-In Hybridantrieb. Davon wurden 34.022 Fahrzeuge rein batterieelektrisch angetrieben. Die räumliche Konzentration ist dabei unterschiedlich. So liegt die Quote in deutschen Großstädten (ab 100.000 Einwohner) bei 193 Elektrofahrzeugen bzw. Plug-In Hybride pro 100.000 Einwohner, während in ländlichen Kreisen die Quote lediglich bei 87 Fahrzeugen pro 100.000 Einwohner liegt. Daher verwundert es auch nicht, dass in den Großstädten Berlin und Hamburg mit 195 bzw. 193 E-Mobile bzw. Plug-In Hybride je 100.000 Einwohnern die höchsten Quoten zu verzeichnen sind.
Die Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge erhöhten sich im Juni 2017 auf 2.196 PKW oder um 163,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Insgesamt wurden von Anfang Januar bis Ende Juni 2017 bereits 10.189 E-Fahrzeuge zugelassen. Im gleichen Zeitraum wurden knapp 1 Million Benziner zugelassen.
Der Umweltbonus, durch den der Absatz an Elektroautos mit 4.000 Euro je Fahrzeug und bei Plug-In Hybriden mit 3.000 Euro je Fahrzeug angekurbelt werden soll, wurde bis Ende Juni 13.083 Mal für reine Batterieelektrofahrzeuge und 9.937 Mal für Plug-in-Hybride in Anspruch genommen. Spitzenreiter unter den E-Mobilen war mit 3.149 Anträgen der BMW i3. Rechnerisch sind bis zum Sommer 2019 mehr als 300.000 Förderungen möglich.
Bundesregierung hält am Fernziel fest
Die Zahlen sind ernüchternd. Dennoch hält die Bundesregierung hält am Kernanliegen und selbstgesteckten Ziel, bis 2020 eine Millionen Elektroautos auf deutsche Straßen zu bringen, fest. Dies geht aus einer Antwort (18/12034) auf eine Kleine Anfrage (18/1267) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Koalition verwies dabei auf den erfolgreich eingebrachten Umweltbonus und die nach ihrer Einschätzung positiven Zulassungszahlen der Jahre 2009 bis 2016.
DDIV: Private Ladeinfrastruktur fördern
Umweltbonus und die Förderung der öffentlichen Ladeinfrastruktur greifen zu kurz und vernachlässigen das enorme Potential von Wohnungseigentümergemeinschaften. Der DDIV plädiert daher für ein 100 Mio. Euro Sofortprogramm zur Förderung der privaten Ladeinfrastruktur. DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler bringt diese Position in einem aktuellen » Kommentar auf den Punkt.