Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Mit dem neuen Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zu den Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem FATCA-Abkommen, wurden nun jegliche Konten von Wohnungseigentümergemeinschaften von den Meldepflichten ausgenommen. Dies geht vor allem auf die Initiative des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) zurück.
Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ist Teil eines Gesetzes der Vereinigten Staaten von Amerika, das Steuerhinterziehung von US-Bürgern verhindern soll. Die Bundesrepublik Deutschland und die USA haben sich demnach darauf verständigt, durch gegenseitigen Informationsaustausch eine effektive Besteuerung ihrer jeweiligen Bürger sicherzustellen. Demnach müssen in Deutschland Personen hinsichtlich ihrer US-Steuerpflicht eindeutig identifiziert werden. Bereits der Verdacht, dass eine Person steuerpflichtig in den USA sein könnte, soll für Finanzinstitute die Pflicht auslösen, dieser Vermutung nachzugehen.
Das Bundesministerium für Finanzen hatte Ende 2015 in einem Entwurfsschreiben Rücklagenkonten von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Treuhandkonten und Mietkautionskonten von den Meldepflichten nach FATCA ausgenommen. Allerdings gab es keine Aussagen bezüglich WEG-Kontokorrentkonten, offenen WEG-Fremdkonten und Objektkonten. In der Vergangenheit wurden Immobilienverwaltungsunternehmen bereits dazu aufgefordert, eine Selbstauskunft für jedes einzelne Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft einzuholen. Eine Überprüfung aller Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) auf eine US-amerikanische Staatsbürgerschaft hätte einen nicht zumutbaren zeitlichen und bürokratischen Aufwand für die WEG und den Verwalter dargestellt, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des DDIV.
Der DDIV suchte daher mit den zuständigen Stellen im Bundesfinanzministerium das Gespräch und drängte auf eine generelle Ausnahmeregelung für alle WEG-Konten. Dieser Bitte wurde mit dem nunmehr veröffentlichten Anwendungsschreiben entsprochen. Sämtliche WEG-Konten sind daher zukünftig vom automatischen Datenaustausch nach FATCA ausgenommen.
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Das Bayerische Kabinett beschloss Anfang März höhere Strafen für die Zweckentfremdung von Wohnraum. Künftig müssen Eigentümer oder Vermieter, die ihre Wohnung in Gebieten mit besonderem Wohnraummangel dauerhaft dem Wohnungsmarkt entziehen mit bis zu 500.000 Euro Bußgeld rechnen. Der Gesetzentwurf wurde bereits am 7. März beschlossen.
Die Landesregierung des Freistaates möchte es Gemeinden und Städten mit akutem Wohnraummangel so ermöglichen, Wohnungen noch effektiver zu schützen und eine Vermietung an Touristen so ausschließen. Bisher betrug das Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Verbesserung der Durchsetzung des Verbots vor.
Airbnb und Wimdu sind (fast) überall. Nicht nur die bayerischen Städte kämpfen mit Wohnraummangel und zweckentfremdeten Mietwohnungen. Auch in Berlin, Freiburg und Stuttgart gilt seit einigen Jahren das sog. Zweckentfremdungsverbot. Vermietern, die ihre (meist zentral) gelegenen Wohnungen als Ferienwohnungen vermieten und somit dem Mietwohnungsmarkt entziehen, drohen je nach Stadt Bußgelder in Höhe bis zu 100.000 Euro. Ob das Gesetz wirklich ein Hebel ist, um den Wohnraummangel insbesondere in Großstädten wirksam zu bekämpfen, ist jedoch umstritten.
Viel erreicht, aber auch noch viel zu tun: so der Tenor der Zwischenbilanz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu den bisher erreichten Energieeinsparzielen im Gebäudebereich. So seien vor allem im Wärmebereich noch weitere Anstrengungen notwendig, um einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.
Wärmebedarf muss aufholen
Insbesondere beim Wärmebedarf von Gebäuden besteht dem Bericht nach Verbesserungspotential. Dieser lag 2015 bei -11,1 Prozent. Das Ziel für 2020 beträgt jedoch -20 Prozent. Demgegenüber wurde der Anteil der Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch bereits fast erreicht. 13,2 Prozent der erzeugten Energie stammten 2015 bereits aus regenerativen Energien. Das Ziel für 2020 liegt bei 14 Prozent. Auch der Primärenergiebedarf konnte zwischen 2008 und 2015 um 15,9 Prozent spürbar gesenkt werden.
Bundesregierung setzt auf Förderung
Bereits 2015 verabschiedete die Bundesregierung die Energieeffizienzstrategie Gebäude und setzte damit auf einen Mix aus Förderung, Beratung und Weiterentwicklung der Anforderungen an Gebäude. Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen werden über verschiedene Förderprogramme bis zum Jahr 2020 mit mehr als 17 Milliarden Euro bei ihren Investitionen in Energieeffizienz unterstützt und können dabei u. a. Fördermittel der KfW oder des Marktanreizprogramms (MAP) in Anspruch nehmen.
Die DOMUS Software AG ist neuer Premiumpartner des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (DDIV). Ziel der strategischen Partnerschaft ist es, die Immobilienverwalterbranche zukunftssicher aufzustellen und insbesondere die Themen Digitalisierung und Prozessoptimierung in der mittelständischen Immobilienwirtschaft zu verankern.
Die Digitalisierung macht auch vor der Immobilienwirtschaft nicht Halt. Wir freuen uns daher sehr, mit DOMUS einen weiteren Spezialisten für wohnungswirtschaftliche Softwaresysteme ab sofort an Bord zu haben, der mit uns gemeinsam die Branche in die digitale Zukunft führen möchte, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Die DOMUS Software AG wurde 1974 gegründet und schrieb das erste Hausverwaltungsprogramm. Das Produkt DOMUS NAVI wurde 2015 auf der Bestenliste des Innovationspreises-IT der Initiative Mittelstand gelistet und ist die erste Immobiliensoftware, die zertifizierter Softwarepartner der DATEV wurde. Seit 2016 können die Nutzer auch ihre Mieter, Eigentümer und Dienstleister über eine separate Plattform in die DOMUS-Welt integrieren.
Stephanie Baretzky, Vorstandsmitglied der DOMUS Software AG ergänzt: Der DDIV ist die ideale Plattform für unsere Dienstleistungen. Wir möchten gemeinsam mit dem Spitzenverband der Immobilienverwaltungen passgenaue Lösungen entwickeln und den Verwalter in seine weitgehend papierlose Zukunft aktiv begleiten. Der DDIV ist dabei unser Innovationspartner.
Die Deutschen sind eine Nation von Mietern. Nur 45 Prozent wohnen in den eigenen vier Wänden im Vergleich der OECD-Staaten liegt Deutschland damit auf dem vorletzten Platz. Eine besonders hohe Eigentumsquote gibt es dagegen in der Slowakei und in Litauen. In diesen Ländern leben 90 Prozent der Bevölkerung im Wohneigentum.
Mit 60 Prozent ist der Anteil der deutschen Eigentümer im Saarland am höchsten. In Berlin können dagegen nur rund 14 Prozent eine Wohnung oder ein Haus ihr Eigen nennen. Trotz steigender Mieten und des weiterhin anhaltenden Immobilienbooms insbesondere in Städten und der nach wie vor günstigen Finanzierungskonditionen stagniert die Wohneigentumsquote in Deutschland seit mehr als zehn Jahren. In anderen europäischen Staaten liegt diese Quote oftmals bei weit mehr als 60 Prozent.
Übrigens: nur die Schweizer mieten noch mehr: nur rund 40 Prozent unserer Nachbarn leben in den eigenen vier Wänden.