Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Seit seinem Inkrafttreten im März 2016 stand die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) in der Kritik. Anfang April 2017 wurden die Regeln auf Druck der deutschen Kreditwirtschaft erstmals angepasst. Nun steht eine erneute Korrektur ins Haus. So sollen die Hürden für eine Anschlussfinanzierung gesenkt werden.
Mehr Sicherheit für Eigentümer
Scheidung, Nachwuchs oder ein gesunkenes Einkommen: Es gibt zahlreiche Gründe, warum Darlehensnehmer in finanzielle Nöte geraten. Damit Eigentümer künftig davor geschützt werden in Zeiten privater Engpässe ihr Haus oder ihre Wohnung zu verlieren, sollen Banken und Kreditgeber bei der Prüfung von Anschlussfinanzierungen oder Umschuldungen auch die persönliche Situation der Kreditnehmer stärker berücksichtigen dürfen. Nach den jetzigen Regeln verhindert eine allzu strenge Überprüfung möglicherweise eine erforderliche Anschlussfinanzierung.
Brüssel gibt grünes Licht
Das Bundesjustizministerium erarbeitet derzeit gemeinsam mit Verbraucherschützern und Kreditinstituten, wie Banken in Not geratenen Kreditnehmern künftig entgegen kommen können, damit Finanzierung nicht platzen und die Eigentümer ihre vier Wände nicht verlieren. Insbesondere die Regeln zur Anschlussfinanzierung stehen hier auf dem Prüfstand. Für diese erneute Anpassung im deutschen Recht hat das Finanzministerium eigens die Erlaubnis der EU-Kommission eingeholt, denn die WIKR ist eine europäische Richtlinie.
Fassade, Fenster, Dach oder Heizung: Irgendwann kommt jedes Haus in die Jahre. Damit erforderliche Sanierungen nicht auf die lange Bank geschoben werden, sanieren viele Eigentümer Schritt für Schritt. Mit dem Sanierungsfahrplan der dena behalten Eigentümer den Überblick staatliche Förderung inklusive.
Leitfaden für Sanierungen
Der Fahrplan illustriert sanierungswilligen Eigentümern die individuellen Möglichkeiten einer Modernisierung. Die Darstellung bedient sich dabei der bereits bekannten Farbskala im Energiebereich und ist dank der farbgeleiteten Gestaltung leicht nachvollziehbar. Alle Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes sind so auf einen Blick zu erfassen. Welche Sanierungsmaßnahmen in Frage kommen und sich am Ende auch rechnen, richtet sich dabei nach den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Hauseigentümer und der Gebäudesubstanz.
Förderung für WEG
Ab 1. Juli wird der Sanierungsfahrplan vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Vor-Ort-Beratung gefördert und als Ergebnis der Energieberatung anerkannt. Das BAFA übernimmt hierbei 60 Prozent der förderfähigen Kosten, 1.100 Euro für Gebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Beratungsbericht in der Eigentümerversammlung erläutert wird.
Weitere Informationen zum Sanierungsfahrplan sind auf den » Internetseiten der dena abrufbar.
Zum dritten Mal in Folge lobt der DDIV Stipendien für immobilienwirtschaftliche Fortbildungen am EBZ, dem Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, aus. Bewerben können sich sowohl erfahrene Mitarbeiter aus allen Bereichen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft als auch interessierte Quereinsteiger.
Der Fachkräftemangel in der Immobilienwirtschaft ist allgegenwärtig: aktuell sehen 80 Prozent der Immobilienverwalter Schwierigkeiten darin, qualifiziertes Personal für ihre Unternehmen zu finden. Über ein Viertel der Unternehmen können dabei freie Stellen nicht besetzen. Beste Chancen also für Nachwuchskräfte wären da nicht die hohen Anforderungen an die Tätigkeit und die Erwartungen der Eigentümer. Kaufmännisches Fachwissen, technisches Grundverständnis und rechtliche Expertise sind die Grundvoraussetzungen für den nachhaltigen beruflichen Erfolg als Immobilienverwalter. Dem DDIV und seinen Landesverbänden ist die Qualifizierung von Fach- und Führungskräften daher seit langem ein besonderes Anliegen, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Gemeinsam mit seinem Bildungspartner, dem Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) fördert der DDIV bereits zum dritten Mal in Folge jeweils eine Weiterbildung im Fernlehrgang Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK/EBZ) sowie im Fernlehrgang Geprüfte/r Immobilienverwalter/in (EBZ). Klaus Leuchtmann, Vorstandsvorsitzender des EBZ, ergänzt: Um die künftigen Fach- und Führungskräfte der Branche zielgerichtet zu unterstützen, bieten das EBZ und der DDIV berufsbegleitende Stipendien mit besonderem Mehrwert für jedes Berufslevel an. Die Stipendiaten profitieren dabei von der Flexibilität und Qualität der Ausbildungsinhalte.
Weiterbildung neben dem Beruf
Die Fernlehrgänge bestehen aus wechselnden Selbstlern- und Präsenzphasen und richten sich damit insbesondere an Berufstätige. Mit dem Stipendium kann man sich voll und ganz auf die Ausbildung konzentrieren ideal auch für die Weiterbildung mit Kind und Job, berichtet Manuela Jarmer, Stipendiatin aus dem vergangenen Jahr.
Die Ausschreibungsunterlagen und weitere Informationen sind unter » www.ddiv.de/stipendien erhältlich. Bewerbungsschluss ist der 14. Juli 2017.
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Auch in diesem Jahr startet der DDIV die Ausschreibung zum Immobilienverwalter des Jahres. Immobilienverwaltungen sind bis 30. Juni 2017 aufgerufen, Verwaltungsmodelle und Vergütungskonzepte zur erfolgreichen Verwaltung von kleinen und heterogenen Eigentümergemeinschaften einzureichen. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Festabends des 25. Deutschen Verwaltertages am 7. September im ESTREL Hotel Berlin statt.
Die meisten Mehrfamilienhäuser in Deutschland bestehen laut Statistischem Bundesamt aus drei bis sechs Wohneinheiten. Darunter fallen auch viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Doch kleine Eigentümergemeinschaften haben es bei der Suche nach einer professionellen Immobilienverwaltung zunehmend schwer wie eine jüngste Umfrage des DDIV ergab. Dabei werden die Gemeinschaften oft als zu aufwendig und unrentabel beschrieben.
Auch schwierige und nicht einfach zu verwaltende WEG gelten auf Grund ihres Konfliktpotentials oftmals als sprichwörtlicher Tanz auf dem Vulkan und erfordern einen erhöhten Verwaltungsaufwand.
Der DDIV sucht in diesem Jahr daher nach Strategien, Modellen und Konzepten von Immobilienverwaltungen, bei denen nachgewiesen ist, dass kleine und schwierige WEG auskömmlich und für alle Seiten zufriedenstellend verwaltet werden können.
Die Prämierten werden am Festabend des 25. Deutschen Verwaltertages am 7. September in Berlin geehrt. Der Gewinner erhält den Titel Immobilienverwalter des Jahres sowie ein Preisgeld und wird darüber hinaus auch bei individuellen Marketingmaßnahmen unterstützt.
Sonderpreise: NachwuchsStar und ImmoStar 2017
Neben dem Immobilienverwalter des Jahres prämiert der DDIV erneut auch den besten Auszubildenden der Mitgliedsunternehmen seiner Landesverbände. Gesucht wird der NachwuchsStar, der seine Ausbildung in 2016 oder 2017 mit besonderem Erfolg abgeschlossen hat. Bewerbungen können sowohl Azubis als auch Ausbilder/Ausbilderinnen der Unternehmen einreichen.
Mit dem ImmoStar 2017 werden herausragende Verdienste in der Immobilienwirtschaft geehrt. Die Vorschläge für einen Preisträger/eine Preisträgerin kommen aus den Gremien des DDIV und seiner Landesverbände.
Weitere Informationen zu den diesjährigen Ausschreibungen, den Teilnahmebedingungen und die Möglichkeit zur Online-Bewerbung sind unter » www.immobilien-verwalter-des-jahres.de erhältlich.
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Die Bundestagfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert von der Bundesregierung mehr Engagement bei der Stärkung des Klimaschutzes. Dies soll mit einem neuen Energieeinspargesetz, das ein verbindliches Ziel zur Verringerung des Primärenergiebedarfs um 50 Prozent bis 2050 vorschreibt, gelingen. Dabei setzt die Fraktion auf Einsparung, Effizienz und Erneuerbare Energien.
Der Antrag sieht weiterhin vor, regulatorische Barrieren für mehr Energieeffizienz abzubauen und die Umstellung auf erneuerbare Energien voranzutreiben. Die Forderungen der Fraktion umfasst auch ein Konzept zu Steuern und Umlagen.
Strategie der Drei E
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, verfolgt der Antrag eine Strategie der Drei E: Energieverschwendung beenden, Energienutzung mit effizienten Technologien und Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen. Für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist eine ambitionierte und zielgerichtete Effizienzstrategie unverzichtbar, wenn Klimaschutz, Innovation und die Modernisierung des Landes erfolgreich gestaltet werden sollen.