Aktuelle Meldungen des DDIV
Neukundenakquise, Kundenbindung und Kundenzufriedenheit sind keine Selbstläufer. Zeitintensiv und mühsam ist der Aufbau neuer Kundenbeziehungen, das wissen nicht nur Haus- und Immobilienverwalter. Doch gerade die Akquise neuer Eigentümer und Eigentümergemeinschaften ist mit enormem Aufwand verbunden. Hat man es als Verwalter in die engere Auswahl geschafft, bekommt man trotz intensiver Vorbereitungen nicht immer den Zuschlag. Umso wichtiger ist die Pflege bestehender Kundenbeziehungen. Darauf setzen viele Verwaltungsunternehmen ihren Schwerpunkt, bildet doch die Verwaltung bestehender Eigentümergemeinschaften den Kern ihrer Tätigkeit. Ein Garant für zufriedene Kunden ist eine hochprofessionelle Verwaltungsleistung. Auch im Wissen, dass direkte Empfehlungen zur Erweiterung des WEG-Bestandes führen.
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) möchte daher in seiner aktuellen Ausschreibung wissen, wie sich professionell am Markt tätige Haus- und Immobilienverwaltungen diesen Herausforderungen stellen. Bewerbungen können bis zum 24. Juli 2015 eingereicht werden. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Onlinebewerbung finden Sie hier:
www.immobilienverwalter-des-jahres.de
Die Gekürten werden im Rahmen des 23. Deutschen Verwaltertags am 17./18. September in Berlin ausgezeichnet. Ebenso, wie der ImmoStar für das Lebenswerk und der NachwuchsStar. Erstmals wird die Auszeichnung für den besten Auszubildenden aus den Mitgliedsunternehmen ausgewählt.
Das Wohngeld soll zum 1. Januar 2016 erhöht werden. Das geht aus einem von Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf (18/4897) hervor, über den der Bundestag am vorvergangenen Freitag in erster Lesung beraten hat. Die Bundesregierung will das Wohngeld für rund 870.000 Haushalte erhöhen und es an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten seit der letzten Reform im Jahr 2009 anpassen. Wer nicht in der Lage ist, seine Miete vollständig alleine aufzubringen, soll mehr Unterstützung bekommen.
Als Folge der Wohnungsknappheit sind die Preise für Neu- und Wiedervermietungen seit einiger Zeit spürbar angestiegen, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzesentwurfes. Angesichts dieser Entwicklungen reiche das Leistungsniveau des Wohngeldes nicht mehr aus, um die wohnungspolitische und soziale Zielstellung des Wohnungsgeldes, nämlich die Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten bei den Wohnkosten, zu erreichen.
Besonders einkommensschwache Haushalte in Ballungsräumen haben inzwischen vielerorts Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Auch mit dem Ziel, die soziale Mischung der Stadt zu erhalten, sollen Haushalte mit geringerem Einkommen deutlich entlastet und so ungewollte Aus- und Umzüge vermieden werden.
Von der Erhöhung des Wohngeldes sollen nach Angaben der Regierung rund 90.000 Haushalte profitieren, die bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen waren. Die Tabellenwerte sollen angehoben werden und die Miethöchstbeträge (Höhe bis zu der die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird) regional gestaffelt angehoben werden. Während ein Zwei-Personen-Haushalt im Jahr 2012 durchschnittlich 112 Euro Wohngeld im Monat erhalten habe, sollen es nach der Reform im Durchschnitt 186 Euro monatlich sein.
Da das Wohngeld von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt wird, müssen auch die Länder der Wohngeldreform zustimmen. Am vergangenen Freitag, den 22. Mai fand die erste Lesung im Bundestag statt. Dabei wurde von den Abgeordneten betont, dass es wichtig sei, auf regionale Unterschiede einzugehen und damit auch die Kommunen zu entlasten, deren Ausgaben dadurch sinken (Silvia Jörrißen, CDU/CSU). Bemängelt wurde, dass die Klimakomponente, die im Nationalen Aktionsplan verankert ist, sich nicht im Gesetzesentwurf wiederfindet und somit eine Chance vertan werde, Baupolitik und Klimaschutz zu vereinbaren (Christian Kühn, Bündnis 90/Die Grünen).
Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Florian Pronold führte die bundesweit sinkende Anzahl der Sozialwohnungen an. In den vergangenen zwölf Jahren reduzierte sich diese von 2,4 Millionen auf knappe 1,2 Millionen. Das zweitbevölkerungsreichste Bundesland, Bayern, schaffte im Jahr 2014 lediglich auf 1.207 Sozialwohnungen. Aus Sicht des Parlamentarischen Staatssekretärs sind Förderprogramme, wie beispielsweise die der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hilfreich, steuerliche Anreize seien aber viel wirkungsvoller. Denn durch diese würden die Wohnungen geschaffen, die von der breiten Masse auch bezahlt werden können. Ob und wie sich die Bundesregierung auf ein solch steuerliches Förderprogramm einigt, ist indes noch offen.
In diesem Zusammenhang verweist der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) auf eine aktuelle Studie, die den Staat als Kostentreiber im Wohnungsneubau identifiziert hat. So sind es beispielsweise zusätzliche Bau- und Planungskosten, die aufgrund der aktuellen Vorschriften zur Energieeffizienz, zur Barrierefreiheit oder zu Brand- und Schallschutz entstehen maßgeblich für hohe Baukosten. Zusammen mit steuerlichen wie baurechtlichen Vorgaben, den Baulandkosten und den individuellen Auflagen der Kommunen führen diese zu einer enormen Erhöhung der Baukosten. Diese sind in den vergangenen 15 Jahren um rund 40 Prozent gestiegen. Die Macher der Studie, das Verbändebündnis Wohnungsbau, fordern die Bundesregierung auf, die derzeitigen Normen und Standards zu überprüfen, um das Wohnen auch für Haushalte mit mittleren und niedrigen Einkommen wieder erschwinglich zu machen.
Der DDIV als Spitzenverband der deutschen Verwalterwirtschaft sieht dies ebenso und spricht sich zudem für ein praxistaugliches Anreizsystem aus. So müssen steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten erhöht und Sonderabschreibungen möglich gemacht werden. Zudem kritisiert der DDIV den aktuellen Trend, allgemeine Investitionen in den Kommunen über die Erhöhung der Grunderwerbsteuer gegenzufinanzieren. Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums muss wieder zur Investition mit Zukunft werden die kostengünstige Abgabe öffentlichen Baulandes sowie die Abschaffung der derzeitigen Überregulierung würde eine Maßnahme sein, um günstigen Wohnraum zu schaffen.
Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, hält die Maßnahmen aus dem neuen Anreizprogramm Energieeffizienz" für eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Alternative zur gescheiterten steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen. Der von der Bundesregierung beschlossene Nationale Aktionsplan Energieeffizienz soll die Energieeffizienz steigern und die Energiewende im Gebäudesektor weiter vorantreiben. Der Aktionsplan wurde nun um weitere Anreizprogramme Energieeffizienz" verstärkt. Das Paket umfasst ein Fördervolumen in Höhe von 165 Millionen Euro pro Jahr und tritt an die Stelle der bislang geplanten steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung.
Damit soll laut Wirtschaftsminister die bestehenden Förderprogramme, insbesondere das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm, ergänzt und verstärkt werden. Er wartet dadurch zusätzliche Investitionen, Arbeitsplätze und einen zunehmende Unabhängigkeit Deutschlands von fossilen Brennstoffen.
Das Programm umfasst Investitionszuschüsse für Brennstoffzellen-Heizung sowie eine zusätzliche Förderung effizienter Heizungstechnik u.a. durch die Einführung eines Labels für Kessel zur Erstinformation der Verbraucher, umfassendere Untersuchungen der gesamten Heizungsanlage und eine erhöhte Förderung beim Austausch sehr alter ineffizienter Heizungen durch effizientere Anlagen. Zugleich ist eine Sonderförderung bei der Kombinationen von Maßnahmen zur Energieeffizienz- und Wohnwertsteigerung geplant, ebenso wie umfassende Qualitäts-, Beratungs- und Bildungsoffensiven.
Letzteres fordert der DDIV bereits seit Jahren speziell für Immobilienverwaltungen und Eigentümergemeinschaften. Das Ministerium plant im Dialog mit Branchenvertretern, regional breit angelegte Informations- und Bildungsmaßnahmen zur Energieeffizienz zu initiieren, um Eigentümern ein umfassendes Angebot für Sanierungs- und Finanzierungsfragen zu unterbreiten.
Das Gericht entschied: Der Berliner Mietspiegel ist nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt worden und hält damit nicht der richterlichen Prüfung im Rahmen einer Beweisaufnahme statt. Der Mietspiegel könne daher nicht als Richtschnur bei Mieterhöhungen angelegt werden. Das Gericht gab somit einer Vermieterin Recht, die ihre Mieter verklagt hatte, einer Mieterhöhung zuzustimmen. Diese wiederum hatten sich jedoch unter Verweis auf den Berliner Mietspiegel geweigert, hielten die Mieterhöhung für Wucher und waren nicht bereit, über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus Mietzins zu zahlen. Tatsächlich war die verlangte Miete deutlich über der Vergleichsmiete angesiedelt. Aber das Gericht verwies auf ein Sachverständigengutachten und zweifelte an der Aussagekraft des Mietspiegels. Dieser sei nicht ordnungsgemäß nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ermittelt worden. Genau dies sei aber Voraussetzung für einen verbindlichen qualifizierten Mietspiegel.
Es handelt sich zwar nur um ein erstinstanzliches Urteil. Da der Berliner Mietspiegel als Vorbild für viele Städte gilt, könnte das Urteil dennoch schon jetzt für viele Mieter und Vermieter erhebliche Auswirkungen haben und einige Städte ins Straucheln bringen.
Möglicherweise ist damit auch die Grundlage für die Mietpreisbremse in Gefahr. Schließlich sieht das Mietrechtsnovellierungsgesetz, das die Mietpreisbremse enthält, vor, dass in einem angespannten Wohnungsmarkt bei einem Mieterwechsel die neue Miete künftig maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf und diese wird in der Regel mit Hilfe des Mietspiegels ermittelt. Hält aber der Mietspiegel einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand, wie lässt sich dann die Mietpreisbremse umsetzen? Ist sie damit Makulatur?
Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil unangefochten bleibt, jetzt womöglich eine Klagewelle droht und wie Politik und Kommunen nun darauf reagieren werden.