Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Nach aktuellen Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind bis Ende Juli 1.100 Anträge zur Förderung der Brennstoffzellen-Technologie eingegangen. Seit rund einem Jahr bezuschusst die Bundesregierung den Einbau dieser hocheffizienten Technologie und weitete das Förderprogramm jüngst auch auf Unternehmen und Kommunen aus.
Erdgasbetriebene Brennstoffzellen gelten als effizient und klimaschonend. Sie sind kaum größer als ein Kühlschrank und erzeugen gleichzeitig Wärme und Strom in Kraft-Wärme-Kopplung.
Im Rahmen des KfW-Förderprogramms 433 Zuschuss Brennstoffzelle wurden seit der Einführung des Programms im August 2016 rund 1.100 Anträge genehmigt. Gefördert werden Anlagen im Leitungsbereich von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung. Der Zuschuss setzt sich dabei aus einem Festbetrag in Höhe von 5.700 Euro sowie einem leistungsabhängigen Betrag zusammen. Für große Geräte mit einer Leistung von 5 kW sind demnach Zuschüsse von bis zu 28.200 Euro möglich.
Die Deutschen gaben 2016 sechs Prozent weniger für Heizkosten aus als noch im Vorjahr. Die sog. zweite Miete sank allerdings nicht, weil weniger geheizt wurde. Maßgeblich dafür war, dass die Energiepreise um acht Prozent zurückgingen. Dies ermittelte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) für den Wärmemonitor 2016.
Regionale Unterschiede: Hamburg heizt am teuersten
Der Wärmemonitor 2016 offenbart deutliche regionale Unterschiede. So mussten Hamburger im vergangenen Jahr mit 7,81 Cent pro Kilowattstunde am tiefsten in die Tasche greifen. Im Allgäu wurde am günstigsten geheizt. Hier kostete die Kilowattstunde nur 4,85 Cent. Auch im Osten der Republik war der Energiebedarf im Durchschnitt geringer. Dies führen die Wissenschaftler des DIW vor allem auf die Sanierungswelle Anfang der 1990er Jahre zurück.
Dennoch warnt das DIW: Sobald die Energiepreise wieder ansteigen, verpuffe diese Kostenersparnis. Nur eine Kombination aus energieeffizienten Gebäuden und optimiertem Nutzerverhalten könne langfristig helfen, die Heizkosten spürbar zu senken.
Von der großen Bühne in den DDIVnewsletter: Im Kurz-Interview mit Sven Kubal, Geschäftsführer der BGV Unternehmensgruppe und Drittplatzierter der diesjährigen Ausschreibung zum Immobilienverwalter des Jahres, möchten wir möchten wir erfahren, welche Bedeutung die Auszeichnung für das Unternehmen hat und wie er die Branche für die digitale Zukunft aufgestellt sieht.
Herr Kubal, haben Sie in Ihren Büroräumen einen Platz für den bronzenen Pokal gefunden?
Selbstverständlich, er steht gleich neben dem Platz 1 aus 2014, ganz prominent in unserem Empfangsservice.
Sie standen 2014 bereits schon einmal ganz oben auf dem Treppchen. Wie haben Ihre Kunden nun auf den dritten Platz reagiert? Welche Resonanz haben Sie in den vergangenen drei Wochen erfahren?
Wir sind jedes Mal erstaunt, wie schnell uns unsere Kunden darauf ansprechen. Es dauert keine zwei Tage und schon erhalten wir die ersten Glückwünsche. Die Resonanz ist mehr als positiv.
24 Stunden 7 Tage die Woche: Ihre Kunden können mit einer innovativen Cloud-Lösung quasi rund um die Uhr auf relevante Objektdaten zugreifen. Wie wirkt sich das auf den Verwaltungsalltag aus?
Aller Anfang ist schwer. Diese Weisheit trifft auch hier zu. Unsere Kunden und unsere Mitarbeiter müssen sich an diese neuen Prozesse und digitalen Lösungen gewöhnen. Das braucht Zeit und einige zusätzliche Gespräche. Allerdings spüren wir schon jetzt das zeitliche Potential, welches sich daraus ergibt. Monetäre Effekte erwarten wir erst nach ca. einem Jahr.
Wie sehen Sie die Immobilienverwaltungsbranche generell für die Herausforderungen der Digitalisierung aufgestellt?
Unsere Branche ist historisch gesehen recht traditionell aufgestellt, daher sind die meisten vorsichtig und zaghaft. Es gibt viele innovative Einzellösungen, die für sich gut sind, aber in Kontext unserer ERP Landschaften schwierig zu implementieren sind. Wir müssen mit der notwendigen Skepsis und Klarheit digitale Lösungen prüfen und bewerten. Nur weil es geht, muss es nicht gut sein für uns. Der Fokus Mensch muss wieder geschärft werden.
Welche Modelle und Lösungsansätze halten Sie darüber hinaus noch für wirkungsvoll zur Verwaltung kleiner und sehr heterogener WEG?
Der Erstplatzierte des Jahres hat es eindrucksvoll gezeigt. Ergänzend dazu erachte ich drei Aspekte für besonders wichtig:
- Hoher Grundstock des Honorars - zumeist als Pauschale
- Ein klar definiertes Vertragswerk mit Minimalleistungen der Grundversorgung
- Die Definition von Sonderhonoraren bei klaren Fällen
Wir müssen uns unserer Leistung bewusst sein und dies auch potentiellen Kunden gegenüber kommunizieren. Leistung muss sich wieder lohnen.
Ihr Unternehmen knackte kürzlich 20.000 Einheiten-Marke. Wo sehen Sie für Ihr Unternehmen noch Verbesserungsbedarf? Haben Sie für das kommende Jahr bereits neue Projekte geplant?
Wir haben stetig und ständig Verbesserungsbedarf, alleine unsere jährliche Prüfungsvorbereitung der ISO Zertifizierung zeigt uns immer wieder auf, wobei wir besser werden können. Wir nehmen Rückmeldungen unserer Kunden und Mitarbeiter sehr ernst und stellen uns darüber hinaus dieses Jahr erstmalig der ISO Prüfung 2015, die noch strengere und engere Qualitätsstandards vorgibt. Das ist ein großes Projekt für uns, aber auch ein Gutes, das bereits weit über das Jahr 2018 hinausgeht. Wir freuen uns auf 2018 und irgendwie fehlt jetzt noch der Platz 2, wer weiß.
Herr Kubal, vielen Dank für das Gespräch.
In der kommenden Ausgabe lesen Sie, welche Bedeutung die erneute Auszeichnung mit dem 2. Platz für die Geschäftsführerin der Krase Hausverwaltung aus Hamburg hat.
Seit Ende 2015 gewährt die KfW-Bank Zuschüsse für den Einbau einbruchshemmender Maßnahmen. Das Programm ist stark nachgefragt. So wurden bis Ende Juni 2017 über 120.000 Wohneinheiten gefördert. Um die Attraktivität von kleinen Schutzmaßnahmen zu steigern, setzt die KfW ab sofort auf gestaffelte Zuschüsse.
Die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20 Prozent bezuschusst (vorher 10 Prozent). Für zusätzliche Kosten, die mehr als 1.000 Euro umfassen, wird auch weiterhin ein Zuschuss von 10 Prozent gewährt. Die gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude. Anträge müssen wie bisher auch vor Vorhabensbeginn eingereicht werden. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 500 Euro, max. sind 15.000 Euro förderfähig. Bereits mit geringen Beiträgen können Eigentümer und Mieter ihre Wohnungen und Häuser gegen Einbruch sinnvoll schützen. Dies wird nun auch durch die gestaffelte Zuschussregelung betont, so Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglieder der KfW Bankengruppe.
Von Januar bis Juli wurde der Bau von insgesamt 199.400 Wohnungen genehmigt. Dies sind 6,6 Prozent oder rund 14.200 Objekte weniger als in den ersten sechs Monaten des Jahres 2016. Gegen diesen Trend lagen die Genehmigungen von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen leicht im Plus.
Die Anzahl genehmigter Wohnungen in Mehrfamilienhäusern erreichte mit insgesamt 96.300 Wohnungen somit den höchsten Wert für den Zeitraum Januar bis Juli seit 20 Jahren. Zum Vergleich: In den ersten sieben Monaten 1997 wurden insgesamt 135.100 Wohnungen in diesem Segment genehmigt. Auch Eigentumswohnungen verzeichneten ein leichtes Plus. So wurden von Januar bis Juli insgesamt 0,2 Prozent oder 75 mehr Wohnungen errichtet als im Vergleichsjahreszeit 2016. Demgegenüber sanken die Zahlen genehmigter Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Wohnheimen.
Detaillierte Zahlenreihen sind beim Statistischen Bundesamt abrufbar.