Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Kommenden Sonntag sind die Deutschen zur Wahl des Deutschen Bundestages aufgerufen. Der Wahlkampf geht in die letzte Runde. Bereits in den vergangenen Wochen haben wir im DDIVnewsletter die Programme der Parteien unter die Lupe genommen, die Aussicht auf Einzug in den Deutschen Bundestag haben. Abschließend wird heute das bau- und wohnungspolitische Programm der Alternative für Deutschland (AfD) beleuchtet.
Die Alternative für Deutschland erachtet die Ausweisung neuer Baugebiete und die gleichzeitige Optimierung bestehender Gebiete als ein wirksames Instrument, um den Wohnungsbestand signifikant zu erhöhen. Unnötige Vorschriften beispielsweise zur Wärmedämmung oder andere Baustandards gehören nach Ansicht der AfD ebenso abgeschafft wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) oder das EEWärmeG.
Um mehr Menschen in Wohneigentum zu bringen, setzt die Partei auf die Senkung der Grunderwerbsteuer. Zusätzlich sollen auch Grundstücke aus öffentlicher Hand zur Verfügung gestellt oder genossenschaftliches Wohnen gefördert werden. Der Klimaschutzplan 2050 wird unter Regierungsbeteiligung der AfD aufgehoben. Die AfD erachtet das Pariser Klimaschutzabkommen für unnötig und möchte es aufkündigen. Auch das nach ihrer Auffassung planwirtschaftliche Instrument der Mietpreisbremse ist für die Partei kein Lösungsansatz, da sie private Investitionen in Neubau unrentabel macht und den benötigen Wohnungsbau so ausbremst. Man darf gespannt sein, ob der Wähler dies honorieren wird.
Das Gesetz zur Einführung von Zulassungsvoraussetzungen für Wohnimmobilienverwalter nimmt am 22. September im Bundesrat die letzte Hürde. Bereits im Juni 2017 wurde es im Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen.
Insgesamt über 26 Monate nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs werden die Zulassungsvoraussetzungen für Makler und Wohnimmobilienverwalter am Freitag, den 22. September 2017, die letzte Hürde nehmen. Zuvor wurde das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz vom Wirtschaftsausschuss des Bundesrats einstimmig gebilligt.
Damit steht nun der Umsetzung nichts mehr im Wege. Nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt (voraussichtlich im Oktober) tritt tags darauf die Ermächtigung zum Erlass der Verordnung in Kraft. Für die Erarbeitung der Verordnung, welche die Vorgaben des Gesetzes konkretisieren soll, stehen insgesamt neun Monate zur Verfügung. Danach treten neben der Weiterbildungsverpflichtung auch die Erlaubnisvoraussetzungen Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kraft. Für bereits am Markt tätige Immobilienverwalter besteht anschließend eine sechsmonatige Übergangsfrist, um die Nachweise bei der jeweiligen Behörde zu erbringen.
Der erheblichen Mehrbelastung durch die Grunderwerbsteuer soll nun nach dem Willen der neuen NRW-Regierung ein Freibetrag entgegengesetzt werden. Damit soll, wie im Koalitionsvertrag angedacht, insbesondere junge Familien der Kauf von Immobilien erleichtert werden.
Vor der Öffnung des Steuerwettbewerbes der Länder im Jahr 2006 lag die Grunderwerbssteuer bei einheitlichen 3,5 Prozent. Mittlerweile liegt die Steuer auch in Nordrhein-Westfalen bei bis zu 6,5 Prozent. Lediglich Bayern und Sachsen behielten den ursprünglichen Steuersatz bei. Dabei liegt die Motivation der Länder auf der Hand: eine Sonderregelung des Länderfinanzausgleichs verhindert nämlich, dass die Länder einen Großteil der Mehreinnahmen abgeben müssen.
Da die Grunderwerbsteuer prozentual vom Kaufpreis erhoben wird, werden die ohnehin schon hohen Grundstücks- und Baukosten in Verbindung mit dem gestiegenen Erhebungssatz nochmals potenziert. Zudem muss die Steuer aus dem Eigenkapital erbracht werden. Im Ergebnis sind die Kaufnebenkosten in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen, was vor allem zulasten von Ersterwerbern und Familien geht.
Freibetrag von 250.000 Euro gefordert
Die neue NRW-Koalition aus CDU und FDP plädiert dabei für einen Freibetrag von 250.000 Euro pro Person beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Damit soll, wie im Koalitionsvertrag angedacht, insbesondere junge Familien der Kauf von Immobilien erleichtert werden. Der entsprechende Antrag soll noch vor der Bundestagswahl am 22. September in den Bundesrat eingebracht werden. Kaufwillige müssen sich jedoch noch gedulden, da der Antrag nach der Wahl erneut in den Bundesrat eingebracht werden muss. Ebenso ist die Gegenfinanzierung des Freibetrags zumindest in NRW noch nicht abschließend geklärt. Dies hänge entscheidend von der Ausgestaltung ab, so NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) auf Anfrage grüner Haushaltspolitiker.
Das Thema Eigentumsförderung steht allerdings ohnehin bei den Parteien auf der Agenda und wird daher wohl auch in den Koalitionsverhandlungen eine Rolle spielen. So plädiert unter anderem auch die Bundes-FDP für einen Freibetrag von 500.000 Euro. Die CDU sieht zusätzlich noch, ähnlich wie die SPD, Bedarf für ein Baukindergeld. Grüne und Linke wollen Eigentum durch die Förderung von Genossenschaftsanteilen sowie durch die Senkung von Mieten fördern.
Die Solarstromnachfrage liegt 75 Prozent über dem Vorjahr. Dies geht aus aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur hervor. So wurden im ersten Halbjahr Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 900 Megawatt installiert. 2016 waren es nur etwas über 500 Megawatt.
Ausschlaggebend für das Wachstum war insbesondere die hohe Nachfrage bei mittelständischen Unternehmen. In etwas geringerem Umfang nahm auch der Absatz bei Eigenheimbesitzern zu. Das starke Interesse ist nach Angaben der Bundesnetzagentur auch auf die gesunkenen Anschaffungskosten der Anlagen zurückzuführen.
Vor mehr als 600 Gästen zeichnete der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) im Rahmen des 25. Deutschen Verwaltertages den Immobilienverwalter des Jahres aus. Preisträger ist die Mönig Immobilienmanagement GmbH aus Böblingen. Den zweiten und dritten Platz belegten Unternehmen aus Hamburg und Berlin. Die Auszeichnung wurde bereits zum 20. Mal verliehen.
In diesem Jahr suchte der DDIV nach erfolgreichen und wirtschaftlichen Konzepten zur Verwaltung kleiner und komplexer Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Die Jury aus Experten der Immobilien- und Wohnungswirtschaft überzeugte das engagierte Konzept der Mönig Immobilienmanagement GmbH. Ausschlaggebend war der innovative Maßnahmen-Mix, der Verwaltungsprozesse digitalisiert und strafft. So profitieren die Mitarbeiter von effizient gestalteten Eigentümerversammlungen, die auch per Videokonferenz abgehalten werden können. Darüber hinaus implementierte einen erfolgreichen Mix aus Verwaltunglight und Grundvergütung, die es auch kleinen WEG ermöglicht, auf die Dienste des professionellen Verwalters zurückzugreifen. Das Unternehmen ist seit 13 Jahren am Markt und verwaltet derzeit rund 1.300 Wohneinheiten. Bereits 2015 nahm die Immobilienverwaltung an der Ausschreibung teil und belegte den 3. Platz.
Die Silbermedaille ging in diesem Jahr erneut an die Krase Immobilienverwaltung GmbH, die rund 3.200 Wohneinheiten in Hamburg und Schleswig-Holstein betreut. Das Unternehmen überzeugte mit einem Sieben-Punkte-Paket zur Verwaltung kleiner WEG. Der Maßnahmenkatalog reicht von speziellen Angeboten, z. B. einer Basisverwaltung bis hin zum Einsatz einer digitalen Schadensverwaltung.
Der 3. Platz ging an die Berliner Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH. Die Unternehmensgruppe verwaltet mehr als 20.000 Wohneinheiten und wurde 2014 bereits als Immobilienverwalter des Jahres ausgezeichnet. Damit Kunden alle relevanten Objektdaten oder Abrechnungen rund um die Uhr abrufen können, entwickelte das Unternehmen eine zugeschnittene Onlineplattform. Die innovative Cloud-Lösung verschlankt Prozesse und schafft neue Personalresourcen in einem ewachsenden Unternehmen.
ImmoStar 2017: Dr. Wolf-Dietrich Deckert
Den Preis für das Lebenswerk erhielt der renommierte Münchner Rechtsanwalt Dr. Wolf-Dietrich Deckert (75). In seiner Laudatio betonte DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler die langjährige Verbundenheit des Preisträgers mit dem DDIV und seinen Landesverbänden. So prägte Deckert in den vergangenen 40 Jahren die Arbeit von Immobilienverwaltungen und erarbeitete praxisnahe Ratgeber. Seit 1982 ist er Herausgeber des Loseblattwerks Die Eigentumswohnung (ETW) ein Standardwerk zum Wohnungseigentumsrecht und Autor zahlreiche Fachartikel. Deckert war darüber hinaus gefragter Referent für Seminare und Fachtagungen und Mitveranstalter der seit 1999 stattfindenden Münchner Tagung zum Wohnungseigentum in der Verwalterpraxis oder des renommierten Gardasee-Seminars. Dabei ist es ihm mit seiner pointierten Art stets gelungen, fachlich komplexe Fragen für die Verwalterpraxis aufzubereiten. Mit dem ImmoStar werden alljährlich herausragende Verdienste in der Immobilienwirtschaft geehrt. Der Preis wird seit 2009 verliehen. Preisträger in den vergangenen Jahren waren unter anderem Horst Müller, Prof. Dr. Friedemann Sternel, Senator E.h. Gerhard A. Buckhardt und Jürgen Pfeiffer.