Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Vorgesehen war, dass bereits ab 2017 erste größere Stromverbraucher mit neuen und vernetzten Stromzählern, sog. Smart Metern, ausgestattet werden. Dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zufolge, sei jedoch nicht vor Mitte 2018 mit der Einführung zu rechnen.
Grund hierfür seien die Kommunikationseinheiten der Geräte, die noch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden müssen. Dies ist bisher noch nicht erfolgt, so dass sich der Zeitplan weiter verzögere.
Laut Gesetz müssen herkömmliche Stromzähler bereits ab diesem Jahr gegen Smart Meter ausgetauscht werden. Sie sollen Haushalte beim Stromsparen helfen. Bis 2032 sind Netzbetreiber angewiesen, alte Stromzähler auszutauschen. Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von unter 6 000 Kilowattstunden erhalten dann einen digitalen, aber nicht vernetzten, Zähler.
Deutschland ist ein Mieterland. Nur 44 Prozent der Deutschen sind Wohneigentümer. Im Vergleich zu unseren südeuropäischen Nachbarn leben vergleichsweise wenig Menschen in den eigenen vier Wänden. Dies spiegelt sich auch in der Wohnzufriedenheit wider. So eine aktuelle Studie der ING-DiBa, die 13.000 Verbraucher in 13 europäischen Ländern befragte.
In allen untersuchten Ländern sind Wohneigentümer glücklicher auch hierzulande. Dennoch liegt Zufriedenheit etwas unter dem europäischen Durchschnitt. Dies ist der geringen Eigentumsquote geschuldet. Während ins zahlreichen Ländern das Wohnen zur Miete eher eine Notlösung″ ist, entscheiden sich viele Deutsche bewusst für ein Mieterdasein. Auch, weil der Mietmarkt in Deutschland gut entwickelt ist und Mieterrechte stark ausgeprägt sind. Unter den untersuchten Ländern war Deutschland das einzige, in dem Mieter in der Mehrzahl sind.
Der Traum vom Eigenheim
Dennoch wünscht sich die Mehrheit der europäischen Mieter (60 Prozent) ein Eigenheim. Auch die Deutschen sind zu 51 Prozent von den Vorteilen der eignen vier Wände überzeugt. Demgegenüber sagen nur 11 Prozent, dass sie lieber zur Miete wohnen würden. Der Traum vom Eigenheim rückt für die Mehrheit der Befragten allerdings in weite Ferne. 56 Prozent stimmten der Aussage Ich werde es mir wahrscheinlich nie leisten können, ein Haus zu kaufen zu. Auch die Mehrheit der Deutschen ist in dieser Frage eher skeptisch.
Kritischer Blick aufs Eigentum
Unerwartete Kosten, Aufwand, Scherereien: deutsche Verbraucher assoziieren mit Wohneigentum häufiger negative Aspekte als ihre europäischen Nachbarn. Für mehr als 50 Prozent steht Wohneigentum aber auch für Sicherheit″ oder ein Symbol für Erfolg. Demgegenüber verbinden die Deutschen vor allem Flexibilität mit dem Wohnen zur Miete.
Die Studie ist auf den » Internetseiten der ING-DiBa abrufbar.
2017 müssen Verbraucher mit steigenden Heizkosten rechnen. Mehrkosten kommen vor allem Nutzer von Ölheizungen zu. Dies geht aus dem aktuellen Heizspiegel von co2Online und dem Deutschen Mieterbund hervor.
Wer mit Öl heizt, muss mit rund zehn Prozent Mehrkosten rechnen. Auch in Häusern mit Erdgas- oder Fernwärmeheizung dürften die Ausgaben steigen allerdings etwas moderater. Während 2016 für eine 70 Quadratmeter große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Erdgasheizung im Schnitt 800 Euro für Heizkosten entrichtet werden mussten, zahlten Verbraucher mit Ölheizung 650 Euro, für Fernwärme etwa 950 Euro.
Ausschlaggebend für die gesunkenen Energiepreise waren im vergangenen Jahr die niedrigen Energiepreise. Einen deutlichen Rückgang verzeichneten insbesondere die Heizölpreise. Sie sanken um 16 Prozent. Auch Erdgas und Fernwärme waren jeweils vier Prozent günstiger.
Für Heizspiegel 2017 wurden rund 60.000 Gebäudedaten zentral beheizter Wohngebäude aus Deutschland ausgewertet. Der Heizspiegel steht unter » www.heizspiegel.de zum Abruf zur Verfügung.
In seiner Sitzung am 3. November beschloss der Deutsche Bundesrat eine Gesetzesinitiative, die es dem Bund ermöglichen soll, eigene Flächen kostengünstig zur Verfügung zu stellen anstatt sie wie bisher zu Höchstpreisen zu versteigern. Eingebracht wurde die Initiative von den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Bremen.
Die bisherige Regelung sieht vor, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) ihre Liegenschaften im Höchstpreisverfahren veräußert. Sozialer Wohnungsbau sei so jedoch oftmals nicht möglich. Der Gesetzesantrag sieht daher vor, dass Kaufpreise künftig gutachterliche ermittelt werden. Grundstücke, die für den sozialen Wohnungsbau oder studentisches Wohnen vorgesehen sind, sollen demnach noch günstiger abgegeben werden. Mit einer neuen Liegenschaftspolitik des Bundes könne demnach mehr bezahlbarer Wohnraum sichergestellt werden. Der Entwurf der Länder wird nun über die noch geschäftsführende Bundesregierung dem neuen Bundestag vorgelegt.
Die energetische Sanierung des Gebäudebestandes kommt nicht recht in Schwung. Um die Sanierungstätigkeit anzukurbeln, wird die staatliche Energieberatung mit Wirkung zum 1. Dezember ausgeweitet. Verbrauchern steht somit künftig ein größerer Kreis qualifizierter Energieberater zur Verfügung.
Eigens hierfür änderte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die Zugangsvoraussetzungen für Energieberater. Künftig können sanierungswillige Verbraucher aus einem größeren Expertenangebot auswählen. So sind auch Handwerker und Energieversorger berechtigt, eine staatlich geförderte Energieberatung durchzuführen. Das BMWi ist überzeugt, so auch das Wissen und Können von Fachleuten aus anderen Branchen erschließen zu können, deren Beratungspotential bisher nicht ausgeschöpft wurde.
Qualität der Beratung in Gefahr?
Fraglich ist, ob mit der Öffnung des Beraterangebots auch die Qualität der Beratung steigt. Scharfe Kritik kommt so auch von Haus & Grund Deutschland und dem Deutschen Energieberater Netzwerk (DEN). Die Verbände sehen die Unabhängigkeit der Energieberatung in Gefahr. Handwerker oder Energieversorger hätten demnach ein wirtschaftliches Interesse an der Beratungsleistung. Dies gefährde auch den Verbraucherschutz nachhaltig. Darüber hinaus sei auch fraglich, ob die Öffnung die Beratungszahlen und in einem nächsten Schritt auch die Sanierungstätigkeit signifikant erhöhe.
Das bekannte Förderprogramm Vor-Ort-Beratung wurde im Zuge der Richtliniennovellierung in Energieberatung für Wohngebäude umbenannt. Die Nutzung des individuellen Sanierungsfahrplans zur Dokumentation der Beratungsleistungen bleibt auch hier weiterhin freiwillig.
Hintergrund
Für eine Energieberatung übernimmt das BMWi 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Mehrfamilienhäuser sind max. 1.100 Euro erhältlich, für Ein- und Zweifamilienhäuser max. 800 Euro.
Weitere Informationen stehen auf den » Internetseiten des BAFA zur Verfügung.