Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Die Kosten für neue Wohnungen steigen wie seit fast zehn Jahren nicht mehr. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, kostete der Neubau konventionell gefertigter Wohnungen im August 3,1 Prozent mehr als noch im Vorjahresmonat. Auch die Kosten für Bürogebäude zogen an.
Preistreiber waren vor allem Erdarbeiten, die sich um 4,6 Prozent verteuerten. Auch Klempner-, Gerüst- und Dachdeckungs- sowie Dichtungsarbeiten verzeichneten ein Plus von rund vier Prozent.
Alle Jahre wieder trifft sich das Who is Who der Immobilienwirtschaft auf der EXPO Real in München der Leitmesse für Immobilien und Investitionen. Auch der DDIV war am Stand der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) vertreten und diskutierte mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Medien.
An bewährter Stelle in Halle B2 eröffnete der BID-Vorsitzende Dr. Andreas Mattner gemeinsam mit Gunther Adler, Staatssekretär im BMUB, den BID-Stand. Bereits im Anschluss startete die hochkarätig besetzte Präsidentenrunde der BID. DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler diskutierte u. a. mit Staatssekretär Adler, wohin die immobilienwirtschaftliche Reise nach der Bundestagswahl gehen wird und welche Rahmenbedingungen die Politik schaffen muss, um den Wohnungsbau anzukurbeln und Wohneigentum zu stärken.
WEG-Reform und Elektromobilität setzen neue Schwerpunkte
Wohnen verändert sich: Eigentümergemeinschaften werden heterogener und vielschichtiger. Dies beeinflusst auch das Abstimmungsverhalten innerhalb einer WEG. Heckeler thematisierte in der Präsidentenrunde daher u. a. eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und die Förderung von Elektromobilität in Mehrfamilienhäusern. Schnellschüsse sind jedoch keine Lösung. Der DDIV-Präsident mahnte erneut, eine Reform des Gesetzes erst nach einer umfassenden Schwachstellenanalyse vorzunehmen, damit eine Komplexitätsreduktion im Sinne aller erfolgt.
Welchen Herausforderungen die Branche bereits heute gegenübersteht, zeigt die Elektromobilität. Obwohl die Bundesregierung viel in den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur investiert und auch den Kauf eines E-Autos finanziell fördert, fährt Deutschland in Sachen E-Mobilität hinterher. Anfang 2017 waren gerade einmal 34.000 Stromer zugelassen. Heckeler sprach sich im Rahmen der Diskussion erneut für ein 100 Mio. Euro Anreizprogramm zur Förderung der privaten Ladeinfrastruktur aus, damit das Potential der mehr als neun Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland ausgeschöpft wird.
Mieten oder kaufen?
Mietest DU noch oder kaufst Du schon? Wie Wohneigentum zum Vermögensaufbau beiträgt und welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, damit sich mehr Haushalte in Deutschland Wohneigentum leisten können, wurde am zweiten EXPO-Tag am BID-Stand heiß debattiert. Denn trotz günstiger Finanzierungsbedingungen verharrt die Eigentumsquote in Deutschland bei 45 Prozent. Die Lösungsvorschläge sind vielfältig: Baukindergeld, Senkung der Grunderwerbsteuer oder Ausweisung von mehr Bauland.
DDIV-Präsident Heckeler brachte einmal mehr die Einführung eines staatlich garantierten Nachrangdarlehens ins Spiel, um das erforderliche Eigenkapital abzufedern und stellte auch die Selbstnutzerfreizugsprämie des DDIV erneut vor. Die zielgerichtete Förderung sollte vor allem junge Familien beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie zu Gute kommen. Das hochkarätig besetzte Podium war sich einig, dass Wohneigentum nach wie vor, auch in stürmischen Zeiten, eine sichere Bank sind.
Seit 2014 müssen Verkaufsanzeigen für Immobilien Angaben zum Energieverbrauch enthalten sofern ein gültiger Energieausweis vorliegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun, auch Makler müssen in Immobilienanzeigen entsprechende Angaben zum Energieausweis und Verbrauch machen, sonst handeln sie wettbewerbswidrig.
Bisher war umstritten, ob die Vorschrift aus der EnEV auch für Makler gilt, da sie nicht explizit benannt werden. Nach Auffassung der Richter des BGH handeln Makler jedoch wettbewerbswidrig, wenn sie Verbrauchern wesentliche Informationen zum Baujahr, der Energieeffizienzklasse oder der verwendeten Energieträger für die Heizung vorenthalten. Der Entscheidung des BGH gingen zahlreiche Urteile von Land- und Oberlandesgerichten voraus, die jedoch kein einheitliches Bild zeichneten.
Der Fall
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. klagte in drei Verfahren gegen Zeitungsanzeigen von Immobilienmaklern. Die Anzeigen enthielten keine Angaben zur Art des Energieausweises und seien daher unzulässig. Die Klägerin sah darin einen Verstoß gegen § 16a der Energieeinsparverordnung (EnEV) und verlangte von den Beklagten, diese Form von Immobilienanzeigen zu unterlassen.
Das Urteil
Der BGH kam zu dem Schluss, dass Immobilienmakler nicht die Adressaten der in der EnEV formulierten Informationspflicht sind. Die Vorschrift verpflichte demnach Verkäufer und Vermieter, Angaben über den Energieverbrauch in einer Immobilienanzeige transparent darzustellen. Dennoch greift nach Ansicht des Gerichts der Aspekt der Irreführung von Verbrauchern, da wesentliche Informationen über die Immobilie vorenthalten werden. Aus Artikel 12 der Richtlinie 2010/31/EU folge demnach die Verpflichtung des Maklers, notwendigen Angaben zum Energieverbrauch in eine Anzeige aufzunehmen.
Nach aktuellen Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind bis Ende Juli 1.100 Anträge zur Förderung der Brennstoffzellen-Technologie eingegangen. Seit rund einem Jahr bezuschusst die Bundesregierung den Einbau dieser hocheffizienten Technologie und weitete das Förderprogramm jüngst auch auf Unternehmen und Kommunen aus.
Erdgasbetriebene Brennstoffzellen gelten als effizient und klimaschonend. Sie sind kaum größer als ein Kühlschrank und erzeugen gleichzeitig Wärme und Strom in Kraft-Wärme-Kopplung.
Im Rahmen des KfW-Förderprogramms 433 Zuschuss Brennstoffzelle wurden seit der Einführung des Programms im August 2016 rund 1.100 Anträge genehmigt. Gefördert werden Anlagen im Leitungsbereich von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung. Der Zuschuss setzt sich dabei aus einem Festbetrag in Höhe von 5.700 Euro sowie einem leistungsabhängigen Betrag zusammen. Für große Geräte mit einer Leistung von 5 kW sind demnach Zuschüsse von bis zu 28.200 Euro möglich.
Die Deutschen gaben 2016 sechs Prozent weniger für Heizkosten aus als noch im Vorjahr. Die sog. zweite Miete sank allerdings nicht, weil weniger geheizt wurde. Maßgeblich dafür war, dass die Energiepreise um acht Prozent zurückgingen. Dies ermittelte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) für den Wärmemonitor 2016.
Regionale Unterschiede: Hamburg heizt am teuersten
Der Wärmemonitor 2016 offenbart deutliche regionale Unterschiede. So mussten Hamburger im vergangenen Jahr mit 7,81 Cent pro Kilowattstunde am tiefsten in die Tasche greifen. Im Allgäu wurde am günstigsten geheizt. Hier kostete die Kilowattstunde nur 4,85 Cent. Auch im Osten der Republik war der Energiebedarf im Durchschnitt geringer. Dies führen die Wissenschaftler des DIW vor allem auf die Sanierungswelle Anfang der 1990er Jahre zurück.
Dennoch warnt das DIW: Sobald die Energiepreise wieder ansteigen, verpuffe diese Kostenersparnis. Nur eine Kombination aus energieeffizienten Gebäuden und optimiertem Nutzerverhalten könne langfristig helfen, die Heizkosten spürbar zu senken.