Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Die Erlaubnis- und Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter tritt am 1. August 2018 in Kraft. Das Gesetz sieht eine 20-stündige Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von drei Jahren vor. Dies entspricht 6,7 Stunden jährlich. Ein Sachkundenachweis dagegen entfiel. Darüber hinaus müssen Verwalter künftig über Qualifikation und Weiterbildungen informieren. Auch eine Berufshaftpflichtversicherung ist vorzuweisen.
Die Details zur Berufshaftpflichtversicherung sowie zur Weiterbildungs- und Informationspflicht werden in der ausführenden Verordnung reglementiert. Ein erster Entwurf des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurde dem DDIV Ende Oktober zur Kommentierung vorgelegt.
DDIV-Gutachten: Weiterbildungspflicht ohne Sachkundenachweis greift zu kurz
Bereits vor Veröffentlichung des Verordnungsentwurfs beauftragte der DDIV Uni.-Prof. Dr. Christian Armbrüster (FU Berlin), den Entwurf der ausführenden Verordnung einer eingehenden juristischen Prüfung zu unterziehen.
Das Gutachten kommt dabei zu folgenden Ergebnissen:
- Weiterbildungspflicht ohne Sachkundenachweis wird den Anforderungen an die Tätigkeit des Immobilienverwalters kaum gerecht
- Zertifizierung der Weiterbildungsträger und Ausdifferenzierung der Fortbildungsangebote sichern Qualität am Markt
- Ausdehnung der Versicherungspflicht auf Betriebshaftpflichtversicherung
Die Bestimmungen der Weiterbildungspflicht sind aus Sicht des DDIV zu kurz gedacht. Eine Weiterbildungspflicht ohne Sachkundenachweis, der den Zugang zur Tätigkeit regelt, wird den Anforderungen an die komplexe Tätigkeit nicht gerecht. Weiterbildung baut auf bestehenden Kenntnissen und Fähigkeiten auf, die hier jedoch nicht zu Grunde gelegt werden. Nach wie vor ist damit der Zugang zur Tätigkeit nicht vom Gesetzgeber geregelt.
Weiterbildungsanbieter zertifizieren und Qualität der Angebote sichern
An die inhaltlichen und organisatorischen Standards einer Fortbildung sind demnach besondere Anforderungen zu stellen. Verbindliche Qualitätsstandards oder eine Zertifizierung der Weiterbildungsträger sind im Entwurf der ausführenden Verordnung derzeit nicht verankert. Auch eine flächendeckende Lernerfolgskontrolle fehlt. Der DDIV sieht hier Anpassungsbedarf, um die Qualität der Angebote zu sichern.
Bürokratie abbauen, Verwaltungsaufwand minimieren
Laut Verordnungsentwurf müssen Immobilienverwaltungen jährlich über absolvierte Weiterbildungsmaßnahmen informieren. Der Informationsgehalt einer jährlichen Mitteilung ist jedoch äußerst gering und zudem mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Der DDIV setzt sich daher für eine dreijährige Informationspflicht ein. Dies minimiert den Bürokratieaufwand erheblich.
Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter betreuen ein Immobilienvermögen von mehreren Milliarden Euro. Sie zeichnen zudem für die technische Instandhaltung des Gebäudes verantwortlich. Eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung allein wird den umfangreichen Haftungsrisiken von Immobilienverwaltern nicht gerecht. Aus Sicht des DDIV sollte daher die Versicherungspflicht auch auf die Betriebshaftpflichtversicherung ausgedehnt werden.
DDIV Die Stimme der Immobilienverwalter
Der DDIV begleitete das Gesetzgebungsverfahren aktiv und vertrat die Interessen der Immobilienverwalter u. a. in mehreren Stellungnahmen und einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag.
Die Stellungnahmen des DDIV sowie das Gutachten von Prof. Dr. Armbrüster können beim DDIV per E-Mail kostenfrei unter » info@ddiv.de angefordert werden.
Am vergangenen Freitag wurde ein Gesetzentwurf der Länder Bayern, Sachsen und Hessen in den Bundesrat eingebracht. Der Antrag zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des BGB zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität wurde bereits im vergangenen Jahr beraten und steht nun erneut auf der Tagesordnung
Erleichterung für barrierereduzierende Umbauten und Elektromobilität
Der Gesetzantrag der Länder Bayern, Sachsen und Hessen sieht eine Vereinfachung barrierereduzierender Umbauten vor. Diese Modernisierungen können in Wohnungseigentümergemeinschaften künftig mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit genehmigt werden, wenn dadurch die Eigenart der betreffenden Wohnanlage geändert wird. Wird die Eigenart der Wohnanlage nicht verändert, soll die erforderliche Zustimmung der nicht unerheblich beeinträchtigten Miteigentümer entbehrlich sein. Gleiches gilt im Bereich der Elektromobilität. Demnach soll die Installation einer Ladestation für elektrisch betriebene Fahrzeuge künftig ohne Zustimmung der erheblich beeinträchtigten Miteigentümer entbehrlich möglich sein.
Der DDIV äußerte sich bereits bei der erstmaligen Veröffentlichung zum Gesetzantrag und sieht durchaus umfassenden Änderungsbedarf in den betreffenden Themenfeldern. Eine Änderung der Regelungen sollte jedoch in eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes eingebettet werden, der eine umfassende Analyse der bestehenden Schwachstellen des Gesetzes vorangeht. Der DDIV etablierte hierzu bereits vor zwei Jahren ein Experten-Team aus namhaften Juristen und Praktikern. Im Rahmen der DDIV-Denk-Werkstatt wurden Schwachstellen des Gesetzes diskutiert und mögliche Lösungsansätze erörtert.
Darüber hinaus plädiert der DDIV für ein Sofortprogramm in Höhe von 100 Mio. Euro zur Förderung der privaten Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern. Der Einbau der erforderlichen Ladeinfrastruktur ist oftmals kostenintensiv und technisch aufwändig und wird daher von vielen Eigentümern gescheut. Ein staatliches Anreiz-oder Sofortprogramm baut finanzielle Hürden ab.
Prinzip der sachlichen Diskontinuität
Das erneute Befassen des Bundesrats mit dem Antrag geht auf das Prinzip der sachlichen Diskontinuität zurück. Ebenso wie die personelle Diskontinuität, nach der die Legitimation der Abgeordneten durch das Volk nur für eine Legislaturperiode gilt und demnach der neu gewählte Bundestag nicht an seine Vorgänger gebunden ist, verfallen bei der sachlichen Diskontinuität alle Gesetzentwürfe, wenn sie bis Ende der Legislaturperiode nicht abgearbeitet wurden. Das Prinzip ist zwar nicht direkt im Grundgesetz verankert, ergibt sich jedoch aus § 125 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Am Ende der Wahlperiode des Bundestages gelten alle Vorlagen als erledigt.).
Im vorliegenden Fall wurde der Bundesratsantrag der Bundesregierung bereits zur Stellungnahme vorgelegt, allerdings nicht dem Bundestag zur Beschlussfassung. Aus diesem Grund fiel der Gesetzentwurf zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität dem Diskontinuitätsprinzip zum Opfer und bedarf einer erneuten Beratung im Bundesrat mit anschließender Zuleitung an die Bundesregierung.
Investitionszuschuss oder Kredit? Oder doch beides? Die KfW-Förderlandschaft ist komplex. Für beinahe jedes Sanierungsvorhaben in jeder Immobilie hält die Bank passende Förderprodukte bereit. Doch nicht immer wissen Eigentümer und Immobilienverwaltungen, welche Produkte in Frage kommen und wie sie einsetzbar sind. Im Rahmen einer Forsa-Online-Umfrage nimmt die KfW den Kenntnisstand von Immobilienverwaltungen jetzt unter die Lupe.
Die KfW-Bank führt derzeit eine onlinebasierte Forsa-Umfrage unter Immobilienverwaltungen durch, um den Kenntnisstand über KfW-Förderprodukte zu evaluieren und mögliche Verbesserungspotentiale in den bestehenden Förderstrukturen zu identifizieren. Darüber hinaus wird eruiert, wie die Zusammenarbeit zwischen der KfW und dem DDIV vertieft werden kann.
Der DDIV erhielt im Rahmen der Erarbeitung der Umfrage die Möglichkeit, zwei konkrete Fragen zu ergänzen, die auf eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und die künftige Weiterbildungspflicht abzielen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie teilnehmen und helfen, die KfW-Förderstrukturen zu optimieren. Der Fragenbogen steht » hier zur Verfügung. Alle Daten werden anonym erhoben. Die Beantwortung nimmt etwa 5 bis 10 Minuten in Anspruch.
Bei Fragen oder Problemen bzw. Anmerkungen zu Inhalt, Bedienbarkeit oder Optik des Fragebogens erreichen Sie das forsa.omninet Support-Team montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800.367 72 01 oder via E-Mail über » omninet@forsa.de.
Von wegen Novemberblues: das 8. Bremer Verwalterforum verzeichnete einen Teilnehmerrekord. Mehr als 150 Immobilienverwalter aus Norddeutschland nutzten das erfolgreiche Format und informierten sich aus erster Hand über die aktuelle WEG- und Mietrechtsprechung des BGH. Ruth Breiholdt und Dr. Jan-Hendrik Schmidt überzeugten dabei nicht nur mit Fachwissen, sondern auch mit ihrer spritzig-charmanten Vortragsweise.
Begleitende Fachmesse setzte neue Impulse für die Netzwerkarbeit
Bereits vor dem ersten Vortrag konnten die Teilnehmer mit einem Rundgang über die begleitende Fachausstellung in den Tag starten. Die großzügigen und transparenten Räumlichkeiten des Maritim Hotels bildeten einen idealen Rahmen für die Fachmesse. 15 Dienstleister und Unternehmen, mehr als in den vergangenen Jahren, informierten über neue Produkte und Dienstleistungen. Auch die Pausen boten ausreichend Gelegenheiten, um den Gesprächsfaden wieder aufzunehmen.
Gelungener Mix: vielfältige Fach- und Praxisvorträge
Den fachlichen Reigen eröffnete anschließend Rechtsanwältin Ruth Breiholdt, die die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht unter die Lupe nahm. Daran knüpfte auch der Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt an. Er griff den Faden auf und referierte über aktuelle Urteile des BGH zum WEG-Recht.
Nach der Mittagspause schlug die Stunde der Praxisvorträge. Im Fokus standen dabei u.a. Neuerungen der KfW-Förderung als auch aktuelle Fragen der Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft. Die 20-minütigen Vorträge informierten auf den Punkt und überzeugten mit zahlreichen praxisrelevanten Tipps.
Kompetentes Team: Ruth Breiholdt und Dr. Jan-Hendrik Schmidt
Krönender Abschluss des Forums war der gemeinsame Vortrag von Ruth Breiholdt und Dr. Jan-Hendrik Schmidt, die gemeinsam über Barrierefreiheit und Modernisierung in der vermieteten Eigentumswohnung aufklärten und dabei auch die Rolle des Verwalters beleuchteten. Die frische und charmante Vortragsweise des Duos, unterfüttert mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis und kleinen Anekdoten, stieß bei den Teilnehmern auf besonders große Zustimmung nicht zuletzt, weil sich die Vortragenden immer wieder gegenseitig den Ball zuspielten und auch die Zuhörer einbezogen.
Zufriedene Teilnehmer und Aussteller: das 8. Bremer Verwalterforum war der ideale Abschluss des Weiterbildungsjahres in Niedersachsen und Bremen. Bereits am 15. Februar lädt der VDIV Niedersachsen/Bremen gemeinsam mit dem DDIV zum 3. WEG-Verwalterforum nach Hannover. Informationen zum Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung stehen in Kürze unter » www.ddiv.de/seminare zur Verfügung.
Mehr als 70 Immobilienverwalterinnen und -verwalter trafen sich am 23. November in Frankfurt, um in einer offenen und konstruktiven Atmosphäre gemeinsam den unternehmerischen Erfahrungsaustausch in der Immobilienverwaltung zu starten. Der Austausch betriebswirtschaftlicher, strategischer und operativer Inhalte ist der Kern der neu ins Leben gerufenen Erfahrungsaustauschgruppen (Erfa-Gruppen) in der Immobilienverwaltung.
Erfolg kann man lernen
Offen, konstruktiv und innovativ. Auf diese Nenner lässt sich die Auftaktsitzung der DDIV-Erfa-Gruppen kompakt zusammenfassen. Der Beginn des Auftakttreffens stand ganz im Zeichen erfolgreicher Zukunftsmodelle der Unternehmensführung. DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler informierte zunächst, warum diese Gruppen Erfolgsgaranten und Innovationsschmieden zugleich sein können und wie sich in diesem Rahmen auch die eigene unternehmerische Zukunft im Austausch gestalten lässt.
Einen ersten Ausblick auf Erwartungen eines teilnehmenden Unternehmens formulierte Oliver Martin, Geschäftsführer der SEIBEL Haus- und Mietverwaltungen aus Worms, der aus der Sicht eines Mittelständlers referierte. Wertvolle Einsichten in eine bestehende Erfahrungsaustauschgruppe gewährte anschließend Rembert Mölders, der seit mehr als 30 Jahren in einer solchen Gruppe Erfolgschancen auslotet und offen diskutiert.
Arbeit am Produkt wo wollen wir hin?
Im zweiten Veranstaltungsblock wurden entscheidende Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten skizziert und diskutiert. Ein erster informeller Erfahrungsaustausch innerhalb der Gruppen ermöglichte interessante Fachdiskussionen, die in vielen Fällen bereits in verbindlichen Terminen für die ersten Sitzungen mündete.
Am Ende des Tages war der Tenor einhellig: die Erfa-Gruppen des DDIV sind ein Format mit Zukunft! Ab 2018 werden die ERFA-Gruppen (max. 13 Unternehmen pro Gruppe) dreimal jährlich zusammenkommen und den Austausch über Hemmnisse und Chancen des Verwalteralltages fortsetzen. Im Rahmen dessen werden auch betriebswirtschaftliche Kennziffern auf den Prüfstand gestellt und intensiv diskutieren. Ein internes Konkurrenzverbot und ein strenger Verhaltenskodex garantieren dabei einen vertraulichen Rahmen.
Sie möchten ebenfalls dabei sein? Ihre Fragen zu den Erfa-Gruppen beantworten wir gern unter: » erfa@ddiv.de