Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
2017 sind trotz der großen Nachfrage erstmals seit 2008 weniger Wohnungen bewilligt worden als im Vorjahr. Laut Statistischem Bundesamt sank die Zahl der Genehmigungen für Neu- und Umbauten um 7,3 Prozent auf 348.100 Einheiten. Zwischen 2008 und 2016 waren die Zahlen konstant gestiegen.
Nach Einschätzung von Politik und Bauwirtschaft werden jedes Jahr 350.000 bis 400.000 neue Wohnungen benötigt, um den steigenden Bedarf zu decken. Tatsächlich gebaut werden aber deutlich weniger: 2016 waren es 278.000 Wohnungen, im vergangenen Jahr dürften es laut Zentralverband des Deutschen Baugewerbes gut 300.000 Einheiten gewesen sein.
Besonders deutlich fiel der Rückgang der Baugenehmigungen bei den Einfamilienhäusern aus: Hier betrug das Minus fünf Prozent. Bei Zweifamilienhäusern nahmen die Genehmigungen um 2,7 Prozent ab. Bei Mehrfamilienhäusern hingegen gab es fast gar keine Veränderung. Stark gesunken ist die Zahl der Genehmigungen für Wohnungen in Wohnheimen (-41 Prozent). Zu dieser Kategorie zählen unter anderem Flüchtlingsunterkünfte. Ohne Berücksichtigung der Genehmigungen von Wohnheimen betrug der Rückgang der Baugenehmigungen von Neubauwohnungen in Wohngebäuden insgesamt gegenüber dem Vorjahr 1,9 Prozent. Die Zahl der Wohnungen, die durch genehmigte Um- und Ausbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen sollen, ging im Jahr 2017 ebenfalls zurück (-19,5 Prozent).
Gemeinsam mit der KfW Bankengruppe startete der DDIV zu Beginn des Jahres eine Infobrief-Reihe, die Immobilienverwalter und Wohnungseigentümer über die vielfältigen Fördermöglichkeiten informiert. Nun ist der neue Infobrief erschienen.
Die Heizung ist in die Jahre gekommen, die Fenster benötigen mehr als nur einen neuen Anstrich und durch die Kellertür zieht es. Der Sanierungsbedarf ist in zahlreichen Gebäuden hoch die Kosten einer Modernisierung sind es oftmals jedoch auch. Profitieren Sie von den Krediten und Zuschussmöglichkeiten der KfW und steigern Sie nicht nur die Energieeffizienz, sondern auch den Wert der Immobilie dauerhaft.
Der neue DDIV-KfW-Infobrief informiert über die Fördermöglichkeiten des KfW-Kreditprogramms Energieeffizient Sanieren (151/152) und zeigt, wie die Sanierung in sechs Schritten gelingen kann. Von der individuellen Bedarfsermittlung bis hin zum Abschluss der Sanierung: Der skizzierte Fahrplan hält zahlreiche Tipps und Hinweise bereit, wie umfangreiche Sanierungsvorhaben gemeistert werden können.
Den neuen DDIV-KfW-Infobrief können Sie hier » kostenfrei als pdf herunterladen.
In zwei Monaten endet die Übergangsfrist der Datenschutzgrundverordnung. Bei Fehlern und Verstößen drohen künftig hohe Bußgelder. Aareon rät Immobilienverwaltungen daher, ihre externen Dienstleister rechtzeitig in das eigene Datenschutzkonzept einzubeziehen.
Mit der DS-GVO werden externe Dienstleister künftig deutlich mehr in die Pflicht genommen. Sie müssen u.a. den vertraulichen Umgang mit den Daten sicherstellen, ihre Verwendung dokumentieren und die technischen und organisatorischen Maßnahmen der Datensicherheit berücksichtigen.
Entsprechend dem § 28 DS-GVO sollten Immobilienverwaltungen ihre bisherigen vertraglichen Regelungen mit ihren Auftragsverarbeitern überarbeiten und neu abschließen. Hierin sollten die Pflichten sowohl des Dienstleisters als auch der Verwaltung klar definiert werden, ebenso wie die technisch-organisatorischen Maßnahmen und die Löschung bzw. Rückgabe der Daten.
Denn Immobilienverwaltungen nutzen die bei Eigentümern und Mietern erhobenen Daten nicht ausschließlich selbst, sondern stellen sie häufig auch externen Dienstleistern zur Verfügung. Diese sogenannten Auftragsverarbeiter sind natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder andere Stellen, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen bearbeiten. Hierzu zählen beispielsweise IT-Dienstleister und Aktenentsorger. Auch für diese Unternehmen gilt die Pflicht zum ordnungsgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten.
Aufgrund der enormen Relevanz der DS-GVO für Immobilienverwaltungen richtet der DDIV in Zusammenarbeit mit einigen seiner Landesverbände eine Seminarreihe zu dem Thema aus. Weitere Informationen zu der Veranstaltungsreihe und den kommenden Terminen erhalten Sie auf » www.ddiv.de/datenschutz
Bei Förderanträgen, die ab dem 17. April 2018 bei der KfW Bankengruppe eingehen, können auch explizit die zusätzlichen Kosten einer WEG-Verwaltung für die Beschlussfassung einer förderfähigen energetischen Sanierung (Modernisierung), die Antragstellung und Abwicklung einer Förderzusage als Baunebenkosten berücksichtigt werden. So heißt es in der künftig geltenden Anlage zu den Merkblättern Energieeffizient Sanieren Kredit (151, 152) und Investitionszuschuss (430).
Der DDIV steht seit längerem mit der KfW im intensiven Austausch zu dem Thema. Bereits in der Vergangenheit konnte der Verwaltermehraufwand unter den Baunebenkosten subsumiert und im Zusammenhang mit KfW-geförderten Maßnahmen abgerechnet werden. Zusätzliche Kosten, die im Rahmen einer energetischen Sanierung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Immobilienverwaltung anfallen, sind dabei mit einer Rechnung nachzuweisen. Diese werden dabei als Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen beziffert.
Durch die Anpassung der Anlage zu den Merkblättern werden Immobilienverwaltungen nun klar auf diese Fördermöglichkeit hingewiesen. Die ab dem 17. April gültige Anlage zu den Merkblättern Energieeffizient Sanieren Kredit und Investitionszuschuss können Sie direkt » bei der KfW downloaden.
9.377 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an 4.666 öffentlich zugänglichen Einrichtungen meldet die Bundesnetzagentur Anfang Februar. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Der Ausbau öffentlicher Schnellladesäulen an Autobahnraststätten hinkt der Zielsetzung der Bundesregierung allerdings hinterher.
Der Antwort zufolge waren bis 7. Februar insgesamt 8.103 Normalladepunkte und 1.274 Schnellladepunkte registriert. Der Ausbau der verfügbaren Schnellladesäulen an Autobahnraststätten kommt allerdings nur schleppend voran. Nach Angaben der Bundesregierung wurden bis Ende 2017 rund 300 Standorte ausgestattet. Das Ziel bis Ende 2017 alle rund 400 Plätze des Betreibers Tank & Rast mit Schnelladesäulen auszurüsten, wurde demnach verfehlt. Die Verzögerungen seien auf bauliche und standortspezifische Unwägbarkeiten zurückzuführen, so die Bundesregierung. Das zuständige Bundesverkehrsministerium möchte dennoch daran festhalten, die 400 Rastplätze des Unternehmens mit Ladesäulen auszustatten.
DDIV: Verkehrswende scheitert in Mehrfamilienhäusern
Die aktuellen Zahlen sprechen Bände. Die Verkehrswende stockt. Der DDIV plädiert daher bereits seit geraumer Zeit für die gezielte Förderung der privaten Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern, damit die E-Mobilität in die Mitte der Gesellschaft getragen wird. Die neue Bundesregierung hat dies erkannt und will das Errichten privater Ladesäulen finanziell unterstützen. Dazu zählt aus Sicht des DDIV auch der Abbau rechtlicher Hürden, denn das Wohnungseigentumsgesetz trägt den veränderten technischen und gesellschaftspolitischen Anforderungen an die Mobilität nicht mehr Rechnung. Der anhaltende Appell des DDIV zeigte Wirkung. Die Bundesregierung packt das Wohnungseigentumsgesetz an und hat eine Reform im Koalitionsvertrag verankert.