Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Bis spät in den Abend verhandelten Vertreter von CDU/CSU, FDP und den Grünen vergangene Woche Mittwoch. Auf der Agenda u. a. auch der Wohnungsbau. Dabei herrschte rasch ein erster Konsens: Es braucht mehr bezahlbaren Wohnraum und einer verbesserten Eigentumsförderung. Dennoch blieben die künftigen Koalitionäre Antworten auf drängende Fragen und damit verbundene Lösungsansätze schuldig.
In den weiteren Gesprächen wird dann u. a. thematisiert, wie öffentliche Grundstücke günstiger zur Verfügung gestellt werden können, um bezahlbaren Wohnungsbau zu gewährleisten. Auch steuerliche Anreize zur Ankurbelung des Neubaus, u. a. die Reduzierung der Grunderwerbssteuer oder die Einführung eines Baukindergeldes werden im Zuge dessen erörtert. Darüber hinaus soll diskutiert werden, wie gezielte Investitionen in den sozialen Mietwohnungsbau oder die Sicherung von Wohnungsbindungen zur Entspannung auf dem Markt beitragen können. Strittig wird es dagegen wohl bei der Mietpreisbremse. Die Grünen sprechen sich für eine Verschärfung der Bremse aus. FDP und CDU/CSU sehen in diesem Instrument kein wirksames Mittel gegen den Wohnraummangel. Zuletzt sprachen sich auch einzelne CDU-Bundestagsabgeordnete für ein Auslaufen der Bremse aus.
Auf konkrete Lösungsansätze konnten sich die Unterhändler gestern jedoch nicht einigen.
Bis Mitte November soll das sog. Jamaika-Papier vorliegen, das Entscheidungsgrundlage für formelle Koalitionsverhandlungen ist. Die Koalitionsverhandlungen würden dann voraussichtlich noch Ende November aufgenommen werden.
Die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung im Gebäudesektor sind erreichbar, wenn die Sanierungsrate gesteigert wird und der Wandel technologieoffen erfolgt und alle verfügbaren Effizienztechnologien wirtschaftlich eingesetzt werden. Dies geht aus einer umfassenden Studie von dena, geea und anderen Branchenverbänden hervor.
Wege zum Ziel
In der Studie werden verschiedene Pfade zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor unter den Aspekten Kosten, Energieimporte und Infrastrukturbedarf verglichen. Im Fokus stehen dabei das sog. Technologiemixszenario, das ein breites Spektrum möglicher Technologien beinhaltet als auch das sog. Elektrifizierungsszenario, das den starken Einsatz von erneuerbaren Energien im Wärmebereich umfasst. Beide Alternativen sind der Studie zu Folge belastbare Wege zum Ziel und reduzieren die Treibhausgasemission bis 2050 im Vergleich zu 1990 um 80 bis 95 Prozent. Steuert die Bundesregierung nicht um, ist nach aktuellem Stand nur eine Reduktion um rund 67 Prozent möglich.
Sanierungsraten deutlich steigern
Um die Klimaschutzziele doch noch zu erreichen, müssen auch in den untersuchten Szenarien die Sanierungsraten deutlich gesteigert werden: Im Elektrifizierungsszenario um zwei Prozent, in der technologieoffenen Alternative nur um 1,4 Prozent. Die geringere Sanierungsrate ist auch ausschlaggebend für die Kostenbilanz. Der technologieoffene Pfad ist deutlich günstiger zu beschreiten als das Elektrifizierungsszenario und fordert weniger Investitionen in die Gebäudehülle und die Anlagentechnik. Im Vergleich erreicht diese Alternative die Klimaschutzziele für Mehrkosten von etwa 12 bis 14 Prozent, das Elektrifizierungsszenario kommt dagegen auf Mehrkosten von 20 Prozent.
Auch mit Blick auf den Energieverbrauch im Gebäudesektor zeigen sich Unterschiede. Während bei der Elektrifizierungsvariante auf Grund der höheren Sanierungsrate mit einer Senkung des Verbrauchs um rund 60 Prozent zu rechnen ist, liegt der Wert bei einem technologieoffenen Ansatz bei etwa 47 Prozent, da weniger saniert wird. Dennoch sind in beiden Szenarien die Klimaschutzziele erreichbar.
Über die Studie
Die Studie wurde im Rahmen der dena-Leitstudie Integrierte Energiewende erstellt. Eine Übersicht über die beteiligten Verbände und Gutachter sind unter » www.dena.de abrufbar.
Am Anfang gab es eine Überraschung. Der Präsident des ESWiD verkündete dem auch in diesem Jahr mit über 500 Teilnehmenden ausgebuchten Forum, der Veranstalter gehe nach jetzt 65 Jahren in Rente. Kurzer Schreckmoment doch er ändert nur den Namen. Beklatscht wurde dann der Evangelische Immobilienverband Deutschland, kurz: der eid. Eine weitere Neuerung war die digitale Tagungsmappe, aber sonst war alles wie immer: Das älteste und inzwischen auch größte Seminar zum Wohnungseigentumsrecht in Deutschland konnte auch in diesem Jahr mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten sowie vielen interessanten Gesprächen in einer angenehmen Atmosphäre überzeugen.
In diesem Jahr standen die Verwalterabrechnung und der Abrechnungsbeschluss im Zentrum der Vorträge. Der Verwalter hat nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung aufzustellen. So heißt es kurz und schlicht in § 28 Absatz 3 des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Umsetzung dieser Vorschrift in die Praxis ist dagegen langwierig und oft kompliziert. Die Abrechnung im Finanzsystem der Gemeinschaft, Aufstellen der Abrechnung durch den Verwalter, Abrechnung und Wechsel in der Verfügungsmacht und fehlerhafte Abrechnungsbeschlüsse solche und weitere Themen wurden in den Fachvorträgen und den anschließenden fachlichen Diskussionen erörtert und weiter vertieft. Wie sind die Heizkosten zu verteilen, wenn angeschaffter Brennstoff nicht vollständig verbraucht wurde? Wie werden Rücklagen für Instandhaltung und Instandsetzung richtig dargestellt? Hierauf gab es Antworten und Praxistipps.
Zwischen den Pausen und am Abend stand das Kennenlernen, Netzwerken und der Besuch der vom DDIV organisierten Fachausstellung auf dem Programm. Ein von den Teilnehmenden, von denen viele schon Jahre oder gar über ein Jahrzehnt zu dieser Veranstaltung kommen, geschätztes Highlight ist der traditionelle Bayerische Abend. Neben regionalen Köstlichkeiten und passender musikalischer Untermalung durch vier stämmige Alphornbläser in der örtlichen Tracht konnten die Pausengespräche in ausgelassener Atmosphäre wieder aufgenommen und vertieft werden.
Am letzten Tagungstag gab die Richterin am V. Senat des BGH, Frau Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch ebenso lebhafte wie wertvolle Einblicke in relevante Entscheidungen des letzten Jahres zum Wohnungseigentumsrecht. Nach abrundenden Vorträgen zu Ladestationen für Elektrofahrzeuge und zur Barrierefreiheit in der Wohnungseigentumsanlage verabschiedete Moderator Prof Dr. Martin Häublein die Teilnehmenden dieses Jahres mit einem Dank und guten Wünschen. Erfahrungsgemäß werden sehr viele von Ihnen auch im nächsten Jahr wieder dabei sein: das 44. Fachgespräch zum Wohnungseigentumsrecht (jetzt:) des eid wird vom 26. bis 28. Oktober 2018 wieder in Fischen im Allgäu stattfinden.
Selbstbestimmt in den eignen vier Wänden leben auch im Alter noch. Für viele Senioren wird die eigene Wohnung im Alter jedoch immer mehr zur Hürde. Türschwellen, enge Flure oder unzugängliche Sanitäranlagen werden zu unüberbrückbaren Hindernissen. 2016 und 2017 waren die erhältlichen Zuschüsse des KfW-Förderprogramms bereits im Sommer ausgeschöpft. Ein Verbändebündnis will nun die Verdreifachung des Programms erwirken.
Nur jedes sechste Bad rollstuhlgerecht
Die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) argumentieren, dass die Förderung des selbstbestimmten Wohnens im Alter und der entsprechende Ausbau der Wohnungen die Haushaltskassen langfristig entlaste, da in Folge dessen höhere Kosten für Aufenthalte in Pflegeeinrichtungen vermieden werden. Die bisherigen Förderprogramme seien in Anbetracht des hohen Bedarfs jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Nach einer von ihnen beauftragten Studie sei derzeit nur rund jedes sechste Badezimmer auch für Rollstuhlfahrer oder Nutzer von Rollatoren geeignet mit Blick auf die alternde Bevölkerung deutlich zu wenig.
Förderprogramm ausgeschöpft
Der Bedarf ist demnach groß. Dennoch war das KfW-Förderprogramm, das ein Fördervolumen von 75 Millionen Euro umfasste, bereits im August 2017 ausgeschöpft (» der DDIV berichtete ). Seit der Wiedereinführung des Programms im Herbst 2014 wurden mit Hilfe der Gelder rund 110.000 Anträge für barrierefreie oder barrierearme Wohnungen bewilligt.
Die Bundeshauptstadt boomt und damit auch der Wohnungsmarkt in der Region. Die Mieten explodieren, gleichzeitig werden immer mehr Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt. Seit Inkrafttreten des sog. Milieuschutzgesetzes 2015 wurden mehr als 7.000 Wohnungen zu Eigentum.
Von 2011 bis 2016 wurden insgesamt 62.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Dies geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Auch die sog. Milieuschutzverordnung, die in einigen sozialen Erhaltungsgebieten greift und die Verdrängung alter Mieter abbremsen soll, konnte diesem Trend wenig entgegen setzen. Nur für 622 Wohnungen untersagten die zuständigen Behörden die angefragte Umwandlung. Umwandlungsspitzenreiter sind demnach die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow. Hier wurden mehr als 25.000 Wohnungen zu Eigentum. In Marzahn-Hellersdorf dagegen nur 82.
Von den insgesamt rund 1,9 Millionen Wohnungen in Berlin waren 2015 1,12 Million in der Hand privater Eigentümer. 1,6 Millionen Wohnungen waren Mietobjekte.