Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Das Bundesverfassungsgericht hat am vergangenen Dienstag über die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Grundsteuer verhandelt. Denn die Einheitswerte, an denen sich die Grundsteuer orientiert, basieren in den westdeutschen Bundesländern auf Werten aus dem Jahr 1964 und in den ostdeutschen Bundesländern sogar auf Werten aus dem Jahr 1935. In den vergangenen 80 Jahren hat sich allerdings in beiden Landesteilen einiges getan.
Realitätsferne Grundsteuer
Die Höhe der Grundsteuer berechnet sich aus dem Produkt aus Grundstückswert, Steuermessbetrag und Hebesatz. Die Höhe Steuermessbetrag wird dabei teilweise von den Ländern festgelegt, der Hebesatz fällt in die Verantwortlichkeit der Kommunen. Die sogenannten Einheitswerte, auf denen die Berechnungen basieren, stammen noch aus den Jahren 1964 (West) und 1935 (Ost). Eine Reform ist daher überfällig.
Bei der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichts ging es konkret um zwei Fragen mit Bezug zum Gleichheitsgrundsatz. So könnte die Bewertung auf Basis der veralteten Einheitswerte verfassungswidrig sein, da der Gesetzgeber die Werte eigentlich alle sechs Jahre hätte anpassen müssen was nicht geschah. Weiterhin führen die aktuell verwendeten Verfahren zu unterschiedlichen Ergebnisse, je nachdem, ob das Grundstück mit Ein- bzw. Zweifamilienhäusern bebaut ist (Ertragswertverfahren) oder eine besondere Gestaltung und Ausstattung vorliegt (Sachwertverfahren). Auch hier steht der Gleichheitsgrundsatz im Zentrum. Dieser Umstand wurde auch bereits vom Bundesfinanzhof moniert, da sich die Grundstückswerte in den vergangenen Jahrzehnten bekanntermaßen erheblich verändert haben. Im Ergebnis erklären die Finanzämter die Grundsteuerbescheide seit dem 1. Januar 2009 für vorläufig.
Der Bundesrat hatte zur Grundsteuer bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Reformvorschlag eingebracht.Die Richter in Karlsruhe ließen bereits zu Beginn der Verhandlung Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer erkennen. Bis zu einem Urteilsspruch können aber noch einige Monate vergehen.
BID Gutachten zur Grundsteuerreform
Im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), in der auch der DDIV Mitglied ist, wurde der im Bundesratsantrag vorgeschlagene Kostenwertansatz von Prof. Dr. Johanna Hey, geprüft. Nach Auffassung von ist das Kostenwertverfahren nicht geeignet, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. Die Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität Köln kommt in ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass der im Gesetzentwurf konzipierte Kostenwertansatz verfassungswidrig sei und damit als Grundlage für die Neuregelung der Bemessungsgrundlage ausscheide. Das Gutachten steht » hier kostenlos zum Download zur Verfügung.
Anreize und Investitionen statt starrer Vorschriften. Auf diese Kurzformel lassen sich die Sondierungsergebnisse in den Bereichen Bauen und Wohnen zwischen CDU/CSU und SPD zusammenfassen. Unklar bleibt in vielen Punkten jedoch, wie die skizzierten Ziele erreicht werden sollen. Nachbesserungsbedarf sieht der DDIV bei der Förderung von E-Mobilität.
Wohnraum schaffen, Wohneigentum stärken
Ziel sei es, 1,5 Millionen Wohnungen frei finanziert und öffentlich gefördert zu bauen. Um dies zu erreichen, wird auf finanzielle Anreize zur Eigentumsbildung für Familien, Baulandmobilisierung und Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer gesetzt. Insgesamt sind vier Milliarden Euro für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und die Förderung von Wohneigentum vorgesehen. Der DDIV begrüßt vor allem die beabsichtigen Investitionen in die Eigenheimförderung, um auch Schwellenhaushalte den Sprung in die eigenen vier Wände zu ermöglichen.
Energetische Gebäudesanierung: Keine Verschärfungen
Eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist nicht vorgesehen. Die EnEV 2016 bleibt weiterhin maßgeblich. Kostensteigerungen bei Bau und Sanierung sowie den daran gekoppelten Mietpreisen sollen somit verhindert werden. Der DDIV begrüßt, dass die Sondierungsparteien auch das CO2-Einsparpotenzial von Quartiersansätzen berücksichtigen. Der Branchenverband spricht sich bereits seit längerem dafür aus, Quartiere als Schlüssel zur Erreichung der Klimaschutzziele zu betrachten. Das im Juni 2017 verabschiedete Mieterstromgesetz trägt dem bereits Rechnung (» der DDIV berichtete...) . Zu begrüßen ist weiterhin, dass die Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickelt und umfassend modernisiert werden soll. Der DDIV mahnt hier allerdings an, bürokratische Hemmnisse abzubauen und Modelle der Kraft-Wärme-Kopplung auch für Wohnungseigentümergemeinschaften zu vereinfachen.
Realitätscheck für die Mietpreisbremse
Die umstrittene Mietpreisbremse wird zum Ende des jeweils vorgesehenen Geltungszeitraums (je nach Bundesland 2020 oder 2021, Hessen 2019) auf ihre Wirksamkeit überprüft. Dabei werden auch aktuelle Erkenntnisse der Mietrechtsprechung berücksichtigt.
Was fehlt?
E-Mobilität: Schrittmacher für die Verkehrswende
Die Sondierungsparteien sprechen sich für die Förderung von Elektromobilität aus. Konkrete Maßnahmen sind jedoch im Ergebnispapier der Sondierungen nicht benannt. Als einziger Branchenverband spricht sich der DDIV für ein » staatliches Anreizprogramm in Höhe von 100 Mio. Euro zur Förderung der privaten Ladeinfrastruktur aus, um die Elektromobilität in Mehrfamilienhäuser zu tragen.
Die EU-Kommission, der Europäische Rat und das Europaparlament einigten sich noch vor dem Jahreswechsel über die neuen Regeln zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Das Maßnahmenpaket sieht die Steigerung der Energieeffizienz, die Beschleunigung der Sanierungsraten und verbesserte Wege zur Erschließung des Effizienzsteigerungspotenzials im Gebäudesektor vor.
Emissionsfreier Gebäudebestand in der EU: Viele Wege führen nach Rom
Den Weg zu einem möglichst emissionsfreien und neutralen Gebäudebestand sollen dabei nationale Fahrpläne zur Dekarbonisierung von Gebäuden ebnen. Auch der Einsatz intelligenter Technologien und die Integration langfristiger Gebäudesanierungsstrategien sind vorgesehen. Teil des Maßnahmenpakets ist auch der Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität in allen Gebäuden. Zudem soll eine verbesserte Mobilisierung der öffentlichen und privaten Finanzierung die Umsetzung von Sanierungen begünstigen.
Die Richtlinie muss vom Europaparlament und dem Rat noch förmlich genehmigt werden. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. In Folge dessen müssen die Mitgliedstaaten die Einzelheiten der Regelung in nationales Recht umsetzen.
Die nun erzielte Einigung ist Teil des im November 2016 von der EU-Kommission beschlossenen Pakets Saubere Energie für alle Europäer. Es umfasst insgesamt acht konkrete Legislativvorschläge, die den Weg in die Energieunion bereiten sollen.
Die Bundesregierung fördert den Kauf eines Elektroautos mit einer Kaufprämie. Doch diese stößt bei den deutschen Autofahrern bisher auf geringes Interesse. Nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) wurden bisher nur 46.897 Anträge für die Kaufprämie gestellt. Der Fördertopf reicht für mehr als 300.000 Fahrzeuge.
Für die Förderung stehen insgesamt 600 Millionen Euro zur Verfügung. Bisher sind nur rund 65 Millionen Euro abgerufen worden. Seit Einführung der Prämie vor eineinhalb Jahren gingen somit nur für etwas mehr als zehn Prozent der Gesamtsumme Förderanträge ein.
Trotz steigender Nachfrage kommt die Elektromobilität nicht recht in Fahrt. Das Bafa geht daher davon aus, dass die Mittel auch bis zum Ende der Förderung Mitte 2019 nicht ausgeschöpft werden. Bafa-Präsident Andreas Obersteller plädierte daher kürzlich dafür, die Fördergelder teilweise umzuwidmen und auch die private Ladeinfrastruktur zu fördern.
DDIV: 100 Mio. Sofortprogramm für private Ladeinfrastruktur
Der DDIV begrüßt die Initiative des Bafa-Präsidenten. Der Branchenverband spricht sich bereits seit längerem für ein staatliches Anreizprogramm in Höhe von 100 Mio. Euro zur Förderung privater Ladeinfrastruktur aus. Was nutzt das emissionsarme und geräuschlose E-Auto, wenn der nächste öffentliche Ladepunkt mehrere Kilometer entfernt liegt und im Zweifel nicht einmal frei ist? Eigentümer und auch Mieter wollen das Auto wie ihr Handy oder Laptop zu Hause aufladen. Eine staatliche Förderung kann die Verkehrswende in Schwung bringen, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.