Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Die Elektromobilität kommt nicht in Fahrt. Die EU-Kommission möchte nun gegensteuern und Besitzer von Nicht-Wohnimmobilien ab 2025 verpflichten, mindestens eine Ladesäule zu installieren sofern der Parkplatz des Gebäudes mehr als zehn Stellplätze vorhält. Die Verhandlungen beginnen in diesen Tagen in Brüssel.
Besitzer von Supermärkten, Hotels oder Bürokomplexen sollen sich nach diesen Plänen mehr für die Verkehrswende in Europa einsetzen. Auch bei Neubauvorhaben oder umfassenden Sanierungen soll demnach eine Pflicht zur Installation einer Ladesäule oder aber der entsprechenden vorbereitenden Infrastruktur (Vorverkabelungen) greifen. Nach Angaben der EU-Kommission finden 90 Prozent der Ladetätigkeiten von Elektrofahrzeugen im privaten Bereich statt. Potential, das die neue Vorschrift erschließen soll. Österreich, Frankreich oder Italien seien hier bereits weiter und hätten entsprechende Vorschriften erlassen.
Wirtschaftsvertreter scheuen die Mehrkosten
Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich nach Schätzungen auf rund 7,5 Milliarden Euro. Die deutsche Wirtschaft zeigte sich sogleich alarmiert und kündigte Widerstand an. Eine solche pauschale Pflicht führe nur zum Aufbau einer Infrastruktur, die teilweise ungenutzt bliebe, so der DIHK-Präsident in einer ersten Stellungnahme.
DDIV: Elektromobilität scheitert an Mehrfamilienhäusern
Der DDIV begrüßt, dass die EU-Kommission das Potential der Wohnungswirtschaft in das Blickfeld nimmt, kritisiert allerdings, dass Wohnimmobilien nicht auf der europäischen Agenda stehen. Bereits seit längerem spricht sich der DDIV als einziger immobilienwirtschaftlicher Verband für ein 100 Mio. Euro Sofortprogramm zur Förderung der privaten Ladeinfrastruktur aus. Allein die rund neun Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland verfügen über rund vier Millionen Parkplätze Potential, das derzeit nicht ausgeschöpft wird und die Verkehrswende ausbremst.
In Deutschland wird zu wenig und zu langsam gebaut. Von Januar bis September 2017 wurden sieben Prozent weniger Wohnungen genehmigt als im Vorjahreszeitraum. Dies wirkt sich auch auf die Fertigstellungszahlen aus. Die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen möchte nun gegensteuern und die Bauordnung reformieren, um den Wohnungsbau anzukurbeln.
Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie
Die Novelle sieht unter anderem vor, die Aufstockung bestehende Gebäude zu erleichtern und die Bestimmungen zum Einbau eines Fahrstuhls oder neuer Parkplatze zu lockern. Das erspare aufwendige Umbaumaßnahmen im ermögliche in vielen Fällen eine barrierefreie Erschließung. Zudem sollen die Rahmenbedingungen für eine papierlose und unbürokratischere Bearbeitung von Bauanträgen geschaffen werden. Langwierige Behördengänge könnten so entfallen. Auch der Einbau von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge soll künftig ohne Baugenehmigungen erfolgen können. In Städten wie Frankfurt am Main, die mit einer hohen Leerstand bei älteren Bürogebäuden kämpfen, soll darüber hinaus die Umwandlung zu Wohnungen erleichtert werden.
Der VDIV Hessen e. V. brachte im Vorfeld der parlamentarischen Beratung gemeinsam mit der AWI-Hessen eine Stellungnahme ein und befürwortete u. a. die Potentiale von Aufstockungen und die Lockerung der Bestimmungen beim Einbau eines Fahrstuhls oder der Bereitstellung neuer Parkplätze.
Die Novelle wurde vergangene Woche in den Landtag eingebracht.
Die Europäische Kommission hat da Mieterstromgesetz beihilferechtlich genehmigt. Das Gesetz trat bereits im Juli 2017 in Kraft. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, könne die Förderung jetzt starten.
Mit der Regelung wird der Ausbau der Solarenergie auf Miethäuern unterstützt. Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch, dass der Strom auf dem Dach erzeugt wird und an Endverbraucher im Gebäude selbst oder in unmittelbaren räumlichem Zusammenhang geliefert wird (der » DDIV berichtete » hier und » hier...). Nicht verbrauchter Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist oder zwischengespeichert werden. Der Mieterstromzuschlag wird als Abschlag auf die Einspeisevergütung gewährt.