Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Nach intensiven Verhandlungen verschärft die Europäische Union ihr Klimaziel für 2030 erheblich. Der Ausstoß von Treibhausgasen soll nun um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 sinken – bislang war eine Reduktion um 40 Prozent angestrebt. Die nun beschlossene Verschärfung soll dazu beitragen, das Klimaabkommen von Paris umzusetzen, laut dem die Erderwärmung bei unter zwei Grad Celsius gestoppt werden soll. Noch vor Jahresende soll das neue Ziel an die Vereinten Nationen gemeldet werden.
Das Klimaziel 2030 ist eine wichtige Etappe, um in der EU bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Um alle Treibhausgase zu vermeiden oder zu speichern sind u. a. die zeitnahe Abkehr von Kohle, Öl und Gas, die Mobilitätswende und die energetische Sanierung von Millionen Immobilien.
Um die Mitgliedsstaaten bei den Milliardeninvestitionen zu unterstützen, ist ein Modernisierungsfonds geplant, der aus Einnahmen aus dem Emissionshandel gespeist wird, sowie ein Fonds für gerechten Wandel. Darüber hinaus soll der 750 Milliarden Euro schwere Corona-Aufbaufonds zu mindestens 30 Prozent zur Umsetzung der Klimaziele genutzt werden.
Im Oktober 2020 wurde laut Statistischem Bundesamt der Bau von 30.631 Wohnungen genehmigt – 3,6 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Besonders deutlich fiel der Rückgang bei Eigentumswohnungen aus: Hier wurden nur 6.500 Einheiten genehmigt und damit 15 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Ein deutliches Plus verzeichneten lediglich Zweifamilienhäuser.
Bei ihnen stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen um 444 bzw. um 23,6 Prozent. Dies ist der höchste Anstieg in einem Oktober in den vergangenen 20 Jahren, wie Destatis bekannt gab. Die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser stieg um 1,7 Prozent, die für Mehrfamilienhäuser sank um 10,8 Prozent.
Trotz des insgesamt festzustellenden Rückgangs an genehmigten Wohnungen im Oktober 2020 ergibt sich für den Gesamtzeitraum seit Jahresbeginn ein Plus von 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Allerdings nimmt auch der Bauüberhang weiter zu, denn die Zahl der neu genehmigten Wohnungen bleibt höher als die Zahl der Fertigstellungen.
Jetzt steht es endgültig fest: Der für 2021 geplante Zensus ist wegen der Corona-Pandemie auf 2022 verschoben. Am 9. Dezember wurde das „Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 10.12.2020 in Kraft getreten. Der neue Stichtag für die Volkszählung ist der 15. Mai 2022.
Ursprünglich hätte der nächste Zensus bereits am 16. Mai 2021 stattfinden sollen. Der VDIV Deutschland hatte auf die Verschiebung gedrängt, da Bund, Länder und Kommunen, Immobilienverwaltungen und Eigentümer aufgrund der Corona-Pandemie die notwendigen Vorbereitungen kaum leisten können (» der VDIV berichtete).
Die Erhebungsmerkmale sind im Zensus 2022 deutlich umfangreicher als beim Vorgänger 2011. So müssen nun auch Fragen zu Nettokaltmiete, Wohnungsleerstand, Wohnungsgröße und Baualter der Gebäude sowie Energieträger beantwortet werden. Der VDIV Deutschland hatte in einer Stellungnahme zum damaligen Entwurf zum Zensusgesetz 2021 kritisiert, dass Immobilienverwalter als Auskunftpflichtige anders als Bestandshalter in der Regel nicht über alle Informationen zu Gebäuden und Wohnungen verfügen und somit nicht alle Fragen beantworten können (» der VDIV berichtete).
Mit dem Gesetz wurde die Bundesregierung zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Anpassungen vorzunehmen, falls wegen der Corona-Pandemie „oder anderer zwingender Gründe“ eine weitere Verschiebung erforderlich werden sollte.
Verbraucher haben immer mehr Auswahl bei Ladestromtarifen für Zuhause. Die Zahl der Tarifangebote für eine getrennte Messung des Ladestroms ist laut Datendienstleister Get von knapp 90 im vergangenen Jahr auf derzeit über 150 gestiegen. Bei diesen Tarifen, die Ladestrom über einen separaten Zähler erfassen, können Verbraucher von reduzierten Netzentgelten auf Basis von §14a EnWG profitieren.
Die Zahl der Anbieter solcher Produkte ist im selben Zeitraum von knapp 80 auf rund 130 gestiegen. Künftig dürften weitere Player auf den Markt drängen wegen der wachsenden Nachfrage. So wurden im November mit 29.000 E-Mobilen rund 6.000 mehr Stromer zugelassen als im Vormonat. Laut Kraftfahrtbundesamt lag der Zuwachs im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei 522 Prozent. Hierbei spielt Get zufolge die staatliche Förderung privater Ladeinfrastruktur eine Rolle. Zudem erwartet der Datendienstleiser durch das novellierte Wohnungseigentumsgesetz einen weiteren Zuwachs privater Ladestationen – denn künftig hat jeder Eigentümer und Mieter einen Anspruch auf den Einbau einer Ladestation (» der VDIV berichtete).
Bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen sollen private Eigentümer ab dem 1.1.2023 verpflichtet sein, Solaranlagen einzubauen. So sieht es der Entwurf für ein „Solargesetz Berlin“ von Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Popp (Bündnis 90/Die Grünen) vor. Der Gesetzentwurf wird zunächst im Rat der Bürgermeister beraten, danach stimmt das Abgeordnetenhaus darüber ab.
Nach dem Willen der rot-rot-grünen Landesregierung müssten die Anlagen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche eines Gebäudes umfassen. Ausnahmen sieht der Entwurf vor für Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche, Härtefälle und Häuser, deren Dach ungeeignet ist für eine Solaranlage.
Aus klimaschutzpolitischen Gründen will Rot-Rot-grün den Anteil des Solarstroms am Energieverbrauch bis 2050 auf 25 Prozent steigern. So sieht es der im März 2020 vom Senat beschlossene Masterplan Solarcity vor. Laut Wirtschaftssenatorin Popp entstehen in Berlin jährlich rund 2.300 Gebäude neu. Würde bei allen die Solarpflicht angewendet, ließen sich in den kommenden fünf Jahren rund 37.000 Tonnen CO2 einsparen. Bei einem Einfamilienhaus lägen die Kosten für die Solaranlage bei 7.800 Euro und damit bei durchschnittlich drei Prozent der Gesamtkosten. Für Mehrfamilienhäuser müssten 20.000 Euro kalkuliert werden, womit die Baukosten um ein Prozent stiegen. Die Mehrkosten liegen damit, so Popp, im „kleinen und tolerierbaren Bereich“.