Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Am 25. Mai endet die Übergangsfrist für die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Auch Immobilienverwaltungen sind von den neuen Datenschutzregeln betroffen. Wie Sie hohe Bußgelder vermeiden und worauf künftig im Umgang mit Daten zu achten ist, klären wir im Rahmen unserer » neuen Seminarreihe zur DS-GVO. Unsere Referenten stehen bereits vorab in Kurz-Interviews Rede und Antwort.
Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wie viel Arbeit kommt damit auf Immobilienverwaltungen zu?
Unternehmen sollten die Umsetzung der neuen DS-GVO nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die bisherigen und neuen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung sind sehr ausführlich und bringen eine Vielzahl von Regelungen mit. Eine intensive Vorbereitung ist unerlässlich. Der zeitliche Aufwand sollte nicht unterschätzt werden. Dies betrifft sowohl formale als auch technisch-organisatorische Abläufe im Unternehmen. Wichtig: Die Umsetzung der neuen Regelungen gilt für alle Unternehmen auch für Firmen mit weniger als zehn Mitarbeiter.
Was bedeuten die neuen Datenschutzregeln für die Kommunikation mit Kunden und Dienstleistern?
Hier besteht Anpassungsbedarf. Denn im Rahmen der Auftragsverarbeitung gestalten sich vertragliche Regelungen anders als bisher. Immobilienverwalter müssen technisch sicherstellen, dass die Anforderungen der DS-GVO erfüllt werden. Werden beispielsweise einem Handwerksunternehmen Daten von Eigentümern oder Mietern übermittelt, damit sie einen Auftrag erledigen können, muss eine rechtskonforme Übermittlung gewährleisten. Schließlich geht es um vertrauliche Daten. Damit einhergehen auch neue Informationspflichten. So müssen Mieter unverzüglich darüber informiert werden, wenn Wohnungsbestände den Verwalter wechseln.
Wie teuer wird die Nichtbeachtung der DS-GVO?
Verstöße werden sanktioniert und das kann teuer werden. Artikel 83 DS-GVO sieht Bußgelder in Höhe von bis 20 Millionen Euro vor. Das kleine Bußgeld liegt bei 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes. Beim großen Bußgeld sind 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Vorjahresumsatzes angesetzt. Die Höhe des Bußgeldes wird aber auch durch Art und Schwere des Verstoßes bestimmt.
Die neuen Pläne des Discounters sorgten zuletzt für Schlagzeilen: Aldi möchte bis zu 2.000 Wohnungen in Berlin errichten und vermieten und das zu erschwinglichen Preisen. Die Gebäude sollen auf zentral gelegenen Grundstücken erbaut werden, auf denen sich bereits Aldi-Märkte befinden. Die Nachverdichtung bekommt somit eine ganz neue Facette.
Bevor das Wohnen über dem Supermarkt jedoch möglich wird, müssen die alten Märkte zunächst abgerissen und neu erbaut werden. Darauf werden mehrstöckige Wohngebäude errichtet. Die neuen Wohnungen sollen anschließend günstig vermietet werden. Geplant ist ein Sozialwohnungsanteil von 30 Prozent. Diese Wohnungen sollen 6,50 Euro (Kaltmiete) pro Quadratmeter kosten. Moderate Preise werden auch für die anderen Einheiten aufgerufen: Die Mieten sollen höchstens zehn Euro netto kalt betragen. Der Clou: Fast alle Neubauten werden sich innerhalb des Berliner S-Bahnrings befinden ein durchaus teures Pflaster. Hier kosten vergleichbare Wohnungen bis zu 14 Euro pro Quadratmeter. Aldi Nord hat nach eigenen Angaben bereits mit dem Bau von zwei Filialen mit insgesamt 200 Wohnungen in den Berliner Bezirken Neukölln und Lichtenberg begonnen. Weitere 15 Standorte seien geplant. Ob das Unternehmen selbst als Vermieter agiert oder das Geschäft an einen Dritten abgibt, ist derzeit noch offen.
Wie können kommunale Wohnungsbauunternehmen ihre Bestände ausweiten und bezahlbares Wohnen sichern? Ein neues Forschungsprojekt des BBSR untersucht nun, welche wohnungspolitischen Strategien erfolgsversprechend sind.
Neubau, Nachverdichtung oder Kauf von Objekten? Die Forscher analysieren Ansätze in 20 Städten und überprüfen sie auf ihre Übertragbarkeit. Best-Practice-Modelle sollen den Kommunen anschließend Anregungen und Impulse für eigene Projekte vermitteln. Untersucht werden darüber hinaus auch die Potenziale diverser Formen der Bestandsausweitung, Kooperationen mit Wohnungsunternehmen und Finanzierungsfragen.
Das Projekt wird vom Deutschen Institut für Urbanistik und durch das Forschungsinstitut Regiokontext im Auftrag des BBSR bearbeitet und vom Bundesbauministerium gefördert.
Mehr Informationen zum Projekt unter: » www.bbsr.de
Das Zweckentfremdungsverbot wirkt zumindest in der Hauptstadt. Seit Inkrafttreten der Regelung im Jahr 2016 gelangten knapp 4.000 Wohnungen wieder auf den regulären Wohnungsmarkt. Derzeit gibt es in Berlin noch 418 offiziell genehmigte Ferienwohnungen. Unbekannt ist allerdings, wie viele Wohnungen weiterhin illegal auf dem Ferienwohnungsmarkt vermietet werden.
Seit 2016 gilt in Berlin das Zweckentfremdungsverbot. Die Senatsverwaltung geht damit nicht nur gegen die zahlreichen Ferienwohnungen in der Stadt vor, sondern auch gegen den Wohnungsleerstand. So gelangten in den vergangenen zwei Jahren rund 3.900 leerstehende Objekte wieder in Mieterhand.
Die Entscheidung im Europaparlament war knapp: 349 Nein-Stimmen gegenüber 302 Ja-Stimmen. Der Änderungsantrag zur Energieeffizienzrichtlinie wurde abgelehnt. Die Ausweitung einer verpflichtenden Sanierungsrate auf Gebäude von Ländern und Kommunen sowie auf Sozialwohnungen ist somit abgelehnt.
Der Antrag sah vor, die Sanierungsrate von Sozialwohnungen auf drei Prozent pro Jahr zu erhöhen. Als unverhältnismäßig und schädlich bezeichnete die Wohnungswirtschaft die Pläne und zeigte sich angesichts der Entscheidung der EU-Parlamentarier erleichtert. Sie warnten im Vorfeld vor negativen Auswirkungen auf den sozialen Wohnungsbau und die Mietpreisentwicklung.
Anders als in einigen europäischen Ländern werden in Deutschland die Kosten für energieeffizientes und soziales Wohnen nicht vom Staat oder den Kommunen getragen. In Folge dessen hängt die Miete bei energetischen Modernisierungen vor allem von der Höhe der Baukosten ab. Die Wohnkosten steigen mit dem Sanierungsgrad.